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-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 9:53 am 20. Feb. 2005
Zitat von spocky1701 um 17:26 am Feb. 19, 2005 Die ware ist aber noch gar nicht ganz gekauft... nur zu 92/20stel ;) Naja... Mal sehen. Obs was bringt sich die ABGs nachträglich geben zu lassen ?
| würde ich auf jeden fall machen... obwohl du dich damit jetzt natürlich auch aufn arsch setzen kannst... weist ja niht wie 'flexibel' die mit ihren agbs sind...
-- Veröffentlicht durch CREON am 2:43 am 20. Feb. 2005
frag halt ob die dir einen gutschein geben können oder so...
-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 17:26 am 19. Feb. 2005
Die ware ist aber noch gar nicht ganz gekauft... nur zu 92/20stel ;) Naja... Mal sehen. Obs was bringt sich die ABGs nachträglich geben zu lassen ?
-- Veröffentlicht durch cpukiller am 22:49 am 18. Feb. 2005
mh nachdenken wer eine ware anzahlt geht ein kaufvertrag ein und kann nicht so einfach davon zurück treten;)
-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 22:42 am 18. Feb. 2005
man darf die agbs einsehen, keine frage und die würde ich mir auch sofort in so einem fall geben lassen... ausserdem hätte ich die 20 euro nicht bezahlt wenn ich mir nicht sicher gewesen wäre dass ich das auch wirklich will... der fall dass das ding nicht passt kann imemr sein und dann müssen die das kleid ja doch zurückschicken und von daher sind die 20 euro völlig sinnlos...
-- Veröffentlicht durch Kosmonautologe am 21:21 am 18. Feb. 2005
also für mich hat der ladeninhaber recht mit seiner forderung. schließlich hat der auch kosten durch die bestellung. p.s. meine mutter hat mal n möbelstück in einem laden angeschaut und dachte sie würde es nur unverbindlich bestellt haben/s ichn angebt machen lassen, zum verbindlichen kaufen müsste sie noch zur kasse gehen. als sie dann das gleiche möbelstück in einem anderen laden gesehen hat - billiger - hat sie dann da auch noch gekauft. war sogar ne tochterfirma wie sich rausstellte. nach ein paar tagen kamen 2 stück per möbelspedition an, immerhin pro stück 400 dm. no chance, höhstens kulanz aber die gabs nicht ;) (Geändert von Kosmonautologe um 9:47 am Feb. 19, 2005)
-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 21:11 am 18. Feb. 2005
Nicht zwangsweise ;) In diesem Fall wäre "Laut werden" nur ein geschickt eingesetztes Mittel der Verhandlung, um eben auch die Aufmerksamkeit anderer Kunden auf das Thema zu ziehen und die Ladeninhaber so zu bedrängen. Wierd aber wahrscheinlich kaum funktionieren, da in diesem Laden eh nur 3 Leute rein passen und nur vereizelt Leute drin sind :blubb:
-- Veröffentlicht durch Gibtnix am 21:02 am 18. Feb. 2005
also laut werden würde ich auf gar keinen Fall!!! Das ist normalerweise nämlcih nur ein Zeichen dafür, dass man keine Argumente mehr hat:thumb:
-- Veröffentlicht durch CREON am 20:24 am 18. Feb. 2005
typischer fal von saftläden. such dir entsprechende texte im internet die gegenteiliges sagen und zeige sie vor. lass dir den geschäftsführer kommen, sage ruhig, was du mittlerweile von dem laden, in dem du gerne eingekauft hast hälst, dass sie dich verarscht haben, denn eine kleidbestellung wird meist nicht unmittelbar getätigt, zudem ist sie laut dem fernabsatzgesetz (war ja eine fernbestellung) rückgängigmachbar, das kleid wird schließlich nicht extra für dich angefertigt, sondern wird so oder so geliefert und kann auch weiter verkauft werden. ich denke du bist im recht, das ist keine frage. probleme wirds nur geben denen das zu klar zu machen, ohne dass du die nächsten wochen nichts anderes zu tun hast. werd ruhig laut und zieh vielleicht sogar andere kunden mit rein, damit diese sich zu dem fall äußern, sodass der laden merkt, wer nunmal den umsatz in dem laden bringt...
-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 20:03 am 18. Feb. 2005
Also ausgehängt war da nix... Zumindest keine ABGs! Und wenn da welche ware, dann nicht sichtbar...
-- Veröffentlicht durch Chill am 19:59 am 18. Feb. 2005
Stehts in den AGB's,die sichtbar ausgehängt sein muss ?
-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 19:50 am 18. Feb. 2005
Sie hat es nur im Internet bzw. in einem Katalog gesehen...
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 19:44 am 18. Feb. 2005
Hat sie das Kleid schon mal in dem Laden gesehen und anprobiert? Wenn nicht, könnte das vielleicht unters Fernabsatzgesetz fallen und sie das Kleid nicht nehmen... Ähnliche Situation !!
-- Veröffentlicht durch mastaqz am 19:38 am 18. Feb. 2005
wobei es eigentlich auch nur in der Kulanz des Händlers liegt, das Kleid bei Nichtpassen zurückzunehmen! kaufs heimlich und schenks ihr zum Geburtstag^^
-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 19:30 am 18. Feb. 2005
Hallo zusammen... Folgendes Problem: Meine Freundin wollte sich nen Kleid kaufen. (in einem "echten" Laden, kein Onlineshop) Das gewünschte Kleid war aber nichtmehr da. Darauf hin hat die Verkäuferin angeboten es nachzubestellen, worauf meine Freundin einging. Sie musste darauf hin 20€ als Anzahlung da lassen (das Kleid kostet 92€)... Jetzt hat sie aber noch am selben Tag ein besseres gefunden! Zurück im Laden wies man sie darauf hin, dass das ganze nicht Rückgänig machbar wäre(da es dort, wo es nachbestellt worde bereits losgeschickt worden wäre) und sie das Kleid nehmen müsse! Nach langen, zT recht hitzigen Gespräch mit dr Verkäuferin und ihrer Vorgestetzzten sagte man uns, dass sie das Kleid nehmen müsse bzw wenn nicht die 20€ einbehalten werden würde. Außer es passt nicht! Darauf hin machten wir den vielleicht dummen Fehler und sagten, dass es dann sowieso nicht passt! Darauf hin meinte man sogar, dass es wir die 20€ dann vielleicht nichtmal mehr bekommen würden, wenns nicht passt (weil man quasi davon ausgehen müsse, dass wir die da verarschen wollen)... Also was machen??? Vielleicht hat ja mal einer ne ähnliche Situation gehabt bzw kennt sich da bisschen aus ;)
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