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-- Veröffentlicht durch fowel am 23:02 am 2. Feb. 2006
da muss ich dir recht geben :lol:
-- Veröffentlicht durch Kaffeeheld am 1:19 am 30. Jan. 2006
ich hab zwar alles überflogen Wenn du Glück hast, dann bekommst dein Geld, vorrausgesetzt er hat ohne große Absicht gehandelt, ansonten wenn er abgefuc*t genug ist, dann bekommst nichts. :thumb: Denk immer daran, wer denk er bekommt Recht vor Gericht, der denkt auch er bekommt Arbeit wenn er zum Arbeitsamt geht oder noch besser das Grundgesetzt ist eine Verfassung :lol: Ich nehme ja regelmäßig teil an den Talkshows u die haben nichts mit denen zu tun die Ihr im Fernseher sieht. :lolaway:
-- Veröffentlicht durch fowel am 23:17 am 29. Jan. 2006
jepp.... ich nehm jetzt die kohle und alles weitere wird sich vor Gericht klären... Also dich danke euch, dass ihr euch die Mühe gemacht habt und das hier bissl auszudiskutieren... mfG
-- Veröffentlicht durch eskimo am 13:35 am 29. Jan. 2006
Ich würde das Geld, dass er dir angeboten hat nehmen. Aber dennoch würde ich eine Anzeige erstatten. Sonst macht er dass beim nächsten mal gleich wieder. Du kannst ja angeben, dass du die 115 erhalten hast, aber dennoch ist und bleibt es Betrug. Die Platten würde ich als Beweismittel behalten.
-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 10:14 am 29. Jan. 2006
also ich bin mal einem ähnlichen Betrug @ebay zum Opfer gefallen..... CPU gekauft, Geld bezahlt, Ware nie erhalten. Daraufhin habe ich direkt Anzeige erstattet (Streitwert 180 €) und nen Anwalt eingeschaltet. Am Ende habe ich die Kohle nach einigen Monaten wiederbekommen, sogar mit Zinsen und Anwaltskosten meinerseits. Von daher empfehle ich da absolut konsequentes Vorgehen mit Anzeige/Rechtsanwalt (wobei bei letzterem eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte, sonst kostet am Ende der Anwalt mehr....) und mit entsprechender Mitteilung dem Verkäufer gegenüber:thumb:
-- Veröffentlicht durch The Edge am 19:25 am 28. Jan. 2006
Zitat von Henro um 13:09 am Jan. 28, 2006
Zitat von fowel um 11:40 am Jan. 28, 2006 tja ich denke mir mal, soviel hat er für diese defekte Kacke hingeblättert... Naja... ich mach des jetzt mal so fix.. Die defekten platten darf ich ja auch behalten... Die bring ich ja bei Ebay auch noch los ( ich schreib allerdings in die auktion dass es sich um defekte Platten handelt *fg*) MfG Fowel
| oh ja ... dann biste viel besser als er :321: (Geändert von Henro um 13:09 am Jan. 28, 2006)
| schwachsinn - wenn er die platten als defekt deklariert IM GEGENSATZ zum betrüger, sind leute, die die platten kaufen, selbst schuld. aber die platten wird er nicht los. das lohnt sich nicht - der aufwand alleine...
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 19:19 am 28. Jan. 2006
Sorry, aber das stimmt nicht ganz. Es gibt reichlich Ermittler beim Finanzamt, die bei ebay jagt auf angebliche Privatverkäufer machen, welche in größerem Umfang dort handeln! Sobald man mehr als nur z.B. seine alte Plattensammlung verkauft, so tut man dies in der Absicht der Gewinnerzielung und handelt somit gewerblich und muß es dem Finanzamt melden, egal ob mit oder ohne GWS. ;) Wenn man jedoch einen bestimmten Gewinn p.a. nicht übersteigt, ist es nicht meldepflichtig...
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 16:22 am 28. Jan. 2006
Zitat von kammerjaeger um 11:04 am Jan. 21, 2006
Zitat von Marauder25 um 10:32 am Jan. 21, 2006 Wenn der Käufer sagt, er hat die Festplatten in einwandfreiem Zustand dort hinein gepackt, dann nützt eine Anzeige herzlich wenig.
| Nicht, wenn das mehrfach so passiert (wie in diesem Fall), dann handelt es sich definitiv um Betrug! Und hinzu kommt noch: "Privatverkauf. Keine Gewährleistung und kein Umtausch. " Welcher Privatmann verkauft 25 Platten? :noidea: Schon dadurch macht er sich strafbar, wenn er die Auktion nicht beim Finanzamt mit angibt... ;)
| also 1 Platte oder 25 spielt keine rolle beim unternehmerbegriff, solange er nicht in ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen tätigkeit waren verkauft. (§§ 13f BGB) es gibt zum thema wer unternehmer bei ebay ist auch schon einschlägige rechtssprechung... zivilrechtlich kannst du nat. gegen ihn vorgehen, den kaufvertrag anfechten nach §§119ff BGB, lohnt sich hier wohl eher nicht.
-- Veröffentlicht durch fowel am 13:38 am 28. Jan. 2006
wasn das jetzt ?!? Wieso darf ich keine defekte Platten verkaufen, wenn ich ausdrücklich reinschreib dass se defekt sind, kann mir doch keiner was... Ich kaufe bei ebay auch defekte Sachen und ?!? Was issn dabei... Manchmal bekomm ich se wieder hin, manchmal nicht... Shit happens... mfg
-- Veröffentlicht durch Henro am 13:09 am 28. Jan. 2006
Zitat von fowel um 11:40 am Jan. 28, 2006 tja ich denke mir mal, soviel hat er für diese defekte Kacke hingeblättert... Naja... ich mach des jetzt mal so fix.. Die defekten platten darf ich ja auch behalten... Die bring ich ja bei Ebay auch noch los ( ich schreib allerdings in die auktion dass es sich um defekte Platten handelt *fg*) MfG Fowel
| oh ja ... dann biste viel besser als er :321: (Geändert von Henro um 13:09 am Jan. 28, 2006)
-- Veröffentlicht durch fowel am 11:40 am 28. Jan. 2006
tja ich denke mir mal, soviel hat er für diese defekte Kacke hingeblättert... Naja... ich mach des jetzt mal so fix.. Die defekten platten darf ich ja auch behalten... Die bring ich ja bei Ebay auch noch los ( ich schreib allerdings in die auktion dass es sich um defekte Platten handelt *fg*) MfG Fowel
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:11 am 27. Jan. 2006
wenn er bereit ist das sofort zu zahlen würde ich es sogar annhemen! über den ebay käuferschutz würde es wesentlich länger dauern und du würdest am ende nicht viel mehr bekommen (140 - 25 = 115 - aufwand...). :thumb: hast du gefragt warum er gerade auf soeine summe kommt? :blubb:
-- Veröffentlicht durch fowel am 21:45 am 27. Jan. 2006
er hat mir jetzt angeboten 105 Euro zu zahlen und ich darf die Festplatten behalten.. Was sagt ihr dazu ?!? mfG
-- Veröffentlicht durch eskimo am 17:09 am 27. Jan. 2006
Das Stimmt, passieren wird Ihm vermutlich nicht viel. Aber was hilfts? Ich würde den Ebay Käuferschutz beauftragen. Dann bekommst du wenigstens einen Teil des Geldes wieder. Ansonsten kannst du natürlich deinen eigenen Anwalt einschalten. Das kostet aber erstmal viel mehr. Was funktionieren würde, ist dass du einfach mal versuchst über die Auskunft etc... seine Telefonnummer zu erhalten. (Bzw. über ebay). Ein Anruf alleine (bzw. mehrere in Folge) wirken oft Wunder.
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 13:13 am 27. Jan. 2006
Bliemsr, sei ned sauer, aber das ist einfach kein sehr schwerer Fall und du brauchst mir nicht mit irgendwelchen Paragraphen kommen, wenn Du doch nicht differenzieren kannst, 5 Jahre für so ein Bagatelldelikt, denn nix anderes ist das, ist einfach nur lachhaft .... o.O ... Straftäter mit Polizeiakte is klar, der Typ wäre im Falle einer Verurteilung nicht einmal vorbestraft, er bekommt maximal nen Eintrag, der nach 4 Jahren wieder gelöscht wird ... btw. heisst es Zivilrecht nicht Privatrecht ...
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:44 am 27. Jan. 2006
Seinen Strafzettel wird er, sprichwörtlich, erhalten, wenn du und die Anderen Anzeige wg. Betruges erstatten. Er wird garantiert verurteilt und ist dann ein Straftäter mit Polizei-Akte. Und versuch mal damit, einen Job zu finden. Zu deinem Geld: wenn du nichts privatrechtlich oder anders unternimmst, wirst du keinen Cent sehen. Sorry.
-- Veröffentlicht durch fowel am 19:06 am 25. Jan. 2006
jou, gewalt ist auch keine lösung seh ich auch so... aber der braucht jetzt unbedingt mal einen Strafzettel, so kanns ja nicht weitergehen! Das andere ist wieder, wie lange es nur dauert, bis ich mein Geld wieder seh?!? mfG
-- Veröffentlicht durch eskimo am 15:16 am 25. Jan. 2006
Zitat von Barry Burton um 13:20 am Jan. 24, 2006 Eben, deswegen hinfahren und :punch: Ich habe mir noch vor kurzem nen Steuergerät fürs Auto gekauft. In dem Gehäuse von dem Modul war aber nur SAND. Hab dann 50€ investriert um zu dem Typ zu fahhren, und hab an seine Türe geklopft. Habe ihm dann gedroht ihm aufs Gesicht zu klopfen, wenn er mir nicht augenblicklich das Geld für das Modul + Fahrtkosten erstattet Wer hätte gedacht wie kooperativ die Leutz aufeinmal werden. ;)
| Ich hätte dir die Türe zugeschlagen und dir nix gegeben. 1. Würdest du mir nix tuen, wenn du mich siehst... :lol: 2. Wenn du mir was tuen würdest, würde es dir mehr weh tun wie mir 3. Wenn du mich körperlich "schädigst" bekomme ich mehr Geld von dir, als du von mir 4. Bei so einem Verhalten gehts in der "Hauptverhandlung" dann nicht mehr um Betrug, sondern um (schwere?) Körperverletzung. Also erreicht man mit so einem Verhalten rein garnichts.
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 14:54 am 25. Jan. 2006
Township, ich gebe nur das wieder, was unsere feine Rechtsprechung zum Thema "Betrug" sagt, und das sind "in schweren Fällen bis zu 5 Jahren Knast". Punkt. Schnapp dir ein StGB, schlag auf unter § 263 und poste hier nicht, daß andere keine Ahnung haben. Das mit auf die "Fresse hauen" wäre natürlich auch eine Überlegung wert, aber leider für ihn nicht praktikabel.
-- Veröffentlicht durch fowel am 6:43 am 25. Jan. 2006
das würde ich auch tun nur die Distanz zu ihm ist einfach zu groß... mfG
-- Veröffentlicht durch Barry Burton am 13:20 am 24. Jan. 2006
Eben, deswegen hinfahren und :punch: Ich habe mir noch vor kurzem nen Steuergerät fürs Auto gekauft. In dem Gehäuse von dem Modul war aber nur SAND. Hab dann 50€ investriert um zu dem Typ zu fahhren, und hab an seine Türe geklopft. Habe ihm dann gedroht ihm aufs Gesicht zu klopfen, wenn er mir nicht augenblicklich das Geld für das Modul + Fahrtkosten erstattet. Wer hätte gedacht wie kooperativ die Leutz aufeinmal werden. ;)
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 12:54 am 24. Jan. 2006
Zitat von Bliemsr um 12:20 am Jan. 24, 2006 Könnte sogar Knast geben, wegen der hohen kriminellen Energie.
| :lolaway: ... Du hast mal gar keine Ahnung, sry ... glaub mir in Dtl. kannst Du Dir ne Menge erlauben, ohne eingebuchtet zu werden ...
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 12:20 am 24. Jan. 2006
Wie schon gesagt wurde, nicht lange fackeln. Vorgang ausdrucken, Daten des Missetäters aufschreiben und ab zur nächsten Polizeiwache, Anzeige wegen Betrugs gem §263 StGB erstatten. Ist eine klare Sache, und da der Vorsatz klar erkennbar ist, wird es kein Problem geben. Das bringt dir dein Geld nicht zurück, aber dem Typen ärgste Probleme. Könnte sogar Knast geben, wegen der hohen kriminellen Energie. Also, wenn Ihr was von der Polizei ausgehändigt bekommt, einscannen und dem Kerl mailen. Das macht ihn schnell weich und kooperativ. Wenn das nicht hilft, Privatklage einreichen. Geht nur mit Anwalt, und kann teuer sein. Allerdings werden die Kosten natürlich von dem Betrüger getragen. Ich wiederhole mich zum x-ten Mal: Laßt Euch nicht alles gefallen, Jungs. Lasst euch nicht einreden "Die Gerichte haben Besseres zu tun". Ich erinnere dran, dass Ihr Steuern zahlt und ein Recht auf Gerechtigkeit, Verfolgung und Bestrafung von Übeltätern habt. Wofür haben wir Polizei, Gerichte, etc... ? Nutzt sie! Sie gehören uns allen! Wir bezahlen sie. Und Schluss mit Hemmungen. Betrüger gehören bestraft. Und wenn wir nichts unternehmen, dann tut es keiner.
-- Veröffentlicht durch fowel am 21:52 am 23. Jan. 2006
schaut euch mal dem sein Aktuelles Bewertungsprofil an!!!! Ich lach mich grad echt schlapp und er will mir erzählen alle waren in ordnung!! mfG
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 22:51 am 22. Jan. 2006
Zitat von Marauder25 um 18:24 am Jan. 22, 2006 Ach Max, weißt du was? Wenn du nicht vernünftig mit dir reden/schreiben kannst, dann lass es doch bitte. Ich finde es imm er wieder amüsant, solche Tips zu lesen wie, Fahr doch hin, hau ihm eins auf die Fresse, und nimm dir dein Geld zurück. Ganz toller Plan! :thumb: Dann sieht es vor Gericht ungefähr so aus: Zuerst verhandeln wir die Strafsache X gegen Y, wegen Betruges, danach Y gegen X, wegen (schwerer) Körperverletzung. Sehr erwachsen!! Auch solche Tips wie Sammelklagen, deuten auf amerikanische Verhältnisse hin, die wir hier einfach nicht haben. Das muss jedem klar sein. Mike
| vielleicht hätte ich nach dieser zeile in meinem post doch einen smiley einfügen sollen, damit auch dus verstehst. :lol: manchmal reicht es schon völlig mit den richtigen leuten vor der türe zu stehen um sein geld wiederzubekommen, oft reicht ein persönliches gespräch. dann gibt es nämlich nicht mehr die internetanonymität, die einen schützt. und was soll diese aussage über richtiges schreiben? witzbold. ich führe keine selbstgespräche! :lolaway: ädern werde ich meine meinung niemals, dein erster post ist müll, hast dich aber danach gebessert. :thumb: dein erster post klang in etwa so: "du hast misst gebaut, sieh es ein, dein geld ist futsch und du kannst garnichts dagegen machen ..." fällt was auf? :lol: bullshit! (sorry, aber ich mag das wort wenns um müll geht) für mich ich der thread nun gegessen, es wurde alles gesagt. :cu: edit: @eskimo man muss nicht unbedingt abgebrüht sein! es reicht schon, wenn man plötzliche dringend geld braucht (notsituation?). da machen manche leute dann sowas, sind aber später einsichtig, wenn es stress mit polizei und staatsanwaltschaft gibt. hoffen wirs hier mal auch. (Geändert von maxpayne um 22:57 am Jan. 22, 2006)
-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:02 am 22. Jan. 2006
Man muss auch abgebrüht sein, um bei ebay defekte Sachen zu kaufen. (Und dass auch noch mit der Beschreibung) Aber ich würde auch den normalen Weg über die Polizei gehen. Da hat man bessere Changen, als wenn man direkt vorbeifährt.
-- Veröffentlicht durch nummer47 am 20:52 am 22. Jan. 2006
Nasenbeinbruch - ich würd dich kriegen. Spaß beiseite, hast natürlich recht. Musst aber ganz schön abgebrüht sein bei sowas um so zu reagieren. ;)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 20:03 am 22. Jan. 2006
Hausfriedensbruch ;) Mich würdeste nicht kriegen.
-- Veröffentlicht durch nummer47 am 19:04 am 22. Jan. 2006
naja, zum auf-die-schnautze-hauen wird es ja warschienlich garnicht kommen. wenn man den richtig zusammen sch****t und die platte in flur schmeißt wird der schon das geld rausrücken. kommt sicher auch geil wenn man mit zwei, drei kumpels hinfährt um "eindruck" zu machen. also ich würde mir mein geld ohne polizei zurück holen. natürlich mit fahrtgeld. :punk: (Geändert von nummer47 um 19:05 am Jan. 22, 2006)
-- Veröffentlicht durch Marauder25 am 18:24 am 22. Jan. 2006
Ach Max, weißt du was? Wenn du nicht vernünftig mit dir reden/schreiben kannst, dann lass es doch bitte. Ich finde es imm er wieder amüsant, solche Tips zu lesen wie, Fahr doch hin, hau ihm eins auf die Fresse, und nimm dir dein Geld zurück. Ganz toller Plan! :thumb: Dann sieht es vor Gericht ungefähr so aus: Zuerst verhandeln wir die Strafsache X gegen Y, wegen Betruges, danach Y gegen X, wegen (schwerer) Körperverletzung. Sehr erwachsen!! Auch solche Tips wie Sammelklagen, deuten auf amerikanische Verhältnisse hin, die wir hier einfach nicht haben. Das muss jedem klar sein. Mike
-- Veröffentlicht durch fowel am 21:50 am 21. Jan. 2006
das sind runde 750 km... sonst hätte ich schon lange ihm die Tür eingetrappt! Aber er hat jetzt ca. 5 Anzeigen am Hals... Mal schauen ob er das Geld noch rausrückt ?!? mfG
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:11 am 21. Jan. 2006
@Marauder25 ersetz mein wort durch "quatsch!" - hoffe du kannst jetzt besser schlafen. ändern wirds nichts daran, was ich von deinem post halte! ;) was das ganze mit den USA zu tun hat, musst du mir aber nochmal erklären. :lol: für manche reicht es schon, einen brief von der polizei zur vorladung aufs revier zu bekommen (später von der staatsanwaltschaft), um einsicht zu zeigen. @fowel wie weit weg wohnt der verkäufer von dir (nur mal so aus interesse)?
-- Veröffentlicht durch fowel am 18:06 am 21. Jan. 2006
Also ich war gerade eben bei den grünen Teufeln, laut der Polizei sieht es gut für mich aus meinte der Bullite... Naja mal schauen was dabei rauskommt... mfG (Geändert von fowel um 18:09 am Jan. 21, 2006)
-- Veröffentlicht durch VPS am 15:25 am 21. Jan. 2006
achso ja, das muss dann erst vom Gericht angeordnet werden. Aufjedenfall macht es Sinn wenn alle Anzeige erstatten, das fällt schon auf. ohne Anzeige kann man schwer einen Anspruch erheben ;)
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 15:21 am 21. Jan. 2006
Ok, Sammelklage im amerikanischen Sinne gibt es hier nicht, jedoch kann eine Prozessverbindung nach §147 ZPO angestrebt werden oder aber eine Verbandsklage eingereicht werden (wobei Letzteres aber eher bei Wirtschafts- und Kultur-Verbänden etc. Anwendung findet).
-- Veröffentlicht durch VPS am 14:02 am 21. Jan. 2006
jo gibt es nicht. :lol: aber anzeige erstatten ist immer grundlage für alles weitere handeln, sonst passiert später garnichts, wenn man den fall nicht zunächst zur polizei getragen hat. und wenn alle das machen hat er schonmal ein paar anzeigen am hals, dazu ebay benachrichtigen und einen der käufer per anwalt drohen lasen.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 13:56 am 21. Jan. 2006
Sammelklage in Deutschland? :noidea:
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:32 am 21. Jan. 2006
Zitat von Marauder25 um 11:12 am Jan. 21, 2006 Ob nun Privat 25 Platten angesammelt, oder bei einem Schnäppchenangebot zugeschlagen, das können wir leider nicht beurteilen.
| Das ist völlig egal, solange er in diesem Umfang mit gewinnbringender Absicht verkauft, ist es definitiv gewerblich! ;) Die Tatsache, daß mehrere User defekte Platten erhalten haben, ist Beweis genug, daß er keine intakte Hardware verschickt hat! Ich würde mich evtl. mit den anderen Käufern um eine Sammelklage bemühen oder zumindest damit drohen!
-- Veröffentlicht durch Mansurb am 11:19 am 21. Jan. 2006
Wenn man sich auf unser Rechtssystem verlässt, ist man verlassen. Also direkt volltanken, hinfahren und Geld zurück oder auf die Fresse, ganz einfach. Alles andere kostet dich nur Geld und Nerven....
-- Veröffentlicht durch Marauder25 am 11:12 am 21. Jan. 2006
Stimmt auch wieder. Aber ich denke im Einzelfall kommt er durchaus mit der Aussage durch, das er sie funktionsfähig verpackt hat. In diesem Fall wäre der Karton inkl. Füllmaterial der Beweis dafür das keine Transportschäden aufgetreten sind, bzw. die Ware schon vorher defekt gewesen sein muss. Ob nun Privat 25 Platten angesammelt, oder bei einem Schnäppchenangebot zugeschlagen, das können wir leider nicht beurteilen. Ich hoffe nur das der Thread Steller nicht einen allzugroßen Schaden davon trägt, selbst wenn es wirklich dazu kommen sollte das der Verkäufer hier nicht belangt wird. Mike
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:04 am 21. Jan. 2006
Zitat von Marauder25 um 10:32 am Jan. 21, 2006 Wenn der Käufer sagt, er hat die Festplatten in einwandfreiem Zustand dort hinein gepackt, dann nützt eine Anzeige herzlich wenig.
| Nicht, wenn das mehrfach so passiert (wie in diesem Fall), dann handelt es sich definitiv um Betrug! Und hinzu kommt noch: "Privatverkauf. Keine Gewährleistung und kein Umtausch. " Welcher Privatmann verkauft 25 Platten? :noidea: Schon dadurch macht er sich strafbar, wenn er die Auktion nicht beim Finanzamt mit angibt... ;)
-- Veröffentlicht durch Marauder25 am 10:32 am 21. Jan. 2006
Danke Maxpayne für deine überflüssige Bewertung meines Beitrages. Überdenk mal deinen Schreibstil den anderen Usern hier gegenüber. Bitte glaubt nicht nur weil in den USA Leute Wohnmobilhersteller verklagen, weil das Auto nicht ohne sie gefahren ist, und auch noch gewinnen, daß sowas hier in Deutschland ohne weiteres reproduzierbar ist. Unser Rechtssystem sieht etwas anders aus. Bei so einem Streitwert, wird sich glaub ich kein Gericht auf eine Anklage einlassen. Die haben genug zu tun, andere überflüssige Spaßanzeigen abzuwimmeln. Bei der Polizei eine Anzeige erstatten kannst du natürlich machen, aber erhoffe dir davon bitte nicht zu viel. Ist denn ein Transportschaden erkennbar? Hast du den Karton noch indem die Festplatten geliefert wurden? Wie lange ist die Lieferung jetzt her? Wenn der Käufer sagt, er hat die Festplatten in einwandfreiem Zustand dort hinein gepackt, dann nützt eine Anzeige herzlich wenig. Wie gesagt mit Ebay in Kontakt treten, und die Situation klären. Mike (Geändert von Marauder25 um 10:33 am Jan. 21, 2006)
-- Veröffentlicht durch gipskopf am 9:36 am 21. Jan. 2006
Zitat von maxpayne um 9:17 am Jan. 21, 2006 bei der polizei anzeige erstatten (der streitwert spielt keine rolle) oder bei ebay den käuferschutz beantragen (25€ selbstbeteiligung!) oder einen anwalt einschalten (zu teuer, wenn man kein rechtsschutz hat) oder hinfahren, :onhead: und fernseher mitnehmen oder alles oben genannte! :biglol: viel erfolg ... ;) @Marauder25 bullshit!
| :thumb:
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 9:17 am 21. Jan. 2006
bei der polizei anzeige erstatten (der streitwert spielt keine rolle) oder bei ebay den käuferschutz beantragen (25€ selbstbeteiligung!) oder einen anwalt einschalten (zu teuer, wenn man kein rechtsschutz hat) oder hinfahren, :onhead: und fernseher mitnehmen oder alles oben genannte! :biglol: viel erfolg ... ;) @Marauder25 bullshit!
-- Veröffentlicht durch Marauder25 am 8:51 am 21. Jan. 2006
Tja, viel wird dir da leider nicht bleiben. Der Streitwert beträgt 140 €. Eine Anzeige würde da glaub ich keiner entgegen nehmen, das es sich wohl um einen zu geringen Wert handelt. Setz dich mit Ebay in Verbindung, und erkläre die Situation. Dieser "Verkäufer" sollte so schnell wie möglich gesperrt werden, falls er nicht das Geld zurück erstattet. Evtl. kannst du auch deine Bank dazu bewegen das Geld zurückzubuchen. Das muss aber schnell geschehen. Ansonsten könnte man es fast als Lehrgeld betrachten. Ich hab mir Ebay auch schon lange abgewöhnt. Mike
-- Veröffentlicht durch fowel am 8:45 am 21. Jan. 2006
Hallöchen, habe vor ein paar Tagen bei ebay 4 Festplatten für je 35 Euro gekauft, siehe auktion hier Jetzt nach ein paar Tagen kommt das Päckchen mit den Festplatten bei mir an, bei 2 Stück war die Plantiene hinter auf der Festplatte durchgebrochen und bei den anderen zwei hört man ein lautes Geräusch tick artig, also Lager im Prinzip am Arsch. Mittlerweile rühren sich schon mehrere andere Mitbieter dieser Auktion bei mir die genau so betrogen worden sind.. Wie kann ich jetzt gegen ihn vorgehen, Geld zurückzahlen möchte er nicht! mfG Fowel
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