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-- Veröffentlicht durch Laude am 8:51 am 24. Dez. 2005
Hier mal der § 421g SGBIII 421g Vermittlungsgutschein (1) Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld [bis 31.12.2004: oder Arbeitslosenhilfe] haben und nach einer Arbeitslosigkeit von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird oder wurde, haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich die Agentur für Arbeit, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers, der den Arbeitnehmer in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu erfüllen. Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten. (2) Der Vermittlungsgutschein wird 1. nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu sechs Monaten in Höhe von 1500 Euro, 2. nach einer Arbeitslosigkeit von sechs bis zu neun Monaten in Höhe von 2000 Euro und 3. nach einer Arbeitslosigkeit von mehr als neun Monaten in Höhe von 2500 Euro ausgestellt. Für Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung ausüben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird, ist die Arbeitslosigkeit vor Beginn der Beschäftigung maßgebend. Die Vergütung wird in Höhe von 1000 Euro bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, der Restbetrag nach einer sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt. Die Leistung wird unmittelbar an den Vermittler gezahlt. (3) Die Zahlung der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn 1. der Vermittler von der Agentur für Arbeit mit der Vermittlung des Arbeitslosen beauftragt ist, 2. die Einstellung bei einem Arbeitgeber erfolgt ist, bei dem der Arbeitslose im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt war oder 3. das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als drei Monaten begrenzt ist. (4) Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht längstens bis zum 31. Dezember 2004. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung die Dauer der Arbeitslosigkeit, die für den Anspruch maßgeblich ist, heraufzusetzen sowie die Voraussetzungen für die Höhe und die Höhe des Vermittlungsgutscheines abweichend festzulegen.
-- Veröffentlicht durch N omega G am 3:05 am 24. Dez. 2005
das wäre indirekter betrug, aber: du findest nen job. sagst xy hat ihn mir vermittelt. xy kriegt die kohle. xy gibt dir die kohle.:noidea:
-- Veröffentlicht durch Henro am 2:34 am 24. Dez. 2005
man du kannst dich ohne die vorlage von dem gutschein warscheinlich gar nicht bei nem arbeitsvermittler "bewerben" ... dafür ist der da. der heißt halt gutschein weil irgend so ein sesselfurzer das geil fand. Im grunde ist es ne schriftliche bestätigung dafür das das AA dehnen geld zahlt wenn die dich vermitteln.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 20:00 am 23. Dez. 2005
Ach was - 2000€ sind doch "nix" :crazy: :ugly: Dienstag da ma anrufen - die sollen sich mal auskotzen, was ich damit genau anfangen soll ..... :blubb: hmm.. wenn ich selbst ne Arbeit finde, hab ich mich dann nicht vermittelt? :lolaway:
-- Veröffentlicht durch eskimo am 19:52 am 23. Dez. 2005
Zitat von ErSelbst um 13:37 am Dez. 23, 2005 @Dark: ich bin halt was besonderes :lolaway: ;) :D
| :blubb: Wohl ein "besonders harter Fall" - dafür gibt dann die doppelte Prämie... :blubb: Ich frage mich echt, für welchen Schwachsinn der Staat Geld ausgibt. Solte doch eigentlich Aufgabe des Arbeitsamtes sein, Arbeit zu vermitteln - und nicht die arbeit über dritte.
-- Veröffentlicht durch Ossi am 18:23 am 23. Dez. 2005
Zitat von DarkFacility um 13:34 am Dez. 23, 2005 oder ossi und wessi :lol: ne ich hab keine ahnung :dontknow: könnte auch an der höhe des arbeitslosengeldes liegen.
| ^^
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 13:37 am 23. Dez. 2005
@Dark: ich bin halt was besonderes :lolaway: ;) :D
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:34 am 23. Dez. 2005
oder ossi und wessi :lol: ne ich hab keine ahnung :dontknow: könnte auch an der höhe des arbeitslosengeldes liegen.
-- Veröffentlicht durch THE OVERCLOCKER am 13:32 am 23. Dez. 2005
Da wären wir wohl beim Thema "Geschlechtunterschied".............das gibst wirklich "noch"
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 13:27 am 23. Dez. 2005
naja, die 6 monate muß man ja so sehen, dass die probezeit nur 6 monate dauern kann (sonderregelungen mal ausgenommen) und wenn der vertrag länger als 6 monate dauert, kriegt der vermittler halt die 2000€, ansonsten nur 1000€ und das arbeitsamt ist dann erstmal raus. leider haben die arbeitsvermittler auch nicht mehr adressen als das arbeitsamt und gucken auch nur im internet nach. meine freundin hats durch und hat nur auf eigene initiative nen job gefunden. man sollte auch erwähnen, das sich die arbeitsvermittler auch die leute aussuchen, die nehmen nur die, wo auch die chance besteht, dass sie vermittelt werden. aber probieren sollte man das. btw. wieso gibts für dich nen 2000€ gutschein, meine freundin hat nur nen 1000€ gutschein bekommen :blubb:
-- Veröffentlicht durch Henro am 13:09 am 23. Dez. 2005
naja sinnlos ist es sicher nicht ... der vermitler will halt geld für seine arbeit sehen und das übernimmt eben das AA. Mehr oder wehniger auch nicht. Und ich würde SOFORT bei dir für 5€/Std. den hof kehren. Allerdings nur wenn ich das auf 40Std/Woche - Basis machen kann mit nem 1 Jahresvertrag und mit der garantie das du püntlich zahlst.
-- Veröffentlicht durch MisterFQ am 13:06 am 23. Dez. 2005
wie sinnlos ist das denn.... also der vermittler bekommt 2000euro wenn du 6 monate lang für 15 stunden die woche schaffen gehst. mal rechnen... macht 375 studen.... mags du für 5 euro/ h bei uns in der firma den hof kehren? :lol: (Geändert von MisterFQ um 13:07 am Dez. 23, 2005)
-- Veröffentlicht durch Henro am 11:54 am 23. Dez. 2005
jo so ist es ... es gibt private firmen die arbeit vermitteln ... meistens zeitarbeit aber auch richtige anstellungen. und wenn die dir arbeit vermitteln dann kriegense geld vom AA ;)
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 11:45 am 23. Dez. 2005
:lol: Ma Google fragen ... :search: ;)
-- Veröffentlicht durch Live1982 am 11:44 am 23. Dez. 2005
Hi! Steht doch alles drauf! Es gibt private Arbeitsvermittler. Die suchen quasi ne Stelle für dich. Wenn sie dich Vermitteln bekommen se Geld. Nicht von dir, sondern vom Arbeitsamt :thumb: So hab ich das jedenfalls verstanden. :noidea: 2000€ für einen "Kunden" .... ICH WERD ARBEITSVERMITTLER :lolaway:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 11:29 am 23. Dez. 2005
Servus! hab eben Post vom AA bekommen:
Ich bin verwirrt :ugly:
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