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-- Veröffentlicht durch Ino am 12:52 am 1. Dez. 2005
Zitat von tOWNshIP um 22:49 am Nov. 30, 2005 ... es verhält sich wie ocinside schon gesagt hat, der Vermieter kann das auf die Nebenkosten umschlagen und Dir in Rechnung stellen ... wobei die Höhe der Rechnung in dem Fall wahrscheinlich nur von einem Gutachter rechtskräftig zu schätzen ist ... um eine Zahlung, egal in welcher Höhe wirst du nicht drum herum kommen, auch wenn das nicht dein Fehler ist ... ich würde, insofern Rechtsschutz besteht, sofort einen Anwalt befragen ...
| ja genau ich denke auch das ein gutachter ect. zu dir kommen wird um das ganze zu überprüfen und um die kosten zu schätzen! also lass ein paar elek. geräte verschwiden ;)
-- Veröffentlicht durch Henro am 9:21 am 1. Dez. 2005
zum glück hab ich meinen zähler im flur ... is zwar nicht besonders schön aber anscheined hats auch vorteile ?! ;)
-- Veröffentlicht durch ocinside am 9:07 am 1. Dez. 2005
Ohje ... :poor: Gleich mal in den Keller laufen und Stromzähler prüfen :wusch: :lol:
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 8:20 am 1. Dez. 2005
Ich habe zur Zeit ein ähnliches problem, nur das bei uns zwei Zähler vertauscht wurden, daher beuahlte ich für einen anderen Mieter und der andere für mich ;) Er hatte ca. 50 € Mon. und wir 120 € Mon. Auf jedenfall soll ich nun 2600 Euro denen zurück bezahlen, und das sei rechtlich da die dies von den letzen zwei Jahren noch dürften, wohnen tue ich ja schon 6 Jahre hier, was ein glück das ich nicht die 6 Jahre bezahlen muss.... aber finde es trotzdem ne schweinerei, was kann ich denn dafür wenn die hier die zähler vertauscht hatten.... :noidea:
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 22:49 am 30. Nov. 2005
... es verhält sich wie ocinside schon gesagt hat, der Vermieter kann das auf die Nebenkosten umschlagen und Dir in Rechnung stellen ... wobei die Höhe der Rechnung in dem Fall wahrscheinlich nur von einem Gutachter rechtskräftig zu schätzen ist ... um eine Zahlung, egal in welcher Höhe wirst du nicht drum herum kommen, auch wenn das nicht dein Fehler ist ... ich würde, insofern Rechtsschutz besteht, sofort einen Anwalt befragen ...
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 20:33 am 30. Nov. 2005
Sonst beobachte mal Deinen Stromverbrauch über einen Monat (sobald wieder alles korrekt angeschlossen ist) und rechne das auf den Abrechnungszeitraum hoch. Btw: Zwei Personen verbrauchen nicht doppelt so viel wie eine Person, da. i.d.R. auch nur ein Fernseher, ein Kühlschrank, eine Lampe etc. läuft. Milchmädchenrechnungen, wie den Gesamtpreis auf die Anzahl der Personen zu verteilen, kannst Du also vergessen... ;)
-- Veröffentlicht durch allmightyamd am 19:29 am 30. Nov. 2005
:nabend: Bliemsr Setz dich am besten mal mit deinem Nachbarn ( der auch die 0-Rechnung hat) zusammen und überlegt evtl. gemeinsame Schritte
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 19:13 am 30. Nov. 2005
Genau, Leute... ich sehe das nämlich so, dass, als der Fehler aufgeflogen ist, der Vermieter die Differenz an die GEW bezahlt hat. Und nun versucht er, sich dieses Geld von mir zu holen. Mit einer VON IHM auf die Schnelle aufgestellte Schätzung. So ein Blödsinn. Der einzige, der mir eine Rechnung wegen Stroms ausstellen darf, ist die GEW. Sie hat ihre Forderung gestellt, und die war Null. Er kann doch nicht einfach hingehen, etwas bezahlen, OHNE ES MIR ZU SAGEN, und dann mit einer Rechnung antanzen. Das lernt man schon im ersten Semester. Keine Rechnung ohne vorherige Absichts- erklärung. Und diese hat nicht stattgefunden. Nicht zwischen uns beiden. Bleibt wohl nichts anderes, als der Weg zum Anwalt. Erstmal beraten.
-- Veröffentlicht durch ocinside am 18:44 am 30. Nov. 2005
Besser ist das :) Da bleibt man zwar eh auf allen Kosten hängen, aber es fängt auch keiner an irgendwas zu schätzen :lol:
-- Veröffentlicht durch allmightyamd am 18:32 am 30. Nov. 2005
@ OC-CHEFFE bei mir war damals die erste Beratung noch kostenlos, aber das Anmeldeformular haben die mir trotzdem vorsorglich mitgegeben :blubb: Ich habe zum Glück diesen Ärger nicht mehr, wir haben vor 5 Jahren gebaut :thumb: Hauptsache wir können BLIEMSR helfen
-- Veröffentlicht durch ocinside am 18:20 am 30. Nov. 2005
@allmighty tja, das mit dem Mieterverein kenne ich noch anders, denn als ich früher auch mal fragen hatte, wollten die, daß man vorher unbedingt bei denen eintreten muß :ohwell: Naja, aber da wir ja ohnehin keinen rechtliche Beratung machen können (möchte ich auch nicht :lol: ), wird's wohl auf private Einigkeit oder rechtliche Anwalt hinauslaufen.
-- Veröffentlicht durch allmightyamd am 18:14 am 30. Nov. 2005
@ Bliemsr Ich würde sagen wende dich erstmal an einen Mieterverein, da ist eine Beratung meistens kostenlos. OCinside hat recht mit der Umlage der Nebenkosten auf die Mieter, die Nebenkosten bedürfen aber auch einer detallierten Abrechnung und können nicht ohne weiteres auf dich abgewälzt werden. Der Vermieter hat meiner Meinung nach, keine rechtliche Grundlage dir die Stromkosten in der Höhe in Rechnung stellen. Die Stadtwerke sind bestimmt an den Vermieter rangetreten um die Differenz der Kosten zwischen der Nachbarin, die ihren Anteil vermutlich bezahlt hat und dem Gesamtverbrauch zu zahlen. Da der Vermieter verantwortlich ist für die Funktion der Hausanlage. Und jetzt probiert der Verm. die Kosten abzuwälzen. Lange Rede, wenig .... Bereite deine Rechtsschutz darauf vor, die kann dir auch einen ansässigen Anwalt für Mietrecht nennen
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 18:08 am 30. Nov. 2005
naja wir brauchen keinen strom zahlen, also net direkt, nur en guten jahresbetrag, is wie flatrate. mein vadda is bei rwe^^
-- Veröffentlicht durch spraadhans am 17:56 am 30. Nov. 2005
verbraucherzentrale oder mieterschutzbund! da mietrecht und allgemeine zivilrecht recht kompliziert ist, würd ich ansonsten zum anwalt gehen. kleiner tip am rande www.recht.de und da ins forum posten PS: wer noch nie seinen strom selber bezahlt hat, geschweige eine eigene wohung gehabt hat, sollte sich vielleicht mit empfehlungen zurückhalten
-- Veröffentlicht durch ocinside am 17:46 am 30. Nov. 2005
@Ruli Hmm, na das glaube ich noch nicht so recht. Ich befürchte, daß erstmal der andere Mieter mit der hohen Rechnung drauf sitzen bleibt. Dieser gibt das an seinen Vermieter weiter und dieser kann z.T. durchaus Nebenkosten umlegen, wie es ja auch z.B. beim Hausstrom (Treppenhausbeleuchtung, etc.) passiert. Beim heizen gibt es auch diverse Regeln, wonach z.B. beim Einzug mitten im Jahr der Verbrauch geschätzt werden darf. Letztendlich wird es wahrscheinlich auch in deinem Fall darauf hinaus laufen, denn 0 Euro Stromkosten ist nunmal schlecht möglich. Das ist so, als wenn du in einem Shop kein Preisschild (oder Webshop) siehst und sagst, du möchtest den Artikel kostenfrei - das ist etwas zu offensichtlich :lol: ;) Aber vielleicht gibt es ja z.B. einen Weg, daß dein Vermieter die Rechnung trägt und dann nach einem Jahr dein reeller Verbrauch angewendet werden kann. Gerade, wenn du neu in eine Wohnung ziehst, macht es schon Sinn sich sachlich mit dem Vermieter auseinander zusetzen und nicht gleich mit Gericht zu drohen. Ist aber auch nur meine Meinung ;)
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 17:38 am 30. Nov. 2005
der kann von dir keine 600 € verlangen, du schuldest ihm nix! du wusstest ja net, dass da was falsch ist! :blubb: die elektronik-firma da kommt dafür auf! :thumb:
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 17:04 am 30. Nov. 2005
Jungs, diesmal muß ich mich an Euch wenden, weil ich ein Problem an der Backe habe, welches zu einem Rechtsstreit eskalieren könnte. Es geht um Strom. Ich bin vor einem Jahr, mit meiner Frau, in eine neue Mietwohnung umgezogen. Es ist ein 3 stöckiges Gebäude mit etwa 6 Mietparteien. Direkt nach dem Umzug bekam ich einen Brief von den Stadtwerken, in dem stand: "Willkommen, Ihr 2-Personen Haushalt wird voraussichtlich xx KW-Stunden verbrauchen. Zahlen Sie bitte ab sofort 50 Euro im Monat". Das habe ich dann auch regelmäßig und pünktlich getan. Vor etwa einem Monat kam dann der Kerl von den Stadtwerken, um nach dem ersten Jahr meinen Stromzähler abzulesen. Er stutzte und fragte, ob meine Wohnung leergestanden habe. Das war nicht der Fall. Er sagte dann, dass mein Stromzähler sich in dem einen Jahr nicht gedreht habe, und er sagte auch, ich würde eine Rechnung über null (!) Euro erhalten. So war es auch. Ich bekam eine Rechnung über null Euro und bekam das Geld zurück, das ich im Laufe des Jahres bezahlt hatte, abzüglich Grundgebühren, also etwa 450,- Euro. Nettes Geschenk, dachte ich. Überraschenderweise war bei meiner Nachbarin nebenan genau das gleiche: Sie ist ebenfalls seit einem Jahr da, und muss ebenfalls null zahlen. Rechnung der Stadtwerke über Null Euro. Wir haben jedoch eine dritte Nachbarin, deren Rechnung enorm hoch war. Stellt sich heraus, dass bei der Renovierung des Gebäudes, drei Wohnungen an einen einzigen Zähler, den meiner dritten Nachbarin angeschlossen wurde. Sie hat es bemerkt, weil ihre erste Rechnung astronomisch hoch war. Ich weiss nicht, wie sie sich mit wem geeinigt hat, aber sie konnte durch diesen Beweis den enormen Betrag abwenden. Heute schreibt mir der Vermieter, dass "wie wir wissen, die Wohnungen falsch angeschlossen waren, und die angefallenen Kosten müssen jetzt gesplittet und verteilt werden", und er fordert mich auf, (ohne eine Gesetzesgrundlage zu nennen) ihm 600 Euro zu zahlen. Argh ! Jungs, ich brauche Eure Hilfe, um mich dagegen zu wehren. Erstens: meine Zahlpflicht in Sachen Strom besteht nur einem gegenüber: den Stadtwerken. Die wollten von mir NULL. Mit welchem Recht kommt jetzt ein Dritter und fordert mich auf, 600 Euro an ihn zu zahlen? Zweitens: Mein Verbrauch des letzten Jahres ist in keiner Weise mehr genau nachzumessen. Man könnte ihn höchstens schätzen. Aber eine recht willkürlich angestellte Rechnung reicht doch nicht aus, um von mir einen Geldbetrag mit einem "geschätzen" Betrag zu verlangen? Rechnung, die sowieso nichtig ist, weil ich mit diesem Herrn in Sachen Strom keinen Vertrag abgeschlossen habe? Drittens: die Verpolung oder der falsche Anschluß ist die Schuld der Installationsfirma oder des Elektrikers. Wenn irgendjemandem Schaden entstanden ist, dann muss die Haftpflicht des Elektrikers dafür aufkommen. Nicht ich. Ist das richtig? Ich bräuchte bitte Tipps, um die Forderung des Vermieters abzuschmettern, wenn es geht, mit Paragraphen. Und dann bräuchte ich noch einen echten, zugelassenen Anwalt, der mir seine Dienste zur Verfügung stellt. Ich habe Rechtsschutz und werde nicht zögern, ihn in Anspruch zu nehmen, falls es nötig sein sollte. Was sagt Ihr? Ist die Forderung des Vermieters rechtens, wenn doch die GEW von mir kein Geld haben wollte?
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