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-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 14:17 am 14. Feb. 2006
nö nicht unbedingt, genaueres frag beim FA nach Normalerweise wenn man sich selbst. machen will unter 18 Jahren, brauch man eine erlaubnis vom gericht (vormundschaftsgericht oder so :lol:) :thumb:
-- Veröffentlicht durch crazy am 14:13 am 14. Feb. 2006
oki, ich danke euch dann, habt mir vieles erspart. muss man eigentlich 18 sein, um so etwas machen zu dürfen(frage jetzt nur fürn kollegen)
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 14:06 am 14. Feb. 2006
nö interessiert die nicht :thumb: kreuz bei istversteuerung ;)
-- Veröffentlicht durch crazy am 14:04 am 14. Feb. 2006
puhhhhh, ich danke euch. :cavalier: punkt 7.2. habe ich auch, aber da hatte die frau beim FA kreuze hingemacht bei den ersten beiden. Das zu 7.3. habe ich nicht ganz verstanden, soll ich da bei "Istversteuerung" ein kreuz hin machen, oder gar nichts ankreuzen ? Und was ich noch fragen wollte, ob es irgendwelche Einflüsse darauf hat, dass meine Eltern noch Kindergeld bekommen für mich. Wisst ihr es zufällig ?
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 13:47 am 14. Feb. 2006
nadann :think: zu 2.7 =Neugründung zu 4 = Einnahmeüberschussrechnung zu 4.1 =Nein zu 6 = Strich machen oder 0 einsetzen zu 7.3 = Istversteuerung, aber trifft ja nicht zu da du ja kleinunternehmer bist müsste auch ein Punkt dazu kommen :thumb: Schau mir gerade den Vordruck mal an:noidea: den Punkt 7.2 müsstest auch haben die ersten beiden ankreuzen (Geändert von Kaffeeheld um 13:57 am Feb. 14, 2006)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 13:46 am 14. Feb. 2006
heute brief vom FA bekommen, bude läuft. seite 1 1) 1.1)Ausfüllen 1.2)streichen, bist ja nicht verheiratet 1.3)streichen, hast ja keine kinder 1.4)optional, ich hab keine angegeben. kein bock, dass mir irgendwelche komischen beamten aufm konto rumpfuschen. seite 2 1.5) // 1.6) // 1.7) wenn du nicht innerhalb der letzten 12 monate zugezogen bist // 2) 2.1)Eintragen, was du machst, ich hab "Journalist" stehen. 2.2)"Wohnort" reinschreiben. 2.3) // 2.4) // 2.5) // 2.6) // 2.7) Neugründung zum (1. tag des ersten arbeitsmonats eintragen, kannst auch heutiges datum...) seite 3 2.8) [x] nein 3) 3.1)geschätzter monatsverdienst*12 eintragen zeile "selbstständiger arbeit" 1. und 3. spalte (hab einfach mal 2500 reingeschrieben) 3.2) // 4) [x] Einnahmenüberschussrechnung 4.1) nix angekreuzt bei mir, wurscht 5) // 6) // 7) 7.1) dasselbe wie 3.1) eintragen in beide felder (1. jahr, folgejahr) 7.2) hab ich "ich verzichte auf die anwendung..." - ich mach auch mit MWST, kann ich auch was vonner steuer absetzen. ich denke du hast da "der gesamtumsatz für"... [x] und "ich nehme die kleinunternehmer-regelung... auch [x]. seite 4 7.3) ISTversteuerung, sonst musst du vor deinen einnahmen schon steuern zahlen, das ist recht ungünstig... 7.4) // 7.5) // 8) // datum ort unterschrift. peng bum.
-- Veröffentlicht durch crazy am 13:15 am 14. Feb. 2006
jap so meine ich das. Also ich habe es richtig verstanden, das ich keine steuern bezahlen muss, oder ? Also dann fange ich mal an mit den ersten "Fragen": -------------- 2.7. Gründungsform (zum ankreuzen: Neuggründung, Übernahme, Verlegung,Umwandlung) Was soll ich denn da ankreuzen, arbeite ja nur als Promoter für die Event Agentur. Oder ist das an mich gerichtet ? -------------- 4. Angaben zur Gewinnermittlung (zum ankreuzen: Einnahmenüberschussrechnung, Vermögensvergleich (Billanz), Gewinnermittlung nach Durschnittssätzen 4.1. Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor ? (zum ankreuzen: Nein ; Ja) -------------- 6. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer - Zahl der Arbeitnehmer ( Insgesamt: a) davon Familienangehörige b) davon geringfügig Beschäftigte - Anmeldezeitraum (zum Ankreuzen: MONATLICH (mehr als 3000 €) ; VIERTELJÄHRLICH ( mehr als 800 €) ; JÄHRLICH ( nicht mehr als 800 €) -------------- 7.3 Soll-7Istversteuerung der Entgelte -Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (sollversteuerung) vereinnahmten Entgelten -------------- so das wars erstmal, das sind die Fragen die ich nicht verstehe, bzw. nicht weiß was ich da antworten soll. WIll ja halt nur nebenbei jobben und nicht irgendein Unternehmen eröffnen. Hoffe mir kann jemand helfen :thumb::thumb::godlike:
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 12:49 am 14. Feb. 2006
:noidea: :lol: kannst ihn ja mal posten u dann können wir ihn punkt für punkt durchgehen ;) 17.500 ist für Kleinunternehmer die regelung, bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer :thumb:
-- Veröffentlicht durch crazy am 12:24 am 14. Feb. 2006
Sooo Jungs, war gerade beim FA. Naja ist alles gar nicht so kompliziert wie ich dachte. Muss kein gewerbe oder so anmelden, hab ein Fragebogen mitbekommen zur "steuerlichen Erfassung" den ich morgen abgeben werde, und dann direkt meine Steuernummer bekomme. Bis zu einem Lohn von 17.500 € muss ich keine Steuern zahlen. Was ich vergessen hatte dort zu fragen war, ob es irgendwelche Einflüsse darauf hat, dass meine Eltern noch Kindergeld bekommen für mich. Wisst ihr es zufällig ? P.S. ich habe ein paar schwierigkeiten den fragebogen auszufüllen, hat da jemand bisschen ahnung den ich fragen kann ?
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 13:42 am 12. Feb. 2006
Zitat von Kaffeeheld um 5:06 am Feb. 12, 2006 dann hast du also schon ein gewerbe oder wie soll ich das jetzt verstehen?? du wirst halt behandelt wie ein Kleinunternehmer nach §19 :thumb: und wenn du nicht über 20300 hinaus kommst, dann brauchst dir um die Umsatzsteuer keine gedanken machen ;) Was für eine Steuernummer wollen die wissen, deine richtige steuernummern oder die Umsatzsteuer ID ???
| Nein, hat er noch nicht. So wie ich das Posting verstanden hab, hat ihm sein "Arbeitgeber" nur schon einen Vordruck gegeben wie diese Rechnung auszusehen hat. Für mich ist dieser "Arbeitgeber nur daran interessiert die Lohnsteuer zu sparen. Ich würd das erstmal alles prüfen ob das überhaupt so rechtens ist was er macht bzw. machen will. Das kommt mir alles etwas spanisch vor. Ist irgendwie so wie früher wo in großen Restaurant scheinselbständige Kellner gearbeitet haben und dann dem Besitzer eine Monatliche Rechnung geschrieben haben über die geleisteten Stunden. Und das war glaube ich nicht legal.
-- Veröffentlicht durch crazy am 5:11 am 12. Feb. 2006
also bis jetzt habe ich noch nichts gemacht. die meinen jetzt nur, das die meine steuernummer brauchen, und das ich die beim finanzamt bekomme. ob ich ein gewerbe oder so anmelden muss weiß ich nicht. ich mache mir nur sorgen das ich irgendwie mist baue, und dann irgendwie steuern zahlen muss. Ich habe ne Lohnsteuerkarte da steht drauf das ich Steuerklasse I bin.
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 5:06 am 12. Feb. 2006
dann hast du also schon ein gewerbe oder wie soll ich das jetzt verstehen?? du wirst halt behandelt wie ein Kleinunternehmer nach §19 :thumb: und wenn du nicht über 20300 hinaus kommst, dann brauchst dir um die Umsatzsteuer keine gedanken machen ;) Was für eine Steuernummer wollen die wissen, deine richtige steuernummern oder die Umsatzsteuer ID ???
-- Veröffentlicht durch crazy am 4:57 am 12. Feb. 2006
das ist halt ein nebenjob, als freiberufler. in der rechnung die ich denen jeden monat schreiben muss steht auch "Laut § 19(1) bin ich Umsatzsteuerbefreit" Ich bin Steuerklasse 1
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 4:54 am 12. Feb. 2006
lohn als arbeitnehmer? ist das ein nebenjob, wenn ja dann lohnsteuerklasse 6 und die sozialabgaben noch dazu u schwups hast eventuell noch 200euro die du bekommst. ;) :noidea: zum FA gehen u sich beraten lassen, klar :thumb: da ist ja die chance höher von Steuerberater vernünftig beraten zu werden :blubb:
-- Veröffentlicht durch crazy am 4:48 am 12. Feb. 2006
naja, musste heute eigentlich arbeiten mit weiteren 2 kollegen. aber haben heute alle abgesagt, und denen gesagt das wir nicht arbeiten solange es nicht geklärt ist. Auch wenn ich nur eine Steuernummer beantragen muss, will ich es trotzdem nicht. ich habe keine lust jedes jahr so ne dumme steuererklärung zu machen. und dann kommt da sicherlich auch noch papierkram hinzu. Montag gehe ich mal zum FA und lass mir alles genau erklären. Wenn ich jetzt kündige, weil ich das nicht will mit der Steuernummer. Wie ist es mit dem Lohn, den ich bekommen müsste ? sind etwa 400 €. Mein Lohn MUSS ich doch bekommen oder ?
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 22:21 am 11. Feb. 2006
2te jahr ist auch möglich, theorie 3jahr :thumb: vielleicht kann er ja schwarz arbeiten u dann ist gut ;)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 22:15 am 11. Feb. 2006
im 3. jahr können sie dann wählen... aber das geschäftsmodell, wo crazy hier reinfällt ist doch asche, so ein mist hab ich noch gehört und kann nicht funktionieren und sollte auch verboten sein :noidea:
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 22:09 am 11. Feb. 2006
ah jetzt versteh ich was du meinst, war noch bei Kleinunternehmen ;) hat ja damit nichts zu tun:thumb: das sind aber kannbstimmungen Grenzen für Umsatzsteuervoranmeldung und zwar Einteilung in monatl. viertelj. oder jährlich z.b. 1.liegt die Umsatzsteuer über 6136 im Quartal kann das Finanzamt eine monatliche verlangen. 2. und dann noch 512euro usw. Ist aber egal bei Personen die sich selbständig machen, wenn sie nicht kleinunternehmer sind, dann sind Sie eh verpflichtet die UST-VA monatlich zu machen und erst im 2ten Jahr können sie andere zeiträume wählen. :punk:
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 22:01 am 11. Feb. 2006
§18(2) ustg, solltest du aber kennen als fachmann :thumb:
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 21:41 am 11. Feb. 2006
:noidea: wo steht diese Grenze?? bsp. Du machst dich Selbständig und nimmst die Option Kleinunternehmen nach § 19 UStG -das heiß nicht mehr Umsatz als 17500euro + 2800UST sprich 20300:thumb: bist du schon selbständig, dann kann man optieren Schreiben an das FA Vorraussetzung, man hat im Vergangendenjahr die 17500 nicht überschritten u wird im laufenden Jahr nicht 50.000 auch nicht überschreiten. Alle kloooohhr ;) (Geändert von Kaffeeheld um 21:42 am Feb. 11, 2006)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:22 am 11. Feb. 2006
ich meine die 6136€ ist die grenze für die ust-va :thumb: :lol:
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 21:21 am 11. Feb. 2006
6 setzen :lol: aber du wirst merken das UST noch relativ leicht ist, wenns in die EST geht u dazu noch HGB. viel Spaß :thumb: mal davon ab das die Lehrbücher eh immer veraltet sind und voller Fehler nur so überquellen :blubb: (Geändert von Kaffeeheld um 21:22 am Feb. 11, 2006)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:19 am 11. Feb. 2006
:ohno: das war ja die grenze für monatliche und quartalsmäßige abgabe der umsatzsteuervoranmeldung :blubb:
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 21:14 am 11. Feb. 2006
@dark und ich hab sie schon lange hinter mir :lol: aber viel glück dabei :thumb: §19 UStG Besteuerung von Kleinunternehmen da reden wir von 17.500 Grenze, nicht komplizierter machen als es schon ist ;) Nochwas zur Buchführungspflicht: Die originär steuerrechtlichen Buchführungspflichten ergeben sich im Einzelnen aus § 141 AO. Diese Vorschrift ist gegenüber § 140 AO subsidiär. Das heißt, § 141 AO ist immer nur dann anwendbar, wenn eine vorherige Prüfung ergeben hat, daß eine Buchführungspflicht im Sinne von § 140 AO nicht besteht. Die Vorschriften des § 141 AO betreffen darüber hinaus nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit fallen nicht unter § 141 AO; sie sind nie buchführungspflichtig. Gewerbliche Unternehmer in diesem Sinne sind nur solche, die einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 2 und 3 EStG oder des § 2 Abs. 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes [GewStG] ausüben; gewerbliche Unternehmer können auch Personengesellschaften sein, die dann „als solche” der steuerlichen Buchführungspflicht unterliegen. (Geändert von Kaffeeheld um 21:19 am Feb. 11, 2006) (Geändert von Kaffeeheld um 21:19 am Feb. 11, 2006)
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:05 am 11. Feb. 2006
Zitat von Paschka um 17:38 am Feb. 11, 2006 eine buchführung gibt es bei kleinunternehmern so zu sagen nicht. zumindest nicht im ausmaße einer bilanz. für kleinunternehmen mit dienstleistungen und einem gewinn bis 35000€ im jahr reicht eine simple gewinn und verlustrechnung, oder wie es ein profi sagen würde "schuhkarton buchführung" ^^ lesse mich gerade in den ganzen kram ein....
| die grenze liegt bei 6136€ zahllast an ust, wenn man diese grenze nicht überschreitet oder überschreiten wird kann man zum klein unternehmer optieren, dazu schreibt dem finanzamt einfach nen brief und gut is, allerdings bindet man sich dann 5 jahre an diese entscheidung. in dem fall wäre er selbstständiger und hät einkünfte aus selbstständer arbeit, d.h. er gibt seinen gewinn in der est-erklärung an, muß dann aber auch die anlage EÜR (einnahmen überschuss rechung nach §4(3) EStG) abgeben, die läßt sich natürlich mit ner einfachen buchführung ausfüllen, aber normal geht das auch so. prüfungen sind bei solchen menschen eher selten, weil die nach dem hgb nicht verpflichtet sind bücher zu führen und dadurch schwierig wird alles nachzuweisen. ich bin grad in der ausbildung zum steuerfachangestellten...
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 20:13 am 11. Feb. 2006
Zitat von The Edge um 17:09 am Feb. 11, 2006 Was seid ihr für Laberköppe?! Gewerbe anmelden? Blödsinn! Man holt sich ne Steuernummer, schreibt monatlich ne Rechnung, führt ordentlich Buch, bei Istversteuerung führt man dafür monatlich 16% Mwst. ab, 1x im Jahr halbe Stunde Steuererklärung und gut!? alles was man irgendwie für die Arbeit braucht kann man von der Steuer absetzen... ist doch ne nice sache... zB Sprit...? ich höre hier "kleingewerbe, 25€ für gewerbeschein, such dir lieber was anderes..." - man man man, erhöht euern postcounter woanders aber schreibt nicht so nen mist, wenn ihr keine ahnung habt! sorry aber da krieg ich nen hals!
| Merkst du nicht das DU hier der einzige bist der komischerweise was anderes sagt? Aber lass mal lieber die Laberköppe reden die wissen um was es geht. ;)
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 17:43 am 11. Feb. 2006
können doch Prüfen kommen, wenn die ein Problem haben, dann werden Sie ihm zur Buchführung verpflichten. :thumb: und wenn er seine Erklärungen normal macht, dann kommt auch so schnell keine Prüfung. gibt noch andere schmankas, aber dat ist der schwierigere Weg :lol:
-- Veröffentlicht durch Paschka am 17:38 am 11. Feb. 2006
eine buchführung gibt es bei kleinunternehmern so zu sagen nicht. zumindest nicht im ausmaße einer bilanz. für kleinunternehmen mit dienstleistungen und einem gewinn bis 35000€ im jahr reicht eine simple gewinn und verlustrechnung, oder wie es ein profi sagen würde "schuhkarton buchführung" ^^ lesse mich gerade in den ganzen kram ein....
-- Veröffentlicht durch The Edge am 17:35 am 11. Feb. 2006
Wenn die Leute vom finanzamt mal ne buchprüfung bei dir machen, siehste aber Alt aus ohne Buchführung... druck die Rechnung die du schickst einfach 2x aus und hefte die eine ein.
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 17:31 am 11. Feb. 2006
besser ist, als geringverdiener ca. 160euro u den rest auf die kralle :thumb: oder noch besser gleich alles so auf die kralle :thumb: Wenn du einen ungefähr Normalen weg gehen willst. gewerbe anmelden (dienstleitung) lass dir nicht irgendwas anderes andrehen, so kostet dich das 26euro bei der Steuerlichenanmeldung, dann kleinunternehmer ankreuzen, damit du keine Umsatzsteuervoranmeldung machen und MwSt abführen mußt. details einfach hier fragen wenns soweit ist. Buchhaltung ist wurscht, bist eh nicht dazu verpflichtet :thumb: wozu mehr arbeit machen :lol: wenn das Jahr vorrüber ist, dann machst eine Umsatzsteuererklärung u dann halt deine Einkommensteuererklärung u gut is. (Geändert von Kaffeeheld um 17:32 am Feb. 11, 2006)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 17:09 am 11. Feb. 2006
Was seid ihr für Laberköppe?! Gewerbe anmelden? Blödsinn! Man holt sich ne Steuernummer, schreibt monatlich ne Rechnung, führt ordentlich Buch, bei Istversteuerung führt man dafür monatlich 16% Mwst. ab, 1x im Jahr halbe Stunde Steuererklärung und gut!? alles was man irgendwie für die Arbeit braucht kann man von der Steuer absetzen... ist doch ne nice sache... zB Sprit...? ich höre hier "kleingewerbe, 25€ für gewerbeschein, such dir lieber was anderes..." - man man man, erhöht euern postcounter woanders aber schreibt nicht so nen mist, wenn ihr keine ahnung habt! sorry aber da krieg ich nen hals!
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 16:36 am 11. Feb. 2006
26euro ;)
-- Veröffentlicht durch crazy am 15:58 am 11. Feb. 2006
danke an euch alle erstmal. das ist ja wirklich komplizier alles. wenn es wirklich so alles ist, dann habe ich keine lust auf diese arbeit. es gibt noch ne andere variante, das ich über die Fitness Company selbst angemeldet bin, und nicht bei ihrem event manager oder so. Aber der Nachteil ist, das der Stundenlohn dann nur 7,67 ist statt 8 €. kostet der Klein-/Nebengewerbeschein etwas ?
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 15:14 am 11. Feb. 2006
Moin, dann ist das ja genau das was ich mir gedacht hab. Dein "Arbeitgeber" will sich die Lohnnebenkosten sparen. :D Also. Du gehst zu deinem Einwohnermeldeamd/Rathaus und meldest ein Klein-/Nebengewerbe an und Bekommst damit einen Gewerbeschein. Dann meldest du dich bei deinem zuständigen Finanzamt und forderst einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" an. Den füllst du aus und dann bekommst du deine Steuernummer. Lass dich da aber von einem Steuerberater deines Vertrauens beraten und meld dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer an. Aber komm von dem Gedanken "Privat Rechnungen schreiben" weg. Das ist Blödsinn. Du bist dann offiziell Kleinunternehmer und Somit Gewerbetreibender mit allen Vor und Nachteilen. Hat für dich den Vorteil das du 1. um die Vorrauszahlung von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag rum kommst. 2. MwSt.-freie Rechnungen schreiben kannst nach §19(1)UStG Meine Meinung dazu: Wenn du nur etwas nebenbei jobben willst. Dann vergiss den Job und such dir was anderes. ;) (Geändert von Lars oha um 15:16 am Feb. 11, 2006)
-- Veröffentlicht durch quake34ever am 0:11 am 11. Feb. 2006
...nein...
-- Veröffentlicht durch crazy am 23:16 am 10. Feb. 2006
ich bin schon 18, daher mache ich mir sorgen. naja ich gehe dann mal montag gleich hin. Auf der lohnsteuerkarte stehe keine steuernummer, oder ?
-- Veröffentlicht durch quake34ever am 19:35 am 10. Feb. 2006
geh doch einfach zum FA und frage dort mal nach. Fragen kostet nichts und die werden dir wohl am besten helfen können. Bevor dich jemand falsch berät und du Strafe oder sonstwas zahlen musst, ruf dort mindestens mal an oder gleich persönlich vorbei. die zeit würde ich mri an deiner stelle nehmen. nimm evtl noch nen erziehungsberechtigten oder jemand der etwas ahnung davon hat und autoritär aussieht...sonst bekommen die das meistens auch nicht auf die reihe
-- Veröffentlicht durch crazy am 17:06 am 10. Feb. 2006
so jungs....ich habe jetzt eigentlich das meiste erfahren, aber eins verstehe ich noch nicht. ich arbeite als freiberufler. Ich soll nun zum finanzamt gehen und mir eine Steuernummer beantragen bzw. ein nebengewerbe, damit ich privat rechnungen schreiben darf. (ohne mwst. natürlich) Und jährlich muss ich dann eine Steuererklärungen machen oder so. Naja meine frage ist nun. Muss ich irgendwelche Steuern zahlen ?? Irgendwie verderbt mir das die Laune auf die Arbeit wegen diesem ganzen Papierkram,wollte einfach nur bisschen nebenbei jobben.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 14:29 am 9. Feb. 2006
Lol die Frage haben die dir natürlich richtig beantwortet, weils ne blöde frage ist... bevor du sch**** baust, frag lieber nochmal bei deinem arbeitgeber, ob du jetzt auf 400€-Basis arbeitest oder als Freiberufler.
-- Veröffentlicht durch crazy am 12:48 am 9. Feb. 2006
soo, ich war gerade beim Ortsamt und habe mir meine Lohnsteuerkarte geholt. habe auch gefragt ob ich ne steuernummer habe, aber die meinen das ich eigentlich sowas nicht habe oder bräuchte da ich noch schüler bin, oder irgendwie sowas meinte sie.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 12:08 am 9. Feb. 2006
Blösinn, mann muss kein Gewerbe anmelden. Man kann sich auch einfach eine Steuernummer holen und muss dann die Mehrwertsteuer, die man berechnet, abführen. Bis zum Steuerfreibetrag von z.Zt. 7680,- völlig unproblematisch.
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 9:04 am 9. Feb. 2006
Ganz einfach zu verstehen. Das Team der Fitness Company arbeitet mit SUbunternemern (DU). Das heisst du bist dort nicht angestellt, sondern arbeitest Freiberuflich als Selbständiger. Das bedeutet das du deine geleistete Arbeit denen in Rechnung stellst die die ganz normal bezahlen. Den Vorteil den sie dabei haben, ist das sie keine Lohnsteuer ect. abführen müssen für dich. Mir sieht das ganze aber irgendwie komisch aus. Erkundige dich bitte erstmal bei deiner Örtlichen IHK ob da auch alles rechtens abläuft. So wie es jetzt ist, hast du ein kleines Problem. Du musst dir Mindestens ein Nebengewerbe anmelden wofür du dann deine Steuern ans Finanzamt bezahlst wie jeder Selbständige halt auch.
-- Veröffentlicht durch crazy am 1:19 am 9. Feb. 2006
ich verstehe das nicht mehr so ganz. ich hab ne mail bekommen in der stand... ------------------------------ Hallo *****, erst einmal herzlich willkommen im Team der Fitness Company. Ich habe vom Studio deine Unterlagen bekommen. Das wichtigste fehlt allerdings – deine Steuernummer. Bitte reiche die Kopie vom Finanzamt und ein Foto schnellstmöglich nach. Ich habe dir noch ein Rechnungsbeispiel im Anhang mitgeschickt. Bei Fragen ruf an ------------------------------ Ich frage mich auch was ich mit dem rechnungsbeispiel machen soll. Jeden Monat ausgefüllt an die schicken ?..halt wie viel stunden ich gearbeitet habe und wie viel ich verdient habe.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 0:04 am 9. Feb. 2006
Genau darauf will ich hinaus. Es ist nicht alles 400€ oder Beruf(Angestellter)...
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 23:50 am 8. Feb. 2006
Zitat von The Edge um 23:34 am Feb. 8, 2006 aha? nur weil ihr bisher nur das erlebt habt, heisst das nicht, dass es auf der welt nichts anderes gibt. ;) wieso brauch ich für meine journalistische tätigkeit denn ne steuernummer?
| Weil Journalistische Tätigkeit bei dir wohl Freiberuflich ist und du mit diesem ?Beruf?/?Hobby?/keine Ahnung nicht im einem Angestelltenverhältnis stehst wie der Threadersteller. Dieser braucht nur die Lohnsteuerkarte und die Sozialversicherungsnummer für seinen Arbeitgeber. Was anderes wäre es wenn er diesen Job als Freiberufler ausüben würde bei dieser Firma. Dann würde er aber kein Gehalt bekommen, sondern muss der Firma eine Rechnung schreiben die diese dann bezahlt. Dann braucht er eine Steuernummer und die gibts beim Finanzamt. Lohnsteuerkarte gibts im Rathaus bzw. wenn einzeln im Einwohnermeldeamt. Sozialversicherungsausweis bekommste bei deiner Krankenkasse. (Geändert von Lars oha um 23:51 am Feb. 8, 2006)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 23:34 am 8. Feb. 2006
aha? nur weil ihr bisher nur das erlebt habt, heisst das nicht, dass es auf der welt nichts anderes gibt. ;) wieso brauch ich für meine journalistische tätigkeit denn ne steuernummer?
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:25 am 8. Feb. 2006
achso, was auch noch super wichtig ist, ist die versicherungsnummer von der krankenkasse, irgendwo mußt du ja versichert werden :thumb:
-- Veröffentlicht durch The Papst am 21:23 am 8. Feb. 2006
Ich verteile Zeitungen. Wird genau so gehandelt...
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 21:19 am 8. Feb. 2006
steuernummer braucht man nicht, weil die nur für die einkommensteuererkläung notwendig ist ;) lohnsteuerkarte + sv-ausweis, mehr ist nicht notwendig, sogar der sv-ausweis ist meist nicht nötig ;)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 21:15 am 8. Feb. 2006
Zitat von The Papst um 20:52 am Feb. 8, 2006 Du die brauchen deine Steuernummer nicht. Du brauchst nur eine Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsausweis.
| woher weisst du denn, dass er keine steuernummer braucht? ich brauch auch eine...
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:53 am 8. Feb. 2006
ist aber nicht so wild mit der steuernummer, die brauchste erst wenn du ne erklärung abgibst, und dann gibste die erklärung ab und oben bei steuernummer schreibste WV (wird vergeben) hin und gut ist, aber die brauchst du erst wenn dich das Finanzamt anschreibt :thumb:
-- Veröffentlicht durch The Papst am 20:52 am 8. Feb. 2006
Du die brauchen deine Steuernummer nicht. Du brauchst nur eine Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsausweis.
-- Veröffentlicht durch crazy am 20:50 am 8. Feb. 2006
das halt so ein nebenjob als promoter für die fitness company. vielleicht kennt es ja einer :D naja stunden lohn ist 8 € und komme monatlich so auf 250-300 € Also mein Auswies habe ich beim Ortsamt bekommen. Ein freund meint das ich meine Steuernummer beim Finanzamt bekomme. :noidea:
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:37 am 8. Feb. 2006
ich sags mal lieber so, die gibts da wo es den personalausweis gibt :thumb: hier gibts das alles im rathaus, wie es bei dir weiß ich natürlich nicht :thumb:
-- Veröffentlicht durch The Edge am 20:37 am 8. Feb. 2006
was willst du machen? freiberüfliche tätigkeit/honorarbasis? journalist? hab mir grad eine geholt. du gehst zum finanzamt, fragst dich durch und füllst formular b aus... und dann bekommste eine zugeschickt.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 20:36 am 8. Feb. 2006
ne Steuernummer bekommt man erst, wenn man mal ne Steuererklärung gemacht hat ... ;)
-- Veröffentlicht durch crazy am 20:33 am 8. Feb. 2006
mhh...also so ein sozialversicherungsausweis habe ich. den hatte ich aber schon vorher. naja die meinen die brauchen meine steuernummer, halt ne kopie. ich denke mal die meinen lohnsteuerkarte. sicher das ich die im rathaut bekomme ? lebe in hamburg.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 20:30 am 8. Feb. 2006
steuernummer bekommste vom finanzamt, wenn du mehr als 7664€ im jahr verdienst mußt du ne einkommensteuererklärung machen. wenn man arbeit interessiert den arbeitgeber die steuernummer nicht, er braucht nur die lohnsteuerkarte (gibts im rathaus), ansonsten gäbe es noch den sozialversicherungsaus, den gibts von der BfA :thumb: frag nochmal genau was du brauchst, weil die steuernummer brauchst du sicher nicht :lol: <--- hat auch noch keine :thumb:
-- Veröffentlicht durch crazy am 20:27 am 8. Feb. 2006
Moin Jungs, wisst ihr zufällig wo man die Steuernummer bekommt. gehe jetzt so nebenbei joben. und die wollen meine steuernummer, irgend so ne kopie. haben schüler schon ne steuernummer?
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