Taschenkontrolle im Supermarkt

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--- Taschenkontrolle im Supermarkt
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-- Veröffentlicht durch QnkeI am 12:21 am 15. Mai 2005


Zitat von eskimo um 18:08 am Mai 14, 2005
Also um nochmal aufs festhalten zurückzukommen.

Wenn dich dich irgendwer beim Klauen erwischt hat, und er nachweisen kann, dass du das Ding eingesteckt hast, dann können die dich sicherlich festhalten.

Wenn dem aber nicht so ist, haben die kein Recht, dich festzuhalten, nur weil du Ihnen z.b. die Tasche nicht zeigen willst!

Da könnte ja dann jeder kommen und einen einfach so festhalten.
Ich habe auch meine Termine etc...



Ja das Gesetz wurde auch schon mehrmals gepostet.
Auf der Flucht oder bei Fluchtgefahr !!


-- Veröffentlicht durch eskimo am 18:08 am 14. Mai 2005

Also um nochmal aufs festhalten zurückzukommen.

Wenn dich dich irgendwer beim Klauen erwischt hat, und er nachweisen kann, dass du das Ding eingesteckt hast, dann können die dich sicherlich festhalten.

Wenn dem aber nicht so ist, haben die kein Recht, dich festzuhalten, nur weil du Ihnen z.b. die Tasche nicht zeigen willst!

Da könnte ja dann jeder kommen und einen einfach so festhalten.
Ich habe auch meine Termine etc...


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 16:07 am 14. Mai 2005


Zitat von Ino um 3:08 am Mai 14, 2005
und was ist mit hausdedektiven dürfen die einen durchsuchen???



Ey langsam packt einen die Wut. Wie groß muss man das noch schreiben??
Der Hausdetektiv ist kein Polizist !!!!!!!


-- Veröffentlicht durch razzzzia am 15:32 am 14. Mai 2005


Zitat von Marodeur um 12:02 am Mai 14, 2005
Bei nem Fußballspiel oder so solltest du dich aber trotzdem durchsuchen lassen.
Wenn du dich da weigerst sagen die Securitys halt "Sorry, dann kannste auch mit gekaufter Karte wieder gehen." und sind dabei noch voll im Recht.
Wenn man bei Fußballspielen oder so ne Karte kauft, bestätigt man damit meist, dass man einer Durchsuchung zustimmst (irgendwo im kleingedruckten müsste des rumfliegen).



Durch den Kauf der Karte gehe ich mit dem Betreiber des Stadions oder Organisator des Spiels, oder whoever, einen Vertrag ein. Dadurch hab ich auch der Securityfummelei zugestimmt.
Bei nem Supermarkt kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande und in nem BGB-üblichen Kaufvertrag steht nix von Rucksack durchsuchen lassen.

Wenn das nochmal passiert, einfach nach der Durchsuchung rumzetern, wo denn der Fuffi ist, der eben noch lose im Rucksack war. Wenn man das laut genug durchzieht hat der Supermarkt schonmal ein paar Kunden weniger.
Leserbrief ans örtliche Käseblatt hilft auch immer *gg*



(BTW. Rentner klauen genausoviel wie Jugendliche. Hab lang genug in nem Edeka malocht...Da gehen Leute echt Risiken ein für zwei Päckchen Magerquark und n Glas Marmelade....:blubb:)


-- Veröffentlicht durch werneee am 15:21 am 14. Mai 2005



Rafft es endlich:
KEINER DARF EINEN DURCHSUCHEN AUßER DIE POLIZEI UND DIE STAATSANWALTSCHAFT.

Egal in welcher Situation: Keiner außer die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben das Recht eine Durchsuchung durchzuführen EGAL welche Situation !!!



Endlich...Zumindest einer hats verstanden !!!!


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 12:02 am 14. Mai 2005

Bei nem Fußballspiel oder so solltest du dich aber trotzdem durchsuchen lassen.
Wenn du dich da weigerst sagen die Securitys halt "Sorry, dann kannste auch mit gekaufter Karte wieder gehen." und sind dabei noch voll im Recht.
Wenn man bei Fußballspielen oder so ne Karte kauft, bestätigt man damit meist, dass man einer Durchsuchung zustimmst (irgendwo im kleingedruckten müsste des rumfliegen).


-- Veröffentlicht durch Ino am 3:08 am 14. Mai 2005

und was ist mit hausdedektiven dürfen die einen durchsuchen???


-- Veröffentlicht durch N omega G am 2:56 am 14. Mai 2005

wo lebt ihr alle?:blubb:

ich musste noch nie den rucksack vorzeigen, egal welcher supermarkt. und ich lager die einkäufe auch immer im rucksack zwischen. :noidea:

hab aber auch schon, magdeburg glaub ich, securities vom McDonalds gesehen :blubb:


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 1:22 am 14. Mai 2005


Zitat von Venom um 16:06 am Mai 11, 2005
aber die können schon in den Rucksack schauen, wenn Du zB Deine Einkäufe in dem Rucksack "zwischenlagerst", also sie aus dem Regal nimmst, in den Rucksack packst, und dann wieder an der Kasse rausholst..



Rafft es endlich:
KEINER DARF EINEN DURCHSUCHEN AUßER DIE POLIZEI UND DIE STAATSANWALTSCHAFT.

Egal in welcher Situation: Keiner außer die Polizei und die Staatsanwaltschaft haben das Recht eine Durchsuchung durchzuführen EGAL welche Situation !!!


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 1:20 am 14. Mai 2005


Zitat von werneee um 11:54 am Mai 11, 2005


Wird anschließend von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. :blubb:



(Geändert von werneee um 12:33 am Mai 11, 2005)



Echt? Ich hab 50 Stunden gekriegt :cry:


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 16:22 am 12. Mai 2005


Zitat von Venom um 16:06 am Mai 11, 2005
aber die können schon in den Rucksack schauen, wenn Du zB Deine Einkäufe in dem Rucksack "zwischenlagerst", also sie aus dem Regal nimmst, in den Rucksack packst, und dann wieder an der Kasse rausholst..



das mache ich ja nicht...:thumb:


-- Veröffentlicht durch Venom am 16:06 am 11. Mai 2005

aber die können schon in den Rucksack schauen, wenn Du zB Deine Einkäufe in dem Rucksack "zwischenlagerst", also sie aus dem Regal nimmst, in den Rucksack packst, und dann wieder an der Kasse rausholst..


-- Veröffentlicht durch mastaqz am 15:06 am 11. Mai 2005


Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005

@mastaqz
Da haftet dann eigentlich die Kassiererin dafür, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Da würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehn!





und woher den Zeuge nehmen, der sagen kann, dass ich
1. meinen Rucksack überhaupt da abgegeben habe und
2. dass da davor ein Handy usw. drin waren?


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 14:26 am 11. Mai 2005


Zitat von werneee um 11:54 am Mai 11, 2005
Gesetze muss man lesen können !!!!!!

Sprich: Tatbestandsmerkmale subsumieren !!!!


Da heißt es im 127 StPO  ....

...auf "frischer Tat betroffen" oder "verfolgt"
und
..."der Flucht verdächtigt "oder "seine Identität nicht sofort feststellbar ist"....


Also müssen die dich direkt beim klauen erwischen oder einer ruft, haltet den Dieb.

Wenn sie dich dann haben und du einen  gültigen deutschen Personalausweiß vorzeigen kannst, müssen die dich gehen lassen !!!!!!

Der Flucht verdächtigt ist  z.B. ein Ausländer mit  nem ganz eigenartigen Ausweiß. der könnte schnell  mal untertauchen...

Die Strafanzeige wegen Diebstahl können sie auch ohne Dich , dann anhand deiner Personalien und Zeugenaussagen(Detektive) stellen.

Wird anschließend von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. :blubb:

Wollen die mich trotzdem festhalten, womöglich noch mit Gewalt "unmittelbarer Zwang" ,  obwohl ich mich ordentlich ausweisen kann, nennt man das "Freihheitsberaubung".
Das hagelt ne saftige Anzeige von mir !!!!

(Geändert von werneee um 12:33 am Mai 11, 2005)



das ist ja mal ein Wort! thx:thumb:


-- Veröffentlicht durch werneee am 11:54 am 11. Mai 2005

Gesetze muss man lesen können !!!!!!

Sprich: Tatbestandsmerkmale subsumieren !!!!


Da heißt es im 127 StPO  ....

...auf "frischer Tat betroffen" oder "verfolgt"
und
..."der Flucht verdächtigt "oder "seine Identität nicht sofort feststellbar ist"....


Also müssen die dich direkt beim klauen erwischen oder einer ruft, haltet den Dieb.

Wenn sie dich dann haben und du einen  gültigen deutschen Personalausweiß vorzeigen kannst, müssen die dich gehen lassen !!!!!!

Der Flucht verdächtigt ist  z.B. ein Ausländer mit  nem ganz eigenartigen Ausweiß. der könnte schnell  mal untertauchen...

Die Strafanzeige wegen Diebstahl können sie auch ohne Dich , dann anhand deiner Personalien und Zeugenaussagen(Detektive) stellen.

Wird anschließend von der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt. :blubb:

Wollen die mich trotzdem festhalten, womöglich noch mit Gewalt "unmittelbarer Zwang" ,  obwohl ich mich ordentlich ausweisen kann, nennt man das "Freihheitsberaubung".
Das hagelt ne saftige Anzeige von mir !!!!

(Geändert von werneee um 12:33 am Mai 11, 2005)


-- Veröffentlicht durch Godot am 11:03 am 11. Mai 2005

:noidea: sinnlos?

ja die können dich festhalten wenn sie wollen! keine ahnung ob du ne entschädigung bekommst wenn du nix geklaut hast und festgehalten wurdest... aber auf jeden fall dürfen die das bei nem verdacht! is jetzt ma gut? es gibt echt sinnlose fragen ;)


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 22:57 am 10. Mai 2005

aber besteht denn ein konkreter Verdacht bzw. die Rechtfertigung des Festhaltens alleine dadurch, dass ich meine Tasche nicht kontrollieren lasse?:noidea:


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 22:55 am 10. Mai 2005


Zitat von Gibtnix um 22:40 am Mai 10, 2005

Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005

Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005
@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)



Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.



aber bis die Polizei da ist, vergeht ja Zeit. Bin ich denn verpflichtet, so lange da zu warten?:noidea:



Bei einem konkreten Verdacht und Fluchtgefahr haben sie ja nach der StPO, die ich gepostet habe, das Recht dich festzuhalten ja sogar die Pflicht !


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 22:49 am 10. Mai 2005

deswegen meinte ich:


Zitat von eskimo um 0:19 am Mai 7, 2005


Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem.
Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten.
Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen.
Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen.
Ich habe des schon des öfteren so gemacht.
Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen).

Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten.
Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte.
Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig".
Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben.
Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll.
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte.
Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben.
(Habe extra auf stur geschalten).

Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht.


Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen.
(War max. 5 Minuten da drinnen).


Zitat von eskimo um 0:19 am Mai 7, 2005


Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem.
Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten.
Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen.
Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen.
Ich habe des schon des öfteren so gemacht.
Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen).

Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten.
Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte.
Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig".
Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben.
Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll.
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte.
Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben.
(Habe extra auf stur geschalten).

Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht.


Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen.
(War max. 5 Minuten da drinnen).


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:47 am 10. Mai 2005

Türlich...

die werden nicht nochmal nen Termin mit die machen, wenn die Polizei dann irgendwann ankommen :blubb:


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 22:40 am 10. Mai 2005


Zitat von QnkeI um 22:24 am Mai 10, 2005

Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005
@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)



Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.



aber bis die Polizei da ist, vergeht ja Zeit. Bin ich denn verpflichtet, so lange da zu warten?:noidea:


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 22:24 am 10. Mai 2005


Zitat von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005
@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)



Das Polizeigesetz sagt, dass die Polizei dich durchsuchen darf! Sonst kein anderer, außer du willigst ein. Wenn du nicht einwilligst, müssense die Polizei holen.

Das andere war wenn du zum Beispiel jemanden beim klauen erwischst, darfst du ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft.

@mastaqz
Da haftet dann eigentlich die Kassiererin dafür, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Da würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehn!


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 20:41 am 10. Mai 2005

@QnkeI: Das was du da rausgesucht hast, ist ja ganz nett:)

nur betrifft das nun mich (oder wen auch immer) wenn ich eine Taschenkontrolle verweigere?:noidea:

also ist dann "Gefahr im Verzug" oder sowas?:noidea:

(Geändert von Gibtnix um 20:41 am Mai 10, 2005)


-- Veröffentlicht durch mastaqz am 20:35 am 10. Mai 2005

ich hab einmal den Fehler gemacht und meinen Rucksack auf "Anraten" der Kassiererin am Eingang stehen lassen.

Nachdem ich bezahlte hatte, waren Schlüssel und Handy aus meinem Rucksack weg und ich schließe seither entweder meine Sachen ein (Mediamarkt) oder nehme sie mit rein.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 23:35 am 9. Mai 2005

Achja Durchsuchung



Polizeigesetz

§ 29
Durchsuchung von Personen

(1) Die Polizei kann eine Person durchsuchen, wenn

 1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darf,
 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen,
 3. dies zur Feststellung ihrer Identität erforderlich ist und die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in einer hilflosen Lage befindet,
 4. sie sich an einem der in § 26 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält oder
 5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen.

(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.

(3) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung nach den Umständen zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 23:34 am 9. Mai 2005


Zitat von AlexW um 0:24 am Mai 7, 2005
@eskimo

Kassentanten Marktleiter und anderes Personal haben kein Recht dich festzuhalten, sehr wohl aber Ladendetektive und Security, das kommt aber auch meist ganz auf den Laden an.



Falsch. Wenn ein Straftäter auf der Flucht ist, ist man sogar dazu verpflichtet ihn festzuhalten bis die Polizei eintrifft. Außer man hat einen driftigen Grund es nicht zu tun (man kriegt grad nen Kind, nen Herzinfarkt etc :lol: )

Moment, suche Paragraph

Hier



Strafprozessordnung
§ 127

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.

(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 23:13 am 9. Mai 2005

hier hat sich ja einiges getan....:)

thx@all... ich muss mal überlegen, was ich in einem solchen Fall machen würde...


-- Veröffentlicht durch werneee am 22:57 am 9. Mai 2005

Die Sache mit der Dursuchung bzw. vorläufigen Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei läuft folgendermaßen.

§ 127 Strafprozessordnung - StPO
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, vgl. § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.

Das ist genau der Paragraph nach dem Detektive handeln.


Zum Durchsuchen von SACHEN oder gar PERSONEN sind nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft befugt. Sprich Polizisten.

Selbst wenn dich ein Detektiv beim klauen erwischt, darf er dich nicht festhalten, solange du dich ausweisen kannst. Die Anzeige kannst dann auch per Post kriegen.

Also beim § 127 STPO mal genau die Tatbestandsmerkmale subsumieren , also auf UND, ODER achten und siehe da, ein Ausweiß ist Gold wert.


-- Veröffentlicht durch Nitrex am 10:29 am 7. Mai 2005

Jack:

Jo stimmt. Der Stiefvater von nem Kollegen hat nen Müllermarkt und da haben wird das ausprobiert.
Der wollte es nämlich nicht glauben.


-- Veröffentlicht durch Ino am 3:06 am 7. Mai 2005

@jacky

dunai daunen jacke ;)


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 2:24 am 7. Mai 2005


Zitat von eskimo um 2:11 am Mai 7, 2005
In Dubai machen die des so, dass jemand am Eingang von den großen Märkten steht, und dein Rucksack versiegelt wird.

Beim rausgehen macht dann wer anders das Siegel wieder ab!


Hat mir echt gut gefallen das Prinzip!



Nur wer kann sich das bei uns leisten?
Währe aber evtl. was fürn 1€ Job!
:lol:

Und wenn man da wirklich reingeht um was mitgehn zu lassen stopft mans einfach inne Jacke. In der Innentasche vonner Daunen-Jacke fällt das überhaupt nich auf.

Nein ich klaue nicht, ich will im Kino nur meine mitgebrachten Getränke trinken ;)

btw:
Stimmt es eigentlich, dass man diese Kontrolldinger an den Ausgängen täuschen kann, indem man die Ware in Alufolie einwickelt:noidea:


-- Veröffentlicht durch eskimo am 2:11 am 7. Mai 2005

In Dubai machen die des so, dass jemand am Eingang von den großen Märkten steht, und dein Rucksack versiegelt wird.

Beim rausgehen macht dann wer anders das Siegel wieder ab!


Hat mir echt gut gefallen das Prinzip!



Nur wer kann sich das bei uns leisten?
Währe aber evtl. was fürn 1€ Job!
:lol:


-- Veröffentlicht durch Venom am 1:52 am 7. Mai 2005


Zitat von Henro um 0:31 am Mai 7, 2005
hmm ... mich ham se mal in nem Pflanzen Kölle festgehalten weils gepiept hat. Hat ne virtel stunde gedauert bis wir das ettiket an den neuen schuhen die ich mir im laden vorher gekauft habe gefunden haben :-)

Hab dann n 10€ gutschein bekommen und weil meine mom grad an der kasse stand auch gleich "auszahlen" lassen :biglol:



Und n kumpel ham se mal in nem Kaufland einkassiert weil er ne deo flasche dabei hatte die er am vortag aus ner anderen filiale gekauft hatte wo das etikett auch noch dran war ;)
Man das war vieleicht n hick hack inkl. video gucken bis die dem geglaubt haben das das so war :lol:



:lolaway:

wie gesagt, daß schlimsmt ist, daß Du hausverbot bekommst. Wenn Du eh so gut wie nie da einkaufen gehst, kannst Du da locker riskieren ;)

@AlexW wenn Du mal wieder in nen Mediamarkt gehst, wirste feststellen daß Du deinen Rucksack einschließen MUSST. Dafür gibts aber auch schließfächer, wo Du Deinen eigenen Schlüssel bekommst...


-- Veröffentlicht durch Henro am 0:31 am 7. Mai 2005

hmm ... mich ham se mal in nem Pflanzen Kölle festgehalten weils gepiept hat. Hat ne virtel stunde gedauert bis wir das ettiket an den neuen schuhen die ich mir im laden vorher gekauft habe gefunden haben :-)

Hab dann n 10€ gutschein bekommen und weil meine mom grad an der kasse stand auch gleich "auszahlen" lassen :biglol:



Und n kumpel ham se mal in nem Kaufland einkassiert weil er ne deo flasche dabei hatte die er am vortag aus ner anderen filiale gekauft hatte wo das etikett auch noch dran war ;)
Man das war vieleicht n hick hack inkl. video gucken bis die dem geglaubt haben das das so war :lol:


-- Veröffentlicht durch AlexW am 0:24 am 7. Mai 2005

@eskimo

Kassentanten Marktleiter und anderes Personal haben kein Recht dich festzuhalten, sehr wohl aber Ladendetektive und Security, das kommt aber auch meist ganz auf den Laden an.


-- Veröffentlicht durch eskimo am 0:19 am 7. Mai 2005


Zitat von dergeert um 23:21 am Mai 6, 2005

Zitat von Gibtnix um 19:43 am Mai 6, 2005
hier hat sich ja einiges getan:):thumb:

nur was würde mir denn passieren, wenn ich auf die Frage "Kann ich mal einen Blick in deine Tasche werfen?" einfach "Nein" sage?



probiers halt aus, wenn dir grad mal wieder langweilig ist :lol:

ich denke mal, je nachdem, wie du es rüberbringst werden sie evtl. die bullen rufen.





Dabei hätte wir dann aber schon wieder das nächste Problem.
Die dürfen dich nämlich nicht so einfach gegen deinen Willen festhalten.
Auch dann nicht, wenn sie die Polizei holen.
Im Prinzip kannst du also einfach gehen, egal was die sagen, bzw. verlangen.
Ich habe des schon des öfteren so gemacht.
Was bitte gehts so einer Schnapsdrossel an der Kasse an, was ich in meiner Tasche rumtrage. Darin befinden sich private Dinge, die ich nicht vorzeigen möchte. (Frauen lassen sich ja auch von niemanden in die Handtasche schauen).

Mich wollte dann sogar schonmal der Chef persönlich (Markleiter) aufhalten.
Ich habe Ihn dann nur gefragt, ob er mir irgendwie per Überwachungsband etc... beweisen könnte, dass ich etwas geklaut hätte.
Darauf hat er gemeint: "Nein, aber wer seine Taschen nicht kontrollieren lässt macht sich verdächtig".
Darauf habe ich gesagt, dass sich eben in meinem Rucksack private Dinge befinden, die Ihn bzw. seine Mitarbeiter nicht zu interessieren haben.
Er hat dann nur gemeint, dass er dann die Polizei ruft und ich warten soll.
Ich habe ihm dann gesagt, dass ich nicht warten werde, weil ich einfach nicht die Zeit habe und mit welchem Recht er mich hier festhalten möchte.
Personalien etc... hätte er dann auch noch haben wollen, habe ich ihm aber nicht gegeben.
(Habe extra auf stur geschalten).

Erst wollte er mich nicht gehen lassen, aber als ich ihm dann gesagt habe, dass das was er mir hier unterstellt etc... eine Frechheit ist und er kein Recht hat mich festzuhalten hat er dann doch den Weg freigemacht.


Geklaut hatte ich natürlich nix, bin da rein in Supermarkt, habe zwei Gurken oder sowas gekauft und wollte wieder gehen.
(War max. 5 Minuten da drinnen).







-- Veröffentlicht durch AlexW am 0:03 am 7. Mai 2005

Ein Polizist kommt NIE allein, selbst unsere Dorfstreife ist immer zu zweit so steht es in den Verordnungen.

Es MÜSSEN immer min. 2 Leute sein so wie es bei der Security die vom Deutsche Bundeswehrverband gefördert wird z.B. IMMER MINDESTENS 3 Leute sein müssen.

Selbst Politessen sind nur noch selten allein unterwegs.

z.T.

Bei uns im Marktkauf wurden auch öfters die Taschen kontrolliert und wenn mich bzw. uns dann jmd (war meistens so) dumm von der Seite angequäkt hat was in dem Rucksack sei sagte ich meistens eine Bombe oder eine Boa Constricta und schon hatten wir Ruhe :lol:...

Einmal wurde auch kontrolliert bzw. sie haben halt nachgesehen ich wollte nach Hause und keine Aufstand machen also habe ich sie wühlen lassen, tcha ich kam grad frisch aus Dresden und hatte lediglich Dreckwäsche im Rucksack... nach der 2ten Socke durfte ich dann weitergehen. Seither wurde ich nicht wieder "belästigt".

Viele Läden (wie Saturn, Media Markt, Real usw.) bieten oft Schliessfächer an in denen man seine Taschen unterbringen kann, nutzen tue ich diese jedoch nie, und meine Tasche an einer Informatione abgeben  würde ich auch nicht da diese UNTER GARANTIE nicht auf eigenverantworten handeln sondern es "dein Pech" ist wenn etwas fehlt oder gar die Tasche geklaut wird.


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:43 am 6. Mai 2005

Warum gibst Du beim Reingehen nicht einfach Deinen Rucksack an der Info oder einer der Kassen ab?
Falls nicht, braucht man sich auch nicht wundern, wenn sie kontrollieren... ;)
Und wenn Du Dich weigerst, werden sie unter Garantie die Polizei rufen, die darf bei Verdacht auf alle Fälle durchsuchen und auch garantiert in solchen Fällen nie alleine kommen.


-- Veröffentlicht durch Datenwurm am 23:30 am 6. Mai 2005


Zitat von dergeert um 23:21 am Mai 6, 2005

Zitat von Gibtnix um 19:43 am Mai 6, 2005
hier hat sich ja einiges getan:):thumb:

nur was würde mir denn passieren, wenn ich auf die Frage "Kann ich mal einen Blick in deine Tasche werfen?" einfach "Nein" sage?



probiers halt aus, wenn dir grad mal wieder langweilig ist :lol:

ich denke mal, je nachdem, wie du es rüberbringst werden sie evtl. die bullen rufen.




Am besten ganz unauffällig mit nem prall gefülltem Rucksack (kann man ja alte Zeitungen reintuen) und in allen Jackentaschen noch etwas altpapier, und du wirst garantiert keinen Verdacht erregen :lol:


-- Veröffentlicht durch dergeert am 23:21 am 6. Mai 2005


Zitat von Gibtnix um 19:43 am Mai 6, 2005
hier hat sich ja einiges getan:):thumb:

nur was würde mir denn passieren, wenn ich auf die Frage "Kann ich mal einen Blick in deine Tasche werfen?" einfach "Nein" sage?



probiers halt aus, wenn dir grad mal wieder langweilig ist :lol:

ich denke mal, je nachdem, wie du es rüberbringst werden sie evtl. die bullen rufen.


-- Veröffentlicht durch NWD am 19:44 am 6. Mai 2005

Allerdings dürfen die dich nicht reinlassen o.ä. weil sie natürlich Haurecht haben..

Sprich ein Hausverbot oder Rauswurf bei einer Verweigerung der Kontrolle geht in Ordnung.. Erst recht wenns im Hausrecht drinsteht.


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 19:43 am 6. Mai 2005

hier hat sich ja einiges getan:):thumb:

nur was würde mir denn passieren, wenn ich auf die Frage "Kann ich mal einen Blick in deine Tasche werfen?" einfach "Nein" sage?


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 19:23 am 6. Mai 2005


Zitat von Jack the Ripper um 18:22 am Mai 6, 2005

jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Selbst dann dürfen sie nicht.


dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
Sind wir im Mittelalter? Die müssen erstmal deine Schuld beweisen.


Durchsuchen dürfen sie deine Taschen in keinem Fall. Auch bei der Polizei ist es eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen die auch nicht einfach so in nen Kofferraum gucken, desswegen werfe sie nur immer schnell nen Blick rein, wenn die Besitzer den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck rausholen sollen.


-- Veröffentlicht durch AlexW am 18:24 am 6. Mai 2005


Zitat von Jack the Ripper um 18:22 am Mai 6, 2005

jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Selbst dann dürfen sie nicht.


dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
Sind wir im Mittelalter? Die müssen erstmal deine Schuld beweisen.


Durchsuchen dürfen sie deine Taschen in keinem Fall. Auch bei der Polizei ist es eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen die auch nicht einfach so in nen Kofferraum gucken, desswegen werfe sie nur immer schnell nen Blick rein, wenn die Besitzer den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck rausholen sollen.




Wenn die Streife einen konkreten Verdacht hat darf sie sehr wohl in den Kofferraum sehen und wo sie sonst noch nachsehen wollen ;)


-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 18:22 am 6. Mai 2005


jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.
Selbst dann dürfen sie nicht.


dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...
Sind wir im Mittelalter? Die müssen erstmal deine Schuld beweisen.


Durchsuchen dürfen sie deine Taschen in keinem Fall. Auch bei der Polizei ist es eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen die auch nicht einfach so in nen Kofferraum gucken, desswegen werfe sie nur immer schnell nen Blick rein, wenn die Besitzer den Erste-Hilfe-Kasten und das Warndreieck rausholen sollen.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 17:56 am 6. Mai 2005


Zitat von Master7288 um 17:39 am Mai 6, 2005
ich hlaub mal (bin mir aber nicht sicher) das du nicht die Pflicht hast den Inhalt deiner Tasche preis zu geben solange es kein Polizist o.ä. ist

wie gesagt ich bin mir nicht sicher;)




keine pflicht, du kannst, mußt aber nicht :thumb:
und der laden muß nachweisen dass du das geklaut hast und nicht du, dass es dir gehört (zumindest bei äpfeln und wasserflaschen, bei hochwertigeren gegenständen mußt zwar keinen kassenzettel haben, aber es glaubhaft machen, dass du der eigentümer bist, wie auch immer das aussehen soll)


-- Veröffentlicht durch Nitrex am 17:54 am 6. Mai 2005

Es ist sogar so, dass es mindestens ZWEI Polizisten sein müssen, um dich durchsuchen zu dürfen.
Ein Einzelner Polizist darf glaube ich (bin mir nicht ganz sicher), nichteinmal deinen Ausweis verlangen, wenn du nicht damit einverstanden bist.


-- Veröffentlicht durch Charon am 17:52 am 6. Mai 2005


Zitat von Master7288 um 17:39 am Mai 6, 2005
ich hlaub mal (bin mir aber nicht sicher) das du nicht die Pflicht hast den Inhalt deiner Tasche preis zu geben solange es kein Polizist o.ä. ist

wie gesagt ich bin mir nicht sicher;)



stimmt


-- Veröffentlicht durch Master7288 am 17:39 am 6. Mai 2005

ich hlaub mal (bin mir aber nicht sicher) das du nicht die Pflicht hast den Inhalt deiner Tasche preis zu geben solange es kein Polizist o.ä. ist

wie gesagt ich bin mir nicht sicher;)


-- Veröffentlicht durch AlexW am 17:39 am 6. Mai 2005

Na wenn du den Inhalt nicht zeigst stehst erst recht im Verdacht... das kann soweit hingehen das die die Polizei rufen...:blubb:

jedoch um das mit Grund zu tun müssten sie einen konkreten Verdacht haben sprich dich gesehen haben.

Naja was wenn du ne Wasserflasche oder 2 Äppel im Rucksack hast ?

dann können die sagen das du diese geklaut hast und du must nachweisen das du sie nicht geklaut hast...

aber immer jeden Kassenzettel zu jedem Pfurz & Obst mitschleppen ?

macht keiner...müsste man aber eigentlich wenn man einen Laden betritt in dem der Verdacht aufkommen könnte das man Waren die man dabei hat geklaut haben könnte...

Deutsches Rechtsystem halt :ugly:


-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 17:34 am 6. Mai 2005

Hallo!

Also bei mir in der Nähe gibt es einen Supermarkt, in dem eigentlich jeder Jugendlicher, der einen Rucksack oder Tasche etc... dabei hat diesen an der Kasse kontrollieren lassen muss, weil da viel geklaut wird. Das machen die deswegen routinemäßig.

Ich komme da auch nicht oft vorbei weswegen ich da noch seltener einkaufen gehe und da auch noch nie kontrolliert worden bin (weil ich noch nie mit Rucksack o.ä. da war) aber wenn ich da mal, warum auch immer, mit Rucksack/Tasche hinkommen sollte, bin ich dann dazu verpflichtet denen den Inhalt der Tasche/ des Rucksacks zu zeigen?

Ich bin keiner der im Supermarkt klaut oder so, sondern wollte das einfach mal aus Interesse wissen. Es geht mir da im Wesentlichen nur ums Prinzip, nicht dass ihr was falsches von mir denkt:thumb:


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