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-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 2:47 am 2. Feb. 2006
klick ;)
-- Veröffentlicht durch sbz24 am 1:30 am 2. Feb. 2006
'Ok so weit konnte ich mich bis jetzt durchlesen. Ich brauche/mache "Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel" .... und brauche "ggf. bei einem abgemeldeten Fahrzeug, die Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung" d.h. Umschreibung mit Halterwechsel 28,20 € + ca. 30,00 € Kennzeichenschilder B Kennzeichen man hät ich die zulassungsstelle erreicht wär´s wohl einfacher gewesen. Oder meint ihr ich hab noch was vergessen?
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 21:29 am 1. Feb. 2006
Wenn er schon abgemeldet ist, dann natürlich nicht!
-- Veröffentlicht durch sbz24 am 10:42 am 1. Feb. 2006
Also wiedervorführung ist doch nach 18 monaten oder ? weil tü hat er ja Die tunings spoiler, anstz, schweller haben alle abe. Nur wenn ich den wagen hier hab, muss ich dann trotzdem nochmal zur behörde um ihn vorübergehend still zu legen ? ohne das ich ihn davor in berlin angemeldet hab. ???
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 9:10 am 1. Feb. 2006
Wenn der Wagen jetzt noch angemeldet ist, dann loht es nicht, ihn abzumelden. Abgesehen davon machen sich oft Stillegungszeiten im Brief nicht gut beim Wiederverkauf (Verdacht auf schweren Unfall o.ä.). I.d.R. muß der Wagen innerhalb einer Woche um- oder abgemeldet werden. Solange Du keine Änderungen vornimmst (hast ja von "Tuning" gesprochen), muß er auch nicht vorgeführt werden, wenn Du ihn wieder anmeldest... ;) Für die Abmeldung die Schilder mitnehmen! Ansonsten immer Brief und Schein sowie Deinen Perso und für die Anmeldung eine Versicherungsdoppelkarte und eine Meldebescheinigung sowie die letzte AU dabei haben. Btw: Ich würde den alten Wagen noch inserieren, solange er noch fahren darf, falls er nicht von Dir frischen TÜV bekommen soll. Wenn Du nicht mal mehr eine Probefahrt machen kannst, wird er schwerer verkäuflich sein. (Geändert von kammerjaeger um 9:14 am Feb. 1, 2006)
-- Veröffentlicht durch sbz24 am 3:08 am 1. Feb. 2006
Also Leute ich bräuchte dringend tips und hilfe zu folgendem. -Kaufe am Freitag ein auto aus Hamburg und wohne in berlin -Kenzeichen zum rüberbringen leihe ich mir vom ex-halter - dieses neue auto kommt in garage, ohne kenzeichen -altes auto wird noch bis kurz vor tüv ende benutzt (30-45 Tage) -dann erst soll das neue auto angemeldet werden Wie beurteilt ihr diesen sachverhalt. Am besten bräuchte ich infos was ich alles bedenken muss mit den ganzen ab und ummeldungen und einfach alles. Warum möchte ich das machen ? ganz einfach: 1. ich verdiene in der zeit zum tüv ende noch 350 eus damit als kurier und will 2. den neuen nicht quälen 3. will ich den noch etwas tunen bis ihn alle sehen. so nun seid ihr dran :) danke im voraus
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