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-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 0:24 am 21. Juni 2006
Zitat von Lars oha um 21:54 am Juni 20, 2006 Tjo, kurze knappe antwort auf meine zweite Mail:
sicherlich kann der Gutachter bemängeln, dass Sie den Diffuser unbeaufsichtigt haben laufen lassen.
| Hallooooooo, gehts noch?
| Ich glaub, Du willst es nicht verstehen! Die können schreiben, was sie wollen, solange sie Dich nicht beleidigen! Kein Gutachter dieser Welt wird Dir einen Sachmangel attestieren, der schon bei Auslieferung bestand (dies ist die Bedingung für das Greifen der Gewährleistung!), solange Du nicht mind. ein Dutzend gleich gelagerter Fälle findest! Wenn ein Sachmangel schon von Anfang an bestand, wie hast Du das Teil dann so lange nutzen können??? Vergiss Gutachter und Anwalt, die kosten mehr als wenn Du dem Anbieter seinen gesamten Monatsumsatz abkaufst... ;)
-- Veröffentlicht durch Netterzyp2004 am 22:09 am 20. Juni 2006
:lol::lol::lol: du darfst ihn nur an haben wenn du die ganze zeit draufguckst :ocinside:
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 21:54 am 20. Juni 2006
Tjo, kurze knappe antwort auf meine zweite Mail:
sicherlich kann der Gutachter bemängeln, dass Sie den Diffuser unbeaufsichtigt haben laufen lassen.
| Hallooooooo, gehts noch?
-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 19:41 am 20. Juni 2006
Zitat von Lars oha um 16:56 am Juni 19, 2006 Also, Wenn ich etwas mit 24 Monaten Gewährleistung bekomme, dann hab ich die Gewährleistung auch zu bekommen wenns kein von mir verursachter Schaden ist.
| Das hab ich bei mehren PC Teilen auch gedacht ... am A***** die Waldfee ... ich sitze jetzt mit dem Zeug hier obwohl es noch "Gewhärleistung" hat.
Ich hab jetzt erstmal ne "nette" Mail geschrieben in der ich bereit bin das ganze per Gutachter, Anwalt und Gericht klären zu lassen. Rechtschutz sei dank.
| Bei nem Streitwert unter 300 € brauchst net ma an ne "Verhandlung" denken --> Wert zu gering :buck:
Also entweder sie schicken mir Ersatz oder ich gebs an meinen RA weiter. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder die Gewährleistung verweigert?
| Dahin wo wir jetzt sind, Shops legen es bei "Kleinkram" drauf an bzw nehmen die Reklamation nich an, so wie bei dir. Ich hab einige "Gewährleistungsliedchen" singen gelernt in den letzten Monaten ... es ist immer das selbe, wenn der Händler nicht auf Hersteller/Großhändler "zurückgreifen" kann zwecks Reklamation, passiert nix oder wenig. So is es jetzt in good old Germany :ugly:
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 6:02 am 20. Juni 2006
genauso ist es. vielleicht sollte man das thema mal irgendwo als sticky verankern (vlt. in shops), damit endlich jeder den unterschied zw. freiwilliger garantie und gesetzlicher gewährleistung realisiert. ist außerdem gerade für ebay äußerst interessant... auf den rechtsstreit würde ich es als der shop auch ankommen lassen, du wirst doch wohl nicht ernsthaft ein gutachten wegen ein paar euros in auftrag geben... (Geändert von spraadhans um 6:06 am Juni 20, 2006)
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 22:40 am 19. Juni 2006
Sorry, aber Dein Anwalt wird Dich auslachen (oder höflich wieder nach Hause schicken...). ;) Der Versender hat absolut Recht. Solange Du nach mehr als 6 Monaten nicht nachweisen kannst, daß der Fehler schon von Anfang an bestand (was wohl kaum möglich sein wird), kannst Du Dir die Gewährleistung in die Haare schmieren! Leider kennen immer noch viel zu wenig Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung schützt nicht vor Defekt, sie soll vielmehr vor Betrug und falschen Versprechungen (z.B. wenn Dir jemand eine übertaktete CPU verkauft, was Dir erst später auffällt oder der Nebler angeblich auch Kaffee kochen kann) oder Serienfehlern schützen. Solange Du also nicht noch ein Dutzend Leute findest, die bei dem gleichen Artikel den gleichen Fehler haben, was auf einen Serienfehler hinweisen würde, hast Du null Chancen! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, welche nur mind. 6 Monate betragen muß. Und dabei sind z.B. Verschleißartikel ausgenommen. Versuch z.B. mal einen Scheibenwischer oder eine Glühlampe auf Garantie zu tauschen... :lol: Und selbst im Garantiefall nach mehr als 6 Monaten, ist es Kulanz des Händlers, wenn er sich um die Abwicklung kümmert, statt Dich an den Hersteller zu verweisen. ;)
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 17:00 am 19. Juni 2006
Jaaaa klasse ErSelbst. :lol: Beim zweiten Link sind fast nur Auktionen von dem Shop drin wo ich meinen auch her hab.
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 16:56 am 19. Juni 2006
Also, Wenn ich etwas mit 24 Monaten Gewährleistung bekomme, dann hab ich die Gewährleistung auch zu bekommen wenns kein von mir verursachter Schaden ist. Ich hab jetzt erstmal ne "nette" Mail geschrieben in der ich bereit bin das ganze per Gutachter, Anwalt und Gericht klären zu lassen. Rechtschutz sei dank. Also entweder sie schicken mir Ersatz oder ich gebs an meinen RA weiter. Wo kommen wir denn da hin wenn jeder die Gewährleistung verweigert?
-- Veröffentlicht durch Paschka am 16:47 am 19. Juni 2006
rofl dachte jetzt eigentlich dasses sich um so ne art "partynebelmaschine" handelt :lolaway: dann ist die methode von er ratsamer :lol:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 16:45 am 19. Juni 2006
AmEinfachstenb: Wegschmeißen, vergessen, neu kaufen (oder es lassen) und den Laden das nächste Mal nicht mehr "beehren" ... Für die paar € lohnt der Aufwand nicht - ohne Gutachten oder so kommste da eh nicht weiter ..... Oder einfach *klick* Das Teil für 5€ ersteigern, dem sagen, dass nu nur den Nebler brauchst und er den rest wegschmeißen darf - dann kostet der Versand weniger .... ;) Ooooder *klick* - da gibts auch einige für 5- 8€ + Versand
-- Veröffentlicht durch Paschka am 16:31 am 19. Juni 2006
grml..eigentlich würde ich bei nem shop darauf bestehen dass die das wenigstens zum hersteller schicken so dass der entscheidet..aber da die mail so scho so "nett" formuliert ist kann man davon ausgehen, dass wenn die darauf eingehen dass nach 4 wochen was kommt von wegen "bla bla nicht umgetauscht" aber einen versuch ises wert...
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 16:23 am 19. Juni 2006
nein, war nur ein karton wo alles drin war ohne beschreibungen o.ä.
-- Veröffentlicht durch Paschka am 16:21 am 19. Juni 2006
hmm dann hast du auch folglich keine "papiere" von dem gerät?
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 16:15 am 19. Juni 2006
Da ist schon das problem. Hersteller unbekannt. Warscheinlich einer irgendwo in Taiwan.
-- Veröffentlicht durch Paschka am 16:12 am 19. Juni 2006
soweit haben die erstmal recht. laut dt. gesetz hast du erstmal nur 6 monate garantie und dann 1 1/2 jahre gewährleistung. der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist im westnlichen der folgende: nach der garantie dreht sich die beweislast auf den kunden um. d.h. du müsstest anhand eines gutachters beweisen dass der defekt ohne fremdeinwirkung/fehlgebrauch etc. entstanden ist. was ich dir empfehlen würde ist: mach dich beim hersteller selbst schlau wie lange die garantie auf das gerät geben und ob es evtl. auch als privat kunde einschicken kann. sollte die garantie sagen wir mal 12 monate sein, kannst du den shop freundlich darauf hinweisen. sollte die sich weigern schickst du das ding selbst zum hersteller... erstmal das in erfahrgun bringen, danach kann man weiter schaun.. :thumb:
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 16:06 am 19. Juni 2006
hier mal ein Bild
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 16:04 am 19. Juni 2006
Wie sieht es aus mit folgendem Fall Ich hab vor knapp einem Jahr eine Nebelschale samt nebler gekauft. Bei diesem hat sich jetzt nach 11 Monaten und 2 Wochen das Gehäuse zerlegt und es ist Wasser eingedrungen und dementsprechend ist der Nebler selbst defekt. Nun will sich der Shop mit folgender Aussage aus der Gewährleistung rausreden:
Sehr geehrter Kunde, wir haben festgestellt, dass Ihr Kauf schon länger als 6 Monate zurück liegt. Der von Ihnen gerügte Fehler kann von uns daher nicht ohne weiteres als anfänglicher Fehler eingeordnet werden. Oftmals sind Fehler, die erst nach mehr als 6 Monaten auftreten, nicht auf einen Mangel am Produkt, sondern auf andere Einflüsse, etwa durch falsche Benutzung, zurückzuführen. Dies hat auch der Gesetzgeber gesehen und daher nur in den ersten 6 Monaten nach dem Übergang der Ware auf den Kunden eine so genannte Beweislastumkehr im Gesetz verankert. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
| Ihre AGBs sagen nur folgendes aus:
8. Gewährleistung Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gebrauchten Sachen 12 Monate ab Erhalt der Ware, bei neuen Versteigerungsgegenständen 24 Monate. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt auch bei neuen Versteigerungsgegenständen 12 Monate. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf ein Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung). Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wird verweigert oder reagiert Maxstore auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Fehlbedienung und unsachgemäßem Gebrauch der Ware trägt der Kunde die Kosten der Nachbesserung bzw. der Reparatur.
| Ist dies rechtens? Denn eine "Fehlbenutzung" meinerseits liegt nicht vor. Der Nebler wurde ausgepackt, aufgebaut, angeschlossen und seitdem läuft er. Täglich wurde Wasser aufgefüllt und einmal im Monat wurde Schale und Nebler gereinigt.
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