Zahlt die Versicherung?

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-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 13:35 am 2. März 2005

Achtung: vorsicht bei der Angabe des Datums von dem Schaden!!!
Es gibt da eine Frist, die man einhalten muss.

Sie darf also nicht hingehen und sagen: "Ich habe den fremden
Fernseher vor drei Monaten hingeworfen".
Ich glaube, da gilt irgendwas von sieben Tagen.
Wenn der Schaden älter ist, zahlt die Versicherung nicht.

Die Mutter muss also sagen "Der Fernseher ist mir VORGESTERN runtergefallen".


-- Veröffentlicht durch Desertdelphin am 15:13 am 28. Feb. 2005

nicht zuviel fragen ... DAs sollte jeder mit Lebenserfahrung wissen *G*

Einfach den Schaden angeben und fertig. Wennde die fragst ob und wie etc dann haste da nur nachteile weil se merken das se dir was abschwatzen können...

"Bekomm ich neuwert oder nur teilwert"

Die werden sich danach natürlich hüten dir zu sagen neuwert...

Also einfach net fragen und vom neuwert ausgehen... Dreistigkeit zahlt sich aus. GLaub mir *G*


-- Veröffentlicht durch AlexW am 15:08 am 28. Feb. 2005

frag deine Versicherung...

manche sagen gleichwertiges gerät zum damaligen kaufpreis...manche zahlen den momentneuwert von dem gerät andere sagen anderes..

Fragen kostet nix und dann kannste sicher sein das de nic falsch machst...


-- Veröffentlicht durch PCPolizist am 15:05 am 28. Feb. 2005

ok das hört sich ja schonma ganz gut an...

darf ich den alten fernseher drann trotzdem behalten?

muss der neue genau aus der selben klasse kommen und kann ich da nen größeren (oder gleich großen, aber besseren) holen?


-- Veröffentlicht durch dergeert am 23:56 am 27. Feb. 2005


Zitat von PCPolizist um 20:28 am Feb. 27, 2005
und nu is die frontscheibe sowie der rahmen mit kratzern übersäht (frontscheibe sogar teilweise richtig abgeschürft).

benutzen kann man das ding zwar noch (also technisch i.O.), aber die kratzer nerven halt bei der optik und die kaputte scheibe stört sowohl beim fernsehen als auch, wenn der fernseher aus ist.



was auch immer dabei rauskommt, hau das ding weg
--> implosionsgefahr :granat:


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:45 am 27. Feb. 2005

In solchen Fällen kannst Du nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen.
Normalerweise ist alles, was unter die Rubrik "Freundschaftsdienst" fällt, nicht versichert. Sonst würden sich die Leute ständig gegenseitig die Fernseher runterwerfen... :lol:
Auch wenn Dir beim Umzug einer mit der Vitrine den Picasso von der Wand reißt, fällt das eher unter "dumm gelaufen".
Wenn ihm das aber im besoffenen Kopf auf einer Party passiert, sieht die Welt schon anders aus. ;)


-- Veröffentlicht durch Nitrex am 21:33 am 27. Feb. 2005

Das wird zwar von Fall zu Fall unterschiedlich sein, aber ein Kollege hat schonmal den Bildschirm von nem anderen Freund fallen lassen.

Da wollte die Versicherung ne Rechnung von dem.
Die hatte er aber nicht mehr.
Dann ist einer vorbeigekommen, hat sich davon überzeugt, dass das Ding auch wirklich kaputt ist und hat gemeint, dass er nen gleichwertigen neuen kaufen soll und diese Rechnung dann einschicken muss.

hat er auch gemacht und hat prima geklappt.
Er hat halt statt nem noname 17" nen 21"


-- Veröffentlicht durch PCPolizist am 20:28 am 27. Feb. 2005

moin moin,

hätte hier mal n paar fragen zu ner angelegenheit, die mir letztens passier ist:

die moder von meiner freundin hat letztens den fernseher meiner schwester zur reparatur gebracht, weil da ne kleinigkeit kaputt war. das dumme: sie hat das teil beim ausladen fallen lassen und nu is die frontscheibe sowie der rahmen mit kratzern übersäht (frontscheibe sogar teilweise richtig abgeschürft).

benutzen kann man das ding zwar noch (also technisch i.O.), aber die kratzer nerven halt bei der optik und die kaputte scheibe stört sowohl beim fernsehen als auch, wenn der fernseher aus ist.

eigentlich müsste das doch die haftpflicht-versicherung übernehmen, oder? und falls ja, wie klappt das? bezahlen die den neuwert des fernsehers, den zeitwert oder die rechnung eines neuen gleichwertigen?

muss sie auf irgendwas besonderes achten, wenn sie zur versicherung geht? muss die rechnung vorhanden sein, bzw. irgendein kaufbeleg mit meinem namen drauf? kann die versicherung vorbeikommen und sich das teil anschauen wollen?

gruß, daniel


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