Bei Ebay etwas verkauft, muss der Käufer es abnehmen?
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-- Veröffentlicht durch spraadhans am 22:09 am 28. Juni 2006
das stimmt so nicht, denn er könnte seine willenserklärung anfechten. allerdings hat die rechtssprechung gerade bei ebay sehr enge grenzen dafür gesetzt und man hat natürlich einen schadensersatz-anspruch
-- Veröffentlicht durch crazy am 11:30 am 27. Juni 2006 Ja da hast du auch recht. Ich versuche es dem unterliegendem bieter zu verkaufen. das mit eingigen und das ich die ebaygebühren gutgeschrieben bekomme kenne ich, aber ich will die kappen loswerden bevor ich in den urlaub fahre.
-- Veröffentlicht durch johnnyg am 10:32 am 27. Juni 2006
Es gibt auch die Möglichkeit das Käufer und Verkäufer sich einigen den Kauf nicht einzugehen, dann bezahlst du auch keine ebay Gebühren.
-- Veröffentlicht durch crazy am 9:39 am 27. Juni 2006 Okay dankeschön :thumb:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 9:35 am 27. Juni 2006
Wäre auch ne Möglichkeit...
-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 9:29 am 27. Juni 2006 vielleicht ne andere Lösung: du kannst doch den, der als letztes überboten wurde mal anschreiben, ob er noch, zu seinem gebotenem Preis Interesse an den Teilen hat. Falls ja schlägst du dem eigentlichen Höchstbieter vor, dass er dir die eBay-Gebühren + Differenz zu seinem Gebot erstattet und alle sind zufrieden:thumb:
-- Veröffentlicht durch crazy am 9:26 am 27. Juni 2006
Moin jungs...
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