Kaufvertrag oder?? Ebay Problem

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--- Kaufvertrag oder?? Ebay Problem
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-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:52 am 8. Juli 2006


Zitat von Netterzyp2004 um 14:15 am Juli 7, 2006

"Entschuldigung, mir sind 2 sachen passiert. mein sohn hat diesen account gelöscht und ich habe die secret nummer verlegt. ich bitte vielmals um entschuldigung..."



Das hat Dich nicht zu interessieren!
Genauso gut hätte er die Ware auf dem Weg zur Post verlieren können o.ä.. Der Vertrag ist zustande gekommen, ob ihm der Preis gefällt oder nicht! Und bis die Ware bei Dir ist, liegt das Versandrisiko bei ihm, solange Du nicht ausdrücklich unversicherten Versand gewünscht hast! ;)

Ihr solltet Euch darauf einigen, daß er gleichwertigen Ersatz liefert, und wenn er den eben selbst bei ebay ersteigert.
Weise ihn freundlich darauf hin, daß er den Vertrag zu erfüllen hat, wenn er eine gerichtliche Klärung vermeiden will. Das Säbelrasseln wird ihn dann wohl dazu bringen, seinen Account rauszurücken... ;)

(Geändert von kammerjaeger um 8:58 am Juli 8, 2006)


-- Veröffentlicht durch Laude am 8:01 am 8. Juli 2006

Es mag ja sein das sich die Differenzsumme Schadenersatz schimpft. Will ich ja nicht abstreiten .

Wenn die Ware nicht oder nicht so geliefert werden kann wie im Kaufvertrag vereinbart, dann kann der Käufer sich diese Ware anderswo besorgen und die eventuelle Mehraufwendung einklagen.
Da gibt es Gerichtsurteile die noch garnicht so alt sind.
Will mich auch nicht darüber streiten ich habe es so ähnlich gelernt Fachausdrücke habe ich jetzt nicht alle parat :noidea:. Die Gerichtsurteile bestätigten diesen Vorgang aber. Natürlich kann man nur dann was einklagen wenn einem Nachweislich dadurch ein Schaden entstanden ist.:moin:

Um mal ein bissel Licht in die Sache zu bringen können wir ja mal ein paar Gerichtsurteile posten.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62429
http://www.telespiegel.de/news/040805.html
http://www.netzwelt.de/news/69037-gut-fuer-den-ebaykaeufer-preisirrtum.html

Das sind ja alles noch recht junge Gerichtsurteile. Die gehen hier sogar noch einen Schritt weiter wie ich das gelernt habe.
Früher mußte der Nachweis vor Gericht erbracht werden das einem ein Schaden entstanden ist. (Was nicht schwer ist) Man mußte zumindest eine neue Rechnung von einem anderen Verkäufer hinlegen und begründen das der Kauf notwendig war.
Heute reicht den Gerichten anscheinend schon ein Gutachten oder Kostenvoranschlag ohne Gründe von notwendigkeit der Ware.

(Geändert von Laude um 8:16 am Juli 8, 2006)


(Geändert von Laude um 8:18 am Juli 8, 2006)


(Geändert von Laude um 8:23 am Juli 8, 2006)


(Geändert von Laude um 10:16 am Juli 8, 2006)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 7:38 am 8. Juli 2006


Zitat von Laude um 20:16 am Juli 7, 2006
lohnen tut sich  das auch nicht aber sobald ein Kaufvertrag zustandegekommen ist und der Verkäufer die Ware nicht so wie beschrieben in einer gewissen Zeit mit Fristen liefern kann egal aus welchem Grund gilt genau das was ich am Anfang geschrieben habe.

Bulshit?

Das es sich wegen solch Kleinzeug nicht lohnt ist klar, aber das ist die rechtliche Vorgehensweise.
Unabhängig vob von Privat oder Gewerblich

(Geändert von Laude um 20:23 am Juli 7, 2006)



wo hast du denn das bitte her? wenn ein KV geschlossen wurde, dann kann ich nicht einfach hergehen und mir die kaufsache woanders besorgen. außerdem kann der käufer seine willenserklärung anfechten, gerade, wenn er sich z.b. beim preis geirrt hat. der schaden, der dem käufer entsteht, weil der verkäufer schlecht oder überhaupt nicht leistet, kann nur im wege der schadensersatzklage geltend gemacht werden, solange er nicht freiwillig zahlt. so und wenn du mir jetzt nochmal widersprichst, dann schreib ich dir ein gutachten mit paragraphen;)


-- Veröffentlicht durch Laude am 20:43 am 7. Juli 2006

Man sollte sich friedlich einigen und manchmal muss man halt auch mal in den sauren Apfel beißen.

Aber wie  Netterzyp2004 es schon geschrieben hat so geht es eigentlich nicht und egal um wie viel Geld es geht verkauft ist verkauft.
( Mit dem bewerten lassen wir mal dahingestellt)


-- Veröffentlicht durch Henro am 20:26 am 7. Juli 2006


Zitat von Netterzyp2004 um 16:29 am Juli 7, 2006
ich hab garnicht geprahlt? wo bitte denn?


nein.ausserdem steht dies nicht zur diskussion hier,das der account von meinem vater und hat er hat das ersteigert.basta



und wegen solchen ******* ******* ******* wie dir (die sternchen sollen schimpfworte sein!) ist ebay so verpöhnt !


-- Veröffentlicht durch Laude am 20:16 am 7. Juli 2006

lohnen tut sich  das auch nicht aber sobald ein Kaufvertrag zustandegekommen ist und der Verkäufer die Ware nicht so wie beschrieben in einer gewissen Zeit mit Fristen liefern kann egal aus welchem Grund gilt genau das was ich am Anfang geschrieben habe.

Bulshit?

Das es sich wegen solch Kleinzeug nicht lohnt ist klar, aber das ist die rechtliche Vorgehensweise.
Unabhängig vob von Privat oder Gewerblich

(Geändert von Laude um 20:23 am Juli 7, 2006)


-- Veröffentlicht durch spraadhans am 18:44 am 7. Juli 2006

wenn der ebay account über deinen vater läuft, dann ist der KV auch zustande gekommen, die WE ist ihm zuzurechnen. das mit der differenz ist zwar rechtlich unqualifiziert aber im grunde richtig, nur heißt das ganze schadensersatz, den du zivilrechtlich einklagen musst, prozessrisiko selbstverständlich auf deiner seite, wobei dieser fall (relativ) eindeutig ist und sich trotzdem wegen der paar euros nicht lohnen wird.

vorher bewertungen anschauen, dann passiert sowas (meist) nicht..


-- Veröffentlicht durch Rulinator am 16:31 am 7. Juli 2006

ja... schon klar! :lol:

naja mehr als schlechte bewertung geben kannste net...


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 16:29 am 7. Juli 2006

ich hab garnicht geprahlt? wo bitte denn?


nein.ausserdem steht dies nicht zur diskussion hier,das der account von meinem vater und hat er hat das ersteigert.basta


-- Veröffentlicht durch Rulinator am 16:27 am 7. Juli 2006


Zitat von Netterzyp2004 um 16:15 am Juli 7, 2006
inwiefern verstosse ich?


mein vater hat mir das gekauft und es ist sein account wegen dem alter



das glaub ich kaum...

du hast schon oft geprahlt was du dir so bei ebay ersteigert hast usw^^

von daher hat plore 100 % recht => kein kaufvertrag zustande gekommen!


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 16:15 am 7. Juli 2006

inwiefern verstosse ich?


mein vater hat mir das gekauft und es ist sein account wegen dem alter


-- Veröffentlicht durch ploreTeufel am 16:13 am 7. Juli 2006


Zitat von Netterzyp2004 um 14:15 am Juli 7, 2006

Eigentlich haben wir hier ein Kaufvertrag und sie müssen mir den Artikel liefern..



es ist kein kaufvertrag jemals zu stande gekommen, da du gegen die ebay richtlinien verstösst... nur so zum thema kaufvertrag..


-- Veröffentlicht durch Henro am 15:32 am 7. Juli 2006


Zitat von Ino um 15:22 am Juli 7, 2006
hmm ich wette mit dir der ist genau so alt wie du 13/14 von daher wanye 2 kleine kinder @ebay das kann nichts gutes heißen!

und man kauft sich keine spiele acounts ;)




:thumb: GENAU SO SIEHTS AUS !!!


:lol:


Echt kinners ... es hat schon n grund warum ebay ab 18 ist !


-- Veröffentlicht durch Ino am 15:22 am 7. Juli 2006

hmm ich wette mit dir der ist genau so alt wie du 13/14 von daher wanye 2 kleine kinder @ebay das kann nichts gutes heißen!

und man kauft sich keine spiele acounts ;)


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 14:28 am 7. Juli 2006

mh mal sehn,ich hab ihm einfach mal das von laude geschrieben :lol: wenn nicht sag ich halt ok er soll positiv bewerten,wenn ers dangemacht hat geb ich ihm ne negative :lol:


-- Veröffentlicht durch Paschka am 14:25 am 7. Juli 2006


Zitat von Laude um 14:20 am Juli 7, 2006
Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und somit kann in diesem Fall auf ein Vergleichsprodukt zurückgegriffen werden den du dir kaufst und die andere Person zahlt die Differenz.




und das ist völliger bullsh*t...sorry
das kannst du erst dann anwenden wenn du den artikel bei einem richtigen händler und nicht bei privatpersonen ersteigert/gekauft hast.

@netzie
lass es einfach auf sich ruhen. in diesem fall kannst du zwar alles melden...viel helfen wird das aber nicht wirklich.


bin ich hier im irrenhaus?

willst du darauf wirklich ne antwort?? :blubb:


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 14:23 am 7. Juli 2006

wie jetzt?

also ich darf mir nen andren account kaufen und er zahlt dann einfach drauf was fehlt lol is ja geil

hab dem jez geschrieben,ich wette der bekommt schiss und gibt mir doch den artikel,der wills bloss net rausrücken weils net genug money gebracht hat,so ein arschloch.

(Geändert von Netterzyp2004 um 14:25 am Juli 7, 2006)


-- Veröffentlicht durch Laude am 14:20 am 7. Juli 2006

Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und somit kann in diesem Fall auf ein Vergleichsprodukt zurückgegriffen werden den du dir kaufst und die andere Person zahlt die Differenz.


-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 14:15 am 7. Juli 2006

Hallo,hatte nen artikel ersteigert der mit einem sehr niedrigen Preis zuende ging.Dann kam das hier


Entschuldigung, mir sind 2 sachen passiert. mein sohn hat diesen account gelöscht und ich habe die secret nummer verlegt. ich bitte vielmals um entschuldigung...


???






Antwort:

Wenn das Gebot zu niedrig ausgefallen ist,da sagt man einfach ne oberbillige Ausrede und gut ist o.0

Eigentlich haben wir hier ein Kaufvertrag und sie müssen mir den Artikel liefern.. Ich werde aufh jedenfall beobachten ob sie den archer nochmals reinstellen und dann dies melden,weil das kanns irgendwo net sein.Das ist genauso als würde ich ihnen mein Auto verkaufen und dann sagen ich hab ausversehn Benzin drüber geleert und dann angezündet...


Mir langts echt mit ebay von 12 einkäufen warn 5 idioten dabei,samma die gehören alle eingelocht,wenn das gebot zu niedrig ausgefallen war sagense so ne sch****e oder manche sagen sie haben den artikel 2 mal eingestellt,bin ich hier im irrenhaus?

(Geändert von Netterzyp2004 um 14:19 am Juli 7, 2006)


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