Rechtslage bei Ebaykäufen... verkäufer wurde gebannt

- OCinside.de PC Forum
https://www.ocinside.de

-- Offtopic
https://www.forum-inside.de/forums.cgi?forum=7

--- Rechtslage bei Ebaykäufen... verkäufer wurde gebannt
https://www.forum-inside.de/topic.cgi?forum=7&topic=4174

Ein Ausdruck des Beitrags mit 32 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 11 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 54.89 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch Notebook am 0:16 am 15. Sep. 2005

Hallo,

tja, ich hab jetzt auch nen sch**** an der Backe, klick mich.

Ist denn bei dem anderen Fall schon was passiert?

Ich hatte schon einmal Glück, dass ein Händler nach dem Rausschmiß doch noch ein paar Artikel da hatte und mir den zuschickte...

Hier sieht es ja leider etwas anders aus.
Also nochmal zusammengefaßt:
Anmahnen, Frist setzen, anzeigen und abwarten?
Toll...

@Rulinator:
Wenn dir solche Beträge nur als nen kleiner "sch****" vorkommen, kannst du dem Threadersteller, mir und allen anderen in dieser Art von ebay-Geschädigten das Geld zurückzahlen, wäre doch ne Idee, oder?
;););) :bonk:

(Geändert von Notebook um 0:22 am Sep. 15, 2005)


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 19:50 am 9. Sep. 2005


Zitat von Henro um 16:34 am Sep. 9, 2005
tja dann kannste nix machen außer mails schreiben ... sein account -> sein handeln nötig.



Du meinst das Handeln, dessen der Max Muster unter ein schreiben setzen darf. Zwar nicht im Namen des Ebayakount Innhabers. Aber im Namen des Käufers. Dass der Käufer und der Akountinnhaber den Gleichen Namen tragen weiß ja niemand.


(Geändert von Andi553 um 23:59 am Juni 1, 2012)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 18:48 am 9. Sep. 2005


Zitat von Rulinator um 15:10 am Sep. 9, 2005
20 €man kann sich auch ansch****en :blubb:



Wer den Pfennig nicht ehrt ist den Taler nicht wert.


-- Veröffentlicht durch Henro am 16:34 am 9. Sep. 2005

tja dann kannste nix machen außer mails schreiben ... sein account -> sein handeln nötig.


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 16:31 am 9. Sep. 2005

das is meinem pa so ziemlich wurst mit den 20 euros sind ja nicht seine.


-- Veröffentlicht durch Henro am 16:30 am 9. Sep. 2005

jup ... also erst 2 mal mahnen und dann ab zur polizei und anzeige erstatten.

mehr aufwand lohnt echt nicht für 20€


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 16:28 am 9. Sep. 2005

wenn dein pa den account, muß der auch alles erledigen :thumb:


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 16:28 am 9. Sep. 2005

Hallo, nein es ist wirklich so. Mein Vater hat gesagt, dass weil man eben 18 sein muss, ich nen Akkount auf seinen Namen für mich anmelden darf. Er trägt übrigens den gleichen Namen wie ich.


-- Veröffentlicht durch Henro am 16:19 am 9. Sep. 2005

naja es ging mir zum einen mal darum dir mitzuteilen das du das nicht darfst und das wenn es so ist das du dir durch lügen einen eigenen account erstellt hast und damit eingekauft hast dann bleibt dir eigentlich nur hoffen und guter wille.


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:53 am 9. Sep. 2005

Ich möchte mich hier ehrlich nicht streiten!!! Ausserdem is mein Pa bei ebay angemeldet. Vielleicht hab ichs ja mit seiner Einverständniss über ihn gekauft. Es ging mir darum, dass ihr vielleicht wisst, was ich machen kann, dass ich die ware oder mein Geld zurück bekomme. Nicht darum, dass ihr mir Vorwürfe macht, dass ich wahrscheinlich betrogen wurde. Da kann ich doch wirklich nichts dafür oder?


-- Veröffentlicht durch Henro am 15:47 am 9. Sep. 2005

is doch sch**** egal ... ebay schließt generell leute U18 aus .


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:46 am 9. Sep. 2005

Ich hab drauf gespart, damit mein Fenster im Tower endlich beleuchtet ist.


-- Veröffentlicht durch Henro am 15:42 am 9. Sep. 2005


Zitat von Andi553 um 15:12 am Sep. 9, 2005
Hallo? May be bist du ja etwas wohlhabender, wie ein in 5 Tagen 15 Jähriger, der vom Taschengeld seiner Eltern um die Runden kommt....



dann hätteste da eh nichts kaufen dürfen ...


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:22 am 9. Sep. 2005

Schau und ich mach mir um meine 20 Geldeinheiten große Sorgen.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 15:19 am 9. Sep. 2005

es war mehr so gemeint: "wer den pfennig nicht ehrt, ist des talers nicht wert :thumb:


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:16 am 9. Sep. 2005

Hä? Um's Prinzip? Für das Geld kann ich ne ganze Lokalrunde schmeißen... Welches Prinzip bitte? Das Prinzip vom chronischen Geld an falsche Leute überweisen?


-- Veröffentlicht durch Rulinator am 15:15 am 9. Sep. 2005

kann sein, werd ja erst 16, gibt noch vieeel zu lernen :biglol:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 15:13 am 9. Sep. 2005


Zitat von Rulinator um 15:10 am Sep. 9, 2005
20 €man kann sich auch ansch****en :blubb:




es geht nicht ums geld, sondern um das prinzip, aber das lernst du auch noch :thumb:


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 15:12 am 9. Sep. 2005

Hallo? May be bist du ja etwas wohlhabender, wie ein in 5 Tagen 15 Jähriger, der vom Taschengeld seiner Eltern um die Runden kommt....


-- Veröffentlicht durch Rulinator am 15:10 am 9. Sep. 2005

20 €man kann sich auch ansch****en :blubb:


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 14:47 am 9. Sep. 2005

Bitte versteh doch meine Lage: der Typ is von ebay rausgeflogen, das Geld is weg und er hat sich noch nicht gemeldet. Da kann ich nicht einfach 7 Tage warten. Das schaff ich nicht. Mir ist eh immer langweilig.


-- Veröffentlicht durch Linuxartist am 14:35 am 9. Sep. 2005

Je nachdem wie lange das verzögert is, ist eine frist von 7 Tagen angebracht..
14 is meist schon sehr lang.. :(


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 14:07 am 9. Sep. 2005

Ich weiß aber ich hab gesagt entweder storniere ich was mir gesetzlich auch zusteht. Oder du gehst bis dann und dann drauf ein. Da kann keiner was machen wenn die Frist nicht angemessen ist. Wenn ein Gewinnspiel nur 3 Tage läuft dann läufts halt nur drei Tage.


-- Veröffentlicht durch ploreTeufel am 13:30 am 9. Sep. 2005

man sollte eine angemessene frist lassen.. das sind in der regel 14 tage...


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 12:04 am 9. Sep. 2005

Danke, ich hab ihm ne Mail mit nem Angebot geschrieben und er hat ne frist von drei Tagen darauf einzugehen.


-- Veröffentlicht durch Linuxartist am 7:43 am 9. Sep. 2005

Genau das hatte ich auch (ebay nick: wofl137).
Aber er hat sich gemeldet und das Paket sollte heute ankommen (auch wenn schon 4wochen seit auktionsende rum sind..).
Er hatte es zwischendrin noch falsch verschickt (=alte adresse..)

Manchmal hat man eben glück.. :)

Genau das wünsche ich dir nun auch!


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 6:57 am 9. Sep. 2005

anschreiben, ob du das geld zurückbekommst, ansonsten geht da nicht viel...wenn die bank langsam ist, kann man den transfer noch annulieren, aber da muß man wirklich sein, denn das geht nur, solange das geld noch nicht auf dem anderen konto ist :thumb:


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 23:58 am 8. Sep. 2005

Ich weiss nicht welche Beurteilungen. Tut mir leid. Hab einfach nicht drauf geachtet.


-- Veröffentlicht durch Master7288 am 23:52 am 8. Sep. 2005

hmm ... da stimme ich ErSelbst zu ...

aber eine Frage hätte ich da:
hat der Verkäufer schon Beurteilungen gehabt? wenn ja, welche?


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 23:50 am 8. Sep. 2005

Ähm das war ne Online Überweisung. In letzter Zeit wurden einige solcher Akkounts gehackt und Überweisungen getätigt. Vielleicht hab ich da ne Chanze.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 23:36 am 8. Sep. 2005

Überweisungen kann man DEFINITIV NICHT zurückholen ....

Also entweder hoffen, dass doch noch Ware kommt, ansonsten Polizei - nur wird die bei 20€ nciht viel machen

und der Ebay- Schutz beinhaltet glaub ich 25€ Selbstbeteiligung ... also bekommste da nix


-- Veröffentlicht durch Andi553 am 23:34 am 8. Sep. 2005

Guten Tag,
ich habe bei ebay einige Leuchtmittel usw. im Gesamtwert von ca 20Euro von einem Händler per Sofortkauf gekauft und das Geld sofort überwiesen. Soweit ich weis sind Ebaytransaktionen durch den Käuferschutz gedeckt. Einen Tag nach dem Kauf habe ich von Ebay die Mitteilung erhalten, dass der Verkäufer gebannt wurde, alle seine Angebote vorzeitug beendet wurden und jedes Gebot ungültig sei. Sollte jedoch eine Transaktion mit dem Käufer zustande kommen, ist diese nicht durch den Käuferschutz gedeckt.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Kann ich zur Bank gehen, sagen, dass die Überweisung irrtümlicherweiße getätigt wurde und hoffen, dass ich das Geld zurück bekomme?


Danke, Bye Andi


OCinside.de PC Forum
© 2001 - 2024 www.ocinside.de