GEMA Gebühren - für Songnutzung?

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--- GEMA Gebühren - für Songnutzung?
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-- Veröffentlicht durch CyberdyneInc am 8:16 am 26. Nov. 2005

das kann ich mich VPS nur anschließen


-- Veröffentlicht durch dergeert am 2:15 am 26. Nov. 2005

:banned::banned::banned:


-- Veröffentlicht durch VPS am 23:45 am 25. Nov. 2005

ja, aber auch bei einer abrechnung nach einzelliedern spielt das eine rollen

anfragen ist in jedemfall richtig, manchmal erheben sie auch garkeine ansprüche.
Was auch noch möglich ist, ist ein pauschaler vertrag über den veranstaltungsort, also da auch nachfragen.



-- Veröffentlicht durch CyberdyneInc am 23:38 am 25. Nov. 2005

is so auch nich ganz richtig.
es gibt verschiedene möglichkeiten abzurechnen. einach nach anzahl der lieder, oder dauer und größe das "konzertes"

das ist wirklich sehr unterschiedlich und bedarf eigentlich immer einen anruf bei der gema. die hlefen da sehr gut, das kostengünstigste zu finden


-- Veröffentlicht durch VPS am 21:40 am 25. Nov. 2005

naja, es hängt auch immer noch von der art der veranstaltung, dem eintrittspreis und der raumgröße ab. und da können schonmal höhere summen anfallen z.b. bei einer musik-veranstaltung.


-- Veröffentlicht durch Svenauskr am 19:43 am 24. Nov. 2005

Mmh, Gemabefreiung kannte ich noch nicht. :thumb:


-- Veröffentlicht durch CyberdyneInc am 19:07 am 24. Nov. 2005

falsch. wenn du es rechtlich schützen lassen willst, musst du das lied bei der gema registrieren. wenn du das nicht machst, und jemand covert es, und macht damit geld, dann is das dein problem. hast du das lied bei der gema registriert ( auch über gemabefreiung ), dann darf es keiner covern und kann verklagt werden.
die gema ist so zu sagen das patentamt der musik


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 18:24 am 24. Nov. 2005


Zitat von Svenauskr um 23:04 am Nov. 23, 2005
Wenn du deine eigene Musik rechtlich schützen lassen willst, musst du auch an die Gema zahlen. :blubb:



:lol: Es gibt das Urheberrecht! Und das besagt alles. Und was meinen Gedanken entsprungen ist gehört erstmal mir!


-- Veröffentlicht durch CyberdyneInc am 17:23 am 24. Nov. 2005


Zitat von Svenauskr um 23:04 am Nov. 23, 2005
Wenn du deine eigene Musik rechtlich schützen lassen willst, musst du auch an die Gema zahlen. :blubb:


das is quatsch. dass musst du nicht.
du bekommst eine gemabefreiung für sowas

um mal auf das ursprungsproblem zurück zu kommen.
ruf die von der gema einfach mal an. die sind eigentlich immer sehr hilfreich und freundlich wenn man fragen hat.
im endeffekt kostets vielleicht auch garnich so viel. das letzt konzert, einer jugend-band hat mich auch nur 46€ gekostet. so teuer ist die gema nicht. und wenns nur ausschnitte sind (im übrigen glaub ich, das waren 45sdekunden), dann kanns wenn überhaupt, nicht viel kosten


-- Veröffentlicht durch Svenauskr am 23:04 am 23. Nov. 2005

Wenn du deine eigene Musik rechtlich schützen lassen willst, musst du auch an die Gema zahlen. :blubb:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:51 am 23. Nov. 2005

Schreib denen doch mal ne Mail mit deinem Anliegen .... dann haste was in der Hand ;)


-- Veröffentlicht durch SirHenry am 22:32 am 23. Nov. 2005

arrghhh

ich bekomm da kopfschmerzen vom dem kauderwelsch..

jetzt versteh ich irgendwie gar nix mehr und wenn ich die  FAQ anschaue - hab ich den eindruck

dass ich selbst an die GEMA zahlen müsste - wenn ich mein selbst zusammengeschrieben/komponiertes und selbst gespieltes lied  verwenden will....... WTF  :blubb::noidea:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:10 am 23. Nov. 2005

III. GEMA-Vergütung für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires auf privaten Websites zu


Ansonsten mal in der FAQ gucken :noidea: *klick*


-- Veröffentlicht durch SirHenry am 21:57 am 23. Nov. 2005

Hiho,

wollte mal fragen ob mir jemand was genaues sagen kann zu GEMA Gebühren.

ich will aus einem Musikstück (ist von ner CD) - einen teil als MP3 umwandeln und das als Hintergrundmusik  in einer Flashanimation verwenden. (Verwendungszweck ist eine Art Eröffnungs-Anmiation bei Veranstaltung)

Nun hab ich irgrndwo gehört - dass man bei einer Dauer von maximal 50?  60 Sekunden  - keine Gebühren oder sonst was zahlen muss.   und da quasi  alles (?) frei verwenden kann.

stimmt das?


Gibts da eigentlich nen unterschied ob das z.b. ein  30 Sekunden ausschnitt aus einer Aktuellen  Robbie Williams (nur mal so als beispiel ^^ )  CD  ist.

oder ob das z.b.  ein   30 Sekunden Ausschnitt von einem Mozart-Konzert ist?????



(Geändert von SirHenry um 22:04 am Nov. 23, 2005)


(Geändert von SirHenry um 22:06 am Nov. 23, 2005)


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