Paket abgeschickt ..wurde beim Nachbar abgeben...

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-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:33 am 28. Juni 2005

Silber (2) läuft (3) ja an, (4) das angebliche Silber (5) der Karte (6) glänzt aber wie neu. (7) Naja, (9) wer darauf reinfällt. (12)

Buff Mööp.

Das "naja" steht für sich alleine als eine Art Konjunkion. Daher wird da auch kein Punkt für Satzende stehen. Danach kommt noch ein Nebensatz und das lol gehört zum Satz.

Ja, hab einen Fehler gemacht. Auch zählen kann ich nicht, sonst hätte ich "leuft" mitgezählt.

Watt will ma maake? Wir sin numma alle Anal-Phabeten.

(Geändert von Hitman um 19:36 am Juni 28, 2005)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 18:04 am 28. Juni 2005


Zitat von Hitman um 14:17 am Juni 28, 2005
sibler leuft ja an das angebliche silber der karte glänzt aber wie neu naja wer darauf reinlält lol
--------------------------------------------------------------------------------
12 Fehler  

Silber (2) läuft ja an, (3)das angebliche Silber (4) der Karte (5) glänzt aber wie neu, (6)naja, (7) wer darauf reinfällt(8), lol.(9 wobei 10 das Komma vor dem Lol wäre, da es diese Wort nicht gibt ist das hier mal nichtig.)

Und wo sind die restlichen Drei (Zwei)?

Edit:
War jetzt nicht gegen Elvis gerichtet. Möchte nur wissen wo ich evtl. 2 Fahler gemacht hätte.


(Geändert von Hitman um 14:22 am Juni 28, 2005)



Silber (2) läuft (3) ja an, (4) das angebliche Silber (5) der Karte (6) glänzt aber wie neu. (7) Naja, (9) wer darauf reinfällt. (12)

Achja: Es heißt "Fehler", nicht "Fahler". :lol:

(Geändert von QnkeI um 18:04 am Juni 28, 2005)


-- Veröffentlicht durch elvis2k1 am 14:18 am 28. Juni 2005

danke für den hinweis auf meine fehleranzahl

dachte das thema hier wäre das mit seinen problem mit hermes

und nicht wie viel fehler macht elvis pro wort

und in der tat habe ich mit rechtschreibung einfach kein talent hatte glaube da fast immer eine 6

Mehr als anstrengen kann ich mich nun nicht Und kann gerne meine 20 diagnosen mit adhs jedem schicken der das dann evt verstehen kann


-- Veröffentlicht durch Hitman am 14:17 am 28. Juni 2005

sibler leuft ja an das angebliche silber der karte glänzt aber wie neu naja wer darauf reinlält lol
--------------------------------------------------------------------------------
12 Fehler  

Silber (2) läuft ja an, (3)das angebliche Silber (4) der Karte (5) glänzt aber wie neu, (6)naja, (7) wer darauf reinfällt(8), lol.(9 wobei 10 das Komma vor dem Lol wäre, da es diese Wort nicht gibt ist das hier mal nichtig.)

Und wo sind die restlichen Drei (Zwei)?

Edit:
War jetzt nicht gegen Elvis gerichtet. Möchte nur wissen wo ich evtl. 2 Fahler gemacht hätte.


(Geändert von Hitman um 14:22 am Juni 28, 2005)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 13:22 am 28. Juni 2005


Zitat von Chill um 13:10 am Juni 28, 2005

Zitat von elvis2k1 um 1:20 am Juni 28, 2005
lol lustiege sache habe ja kaufmann gelernt da kenn ich mich rechtlich mit solchen sachen zwangsleufig aus .




Sieht man :lol: :respekt: :respekt: :respekt:



Hätte er mal Schriftsteller gelernt, könnte er auch die Komma-Taste und die Shift-Taste benutzen. :lol:

edit:

'tschuldigung Elvis aber dieses Deutsche Prachtstück von dir aus dem Ebay-Topic muss ich zitieren:

sibler leuft ja an das angebliche silber der karte glänzt aber wie neu naja wer darauf reinlält lol
:lol:

12 Fehler :thumb:

(Geändert von QnkeI um 13:26 am Juni 28, 2005)


-- Veröffentlicht durch Chill am 13:10 am 28. Juni 2005


Zitat von elvis2k1 um 1:20 am Juni 28, 2005
lol lustiege sache habe ja kaufmann gelernt da kenn ich mich rechtlich mit solchen sachen zwangsleufig aus .




Sieht man :lol: :respekt: :respekt: :respekt:


-- Veröffentlicht durch CREON am 12:15 am 28. Juni 2005

@elvis:

aber die deutsche sprache hast du wohl nicht gelernt, oder?

Es ist ja okay, wenn man mal einen Rechtschreibfehler macht. Aber ich habe bei deinem Text das Gefühl, du wußtest gar nicht, dass es in Deutschland schon jemals sowas wie eine Rechtschreibung gab.

Warre
zwangsleufig
...


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 11:48 am 28. Juni 2005

Genauso, wie Qnkel und der Kaufmann-Kollege es formuliert haben,
ist es, Jungs.
Es geht hier um die Unterschlagung, also die rechtswidrige Wegnahme
der Hose durch den asozialen Nachbarn.
Das ist eine Sache zwischen dem eigentlichen Adressaten und
seinem Nachbarn.

Es geht hier NICHT um deine Volljährigkeit oder deine Berechtigung,
Ebaygeschäfte zu tätigen. Diese Fragen werden / dürften auch gar
nicht aufkommen. Du wirst nur als Zeuge befragt, z.B.:
- "Herr X hat die Hose bezahlt, richtig ?"
- "Sie haben die Hose am xten Mai 2005 weggeschickt, richtig?"
- "Können Sie uns den Beleg von Hermes zeigen?"

Das war's dann. Mach dir keine Sorgen.

Das ist echt eine Sache zwischen dem neuen Besitzer der Hose
und seinem Nachbarn, und du bist nur da, um die Besitzverhältnisse
zu klären und evtl. um die Schuldverhältnisse von Hermes zu
klären. Alles andere spielt da keine Rolle. Dass das "Geschäft" über
Egay stattgefunden hat, ist unerheblich.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 9:45 am 28. Juni 2005


Zitat von elvis2k1 um 1:20 am Juni 28, 2005
lol lustiege sache habe ja kaufmann gelernt da kenn ich mich rechtlich mit solchen sachen zwangsleufig aus .

also das du noch nicht 18 bist ist nicht unbedingt ein problem der kaufvertrag ist schweben unwirksam er ist solang gültig bis der käufer oder deine eltern die gültigkeit anfechten solang sie dies jedoch nicht tun besteht ein gültieger vertrag.

Natürlich bist du in diesem fall verflichtet deiner verpflichtung auf erfüllung des kaufvertrages nachzukommen was du aber getan hast die warre verließ deine hände in einwandfreien zustand und ging versichert an hermes ich habe das so gelernt trifft auf post speditionen usw zu, wer halt gegen kohle warren versendet.

in dem moment wen die warre dein einflauss bereich verlässt also sobald hermess das paket hat (gefahren übergang) hafftet hermes eigentlich für fast alles was dem paket passieren könnte ausgenommen höhere gewalt
also wen hermes

den emfänger nicht antrift ist es zwar meines wissens zulässig das paket beim nachbarn abzugeben aber natürlich muss eine information an den eigentlichen empfänger erfolgen

ist dies nicht möglich muss!! das paket später zugestellt werden was aber nicht passiert ist hermes hat die karte vergessen oder dem boten war es schlichtweg zuviel aufwand damit ist hermes nicht der nötiegen sorfaltspflicht nachgekommen so oder so ist es aber grob fahrlässig von hermes.

ob sie nun ne unterschrifft vom nachbarn haben oder nicht hermes hatt seine vertrags und sorgfaltspflichten nicht erfüllt.

heist hermess muss für den entstanden schaden haften  die könnten das natürlich vom nachbarn einklagen aber das ist nich dein bier

schreibe ne mail oder brief an hermes schildere wen nötig nochmal den sachverhalt

sage ihnen klar das nur durch ihren fehler das ganze passiert ist und das sie nicht ihren vertrag erfüllt haben

(ware kam ja nicht an durch ihre schuld nachbar hin oder her)

die übergabe an den nachbar wurde nicht vertragsgemäß   durchgeführt wäre eine information erfolgt wäre das risiko vermindert worden aber da hermes für die verzögerng bei der abhohlung verantwortlich ist sind sie auch für den schaden verantwortlich

drohe ihnen ruhig auch mit einer klage wen sie sich weiter weigern aber wen das nix hilft naja klage hätte zwar sicher effolg aber ob der wert der sache das rechtfertigt??



(Geändert von elvis2k1 um 1:21 am Juni 28, 2005)



Das wusste ich auch und hab es nur etwas kürzer formuliert, ohne dass ich Kaufmann gelernt habe.

Als Kaufmann solltest du aber wissen, dass er den Brief an Hermes mindestens per Einschreiben Einwurf schicken sollte, da er sonst rechtlich kein Belang hat ;)


-- Veröffentlicht durch elvis2k1 am 1:20 am 28. Juni 2005

lol lustiege sache habe ja kaufmann gelernt da kenn ich mich rechtlich mit solchen sachen zwangsleufig aus .

also das du noch nicht 18 bist ist nicht unbedingt ein problem der kaufvertrag ist schweben unwirksam er ist solang gültig bis der käufer oder deine eltern die gültigkeit anfechten solang sie dies jedoch nicht tun besteht ein gültieger vertrag.

Natürlich bist du in diesem fall verflichtet deiner verpflichtung auf erfüllung des kaufvertrages nachzukommen was du aber getan hast die warre verließ deine hände in einwandfreien zustand und ging versichert an hermes ich habe das so gelernt trifft auf post speditionen usw zu, wer halt gegen kohle warren versendet.

in dem moment wen die warre dein einflauss bereich verlässt also sobald hermess das paket hat (gefahren übergang) hafftet hermes eigentlich für fast alles was dem paket passieren könnte ausgenommen höhere gewalt
also wen hermes

den emfänger nicht antrift ist es zwar meines wissens zulässig das paket beim nachbarn abzugeben aber natürlich muss eine information an den eigentlichen empfänger erfolgen

ist dies nicht möglich muss!! das paket später zugestellt werden was aber nicht passiert ist hermes hat die karte vergessen oder dem boten war es schlichtweg zuviel aufwand damit ist hermes nicht der nötiegen sorfaltspflicht nachgekommen so oder so ist es aber grob fahrlässig von hermes.

ob sie nun ne unterschrifft vom nachbarn haben oder nicht hermes hatt seine vertrags und sorgfaltspflichten nicht erfüllt.

heist hermess muss für den entstanden schaden haften  die könnten das natürlich vom nachbarn einklagen aber das ist nich dein bier

schreibe ne mail oder brief an hermes schildere wen nötig nochmal den sachverhalt

sage ihnen klar das nur durch ihren fehler das ganze passiert ist und das sie nicht ihren vertrag erfüllt haben

(ware kam ja nicht an durch ihre schuld nachbar hin oder her)

die übergabe an den nachbar wurde nicht vertragsgemäß   durchgeführt wäre eine information erfolgt wäre das risiko vermindert worden aber da hermes für die verzögerng bei der abhohlung verantwortlich ist sind sie auch für den schaden verantwortlich

drohe ihnen ruhig auch mit einer klage wen sie sich weiter weigern aber wen das nix hilft naja klage hätte zwar sicher effolg aber ob der wert der sache das rechtfertigt??



(Geändert von elvis2k1 um 1:21 am Juni 28, 2005)


-- Veröffentlicht durch TheCDC am 0:57 am 28. Juni 2005

Ich bin auch noch net 18. Hab aber einfach den name meines vater benützt :thumb:

Hättest du auch machen können.

(Geändert von TheCDC um 0:57 am Juni 28, 2005)


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 0:26 am 28. Juni 2005


Zitat von sTutTeR um 23:37 am Juni 27, 2005
Joa, das habe ich mir schon gedacht.

Ich denke mal, das die von mir nochmal eine Bestätigung wollen, das es auch so war, wie es der Käufer geschildert hat. Er könnte ja auch lügen.


Aber meint ihr mit mir passiert was, weil ich nicht 18 bin ? :blubb:



Nein. Letztendlich wenn es rauskommt, hast du gewonnen, weil der Kaufvertrag nichtig ist. Ebay hat deine Angaben ja nicht kontrolliert.

OK, sie könnten dich wegen Urkundenfälschung dran kriegen...aber das kannste knicken.


-- Veröffentlicht durch sTutTeR am 23:49 am 27. Juni 2005

ja, das habe ich mir auch schon gedacht. Aber ebay hat mit dem fall doch gar nichts mehr zu tun. Solange es die Polizei dort nicht meldet.


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 23:42 am 27. Juni 2005


Zitat von sTutTeR um 23:37 am Juni 27, 2005



Aber meint ihr mit mir passiert was, weil ich nicht 18 bin ? :blubb:



Dann fliegst du höchstens bei ebay raus denk ich... :noidea:


-- Veröffentlicht durch sTutTeR am 23:37 am 27. Juni 2005

Joa, das habe ich mir schon gedacht.

Ich denke mal, das die von mir nochmal eine Bestätigung wollen, das es auch so war, wie es der Käufer geschildert hat. Er könnte ja auch lügen.


Aber meint ihr mit mir passiert was, weil ich nicht 18 bin ? :blubb:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:35 am 27. Juni 2005

Wenn Hermes das Paket abgegeben hat und es auch quittiert wurde, dann können weder Hermes noch Du etwas dafür. Dann müssen sich die Nachbarn ganz alleine prügeln (oder es eben vor Gericht klären...). ;)


-- Veröffentlicht durch sTutTeR am 23:25 am 27. Juni 2005

ja, der nachbar hat es.

Er hat es selber zugegeben, das er es angenommen hat, also auch unterschrieben, aber das er es angeblich danach verloren hat.

Und Hermes hat das gleiche auch gesagt, das es beim Nachbarn abgebenen wurde...


Ja, das mit den 18 ist mein Problem. ich hatte bei ebay einfach irgendein ein geb. datum eingetragen, ich war knapp bei kasse, daher blieb mir nichts anderes mehr übrug. Und um an gutes geld zu kommen, habe ich mich bei ebay angemeldet.

Das ist die Mail von der Polizei...

--------------------------------------------

Guten Tag!

Bei der Polizei Goslar wurde eine Unterschlagung zur Anzeige gebracht.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist der Verkäufer des Artikels
********* Zeuge in diesem Ermittlungsverfahren. Nach Angaben des
Käufers der Levis Hose hat mit dem Verkäufer email-Verkehr
stattgefunden. Die Polizei benötigt die Personalien des Verkäufers,
damit augenscheinlich Ihre.
Es geht darum, dass das von Ihnen abgeschickte Paket nicht beim
eigentlichen Empfänger, sondern bei einem Nachbarn abgegeben wurde. Der
rechtmäßige Empfänger, ********, hat dieses nie erhalten. Es
ist mir bekannt dass der Inhaber der email-Adresse *********,
Ebay-Name "******", mit dem Käufer darüber per mail gesprochen und sich
an Hermes gewandt hat. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie sich bei
der Polizei in Goslar melden.

Ich bitte um Rückruf unter ******** zwischen 07:00 Uhr und 16:00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen

--------------------------------------------


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 23:08 am 27. Juni 2005

Hermes haftet!!! Die haben das Paket nicht dem Empfänger gegeben und müssen für den Schaden haften. Kein anderer.

Außer sie haben eine Bestätigung, das der Nachbar das Paket entgegeben genommen hat. Dann muss der Nachbar haften.


-- Veröffentlicht durch KakYo am 23:06 am 27. Juni 2005

nicht 18 und nen ebay account:noidea:
Das ist am ehesten ein Problem;)


-- Veröffentlicht durch sTutTeR am 23:02 am 27. Juni 2005

Moin Leute,

ich hab ein Problem..ob es groß ist weiß ich nicht...aber ich weiß nicht was ich machen soll, oder was das richtige wäre.

Also zum Problem.

Ich habe bei Ebay eine Hose verkauft, und mit versichertem Versand per Hermes verschickt.

Doch der Käufer hat nix bekommen...nach 2 Wochen, habe ich mal bei Hermes nachgefragt und die meinen, das es bei dem Nachbarn abgegeben wurde,weil der Empfänger nicht zu hause war. ich finde dies schon eine frechheit das dem empfänger nicht bescheid gegeben wird das, das Paket beim Nachbarn abgegeben wurde.

Ok, dann ist der Empfänger zum Nachbarn gegangen um SEIN Paket zu holen, doch der nachbar sagt ihm, das es ihm angeblich abhanden gekommen sei. (Es soll eine sehr asoziale familie sein..wenn man das so sagen darf"

Ich hab dann Hermes dann auch nochmal ne mail geschrieben das es zu einer seite auch die schuld von hermes ist....dann habe ich ein Brief von denen bekommen, in dem steht, das sie da nichts machen können.

Naja und der nachbar will auch nicht das geld oder die ware erstatten, daher ist der Käufer zur Polizei gegangen und hat anzeige veranlasst gegen sein nachbarn.

Naja und heute habe ich von der polizei ne mail bekommen, das ich mich bei denen telefonisch melden soll. Was ich auch morgen tuen werde..

Daher meine frage an euch...


Was wird mit mir passieren, ich bin doch eigentlich raus von diesem Fall oder ?

und ein weiteres Problem, ich bin nicht 18.  


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