Ebay: Artikel nicht geliefert

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-- Veröffentlicht durch WireSmoker am 12:50 am 21. Sep. 2005

Das einzige was ich mache(n würde)!
1. 3 Wochen lang warten
2. 3-4 emails schreiben
3. Anrufen
4. Wenn das nichts bringt, weitere Artikel von ihr ersteigern

Polizei und Gesetz können nichts gegen solche Leute machen. Ich habe schon einige Erfahrungen gemacht. - und dadurch bekommt man eine gewisses Gespür, ob der Verkäufer ehrlich ist oder nicht.

Meine Tipps:
Bewertungen genau durchlesen. Notfalls auch die des Bewerters!
Immer höflich bleiben (auch wenns schwer fällt) ^^
Wenn nichts hilft den Vorfall ebay melden und hoffen dass man sein Geld bekommt.



-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:02 am 19. Sep. 2005

Creon, habe ich dich falsch in Erinnerung oder bist du Jurastudent?
Du hast einen Anspruch auf deine Ware bei ihr. Oder Anspruch auf
dein Geld, falls sie nicht liefern kann. Die Anzeige bei der Polizei oder
Staatsanwaltschaft wird ihr eine Strafe einbringen oder Ärger,
aber dein Geld bekommst du dadurch nicht zurück. Das mußt du
privatrechtlich einklagen.
Soviel zur Ist-Situation.

Wenn du jetzt bei ihr Sachen ersteigerst und nicht bezahlst, entsteht
ein Anspruch der Frau dir gegenüber. Du schuldest ihr dann Geld.
Man kann sich bei einem Mal  mit Paragraph 119 BGB rausreden
(Nichtigkeit wegen Irrtums). Aber wenn du zehn mal bei ihr kaufst,
in der Absicht, nicht zu bezahlen, hui, das wäre dann schon Vorsatz
und das kann echt böse werden, wenn SIE zur Polizei geht und
Strafanzeige erstattet und/oder zum Anwalt geht, um ihre Kohle
von dir einzuklagen. Da kommst du nicht raus.
Daß sie dich einmal gelinkt hat, ist vollkommen irrelevant. Das gibt dir (leider) nicht das Recht, sie zu linken. Die Opfer sind, wie so oft,
allein gelassen, Creon.

Wenn du was Böses unternimmst, auf keinen Fall mit deinem
echten, offiziellen account, denn sie kennt deinen Namen und deine
Adresse.

Godot: dein Kommentar ist echt das letzte. Wie kann man sich nur
beschei**en lassen und sagen "sch**** drauf, hol dir die Ware
woanders"....  tss, tsss.


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 3:53 am 19. Sep. 2005

du wirst einen ebayer, der sicher mehr oder weniger "auskennt" nicht "regelmäßig" in der art besch****en können, denn er/sie kann dich ohne probleme (3 klicks) von weiteren geboten/käufen sperren. die möglichkeit die erselbst vorgeschlagen hat besteht aber natürlich noch und diese ist oft sehr effektiv! :biglol: denn dann muss der verkäufer mind 3-4 wochen warten, bis die provision wieder gutgeschrieben wird, was man aber noch weiter hinauszögern kann, wenn man weiß wie. bei einigen tausend euro kann das schon wehtun. :lol: dies soll kein anstoss zu verbotenen handlungen darstellen!! ^^


-- Veröffentlicht durch Godot am 20:58 am 18. Sep. 2005

man is der kindergarten ausgebrochen?

sch**** auf die paar euro und kauf nur noch neuware im laden, ach nee da kann man ja auch beschissen werden...

is doch voll sinnlos die aktion, also bei mir war immer alles ok mit egay...


-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 4:30 am 18. Sep. 2005

Naja, habe bei P3D auch was verkauft, nur er meldete sich noch aber kein Geld :(

Habe dann Anzeige erstattet, das ist auch schon 6 Monate her, das dauert bei der Staatsanwaltschaft etwas, der Staat ist nur schnell wenn er etwas von dir will, anders nicht ;)


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 16:09 am 16. Sep. 2005

Ich würd es genau wie SirBlade halten. Bei 20€ haste nix von der Polizei zu erwarten. Einfach in Zukunft eBay meiden


-- Veröffentlicht durch Philipp Stottmeister am 15:55 am 16. Sep. 2005

kannst dir ja ne neue emailaddy machen und darauf nen ebay-account. dann kaufst du ihr den ganzen beschissenen landen leer...

Adresse: Max Mustermann.... mach das am besten in nem intennetcafe wegen den IP's...

Darf doch nich war sein sowas...


:thumb:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 15:48 am 16. Sep. 2005

@Creon: ich würde es nicht machen -- sonst hat sie einen Anspruch auf das Geld ...

Ebay kauf = rechtsgültiger Kaufvertrag!


ps: Kannst ja nen 2. Account benutzen und die Sachen zu horrenden preisen "ersteigern" - dann sind die anfallenden Gebühren höher ;) *hust*


-- Veröffentlicht durch SirBlade am 15:35 am 16. Sep. 2005


Zitat von CREON um 14:45 am Sep. 16, 2005

Was habe ich dann zu erwarten, wenn ich ihr quasi regelmäßig den ganzen Laden leerkaufe!? Schließlich ist das Selbstjustiz!
Würdet ihr das machen? Oder was würdet ihr machen?

Geht mir halt darum, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nicht, dass ich nachher der Buhmann bin, der alles falsch gemacht hat.



Also, ich würde das nicht tun.

1. Zahlt man für einen eingestellten Artikel sowiso, egal ob er verkauft wurde oder nicht. Ab einer gewissen höhe gibts halt Prozente für eBay...

Selbstjustiz halte ich nie für eine geeignete Lösung. Rechtlich habe ich eigentlich keine Ahung aber ein bei eBay ersteigerter artikel ist eigentlich ein gültiger kaufvertrag. Was passiert jetzt wenn sie plötzlich wieder da ist und mit weiteren mails den betrag für die ersteigerte ware einfordert?


Was ich tun würde? Meinen eBay Accound löschen und mich nicht mehr drüber aufhalten. Und genau das werde ich demnächst auch tun.


-- Veröffentlicht durch CREON am 14:45 am 16. Sep. 2005

Ja, auch ich habe Probleme bei E-bay, scheint ja nichts neues auf dieser Welt/in diesem Forum zu sein.

Ich hatte in Physikbuch bestellt und bezahlt. Ebay mitglied bestätigte die Bezahlung.

Dann hörte ich nichts mehr! Telefonisch unter 2 Nummern nicht erreichbar, Anzeige erstattet (und von der Polizeit nichts gehört), alle E-Mails blieben unbeantwortet.
Es ging um 18,90 und ums Prinzip.

Zwei Leute meldeten sich bei mir wegen der gleichen Probleme mit dieser Frau (IFS-Onlineoffice). Hatte bis zu meiner Bestellung nur wenige negative Kommentare.

Zu der Zeit, zu der ich bestellte wurden ohne die negativen Bemerkungen zu kommentieren einfach ca. jeder 6 Artikel nicht ausgeliefert. Das Betraf ca. 5 Artikel. Danach wieder nur positive Bewertungen.

Dennnoch ist keiner erreichbar. Dieses Verhalten wollte ich nicht afu mir sitzen lassen, bestellte mir IRGENDWAS bei dieser Person nochmal, frei nach dem Motto: Ich hab ihr schon Geld überwiesen, also muß sie auch Ware liefern.
Bezahlt hab ich natürlich nichts, gehört hab ich auch noch nichts außer eine Standardmail, was ich überweisen soll.

Möchte damit eigentlich bezwecken, dass sie die E-Bay Gebühren zahlen muß und sich hoffentlich daher beschweren wird, womit endlich Kontakt zustande kommt. Schließlich hat die Person ca. 300 Euro eingenommen mit nicht gelieferten Sachen, ohne dass es negativen Einfluss hatte. Sie hat quasi die Leute um dieses Geld betrogen und niemanden störts!

Was kann bei einer Aktion wie meiner passieren?
Ich denke mir: Entweder sie ignoriert es, um Kontakt zu vermeiden oder es kommt ein Gespräch mit E-Bay zustande. Da ich noch Geld bei ihr "gut" habe und den "Schaden" auch ordnungsgemäß gemeldet habe, kann mir denke ich wegen diesem einen Artikel nichts passieren.

Wenn sie das aber ignoriert, möchte ich gerne weiterhin bei ihr bestellen, um sie zu schädigen.
Was habe ich dann zu erwarten, wenn ich ihr quasi regelmäßig den ganzen Laden leerkaufe!? Schließlich ist das Selbstjustiz!
Würdet ihr das machen? Oder was würdet ihr machen?

Mein Ebay Account interessiert mich nicht, von mir aus können die mich sperren, kaufe ohnehin nicht wieder dort ein.
Geht mir halt darum, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nicht, dass ich nachher der Buhmann bin, der alles falsch gemacht hat.


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