Ebay Problem Artikelbeschreibung "Artikel tech. i.O"

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--- Ebay Problem Artikelbeschreibung "Artikel tech. i.O"
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Ein Ausdruck des Beitrags mit 11 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 4 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 19.96 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch fowel am 23:14 am 28. April 2005

Vielen herzlichen Dank an euch....


---- plz CLOSE ----


-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 23:03 am 28. April 2005


Zitat von fowel um 22:57 am April 28, 2005
was macht der Käufterschutz bzw. welche funktion steckt hinter dem !??


mfG Fowel


Hier gibts Infos ;)

E: Link gefixed ;)

(Geändert von Blade1972 um 6:16 am April 29, 2005)


E: Link gefixed ;) :biglol:

(Geändert von ErSelbst um 17:10 am April 29, 2005)


-- Veröffentlicht durch fowel am 22:57 am 28. April 2005

was macht der Käufterschutz bzw. welche funktion steckt hinter dem !??


mfG Fowel


-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 22:57 am 28. April 2005


Zitat von fowel um 22:54 am April 28, 2005
tja hmm....
Was ist los wenn er alles abblockt ?!?
Dann muss ich die sache der Polizei sagen oder watt ?

Erst Ebay "unzuverläsifer Verkäufer" oder so ähnlich. Danach Anzeige und eventuell von Ebay diesen Käuferschutz beantragen, sind aber 25 € "Eigenanteil" ... viel mehr geht bzw gibts net bei so Pillepalle Beträgen.


-- Veröffentlicht durch oposum am 22:56 am 28. April 2005

wenn der es net zurücknimmt, dann ebaykäuferschutz beantragen...


-- Veröffentlicht durch fowel am 22:54 am 28. April 2005

tja hmm....
Was ist los wenn er alles abblockt ?!?
Dann muss ich die sache der Polizei sagen oder watt ?


-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 22:48 am 28. April 2005


Zitat von fowel um 22:45 am April 28, 2005
Verkäufer hab ich jetzt noch nicht angeschrieben....
Es handelt sich um ein Handy das ich gekauft habe, also von versandwegen her 100 %ig keine Beschädigung...


mfG Fowel

Ich würde es erstmal freundlich beim Verkäufer probieren ... Wenn er gleich rumzickt kannst ihm immer noch erklären das er dann auch "vermutlich defekt" minimum schreiben muß ;)


-- Veröffentlicht durch fowel am 22:45 am 28. April 2005

Verkäufer hab ich jetzt noch nicht angeschrieben....
Es handelt sich um ein Handy das ich gekauft habe, also von versandwegen her 100 %ig keine Beschädigung...


mfG Fowel


-- Veröffentlicht durch Blade1972 am 22:40 am 28. April 2005


Zitat von fowel um 22:25 am April 28, 2005


So, jetzt schau ich als Käufer richtig sch****e in die Wäsche oder wie ?!?


mfG Fowel

Nein, den ein Ausschluß der Garantie beeinhaltet nicht die Aussage das es auch defekt ist ... ausser es steht extra dabei. Laut Ebay muß Fehlerhafte Ware auch so deklariert sein. Ansonsten muß es sich im Funktionsfähigen Zustand befinden ...
Allerdings gibt es schon ein Problem und zwar das es Aussage gegen Aussage steht, falls derjenige sagt es wäre i.O. Wenn de Pech hast dann sagt er das du den "Artikel" beschädigt bzw laputt gemacht hast.  BTW was sagt den der Verkäufer dazu ?


-- Veröffentlicht durch Live1982 am 22:31 am 28. April 2005

Was hast du denn ersteigert? Kann es beim Versand kaputtgegangen sein?


-- Veröffentlicht durch fowel am 22:25 am 28. April 2005

Hallöchen,
nach den neuen Rechten bei Ebay muss ja ein Verkäufer keine Garantieansprüche mehr zu geltung machen bla bla bla, wisst ihr ja.
So! Jetzt war bei einem Artikel den ich mir gekauft habe drinnen gestanden dass der Artikel technisch sowie optisch in einem sehr guten Zustand sind.
Bekommen hab ich den Artikel defekt...
Unter der Auktion war allerdings der Satz gestanden:

" Ebay ich Versand Ihr und natürlich keine Garantie da Privatverkauf.Richtlinien kennen ja die meisten."

So, jetzt schau ich als Käufer richtig sch****e in die Wäsche oder wie ?!?


mfG Fowel


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