Jugendschutz: Aufenthalt nach 00 uhr draußen

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--- Jugendschutz: Aufenthalt nach 00 uhr draußen
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-- Veröffentlicht durch NoBody am 14:28 am 24. Juni 2006

Oha!
Ich hab meine Versichterkarte auch nie dabei!
Wurd schon 2 mal angehalten und hab immer nur meine Karte gezeigt!
Man haben die imemr doof geguckt!
Und wenn ich inne Disko gehe und meinen seit april ungültigen Kinderausweis zeige lachen die Türsteher immer:lol:


-- Veröffentlicht durch jmoney am 13:45 am 24. Juni 2006

@NoBody: Wenn man keinen Personalausweis dabei hat blecht man glaub ich ne Verwarnung von 15Euro oder so (ohne Gewähr). Viel wichtiger ist, dass man seine Identität nicht beweisen kann. Wenn die Polizei also grad jemanden sucht und du bist in der Nähe, sind sie also quasi gezwungen, dich mitzunehmen, bis du zweifelsfrei deine Identität bewiesen hast.


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 13:41 am 24. Juni 2006

Soweit ich weiss kostet der Spass 20 Tacken.


-- Veröffentlicht durch NoBody am 13:39 am 24. Juni 2006

Hu ich dachte schon meine Eltern sind die einzigen die so denken!
Hab sie irgendwie nie so richtig verstanden!
Mit 15 durfte ich inne Disko und da haben sie gesagt:"bring dann morgen früh Brötchen mit"!
Als ich dann endlich 16 war, durfte ich immer nur bis 12:lol:
Jetzt wo ich 17 bin, darf ich alles! Auch wenn es ihr viel lieber wäre, wenn ich immer zu hause schlafe und um 12 zuhause bin :biglol:

Hab noch ne frage: Was ist wenn man seit April 17 ist und noch immer keinen Perso hat?:red:
Was mus man da zahlen wenn man erwischt wird?


-- Veröffentlicht durch freestylercs am 12:27 am 24. Juni 2006


Zitat von NolUzR um 22:20 am Juni 18, 2006
und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann...

:godlike: an alle Antworter



War das nicht auch verboten, wer als Volljähriger mit Minderjährigen rummacht??

Ei , ei , ei, pöser Pub.:lol::lol:


edit: zu den 20€.....davon hab ich ja noch nie gehört. Wer sich von den B****n einlullen lässt ist selbst Schuld.

free


-- Veröffentlicht durch NWD am 11:54 am 24. Juni 2006

hehe .

§ 30 StVO

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können
.............

Der Rest interessiert nicht..

aber im ersten absatz stehts


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 1:08 am 24. Juni 2006


Zitat von NWD um 20:09 am Juni 18, 2006
Es geht um übermäßige Straßennutzung !! !! !!

Nicht ums "sinnlose" umherfahren

Wenn ich 5x im Kreisverkehr durchfahre, dann ist das übermäßige Straßennutzung und die ist anzumelden.

Ebenso wie das 5x im Dorf auf und abfahren um den Motor abzustimmen..

Das Problem haben wir auch immer wenn wir mit mehr als 4 unserer Dienstfahrzeuge zusammen fahren , das ist dann auch übermäßige Straßennutzung.

Also solange du nicht immer die gleiche Strecke fährst, kannste machen was du willst.



NIch unbedingt.

Siehe §29 StVO:

Code
StVO§29ÜbermäßigeStraßenbenutzung
(1)RennenmitKraftfahrzeugensindverboten.
(2)Veranstaltungen,fürdieStraßenmehralsverkehrsüblichinAnspruchgenommen
werden,bedürfenderErlaubnis.DasistderFall,wenndieBenutzungderStraßefür
denVerkehrwegenderZahloderdesVerhaltensderTeilnehmeroderderFahrweiseder
beteiligtenFahrzeugeeingeschränktwird;KraftfahrzeugeingeschlossenemVerband
nehmendieStraßestetsmehralsverkehrsüblichinAnspruch.DerVeranstalterhat
dafürzusorgen,daßdieVerkehrsvorschriftensowieetwaigeBedingungenundAuflagen
befolgtwerden.
(3)EinerErlaubnisbedarfderVerkehrmitFahrzeugenundZügen,derenAbmessungen,
AchslastenoderGesamtgewichtediegesetzlichallgemeinzugelassenenGrenzen
tatsächlichüberschreiten.DasgiltauchfürdenVerkehrmitFahrzeugen,derenBauart
demFührerkeinausreichendesSichtfeldläßt.


Alter, da fehl die ganzen Leerzeichn? Egal...


-- Veröffentlicht durch thepunk am 11:03 am 20. Juni 2006

die ganze sache sollte an sich von den eltern ausgehen.
d.h., du musst denen zeigen, das ihrer tochter nix passieren kann,
sie bei dir gut aufgehoben ist und das du zuverlässig bist.

daraus folgert:
mache immer mehr als das was die eltern verlangen.
soll sie um 0:00 uhr zu hause sein, sorge dafür das sie spätestens
23:45 auf der matte steht. ohne wenn und aber. versuche nicht,
die eltern zu etwas zu überreden, wovon du eh schon ausgehen kannst, das das nix wird. bei diskussionen zwischen ihr und den eltern stelle dich quasi auf die seite der eltern. irgendwann werden sie dann von alleine die zügel lockerer lassen.

versetz die in die lage des vaters / der mutter.
wenn ich sage, meine tochter soll spätestens um 0:00 zu hause sein,
und du kommst mit ihr um 0:30 o.ä., hättest du bei mir verschissen.

klar soweit?
anders gesagt: mache 'den feind' zum freund. nur so geht's.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 20:43 am 19. Juni 2006


Zitat von NolUzR um 22:20 am Juni 18, 2006
und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann...

:godlike: an alle Antworter



Dann müssen die Eltern dir für die Zeit das Sorgerecht und die Verantwortung übertragen (das dürfen sie an eine 18 jährige Person).

Sonst is allgemein: Wenn de Eltern sagn, das Kind soll zu einer (realistischen) Zeit zu Hause sein, dann hatt es zuhause zu sein.


-- Veröffentlicht durch NolUzR am 17:32 am 19. Juni 2006

hatten schon son gespräch, aber die hatten dann zum schluss nur gesagt, dass se nix mehr davon hören wollen, weils sonst noch knapper mit erlaubnissen und so wird...
aber ich werd nochmal mit ihnen reden, die gesetzseslage kenn ich ja jetzt :biglol:

:thumb: danke

EDIT:
Das mit dem Ärger wäre dann natürlich vorprogrammiert, aber das muss sie entscheiden, was ihr wichtiger ist. und wenn wirs einmal machen können können wirs ja immer wieder machen... ne?

EDIT2:
Ne, sie wollens auf beiden Seiten nicht, also ich dort geht wahrscheinlich nicht, da können sie ja was sagen, ist ja ihr Haus :noidea:

(Geändert von NolUzR um 17:35 am Juni 19, 2006)


-- Veröffentlicht durch thepunk am 16:08 am 19. Juni 2006

... oder schlaf du doch mal bei deiner freundin... ;)
oder legt sich papa dann dazwischen :lol:

nee, ernsthaft, diskutieren ist immer die bessere lösung.
zumindest wenn man an was dauerhaftes denkt.
musste halt mal bischen den bauch pinseln...


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 14:03 am 19. Juni 2006


Zitat von Mortis um 4:41 am Juni 19, 2006
Wenn du jetzt mit deiner Freundin bei dir bist... wenn scherts? Denkst du die rennen zum StA um nen Durchsuchungsbeschluss zu ergattern, damit se deine Freundin bei dir daheim suchen können? Woher will ein Polizeibeamter eigentlich wissen, dass sie bei dir daheim ist? Die riechen das doch nicht.
Wenn sie nach Mitternacht bei dir zu Hause ist, dann ist das nicht in der Öffentlichkeit und somit legal. Die Eltern können die Polizei rufen, die reagieren entweder gar nicht oder mit einem lächeln auf den Lippen.
Was hindert deine Freundin daran ohne die Erlaubnis ihrer Eltern bei dir zu pennen? Die Polizei kann da nicht viel machen da du sie ja nicht gegen ihren Willen festhälst oder so. Und das Gezicke der Eltern beruhigt sich nach einiger Zeit von selbst.
Aber wäre das meine Tochter... würd ich dir den A**** aufreissen ;)



Wenn sie zwischen 16 und 18 ist, dann ist das so nen grenzfall wo es eigentlich nur Verlierer geben kann.

Logisch kann sie zu ihren Eltern sagen das sie bei dir pennt und auch nicht um 0.00Uhr zu Haus ist wie es die Eltern fordern. Die Konsequenzen daraus die von den Eltern ausgehen muss sie alleine tragen (Hausarrest ect.).

Allerdings haben die Eltern auch keine rechtliche handhabe darauf das sie um 0.00Uhr zuhaus sein muss. Ähnlichen Fall hatte ich mal vor einigen Jahren. Ich 19, Freundin 16. Sie hatte Stress mit ihren Eltern und ist abgehauen und natürlich bei mir unter gekommen. Das war abends. Am nächstem morgen stand die Mutter mit der Polizei vor der Tür weil sie bei denen gesagt hat das ich ihre Tochter gegen ihren Willen bei mir festhalte. Sprich, ich hätte sie entführt. Logischerweise muss da die Polizei erstmal reagieren. Das ganze hat sich dann aber in einem Gespräch zwischen Polizei und Freundin alles wieder erledigt weil sie rein rechtlich ab 16 wohnen kann wo sie will, bzw. ab 16 kann die Polizei sie nicht zwangsweise zu ihren Eltern zurück bringen wenn sie in Ordentlichen Verhältnissen lebt.

Was ich dir eigentlich nur raten kann, ist ein vernünftiges Gespräch zwischen den Eltern von ihr und euch. Da kommt wesentlich mehr bei raus als wenn man mit Gewalt etwas erzwingen will. ;)

(Geändert von Lars oha um 14:03 am Juni 19, 2006)


(Geändert von Lars oha um 14:04 am Juni 19, 2006)


-- Veröffentlicht durch Mortis am 4:41 am 19. Juni 2006

zu: "20€ geblecht" bzw. sinnloses Umherfahren
selber schuld! "Ich fahre nach xy" das ist das Maximum an Antwort was die Herren Grünen von mir bekommen. Kein warum, wann, wieviel. Wer denen natürlich (mit Baggy Pants, 50Cent Mukke die viel zu laut ist und ner Kippe im Maul) sagt dass er nur am rumcruisen ist... wie gesagt, selber schuld.

zu: 16J und Mitternacht
Der / Die 16 Jahre alte Person kann nicht belangt werden, da sie keine Straftat im Sinne des Gesetzgebers begangen hat. Wohl aber können Erziehungsberechtigte wegen der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangt werden. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, lass dir nen Dokument von den Erziehungsberechtigten geben, indem die Aufsichtspflicht auf dich übertragen wurde.

Wenn du jetzt mit deiner Freundin bei dir bist... wenn scherts? Denkst du die rennen zum StA um nen Durchsuchungsbeschluss zu ergattern, damit se deine Freundin bei dir daheim suchen können? Woher will ein Polizeibeamter eigentlich wissen, dass sie bei dir daheim ist? Die riechen das doch nicht.
Wenn sie nach Mitternacht bei dir zu Hause ist, dann ist das nicht in der Öffentlichkeit und somit legal. Die Eltern können die Polizei rufen, die reagieren entweder gar nicht oder mit einem lächeln auf den Lippen.
Was hindert deine Freundin daran ohne die Erlaubnis ihrer Eltern bei dir zu pennen? Die Polizei kann da nicht viel machen da du sie ja nicht gegen ihren Willen festhälst oder so. Und das Gezicke der Eltern beruhigt sich nach einiger Zeit von selbst.
Aber wäre das meine Tochter... würd ich dir den A**** aufreissen ;)


-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 22:54 am 18. Juni 2006

uhh, da hast du recht, das wirklich bitter! Mein mitgefühl hast du!;)


-- Veröffentlicht durch NolUzR am 22:37 am 18. Juni 2006

keine chance... ihre schwester durfte auch erst ab 18... und selbst da noch nicht gleich!!! bin echt verzweifelt... ir sind jetzt 9,5Monate zusammen!! hallo???


-- Veröffentlicht durch buschmanoff am 22:24 am 18. Juni 2006

wenn ihre eltern das wollen, ist es gerechtfertigt, da sie noch nicht 18 ist.;) Da musst du dich vlt. besser mit den eltern stellen.:lol:


-- Veröffentlicht durch NolUzR am 22:20 am 18. Juni 2006

und wie siehts aus wenn meine Freundin (16) nicht länger wie bis um 0:00 bei mir (18) bleiben darf? Ist das gesetzlich gerechtfertigt? bitte um Quellenangabe damit ich ihren Eltern mal *zensiert* kann...

:godlike: an alle Antworter


-- Veröffentlicht durch NWD am 20:09 am 18. Juni 2006

Es geht um übermäßige Straßennutzung !! !! !!

Nicht ums "sinnlose" umherfahren

Wenn ich 5x im Kreisverkehr durchfahre, dann ist das übermäßige Straßennutzung und die ist anzumelden.

Ebenso wie das 5x im Dorf auf und abfahren um den Motor abzustimmen..

Das Problem haben wir auch immer wenn wir mit mehr als 4 unserer Dienstfahrzeuge zusammen fahren , das ist dann auch übermäßige Straßennutzung.

Also solange du nicht immer die gleiche Strecke fährst, kannste machen was du willst.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 18:34 am 18. Juni 2006

das ist ja auch total assig wenn man immer die gleiche strecke fährt. wenn, dann fährt man immer woanders her und nicht um in 'ner eisdiele die bunnys abzuchecken :lol:


-- Veröffentlicht durch Henro am 18:21 am 18. Juni 2006


Zitat von Toxicution um 18:12 am Juni 18, 2006
ähmm.....und wie sollen einem die geliebten grünen das nachweisen das man sinnlos umher fährt? ich war doch grad auf dem weg zu einem freund, zum einkaufen etc.....




wenn man mit vollem auto mit kumpels und dick mucke das 5. mal an der gleichen stelle wo kontrolliert wird vorbei fährt dann kann man zumindest  mal danach fragen ;)


-- Veröffentlicht durch Toxicution am 18:12 am 18. Juni 2006

ähmm.....und wie sollen einem die geliebten grünen das nachweisen das man sinnlos umher fährt? ich war doch grad auf dem weg zu einem freund, zum einkaufen etc.....


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:18 am 18. Juni 2006

*Link*

Interessant: §4 und §5 des JuschG

Dann viel Spass beim lesen und ihr seid auf der sichere Seite.. ;)



(Geändert von masterofavenger um 16:18 am Juni 18, 2006)


-- Veröffentlicht durch The Papst am 16:10 am 18. Juni 2006

Aber dann müssten ja praktisch alle Motorradfahrer angehalten werden, da 90% sowieso nur fahren um Spaß zu haben, was denn ja unter Sinnlos fallen würde. Also ich hab auf jeden Fall noch nicht gehört, dass die Polizei Motorräder rauswingt und Geld kassiert und ich habe viele Motorradfahrer in meiner Verwandschaft und Bekanntschaft.


-- Veröffentlicht durch deadalive am 16:01 am 18. Juni 2006


Zitat von Puccini um 14:55 am Juni 18, 2006

als ich mein Töff im Ort warmgefahrn hab.


LOL na da ^^
Warmgefahren, für das anschliessende strassenrennen ^^



nö, warmgefahren um den neuen Motor einzufahren + abzustimmen.

hat die grün-weiße Rennleitung nich sonderlich gejuckt.


-- Veröffentlicht durch hallo am 15:31 am 18. Juni 2006

lol dann müsste am Sonntag jedes Cabrio bei dem schönen Wetter angehalten werden
die fahren doch alle nur zum spass


-- Veröffentlicht durch thax2k am 15:03 am 18. Juni 2006


Zitat von deadalive um 14:17 am Juni 18, 2006

Zitat von tOWNshIP um 12:39 am Juni 18, 2006

Zitat von Henro um 9:02 am Juni 18, 2006
aber ist sinnloses "mit dem auto rumfahren" nicht verboten ?



.. so unrecht hat Henro hier gar nicht, ich weiss allerdings nicht ob es ein Gesetz ist oder eine Richtlinie .. fragt mal die Führerscheinneulinge, irgendsowas haben mir die damals auch erzählt ..



ich kenn einige die 20€ geblecht haben wegen "sinnlosem fahren mit einem Kraftfahrzeug"

jaaa, ich habs auch schon gezahlt, als ich mein Töff im Ort warmgefahrn hab. :lol:



Uns haben die in der Fahrschule erzählt, vor etwas über 2 Jahren dass man dafür sogar nen Punkt und Probezeitverlängerung bekommt, weis jetz nicht ob das stimmt, aber auf jeden fall is es nicht erlaubt sinnlos durch die gegend zu fahren, warum auch immer, aber da sollten die dann auch mal diese Sonntagsfahrer Kontrollieren, die fahren doch auch alle sinnlos durch die gegend, also find ich das etwas bescheuert......

Ach ja und das mit 16 zuhause um 0:00Uhr würd ich sagen nach 0:00 hast du nichts mehr auf ner öffentlichen veranstaltung zu suchen(Gaststätten, Disco, Tanzveranstaltung usw.), das andre is alles Privat, ich kenne keinen der bisher stress wegen so was bekommen hat. Höchstens mal von den Eltern:lol:


-- Veröffentlicht durch Puccini am 14:55 am 18. Juni 2006


als ich mein Töff im Ort warmgefahrn hab.


LOL na da ^^
Warmgefahren, für das anschliessende strassenrennen ^^


-- Veröffentlicht durch deadalive am 14:17 am 18. Juni 2006


Zitat von tOWNshIP um 12:39 am Juni 18, 2006

Zitat von Henro um 9:02 am Juni 18, 2006
aber ist sinnloses "mit dem auto rumfahren" nicht verboten ?



.. so unrecht hat Henro hier gar nicht, ich weiss allerdings nicht ob es ein Gesetz ist oder eine Richtlinie .. fragt mal die Führerscheinneulinge, irgendsowas haben mir die damals auch erzählt ..



ich kenn einige die 20€ geblecht haben wegen "sinnlosem fahren mit einem Kraftfahrzeug"

jaaa, ich habs auch schon gezahlt, als ich mein Töff im Ort warmgefahrn hab. :lol:


-- Veröffentlicht durch Paschka am 13:52 am 18. Juni 2006


Zitat von N omega G um 13:47 am Juni 18, 2006
also ich kenne auch niemanden, der wegen dem belangt wurde. ich weiß nur, dass man unter 18 nicht in diskos o.ä. ab 24uhr kommt. ein film, der um 23:15 anfängt, also irgendwann um 1-2uhr endet, darf man als minderjähriger nicht rein, auch wenn der film ab 12 ist.



bzw nur in begleitung einer aufsichtsperson..fehlt noch ;)

aber hier in de is das eh glaub eher was locker...war schon mit 15 um 22 uhr in 8mm, wer den film kennt weiss dass das ein harter streifen ist...


-- Veröffentlicht durch N omega G am 13:47 am 18. Juni 2006

also ich kenne auch niemanden, der wegen dem belangt wurde. ich weiß nur, dass man unter 18 nicht in diskos o.ä. ab 24uhr kommt. ein film, der um 23:15 anfängt, also irgendwann um 1-2uhr endet, darf man als minderjähriger nicht rein, auch wenn der film ab 12 ist.


-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 12:39 am 18. Juni 2006


Zitat von Henro um 9:02 am Juni 18, 2006
aber ist sinnloses "mit dem auto rumfahren" nicht verboten ?



.. so unrecht hat Henro hier gar nicht, ich weiss allerdings nicht ob es ein Gesetz ist oder eine Richtlinie .. fragt mal die Führerscheinneulinge, irgendsowas haben mir die damals auch erzählt ..


-- Veröffentlicht durch Steffen545 am 12:06 am 18. Juni 2006

wie sind die denn bei euch drauf?:noidea::lol:
War ja schon mit 14 so lang weg wie ich wollte...
Mich haben se damals auch öfter mal angehalten und nie was gesagt!
Damals war ich denk ich so 13-14 oder so... ka is schon lang her:lol:

Oder gabs da dieses "gesetz" noch nicht?:noidea:


-- Veröffentlicht durch Ino am 12:04 am 18. Juni 2006

ähmm war das ned so das man ab 16 halt nur bis 0.00 in kneipen und so darf aber draußen egal wie lange

so habe ich das immer gedacht als ich 16 war :lol:


-- Veröffentlicht durch Brusti am 11:51 am 18. Juni 2006

bei euch in deutschland darf man mit 16 nicht länger als bis 0:00 uhr raus bleiben?
wir in österreich dürfen mit 14 bis 1:00 und ab 16 unendlich lange draußen bleiben. Also i bin jetzt 16, man darf überall rein, ... also i hab da no nie probeme ghabt


-- Veröffentlicht durch johnnyg am 10:58 am 18. Juni 2006


Zitat von ErSelbst um 10:51 am Juni 18, 2006

Zitat von Puccini um 10:03 am Juni 18, 2006
LOL:lol:
nein^^ es ist nur sinnlos mit dem auto sinnlos rumzufahren, da es teuer is :lol:

Kommt drauf an, wie lang man rumfährt .... für 5€ kannste schon ne Stunde oder so rumeiern - da ist praktisch jedes andere Vergnügen teurer ;)



Denkt an die Umweltverschmutzung :lol:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 10:51 am 18. Juni 2006


Zitat von Puccini um 10:03 am Juni 18, 2006
LOL:lol:
nein^^ es ist nur sinnlos mit dem auto sinnlos rumzufahren, da es teuer is :lol:

Kommt drauf an, wie lang man rumfährt .... für 5€ kannste schon ne Stunde oder so rumeiern - da ist praktisch jedes andere Vergnügen teurer ;)


-- Veröffentlicht durch Puccini am 10:03 am 18. Juni 2006

LOL:lol:
nein^^ es ist nur sinnlos mit dem auto sinnlos rumzufahren, da es teuer is :lol:


-- Veröffentlicht durch Henro am 9:02 am 18. Juni 2006

aber ist sinnloses "mit dem auto rumfahren" nicht verboten ?


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 4:17 am 18. Juni 2006

ach das ist pippifax sowas ist noch niemadem passiert den ich kenne


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 2:35 am 18. Juni 2006

Rein rechtlich könnten die Eltern belangt werden wegen verletzung der Aufsichts- bzw. Fürsorgepflicht. Aber mehr eigentlich nicht.


-- Veröffentlicht durch hallo am 1:38 am 18. Juni 2006

mit auto fahren

eigentlich würde ich so pauschaul sagen "nein ist nicht verbtoten"
das problem is nur wenn die polizei euch anhält könnten die denken ihr wollt dick party machen und dann gibbet diskussion eben deswegen

aber du kannst ja sagen hast ihn abgeholt bei nem freund o.ä. und fährst ihn jetzt nach hause

(Geändert von hallo um 1:39 am Juni 18, 2006)


-- Veröffentlicht durch crazy am 0:54 am 18. Juni 2006

moin jungs..ich habe da mal ne frage.

ich weiß das jugendliche nach 00 uhr zu hause sein müssen. Doch gilt dies auch in dem fall:

Ich will mit meinem Freund bzw. Cousin raus. Ich bin 18 und er ist 16. Wir wollen einfach nur mit dem Auto bisschen rumfahren. Also in keine gaststätte oder discothek. Ist dies auch "verboten" ?


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