Rechtslage bei Ebaykäufen... verkäufer wurde gebannt
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--- Rechtslage bei Ebaykäufen... verkäufer wurde gebannt
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-- Veröffentlicht durch Notebook am 0:16 am 15. Sep. 2005
Hallo,
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 19:50 am 9. Sep. 2005
Du meinst das Handeln, dessen der Max Muster unter ein schreiben setzen darf. Zwar nicht im Namen des Ebayakount Innhabers. Aber im Namen des Käufers. Dass der Käufer und der Akountinnhaber den Gleichen Namen tragen weiß ja niemand. (Geändert von Andi553 um 23:59 am Juni 1, 2012)
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 18:48 am 9. Sep. 2005
Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert.
-- Veröffentlicht durch Henro am 16:34 am 9. Sep. 2005 tja dann kannste nix machen außer mails schreiben ... sein account -> sein handeln nötig.
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 16:31 am 9. Sep. 2005 das is meinem pa so ziemlich wurst mit den 20 euros sind ja nicht seine.
-- Veröffentlicht durch Henro am 16:30 am 9. Sep. 2005
jup ... also erst 2 mal mahnen und dann ab zur polizei und anzeige erstatten.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 16:28 am 9. Sep. 2005 wenn dein pa den account, muß der auch alles erledigen :thumb:
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 16:28 am 9. Sep. 2005 Hallo, nein es ist wirklich so. Mein Vater hat gesagt, dass weil man eben 18 sein muss, ich nen Akkount auf seinen Namen für mich anmelden darf. Er trägt übrigens den gleichen Namen wie ich.
-- Veröffentlicht durch Henro am 16:19 am 9. Sep. 2005 naja es ging mir zum einen mal darum dir mitzuteilen das du das nicht darfst und das wenn es so ist das du dir durch lügen einen eigenen account erstellt hast und damit eingekauft hast dann bleibt dir eigentlich nur hoffen und guter wille.
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:53 am 9. Sep. 2005 Ich möchte mich hier ehrlich nicht streiten!!! Ausserdem is mein Pa bei ebay angemeldet. Vielleicht hab ichs ja mit seiner Einverständniss über ihn gekauft. Es ging mir darum, dass ihr vielleicht wisst, was ich machen kann, dass ich die ware oder mein Geld zurück bekomme. Nicht darum, dass ihr mir Vorwürfe macht, dass ich wahrscheinlich betrogen wurde. Da kann ich doch wirklich nichts dafür oder?
-- Veröffentlicht durch Henro am 15:47 am 9. Sep. 2005 is doch sch**** egal ... ebay schließt generell leute U18 aus .
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:46 am 9. Sep. 2005 Ich hab drauf gespart, damit mein Fenster im Tower endlich beleuchtet ist.
-- Veröffentlicht durch Henro am 15:42 am 9. Sep. 2005
dann hätteste da eh nichts kaufen dürfen ...
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:22 am 9. Sep. 2005 Schau und ich mach mir um meine 20 Geldeinheiten große Sorgen.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 15:19 am 9. Sep. 2005 es war mehr so gemeint: "wer den pfennig nicht ehrt, ist des talers nicht wert :thumb:
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:16 am 9. Sep. 2005 Hä? Um's Prinzip? Für das Geld kann ich ne ganze Lokalrunde schmeißen... Welches Prinzip bitte? Das Prinzip vom chronischen Geld an falsche Leute überweisen?
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 15:15 am 9. Sep. 2005 kann sein, werd ja erst 16, gibt noch vieeel zu lernen :biglol:
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 15:13 am 9. Sep. 2005
es geht nicht ums geld, sondern um das prinzip, aber das lernst du auch noch :thumb:
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:12 am 9. Sep. 2005 Hallo? May be bist du ja etwas wohlhabender, wie ein in 5 Tagen 15 Jähriger, der vom Taschengeld seiner Eltern um die Runden kommt....
-- Veröffentlicht durch Rulinator am 15:10 am 9. Sep. 2005 20 €man kann sich auch ansch****en :blubb:
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 14:47 am 9. Sep. 2005 Bitte versteh doch meine Lage: der Typ is von ebay rausgeflogen, das Geld is weg und er hat sich noch nicht gemeldet. Da kann ich nicht einfach 7 Tage warten. Das schaff ich nicht. Mir ist eh immer langweilig.
-- Veröffentlicht durch Linuxartist am 14:35 am 9. Sep. 2005
Je nachdem wie lange das verzögert is, ist eine frist von 7 Tagen angebracht..
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 14:07 am 9. Sep. 2005 Ich weiß aber ich hab gesagt entweder storniere ich was mir gesetzlich auch zusteht. Oder du gehst bis dann und dann drauf ein. Da kann keiner was machen wenn die Frist nicht angemessen ist. Wenn ein Gewinnspiel nur 3 Tage läuft dann läufts halt nur drei Tage.
-- Veröffentlicht durch ploreTeufel am 13:30 am 9. Sep. 2005 man sollte eine angemessene frist lassen.. das sind in der regel 14 tage...
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 12:04 am 9. Sep. 2005 Danke, ich hab ihm ne Mail mit nem Angebot geschrieben und er hat ne frist von drei Tagen darauf einzugehen.
-- Veröffentlicht durch Linuxartist am 7:43 am 9. Sep. 2005
Genau das hatte ich auch (ebay nick: wofl137).
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 6:57 am 9. Sep. 2005 anschreiben, ob du das geld zurückbekommst, ansonsten geht da nicht viel...wenn die bank langsam ist, kann man den transfer noch annulieren, aber da muß man wirklich sein, denn das geht nur, solange das geld noch nicht auf dem anderen konto ist :thumb:
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 23:58 am 8. Sep. 2005 Ich weiss nicht welche Beurteilungen. Tut mir leid. Hab einfach nicht drauf geachtet.
-- Veröffentlicht durch Master7288 am 23:52 am 8. Sep. 2005
hmm ... da stimme ich ErSelbst zu ...
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 23:50 am 8. Sep. 2005 Ähm das war ne Online Überweisung. In letzter Zeit wurden einige solcher Akkounts gehackt und Überweisungen getätigt. Vielleicht hab ich da ne Chanze.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 23:36 am 8. Sep. 2005
Überweisungen kann man DEFINITIV NICHT zurückholen ....
-- Veröffentlicht durch Andi553 am 23:34 am 8. Sep. 2005
Guten Tag,
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