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-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 19:35 am 2. Dez. 2005
Paragraphenreiter und kleinkariert ist hier niemand, es wurde nach der Gesetzeslage gefragt und diese Frage wurde beantwortet und anhand von Tatsachen belegt ! Sicher ist es unwahrscheinlich, nicht nur dass die Polizei dahinterkommt, sondern dass sie daran überhaupt interessiert ist. Aber wenn hier jemand nach Grundlagen fragt, finde ich es falsch ihm zu einer Straftat zu raten, man kann ihn lediglich aufklären, wie er damit umgeht ist eine andrere Frage. Den Vergleich mit den 10 Kindern finde ich einfach nur schwachsinnig, denn es gibt in Dtl. kaum Familien mit sovielen Kindern und man geht ja erstmal vom Durchschnitt aus. Des weiteren wage ich zu behaupten, dass in Familien mit 10 Kindern sowieso ein Elternteil arbeitslos ist und sich um den Haushalt kümmert, anders ist dass gar nicht zu bewältigen. Und Ehepaare mit so vielen Kindern haben es sich entweder vorher überlegt und haben Freude an ihren Kindern, auch im Urlaub, oder sie sind einfach nur asozial (sry, aber Tatsache). Ich denke in diesem Thread wurde alles zum Thema gesagt !
-- Veröffentlicht durch Lucifer am 18:31 am 2. Dez. 2005
Jungs... Recht und Praxis sind zwei gänzlich verschiedene Sachen. Die Warscheinlichkeiten sind dermaßen gering das die Justiz oder Polizei dahinter kommt das man auf Malle sien Haus renoviert... Außerdem ist sowas für manche Entspannung. Da nichts genaues Definiert ist können hier einige noch so oft mit ihren Paragraphen kommen (irgendwie süß... wir sagen dazu: Kleinkarierte oder Paragraphenreiter) Naja... Erstmal muss man nachweisen das das für jemanden keine Entspannung ist. Und das mach mal. Und wie macht ein Vater von 10 Kindern "entspannten" Urlaub. Muss er seine Kinder wegsperren?
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 14:35 am 26. Nov. 2005
Ich finde es eindeutig, denn die Feinheiten handeln dann z.B. die Gewerkschaften aus. Der Gesetzgeber schafft nur die Rahmenbedingungen... ;)
-- Veröffentlicht durch CREON am 13:06 am 26. Nov. 2005
Danke für die Links! Aber das ist schwammig beschrieben, würd ich mal behaupten, oder?
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:42 am 26. Nov. 2005
Zitat von CREON um 2:15 am Nov. 26, 2005 @township: bei deinen argumenten, bist du dir da sicher oder hast du das auch nur "geraten" wie schon gesagt, ich hab keine ahnung aber das ist, was ich denke. das mit dem urlaub und nicht arbeiten dürfen kann ich mir aber immer noch nicht vorstellen. schließlich hat jede firma andere verträge mit unterschiedlicher anzahl an urlaubstagen, die sich auch mit tarifverträgen ändern können. und diese von der firma bzw. von der gewerkschaft und dem alter des mitarbeiters abhängenden anzahl von urlaubstagen soll eine gesetzliche, zwingende festlegung sein? sorry, aber ohne "belege" oder paragraphen glaub ich das irgendwie nicht... dass es "mindest"-urlaubstage oder soetwas gibt, mag ja sein. aber zwingend alle urlaubstage nicht arbeiten zu dürfen? nein... irgendwie nicht.
| Na dann lies Dir das mal durch, dort ist das Wichtigste in Kürze zusammengefasst: klick Insbesondere §3 und §8 sollten Deine Fragen beantworten. ;)
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 8:21 am 26. Nov. 2005
Zitat von tOWNshIP um 15:47 am Nov. 24, 2005 BUrlG §8: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. ABER: Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen.
| ... da hast Du nen Paragraph, wenn Du mehr willst sag Bescheid, kein Problem ... ... meine Argumente sind nicht nur "geraten", wenn Du Dich in Dtl. eine Weile auf dem offenen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellts und in verschiedenen Firmen tätig warst, glaub mir Du kennts Dich recht schnell mit den Gesetzen und Tarifen aus ... ... sieh Dir mal nen Tarifvertrag an, Du wirst staunen wie geknebelt die Firmen zum Schutz der Mitarbeiter sind ... ... wie Kammerjaeger schon sagte, es entspricht nicht immer dem gesunden Menschenverstand, aber dass tun die wenigsten Gesetze ... EDIT: ...achso noch was, nein die Firmen haben nicht alle Verträge mit unterschiedlicher Anzahl der Urlaubstage, diese variiert nur durch Stellung, Tätigkeit und Branche ... auch hier gibt es bindende Gesetze ... (Geändert von tOWNshIP um 8:23 am Nov. 26, 2005)
-- Veröffentlicht durch CREON am 2:15 am 26. Nov. 2005
@township: bei deinen argumenten, bist du dir da sicher oder hast du das auch nur "geraten" wie schon gesagt, ich hab keine ahnung aber das ist, was ich denke. das mit dem urlaub und nicht arbeiten dürfen kann ich mir aber immer noch nicht vorstellen. schließlich hat jede firma andere verträge mit unterschiedlicher anzahl an urlaubstagen, die sich auch mit tarifverträgen ändern können. und diese von der firma bzw. von der gewerkschaft und dem alter des mitarbeiters abhängenden anzahl von urlaubstagen soll eine gesetzliche, zwingende festlegung sein? sorry, aber ohne "belege" oder paragraphen glaub ich das irgendwie nicht... dass es "mindest"-urlaubstage oder soetwas gibt, mag ja sein. aber zwingend alle urlaubstage nicht arbeiten zu dürfen? nein... irgendwie nicht.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:26 am 25. Nov. 2005
Zitat von CREON um 17:27 am Nov. 25, 2005 Also ich als Arbeitnehmer der MGI Metro Group lache mich gerade über die Aussage, Mediamarkt und Saturn seien Konkurrenten ziemlich schlapp ;) http://www.metrogroup.de Hier draufgehen und dann mal auf Vertriebslinien klicken ;)
| Das ist mir schon klar, mir ist nur kein anderes Beispiel eingefallen. Sollte doch nur der Verdeutlichung dienen... ;) Zum Rest hat tOWNshIP schon so ziemlich alles gesagt, was zu sagen ist ,und zwar größtenteils so, wie es auch Gesetzgeber und Versicherungen sehen, was nicht immer mit individuellen Fähigkeiten oder gesundem Menschenverstand übereinstimmen muß, aber leider eben im Fall der Fälle trotzdem bindend ist... ;)
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 19:41 am 25. Nov. 2005
Zitat von CREON um 17:27 am Nov. 25, 2005 Na ja, zurück zum Thema der zwei Arbeitsverträge: Rechtlich kenne ich mich jetzt nicht aus, möchte aber mal folgende Punkte erwähnen: 1.)Ruhepausen zwischen zwei Arbeitstagen sind festgelegt, aber nicht der Urlaub. Nehme man an, man müßte dem kompletten Urlaub zur "Erholung" benutzen, so sind solche Dinge wie: Im Garten arbeiten schon illegal (schließlich darf man das ja auch beim guten Freund nicht, wie oben festgestellt wurde, da dies als Schwarzarbeit geahndet wird). Zudem wäre das ja eine Festlegung, die ziemlich variabel ist. So ist der Urlaub mal mehr, mal weniger lang bedingt durch Feiertage. 2.)Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gesetze gibt, die das arbeiten ZWINGEND einschränken. Ich habe mal mit jemandem gesprochen, der hat für seine Familie 2 Jobs bei Bayer hintereinander gemacht, der hatte einen 16 Stunden Tag. Jeden Tag! Es ist nur, damit Firmen den Menschen nicht ausbeuten. 3.)Probleme machen kann meines Wissens lediglich der Arbeitsvertrag, wenn in diesem festgelegt ist, dass man keine anderen Tätigkeiten machen darf; zudem die Sache mit der Steuerkarte. Das eine ist aber unabhängig vom anderen. Das neue Unternehmen möchte dich ja, obwohl sie wissen, dass dein jetziger Arbeitsvertrag noch am Laufen ist trotzdem bei sich arbeiten lassen, die werden wohl nichts dagegen haben. 4.)Das alte Unternehmen möchte dich natürlich schon eher foppen. Na sollen sie doch. Du nimmst in den letzten Tagen Urlaub, das würde jeder so machen, unabhängig davon ob er schon einen neuen Job hat oder nicht. Ist also erst mal kein Indiz. Dann lässt du noch ein paar Kollegen wissen, dass dein neuer Job erst im März beginnt und dass du in der Zeit Urlaub dort und dort machst, dann kommt schon keiner mehr auf böse gedanken und dann ziehst du das einfach durch. Wenn die's nicht erlaubt haben, dann müssen sie, um dir zu schaden erst mal nachweisen, dass du woanders gearbeitet hast. Deine neue Firma bzw. deine Frau und Kinder werden dich schon nicht verpfeifen, die Steuereintreiber dürfen bestimmt auch keine Info's rausgeben, also woher soll das jemand wissen. Aber frag halt mal bei nem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nach! Wie gesagt, das ist nur das, was ich mir so denken würde, ohne dass ich irgendwie etwas verlässliches sagen könnte. 5.)Der Arbeitgeber kann damit ein Problem haben, weil er befürchtet, dass du deine volle Konzentration nicht mehr für die Arbeit aufbringst. Aber doch nicht der Gesetzgeber. Bei Berufsfahrern etc. mag das aus dem Grund der Fall sein, weil sie sonst eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, aber doch nicht bei einem Angestellten! 6.)Was die Schwarzarbeit auf der Baustelle angeht: Das ist dann Schwarzarbeit, wenn du dafür entlohnt wirst. Dazu kann ein Kasten Bier bereits ausreichen, aber wer weiß schon, dass den nicht jeder selbst gekauft hat. Von daher hätte ich mich von der Polizei da mal nicht beeindrucken lassen. Die reißen schonmal gerne groß die Fresse auf, aber sie muß ja erstmal was beweisen... Sie hätte euch einfach nichts tun können! Basta!
| zu 1.) ... die Zeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen muss, so glaube ich 11h betragen ... ... na klar ist der Urlaub Urlaub festgelegt, der ist in jedem Tarifvertrag deklariert und Feiertage sind rein gesetzlich kein Urlaub ... ... nein Schwarzarbeit ist es erst dann, wenn vergütet wird und ein Steuerbetrug vorliegt ... ... klar darfst Du in deinem Garten arbeiten, Erholung darf man frei definieren, aber es ist definitiv keine Erholung einem anderem Job nachzugehen ... btw. kann man bei einem Schreibtischjob sehr gut mal sein Hirn auslüften, wenn man mal das Gemüsebeet umgräbt ... zu 2.) DOCH die gibt es, allein schon zum Schutz des Angestellten/Arbeiters und der Allgemeinheit (Sicherheit)... ... und ein 16h-Job in Folgeschicht ist schlichtweg illegal, ich glaube 10h o. 12h am Stück sind gesetzliches Maximum (es mag Ausnahmen geben ...) ... und das ein so grosser Konzern wie Bayer sowas zulässt, halte ich für Unsinn ... zu 3.) ..deshalb müssen beide Seiten darüber informiert werden, es kann Dir von einer Seite auch schlichtweg untersagt werden, rein steuerrechtlich sind mehrere Arbeitsplätze schon vereinbar ... ... sicher hat das neue Unternehmen nix dagegen, aber wird es deshalb ein Straftat begehen ? zu 4.) ... SEHR dünnes Eis ... ich würde die Finger davon lassen, Betrug am Staat wird in westl. Kulturen härter geandet als Gewaltdelikte ... zu 5.) ... der Gesetzgeber soll einen fairen Umgang der Parteien miteinander ermöglichen ... er dient dem Schutz der Allgemeinheit und den interessen einzelner ... ... hm ein Angestellter der eine 16h Stundenschicht im Atomkraftwerk hinter sich hat und dann irgendwelche Fehler begeht ... ... Angestellte/Arbeiter müssen auch gefährliche Arbeiten ausführen, dazu müssen Sie fit sein, bzw. fangen gewisse Arbeiten von einem bestimmten Punkt der Überreizung/-müdung an gefährlich zu werden ... ... die Fehlerquote steigt einfach, nicht nur bei Berufskraftfahrern ... zu 6.) ..stimmt soweit, nur ein Kasten Bier reicht dann doch nicht aus um eine Steuerhinterziehung zu begehen ...
-- Veröffentlicht durch CREON am 17:27 am 25. Nov. 2005
Also ich als Arbeitnehmer der MGI Metro Group lache mich gerade über die Aussage, Mediamarkt und Saturn seien Konkurrenten ziemlich schlapp ;) http://www.metrogroup.de Hier draufgehen und dann mal auf Vertriebslinien klicken ;) Na ja, zurück zum Thema der zwei Arbeitsverträge: Rechtlich kenne ich mich jetzt nicht aus, möchte aber mal folgende Punkte erwähnen: Ruhepausen zwischen zwei Arbeitstagen sind festgelegt, aber nicht der Urlaub. Nehme man an, man müßte dem kompletten Urlaub zur "Erholung" benutzen, so sind solche Dinge wie: Im Garten arbeiten schon illegal (schließlich darf man das ja auch beim guten Freund nicht, wie oben festgestellt wurde, da dies als Schwarzarbeit geahndet wird). Zudem wäre das ja eine Festlegung, die ziemlich variabel ist. So ist der Urlaub mal mehr, mal weniger lang bedingt durch Feiertage. Diese Feiertage sowie der Urlaub sind ursprünglich FÜR den Menschen gemacht worden (der Sabbat ist für den Menschen da, nicht der Mensch für den Sabbat), gleiches gilt für Arbeitsverträge und Pausenpflichtzeiten. Selbstständige haben meist härtere Bedingungen, sie machen ja auch nichts illegal. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Gesetze gibt, die das arbeiten ZWINGEND einschränken. Ich habe mal mit jemandem gesprochen, der hat für seine Familie 2 Jobs bei Bayer hintereinander gemacht, der hatte einen 16 Stunden Tag. Jeden Tag! Es ist nur, damit Firmen den Menschen nicht ausbeuten. Probleme machen kann meines Wissens lediglich der Arbeitsvertrag, wenn in diesem festgelegt ist, dass man keine anderen Tätigkeiten machen darf; zudem die Sache mit der Steuerkarte. Das eine ist aber unabhängig vom anderen. Das neue Unternehmen möchte dich ja, obwohl sie wissen, dass dein jetziger Arbeitsvertrag noch am Laufen ist trotzdem bei sich arbeiten lassen, die werden wohl nichts dagegen haben. Das alte Unternehmen möchte dich natürlich schon eher foppen. Na sollen sie doch. Du nimmst in den letzten Tagen Urlaub, das würde jeder so machen, unabhängig davon ob er schon einen neuen Job hat oder nicht. Ist also erst mal kein Indiz. Dann lässt du noch ein paar Kollegen wissen, dass dein neuer Job erst im März beginnt und dass du in der Zeit Urlaub dort und dort machst, dann kommt schon keiner mehr auf böse gedanken und dann ziehst du das einfach durch. Wenn die's nicht erlaubt haben, dann müssen sie, um dir zu schaden erst mal nachweisen, dass du woanders gearbeitet hast. Deine neue Firma bzw. deine Frau und Kinder werden dich schon nicht verpfeifen, die Steuereintreiber dürfen bestimmt auch keine Info's rausgeben, also woher soll das jemand wissen. Aber frag halt mal bei nem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nach! Wie gesagt, das ist nur das, was ich mir so denken würde, ohne dass ich irgendwie etwas verlässliches sagen könnte. Nochmal zum Thema Urlaub: Große Firmen dürfen also vor den Gewerkschaften fordern, dass es längere Arbeitszeiten gibt. Aber wenn man selbst eine Stunde nachmittags arbeitet (weil die Gewerkschaften die Mehrarbeit verhindert haben und man sich schonmal dran gewöhnen möchte) dann soll das Mehrarbeiten verboten sein? Warum sollte es? Der Arbeitgeber kann damit ein Problem haben, weil er befürchtet, dass du deine volle Konzentration nicht mehr für die Arbeit aufbringst. Aber doch nicht der Gesetzgeber. Bei Berufsfahrern etc. mag das aus dem Grund der Fall sein, weil sie sonst eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, aber doch nicht bei einem Angestellten! Was die Schwarzarbeit auf der Baustelle angeht: Das ist dann Schwarzarbeit, wenn du dafür entlohnt wirst. Dazu kann ein Kasten Bier bereits ausreichen, aber wer weiß schon, dass den nicht jeder selbst gekauft hat. Von daher hätte ich mich von der Polizei da mal nicht beeindrucken lassen. Die reißen schonmal gerne groß die Fresse auf, aber sie muß ja erstmal was beweisen... Sie hätte euch einfach nichts tun können! Basta!
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 1:01 am 25. Nov. 2005
tOWNshIP hat in vielen Dingen Recht. So dient nicht nur der Urlaub der Erholung, sondern auch zwischen den Arbeitszeiten sind gesetzliche Ruhephasen fest verankert. Dies gilt übrigens nicht nur für Berufskraftfahrer! Wer diese Ruhephasen nicht einhält, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt, wenn man aufgrund nicht eingehaltener Ruhephasen auf dem Weg zur Arbeit oder währenddessen durch Übermüdung einen Unfall hat... ;) Wer mehreren Jobs nachgehen will, sollte folgende Punkte beachten: - Die Arbeit beim neuen Arbeitgeber darf nicht in Konkurrenz zum eigentlichen Arbeitgeber stehen, weder zeitlich noch inhaltlich. Wer also z.B. bei MediaMarkt und Saturn gleichzeitig arbeitet, könnte Probs bekommen, da direktes Konkurrenzunternehmen... - Nebenjobs immer vom Hauptarbeitgeber schriftlich absegnen lassen, sonst kann fristlose Kündigung drohen. - Ruhephasen einhalten ! Solange nix passiert, denken viele, daß alles ok ist. Aber später ist das Gejammer oft groß! Daher vorher informieren und Feinheiten abklären !
-- Veröffentlicht durch Ino am 23:10 am 24. Nov. 2005
Zitat von Breaker10 um 19:06 am Nov. 24, 2005
Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005 Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
| Da kann ich auch etwas erzählen. Ein Freund baute ein Haus, fragte uns ob wir etwas helfen, wir natürlich klar kein Thema ;) Am Samstag trafen wir uns dann bei ihm und halfen ihm etwas, bis die Polizei auftauchte und meinte das Sie eine Anzeige bekommen hätten wegen Schwarzarbeit :noidea: wir, was Schwarzarbeit, wir kennen uns von Kind auf, was ist denn das Schwarzarbeit ? Sie Polizisten erklärten uns dann das alles ausser Verwandschaft die hier arbeiten würden als Schwarzarbeit zählen würde, da wir rechtlich mit dem Besitzer nichts zu tun hätten... :blubb: Naja, die meinten nur das jemand aus dem Dorf den Besitzer wohl nicht seiden könnte, und wir doch lieber aufhören sollten, dann würden wir es dabei belassen. Das hatten wir dann natürlich auch gemacht, aber man knn doch echt mal sehen das man laut Gesetz nicht einmal einem Freund helfen darf ...
| das ist ja echt sch****e also normaler weisse darf man doch seinen freunden helfen man bekommt ja kein geld dafür! vielleicht bier oder so ;) bei uns hat noch nie einer was gesagt
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 19:39 am 24. Nov. 2005
Zitat von skynet um 19:17 am Nov. 24, 2005
Zitat von tOWNshIP um 13:30 am Nov. 24, 2005 Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.
| quatsch, man darf sich sein urlaub auch auszahlen lassen wenn man will und der chef es macht!
| ... ne kein Quatsch -> die Begründung habe ich schon gepostet !! .. zu deiner Behauptung, die nix weiter als Halbwissen is (nix für ungut, aber dass ist die Wahrheit) -> (§ 7 IV BUrlG) Der Urlaub ist grundsätzlich tatsächlich zu nehmen und kann nicht abgegolten werden. Anders ist es nur dann, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (vollständig) gewährt werden kann. @Breaker10 ... natürlich darfst Du deinen Bekannten helfen, Du lässt Dich schliesslich nicht bezahlen, begehst damit keine Steuerhinterziehung und so ist es dann auch keine Schwarzarbeit ... Edit: Tippfehler ! (Geändert von tOWNshIP um 19:41 am Nov. 24, 2005)
-- Veröffentlicht durch skynet am 19:17 am 24. Nov. 2005
Zitat von tOWNshIP um 13:30 am Nov. 24, 2005 Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.
| quatsch, man darf sich sein urlaub auch auszahlen lassen wenn man will und der chef es macht!
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 19:06 am 24. Nov. 2005
Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005 Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
| Da kann ich auch etwas erzählen. Ein Freund baute ein Haus, fragte uns ob wir etwas helfen, wir natürlich klar kein Thema ;) Am Samstag trafen wir uns dann bei ihm und halfen ihm etwas, bis die Polizei auftauchte und meinte das Sie eine Anzeige bekommen hätten wegen Schwarzarbeit :noidea: wir, was Schwarzarbeit, wir kennen uns von Kind auf, was ist denn das Schwarzarbeit ? Sie Polizisten erklärten uns dann das alles ausser Verwandschaft die hier arbeiten würden als Schwarzarbeit zählen würde, da wir rechtlich mit dem Besitzer nichts zu tun hätten... :blubb: Naja, die meinten nur das jemand aus dem Dorf den Besitzer wohl nicht seiden könnte, und wir doch lieber aufhören sollten, dann würden wir es dabei belassen. Das hatten wir dann natürlich auch gemacht, aber man knn doch echt mal sehen das man laut Gesetz nicht einmal einem Freund helfen darf ...
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 18:27 am 24. Nov. 2005
Zitat von Bliemsr um 16:42 am Nov. 24, 2005 Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
| Es ist aber so. Es ist auch verboten in deinem Urlaub schweren körperlichen Tätigkeiten nachzugehen. Es gab viele Fälle wo Leude im Urlaub ihr Haus auf Mallorca renoviert haben! Is nich, kannste knicken. Der AG bezahlt dir Urlaub, damit du neue Kraft sammeln kannst um wieder mit voller Leistung zu arbeiten und nicht damit du dich abschuftest und nachm Urlaub noch weniger Leistung hast.
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 16:42 am 24. Nov. 2005
Artikel 8 BUrlG definiert zum Glück nicht, was "eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit" ist. Ich bin echt entsetzt, wie eklatant manchmal Deutschland das Individuum entmündigen möchte. Man kann doch einem Menschen, der in seinem Urlaub woanders arbeiten möchte, dies nicht gesetzlich verbieten, einfach so. Zum Glück hält sich in Zeiten von Arbeitslosigkeit, von Billigjobs etc... keiner an Art. 8. Bald wird Arbeit während des Urlaubs zur Regel, das kann ich Euch sagen. Dieser Artikel ist schon jetzt absolute Makulatur. Township, ich danke dir trotzdem für den Hinweis.
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 15:47 am 24. Nov. 2005
BUrlG §8: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. ABER: Während des Urlaubs ist eine anderweitige Erwerbstätigkeit grundsätzlich zulässig, sie darf aber nicht dem Urlaubszweck widersprechen. ....man darf schon mehere Arbeitsverträge/Arbeitsplätze haben, nur darf der eine Job nicht durch die andere Tätigkeit vernachlässigt werden. Zum Beispiel arbeite ich auf Nachtschicht und tagsüber stehe ich völlig verpeilt beim Bäcker am Tresen ... ausserdem müssen beide Arbeitgeber darüber informiert werden bzw. müssen sie glaube ich sogar ihre Zustimmung geben ...
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 15:03 am 24. Nov. 2005
Township: wo hast du das denn her? Es ist vollkommen egal, wann du wo Urlaub hast. Du darfst einen, zwei, drei, hundert Arbeitsverträge parallel laufen haben. Brauchst halt für jeden eine Steuerkarte, und mehr nicht. Ich hatte auch mal zwei Arbeitsverträge parallel. Und natürlich hatte ich beim einen Arbeitgeber Urlaub und bin beim anderen normal arbeiten gegangen. Das ist arbeitsrechtlich vollkommen irrelevant. Das einzige, was es zu beachten gibt, ist, daß du beide Arbeitsverträge erfüllst. Hunderte unserer Politiker haben drei, vier Arbeitsverträge am Laufen, parallel, als Berater bei zig Firmen. Ist vollkommen legal. Nur: zwei Steuerkarten mit der gleichen Steuerklasse wirst du nicht kriegen. Vergiss das nicht. Wenn du beim einen Arbeitgeber deine Karte abgegeben hast, gibt es eine zweite Karte nur mit der Klasse 6. Und das heißt: 50% Abgaben. Das heißt, dass du den ersten Monat bei der zweiten Firma mit StKl. 6 arbeiten wirst, bis du von der ersten Firma die "gute" Steuerkarte zurückbekommst.
-- Veröffentlicht durch tOWNshIP am 13:30 am 24. Nov. 2005
Nein, es ist gesetzlich verankert, dass der Urlaub der Erholung dienen soll. D.h. du darfst während dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen.
-- Veröffentlicht durch SirHenry am 13:20 am 24. Nov. 2005
Bin grad arbeitstätig mit vollzeitanstellung in einer firma.. nun habe ich ein gutes angebot bekommen und weiss nur noch nicht ob das Zeitlich passt - also mit der Kündigung des alten Vertrags und mit dem Beginn des neuen... Was ist z.b. wenn sich die beiden Termine überschneiden? Dass der neue vertrag z.b. am 1.1.2006 beginnt. Und ich aber erst zum ~ 15.1.2006 bei der alten firma kündigen kann? Rein zeitlich wäre das kein problem - da ich noch 20 tage urlaub habe. Aber darf man das arbeitsrechtlich? Dass ich noch bei einem arbeitgeber noch angestellt bin - aber urlaub habe - und in der zeit bei einem anderen arbeite? *verwirrt sei*
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