Paar Problemchen mitem Auto

- OCinside.de PC Forum
https://www.ocinside.de

-- Offtopic
https://www.forum-inside.de/forums.cgi?forum=7

--- Paar Problemchen mitem Auto
https://www.forum-inside.de/topic.cgi?forum=7&topic=4496

Ein Ausdruck des Beitrags mit 30 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 10 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 49.90 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch Theicon am 0:50 am 12. April 2006

lol...

Ich hab meine Federn auch nur mit neuen Alus eintragen lassen. Trotzdem darf ich alle originalen Kombinationen die im Schein stehen fahren, auch ohne das ich damit da gewesen bin. Wo ist das Problem, ich musss doch nicht mit jeder Kombi extra zum TÜV *lol* Habe jetzt seit 6 Jahren den Lappen, habe 4 Autos umgebaut. Noch nie sowas gehört...

Mfg


-- Veröffentlicht durch BUG am 0:15 am 7. April 2006

..also ich glaub auf den A4 drüfen als kleinste nur 15" Felgen, 14" must du Tacho neu einstellen oder 195er mit 80er Flanken fahren aber k.a ob es sowas gibt zumale ein paar 15" Reifen mit Felge sichelrich günstiger sind als solche "spezial" Reifen. ;)

cu
BUG


-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 0:11 am 7. April 2006


Zitat von BUG um 0:09 am April 7, 2006
..jau aber das geht irgendwie nur auf Stahlfelge. Ich habe aber im Winter 6Jx14H2, ET37 Alus (quasi die alten Serien Alu Felgen) und die darf ich jetzt nimmer fahren. :(

cu
BUG

OT
Passen die auf meinen A4 auch drauf ? :lol: ;)

OT off


-- Veröffentlicht durch BUG am 0:09 am 7. April 2006

..jau aber das geht irgendwie nur auf Stahlfelge. Ich habe aber im Winter 6Jx14H2, ET37 Alus (quasi die alten Serien Alu Felgen) und die darf ich jetzt nimmer fahren. :(

cu
BUG


-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:54 am 6. April 2006

lol, da steht doch extra "I.V.M.ZIFF.20-23", d.h. "in verbindung mit..."

ziff 20-23 sind die normalen rad-reifen kombinationen. wenn da ne 14" oder ne 15" felge ist, dann kannste die wohl benutzen.


-- Veröffentlicht durch BUG am 23:50 am 6. April 2006

..bei mir steht:

**FZ.CA.40MM TIEFERGELEGT DURCH FEDERN KENNZ.SM VA003/SMHA003 FARBE GRÜN I.V.M.ZIFF.20-23 A.GEN. 215/40ZR16 ALM-FELGE 7 1/2JX16H2, ET35, KENNZ.VIPER D60 I.V.M.3MM DISTANZSCHEIBE AN HA*

..und das heist, dass ich hat mit Fahrwerk nur noch diese Felgen und Reifen fahren darf. Die anderen Enträge für 14 und 15" Felgen sind "ungültig". :(

cu
BUG


-- Veröffentlicht durch poschy am 23:46 am 6. April 2006

hab den Zettel nicht hier.. aber.. steht drauf:

Patec Gewinde bla blub...

Sonstige Bemerkung:
5j*13 155/70/13 Auf Stahlfelge
7*15 195/45/15 auf Borbet BS .. bla blub


-- Veröffentlicht durch BUG am 23:38 am 6. April 2006


Zitat von poschy um 23:28 am April 6, 2006
@ Bug, war heute beim Tüv, alles Problemlos eingetragen!

..beide Reifen/Felgen Typen/Größen? Was steht denn genau drinn, poste mal bitte. :)

cu
BUG

(Geändert von BUG um 23:50 am April 6, 2006)


-- Veröffentlicht durch poschy am 23:28 am 6. April 2006


Zitat von Hempboy um 19:03 am April 5, 2006

Zitat von poschy um 19:01 am April 5, 2006
1. Hab ich seit einem Jahr n Lappen
2. Ist das mein 2tes Auto (erster war n twingo, verkauft wegen mängel)
3. Lernt man Fahren genauso gut in nem tiefen auto wie in nem normalen auto!
4. Hat dein Beitrag absolut nix mit meinen Fragen zu tun!

Ein ganzes Jahr deinen Führerschein? Und du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass du nach einem Jahr vernünftig fahren kannst?

Naja, das geht zu sehr ins Offtopic. Aber da die Nachschulung nicht umsonst ist, weißte spätestens danach das du noch Fahranfänger bist :thumb:



Fahre seit dem ich 15 bin Mofa, seit 16 Roller seit 18 Auto,
und bin jetzt fast 19!
sprich 4 Jahre Erfahrung im Straßenverkehr!

Desweiteren fahr ich Schulisch bedingt ca 700km / woche!
denke da ist kein Problem..

Mich hats heut trotzdem erwischt.. überholt im überholverbot =D
40€ 1punkt 1monat =P

@ Bug, war heute beim Tüv, alles Problemlos eingetragen!


(Geändert von poschy um 23:29 am April 6, 2006)


-- Veröffentlicht durch BUG am 1:44 am 6. April 2006

..ich habe auch schon nen Mängelschein wegen Fahrwerk und Rad Reifen Kombination bekommen, Punkte und oder Strafe musste ich aber nicht zahlen. Ich konnte aber ABE für Felgen und Fahrwerk vorzeigen, mußte quasi nur zum Tüv um das nochmal abnehmen zu lassen was problemlos geklappt hat. Leider hat der Tüv Mensch das so "blöd" eingetragen das ich plötzlich meine Serien-Bereifung (die ich Winter nutze) nicht mehr fahren darf. ..ich habs leider zu diesem Zeitpunkt nicht gemerkt. :grr:

..also wenn du zum Tüv gehst nimm beide Felgen / Reifen mit wenn du unterschieldiche Sommer und Winterreifen fährst damit der Tüv Mensch beides einträgt!

cu
BUG

(Geändert von BUG um 1:47 am April 6, 2006)


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 1:02 am 6. April 2006



Zitat von Steffen545 um 16:29 am April 5, 2006
@Er, du meinst lasierte Rückleuchten!
Wenn die wirklich Lasiert sind, dann bau se so schnellstmöglich aus! Kumpel ham se erst letzte woche das auto komlett stillgelegt wegen den teilen!
Ausserdem sehen die kitschig aus :lol:

Ich fahr damit seit Mai 2005 rum - und der Vorbesitzer wohl auch schon länger ... :noidea:

Wobei ich dem Vorbesitzer so ziemlich alles zutraue - die ganze innenraumbeleuchtung ist mit so sch*** grünlichen Kappen überzogen bzw. teilweise waren die Lampen mit Edding bemalt ... sogar die Tachobeleuchung is irgendwie grünlich :gulp:

ps: sooo dunkel sind die Rückleuchten auch wieder nicht:



:noidea:

ps: FS seit 4 Jahren, bis auf 1x 15€ wegen parten im hAlteverbot noch nie erwischt worden, 4. Auto (86er Polo, Seat marbella, Opel Omega 2.0i, Vectra 2.0i), bisher ~50.000km gefahren.... ;)
Und ich bilde mir ein, in den meisten Situationen recht gut zu fahren :lol:

;)


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 19:03 am 5. April 2006


Zitat von poschy um 19:01 am April 5, 2006
1. Hab ich seit einem Jahr n Lappen
2. Ist das mein 2tes Auto (erster war n twingo, verkauft wegen mängel)
3. Lernt man Fahren genauso gut in nem tiefen auto wie in nem normalen auto!
4. Hat dein Beitrag absolut nix mit meinen Fragen zu tun!

Ein ganzes Jahr deinen Führerschein? Und du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass du nach einem Jahr vernünftig fahren kannst?

Naja, das geht zu sehr ins Offtopic. Aber da die Nachschulung nicht umsonst ist, weißte spätestens danach das du noch Fahranfänger bist :thumb:


-- Veröffentlicht durch poschy am 19:01 am 5. April 2006

1. Hab ich seit einem Jahr n Lappen
2. Ist das mein 2tes Auto (erster war n twingo, verkauft wegen mängel)
3. Lernt man Fahren genauso gut in nem tiefen auto wie in nem normalen auto!
4. Hat dein Beitrag absolut nix mit meinen Fragen zu tun!


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 18:33 am 5. April 2006


Zitat von Postguru um 17:44 am April 5, 2006
man man man ... lernt doch erstmal richtig fahren mit einem normalen auto an dem noch nicht geschraubt worden ist .... :thumb:

Dito :thumb: Wenn ich mir die Golf3-Jungs bei uns anner Tanke anschau, die kaum übers Lenkrad gucken können, dann frag ich mich was bei denen falsch lief :biglol:


-- Veröffentlicht durch Postguru am 17:44 am 5. April 2006

man man man ... lernt doch erstmal richtig fahren mit einem normalen auto an dem noch nicht geschraubt worden ist .... :thumb:


-- Veröffentlicht durch Steffen545 am 16:29 am 5. April 2006

@Er, du meinst lasierte Rückleuchten!
Wenn die wirklich Lasiert sind, dann bau se so schnellstmöglich aus! Kumpel ham se erst letzte woche das auto komlett stillgelegt wegen den teilen!
Ausserdem sehen die kitschig aus :lol:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 2:06 am 5. April 2006

Die sind aber scheinbar irgendwie "von Hand" verdunkelt ... Naja .. ma schauen, was ich da nu ranbaue ... muss aber eh erstmal bis zum ächsten gehalt warten - vorher hab ich keine Kohle dafür ;)


-- Veröffentlicht durch Toxicution am 1:30 am 5. April 2006

verdunkelte rücklichter sind nicht generell verboten. die dinger gibts auch mit gutachten zum eintragen ;)


mfg


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 0:18 am 5. April 2006

Joar ... Vorbesizer sind manchmal echt "toll" .... Ich hatte Aluteile ohne Gutachten auf den Pedalen und die Rücklichter sind "verdunkelt" = verboten .... zum Glück hat der TÜV- Typ das als geringfügigen Mangel angegeben - sonst hätte ich wegen so ner Kagge keinen TÜV bekommen :crazy:


-- Veröffentlicht durch poschy am 23:38 am 4. April 2006

habs ja nichtmal selber einbauen lassen sondern der vorbesitzer!


-- Veröffentlicht durch naKruul am 23:29 am 4. April 2006

tja deswegen federn immer schwarz lacken vorm einbau, damit keiner sieht das es ein fahrwerk ist ^^


-- Veröffentlicht durch poschy am 23:00 am 4. April 2006

hab nachgeschaut, nur lern ich eta und nich kfz mechaniker,

die felgen waren eingetragen und das fahrwerk, woher soll klein poschy wissen das das zusammen eingetragen werden muss ?(=


-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:30 am 4. April 2006

Warum hast du eigentlich nicht im Schein nachgeschaut, ob alles richtig eingetragen ist?
Ich meine, erzählen kann mir einer viel - aber trotzdem überprüfe ich das!

Wird wohl jetzt durch die Nachschulung ganz schön teuer werden.
Und ne verlängerte Probezeit ist auch nicht grad was tolles.


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 19:50 am 4. April 2006

Tjo, wie oben schon von mir geschrieben

Fahren ohne Betriebserlaubnis macht 50€ Bussgeld und 3 Punkte. Da du noch auf Probe bist, gilt für dich dieses hier:



Wann muss man zur Nachschulung?
Es gibt eine Faustregel: Ein Aufbauseminar wird fällig bei einem Verkehrsverstoß wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr, den man innerhalb der Probezeit begeht, und der ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zur Folge hat. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Flensburger Punkt. Und wenn es Punkte gibt, muss man fast immer zum Aufbauseminar. Darunter fallen zum Beispiel:

Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
Überfahren roter Ampeln,
falsches Überholen,
Vorfahrtverletzungen, aber auch
einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.

Achtung: Das Fahren mit einem Fahrzeug, das offensichtlich keine Betriebserlaubnis besitzt (z.B. wegen abgefahrener Reifen oder unzulässiger Bastelarbeiten am Fahrwerk), führt im Regelfall auch zur Anordnung eines Aufbauseminars - man ist ja verpflichtet, sich vor jeder Fahrt vom verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. Das gilt auch, wenn einem den Wagen gar nicht selbst gehört.

Die Verkehrsverstöße werden in zwei Gruppen unterteilt: Katalog A und Katalog B (siehe unten). Begeht man EINEN Verstoß aus Katalog A, reicht das schon aus, um zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert zu werden. Im Katalog B folgt beim ersten Verstoß kein Seminar, aber nach dem zweiten Verstoß ist man dann reif. In der Praxis kommen die Fälle aus Katalog B jedoch nur sehr selten vor.

Katalog A
(bereits beim ersten A-Delikt wird ein Aufbauseminar angeordnet):


Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.



-- Veröffentlicht durch SirBlade am 19:46 am 4. April 2006

Was sollen se denn sonst machen?

Mein Bruder ist nachts auf einer (fast) leeren Kreuzung bei rot rechts abgebogen... das "fast" war leider ein Polizist in zivil. Jetzt krigt er drei Punkte, muss ne nachschulung machen und die Probezeit wird verlängert.

Das bedeutet es kostet ihn über 400 € (380 die nachschulung und ~ 30 strafe) und die Probezeit geht jetzt bis 2008.


Und fahren ohne Betriebserlaubniss ist sicher kein minder schweres vergehen. Die  50 strafe und die paar punkte sind nicht weiter tragisch, ärgerlich wäre halt die verlängerung der Probezeit und sone nachschulung ist verdammt teuer.


Bedingungen für die Nachschulung:
1. Es dürfen nur bestimmte, zertifizierte Fahrschulen machen.
2. Es müssen vier Termine sein. Je 2:15 h Theorie und mindestens ne halbe Stunde praxis (also auto fahren).
3. Das ganze darf nur einmal pro Tag stattfinden.
4. Es muss ne Gruppe zwischen 6 und 12 Personen sein
5. Innerhalb von 3 Monaten muss diese Nachschulung gemacht worden sein.

oder so ähnlich.


-- Veröffentlicht durch poschy am 19:31 am 4. April 2006

das fahrwerk ist eingetragen, aber leider in verbindung mit den winterreifen ..

ums eintragen etc gehts auch nicht, sondern nur dadrum ob ich punkte kriege / nachschulung machen muss..

geldstrafe wäre mir noch egal!


-- Veröffentlicht durch Steffen545 am 16:24 am 4. April 2006

:lol: Lass schau einfach was fürn FW das is, hol dir ein Gutachten!
(hoffe blos das es kein E-bay schrott war, sonst siehts mit nem Gutachten schlecht aus!) Dann lass es eintragen! Wenn kein Gutachten vorhanden ist, dann musste es leider über Einzeleintragung machen, was richtig massiv geld kostet leider:gulp:


Und zu der Anzeige, wieso? Die polizisten die dich angehalten haben, können dich doch nicht anzeigen weil die Betriebserlaubnis erloschen ist und dann noch weiter fahren lassen!:crazy:
Da würd ich aufm Revier maln bisschen Ramba Zamba machen!:thumb:


-- Veröffentlicht durch Battlemaster am 15:27 am 4. April 2006


Zitat von poschy um 14:52 am April 4, 2006
Ja, wurde am Wochenende angehalten,

hab mein Auto im Januar gekauft, war auch alles eingetragen, dacht ich!

der Vorbesitzer hat zuerst Felgen eintragen lassen, ein Jahr später das Fahrwerk, allerdings mit Winterreifen,
also ist die Felgen / Fahrwerk Kombination nicht eingetragen!

Hab ne Mängelkarte bekommen, alles soweit auch kein Problem.
Der Polizist meinte dann noch das ich eine Anzeige bekomme, weiss nicht 100% wieso genau, aber glaube da die Betriebserlaubniss erloschen ist und ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis bekomme.

Was kann mir wegen dieser Anzeige passieren?
Bin noch in der Probezeit!




kennst du zufällig den hersteller und das genaue modell des fahrwerkes? wenn ja, dann besorg dir erstmal das gutachten vom fw, das wäre erstma wichtig, damit du die auflagen der eintragung kennst....

und richtig deine be ist erloschen, wenn die eintragung nicht stimmen sollte

kannst auch mal mit nem tüv-mensch rücksprache halten, was er von der eintragung hält

erstmal nicht verrückt machen lassen, manche polizisten sind etwas voreilig´;)


-- Veröffentlicht durch Lars oha am 15:09 am 4. April 2006

Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt
• ohne die erforderliche Betriebserlaubnis 50 3
• ausserhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Zulassungszeitraumes 50 3
• nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum 50 3
Fahrzeug ausserhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zulassungszeitraumes auf öffentlichen Straßen abgestellt 40 1
Kurzzeitkennzeichen an mehr als einem Fahrzeug verwendet 50 3

also 50€ und 3 Punke.

Da noch Probezeit darfste auch mit ner Nachschulung rechnen

(Geändert von Lars oha um 15:09 am April 4, 2006)


-- Veröffentlicht durch poschy am 14:52 am 4. April 2006

Ja, wurde am Wochenende angehalten,

hab mein Auto im Januar gekauft, war auch alles eingetragen, dacht ich!

der Vorbesitzer hat zuerst Felgen eintragen lassen, ein Jahr später das Fahrwerk, allerdings mit Winterreifen,
also ist die Felgen / Fahrwerk Kombination nicht eingetragen!

Hab ne Mängelkarte bekommen, alles soweit auch kein Problem.
Der Polizist meinte dann noch das ich eine Anzeige bekomme, weiss nicht 100% wieso genau, aber glaube da die Betriebserlaubniss erloschen ist und ich eine Anzeige wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis bekomme.

Was kann mir wegen dieser Anzeige passieren?
Bin noch in der Probezeit!


OCinside.de PC Forum
© 2001 - 2024 www.ocinside.de