Kaufvertrag oder?? Ebay Problem
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-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:52 am 8. Juli 2006
Das hat Dich nicht zu interessieren! Genauso gut hätte er die Ware auf dem Weg zur Post verlieren können o.ä.. Der Vertrag ist zustande gekommen, ob ihm der Preis gefällt oder nicht! Und bis die Ware bei Dir ist, liegt das Versandrisiko bei ihm, solange Du nicht ausdrücklich unversicherten Versand gewünscht hast! ;) Ihr solltet Euch darauf einigen, daß er gleichwertigen Ersatz liefert, und wenn er den eben selbst bei ebay ersteigert. Weise ihn freundlich darauf hin, daß er den Vertrag zu erfüllen hat, wenn er eine gerichtliche Klärung vermeiden will. Das Säbelrasseln wird ihn dann wohl dazu bringen, seinen Account rauszurücken... ;) (Geändert von kammerjaeger um 8:58 am Juli 8, 2006)
-- Veröffentlicht durch Laude am 8:01 am 8. Juli 2006
Es mag ja sein das sich die Differenzsumme Schadenersatz schimpft. Will ich ja nicht abstreiten .
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:38 am 8. Juli 2006
wo hast du denn das bitte her? wenn ein KV geschlossen wurde, dann kann ich nicht einfach hergehen und mir die kaufsache woanders besorgen. außerdem kann der käufer seine willenserklärung anfechten, gerade, wenn er sich z.b. beim preis geirrt hat. der schaden, der dem käufer entsteht, weil der verkäufer schlecht oder überhaupt nicht leistet, kann nur im wege der schadensersatzklage geltend gemacht werden, solange er nicht freiwillig zahlt. so und wenn du mir jetzt nochmal widersprichst, dann schreib ich dir ein gutachten mit paragraphen;)
-- Veröffentlicht durch Laude am 20:43 am 7. Juli 2006
Man sollte sich friedlich einigen und manchmal muss man halt auch mal in den sauren Apfel beißen.
-- Veröffentlicht durch Henro am 20:26 am 7. Juli 2006
und wegen solchen ******* ******* ******* wie dir (die sternchen sollen schimpfworte sein!) ist ebay so verpöhnt !
-- Veröffentlicht durch Laude am 20:16 am 7. Juli 2006
lohnen tut sich das auch nicht aber sobald ein Kaufvertrag zustandegekommen ist und der Verkäufer die Ware nicht so wie beschrieben in einer gewissen Zeit mit Fristen liefern kann egal aus welchem Grund gilt genau das was ich am Anfang geschrieben habe.
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:44 am 7. Juli 2006
wenn der ebay account über deinen vater läuft, dann ist der KV auch zustande gekommen, die WE ist ihm zuzurechnen. das mit der differenz ist zwar rechtlich unqualifiziert aber im grunde richtig, nur heißt das ganze schadensersatz, den du zivilrechtlich einklagen musst, prozessrisiko selbstverständlich auf deiner seite, wobei dieser fall (relativ) eindeutig ist und sich trotzdem wegen der paar euros nicht lohnen wird.
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 16:31 am 7. Juli 2006
ja... schon klar! :lol:
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 16:29 am 7. Juli 2006
ich hab garnicht geprahlt? wo bitte denn?
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 16:27 am 7. Juli 2006
das glaub ich kaum... du hast schon oft geprahlt was du dir so bei ebay ersteigert hast usw^^ von daher hat plore 100 % recht => kein kaufvertrag zustande gekommen!
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 16:15 am 7. Juli 2006
inwiefern verstosse ich?
-- Veröffentlicht durch ploreTeufel am 16:13 am 7. Juli 2006
es ist kein kaufvertrag jemals zu stande gekommen, da du gegen die ebay richtlinien verstösst... nur so zum thema kaufvertrag..
-- Veröffentlicht durch Henro am 15:32 am 7. Juli 2006
:thumb: GENAU SO SIEHTS AUS !!! :lol: Echt kinners ... es hat schon n grund warum ebay ab 18 ist !
-- Veröffentlicht durch Ino am 15:22 am 7. Juli 2006
hmm ich wette mit dir der ist genau so alt wie du 13/14 von daher wanye 2 kleine kinder @ebay das kann nichts gutes heißen!
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 14:28 am 7. Juli 2006 mh mal sehn,ich hab ihm einfach mal das von laude geschrieben :lol: wenn nicht sag ich halt ok er soll positiv bewerten,wenn ers dangemacht hat geb ich ihm ne negative :lol:
-- Veröffentlicht durch Paschka am 14:25 am 7. Juli 2006
und das ist völliger bullsh*t...sorry das kannst du erst dann anwenden wenn du den artikel bei einem richtigen händler und nicht bei privatpersonen ersteigert/gekauft hast. @netzie lass es einfach auf sich ruhen. in diesem fall kannst du zwar alles melden...viel helfen wird das aber nicht wirklich.
willst du darauf wirklich ne antwort?? :blubb:
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 14:23 am 7. Juli 2006
wie jetzt?
-- Veröffentlicht durch Laude am 14:20 am 7. Juli 2006
Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und somit kann in diesem Fall auf ein Vergleichsprodukt zurückgegriffen werden den du dir kaufst und die andere Person zahlt die Differenz.
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 14:15 am 7. Juli 2006
Hallo,hatte nen artikel ersteigert der mit einem sehr niedrigen Preis zuende ging.Dann kam das hier
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