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-- Veröffentlicht durch maxpayne am 2:07 am 22. Jan. 2005
@CREON mit deiner anmeldung und auch mit jedem gebot, sowie verkauf (allgemein ausgedrück: mit jeder benutzung der webseite) bei ebay akzeptierst du die ebay-datenschutzerklärung und agb. ebay kann dir eine verwarnung aussprechen, wenn ein verkäufer den vorfall an ebay gemeldet hat. nach 3 verwarnungen wirst du auf unbestimmte zeit vom marktplatz ausgeschlossen. ich fände es sehr nett, wenn solche fragen bitte im dafür vorgesehen thread gestellt werden.
-- Veröffentlicht durch CREON am 20:28 am 21. Jan. 2005
Eine Frage: Wenn ich als Käufer gegen die E-Bay Regelung verstoße, kann mir das nicht egal sein? Ich meine, kann mich ebay drankriegen, weil ich einem Verkäufer ein unmoralisches Angebot mache? Ich darf als VERkäufer nicht sagen: Ich verkaufe es dir auch hinter den E-Bay-Tresen bzw. darf solche Angebote anderer nicht annehmen. Aber niemand zwingt mich als Bieter die AGB anzunehmen, oder doch? Bzw. bin ich ja dann gar kein Bieter...
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:53 am 19. Jan. 2005
@Bliemsr dieses thema sehen viele in der ebay-community als grauzone an, da damit nicht mehr die privatsfäre gewart werden kann. selbstverständlich hat sich ebay damit u.a. auch die erwähnten "sofort-kaufen" anfragen per mail, die natürlich gegen die ebay-agb-verstoßen, wehren wollen. du kannst also abgesehen von einem gerichtlichen beschluß oder ähnlich radikalen maßnahmen nichts dagegen tun. wie man dieses umgeht, hast du ja bereits beschrieben. ;) jedoch kann dir der verkäufer im nachhinein immernoch in den rücken fallen. leider gibt es solche deppen bei ebay zu hauf. :down: btw. HIERDURCH sind solche threads eigentlich überflüssig. :thumb:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 20:11 am 19. Jan. 2005
Zitat von Bliemsr am 19:31 am Jan. 19, 2005 Genau so ist es, ErSelbst. Ich mache es jetzt so: ich drücke auf "Frage an den Verkäufer" und stelle irgendeine total harmlose Frage... sowas wie : "Äääh, ist dieser Prozessor grün?". Der Verkäufer antwortet mir dann, und ich habe damit seine Mailadresse. Sobald ich diese habe, schreibe ich ihm und schlage meinen Deal vor. Diese Korrespondenz kann er dann nicht veröffentlichen.
| :lolaway: Oder so ... ;);)
-- Veröffentlicht durch Tomalla am 19:48 am 19. Jan. 2005
@Bliemsr Da gebe ich Dir Recht. Aber wenn Du auf einen Verkäufer triffst der es mit den eBay Regeln sehr genau nimmt, schickt er Deine Email an eBay weiter. Das sieht eBay nicht gerne, wenn man Verhandlungen ausserhalb Ihres Portals führt... ;) Mache es aber genauso. :lol: Hast noch eine PM von mir... :thumb: Tomalla
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 19:31 am 19. Jan. 2005
Genau so ist es, ErSelbst. Ich mache es jetzt so: ich drücke auf "Frage an den Verkäufer" und stelle irgendeine total harmlose Frage... sowas wie : "Äääh, ist dieser Prozessor grün?". Der Verkäufer antwortet mir dann, und ich habe damit seine Mailadresse. Sobald ich diese habe, schreibe ich ihm und schlage meinen Deal vor. Diese Korrespondenz kann er dann nicht veröffentlichen.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:21 am 19. Jan. 2005
Zitat von LieutenantDan am 17:11 am Jan. 19, 2005 Schreib ihm ne Mail?
| Man hat ja nicht die Mailaddi ;) Nur den Button "Frage an Verkäufer senden" - und genau da KANN man es veröffentlichen ;)
-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 17:11 am 19. Jan. 2005
Schreib ihm ne Mail?
-- Veröffentlicht durch freestylercs am 16:42 am 19. Jan. 2005
Und deshalb frage ich, ob diese Fragen automatisch veröffentlicht werden, oder ob der Verkäufer oder der Interessent entscheiden können, was da jetzt publik gemacht wird und was nicht.
| hab auch schon desöfteren Fragen von Käufern bei meinen Artikeln veröffentlicht. Aber immer nur Fragen, die den Wert nicht mindern. Das kann man bei der Beantwortung der Frage angeben, ob sie für alle zu sehen ist oder nicht. free
-- Veröffentlicht durch jogoman am 16:28 am 19. Jan. 2005
das kann der verkäufer entscheiden, schreib doch einfach in deinem unmoralischem angebot das er es nicht veröffentlichen soll!
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 16:22 am 19. Jan. 2005
Hihi... nein.... Wenn dort eine geile CPU drinsteht ab einem Euro, zum Beispiel. Und die Auktion geht noch 7 Tage. Dann ist man doch manchmal geneigt, den Verkäufer anzuschreiben und ihm zu sagen: "Ich biete dir 50,- Euro und du beendest die Auktion vorzeitig". Das verstößt natürlich gegen die Egay-Regeln. Und es wäre super peinlich, wenn ich, mit über 500 positiven feedbacks, plötzlich öffentlich an den Pranger gestellt werde, automatisch. Und deshalb frage ich, ob diese Fragen automatisch veröffentlicht werden, oder ob der Verkäufer oder der Interessent entscheiden können, was da jetzt publik gemacht wird und was nicht.
-- Veröffentlicht durch deadalive am 16:17 am 19. Jan. 2005
ein "unmoralisches" Angebot zu stellen um die Auktion zu benden ? Ware gegen Liebe ? :lol:;)
-- Veröffentlicht durch ploreTeufel am 15:56 am 19. Jan. 2005
Meines wissens kann das der VERkäufer... was zur hölle hast du vor!?
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 15:53 am 19. Jan. 2005
Jungs, ist Euch schonmal aufgefallen, dass bei manchen Auktionen die "Fragen an den Verkäufer" veröffentlicht werden? Ich sehe manchmal Auktionen, bei denen ganz unten die Fragen an den Verkäufer veröffenlicht werden, manchmal ungefiltert. Kann eine hilfreiche Sache sein, wenn man Verkäufer ist und nicht die gleiche Frage zehnmal beantworten möchte. Doch ich denke, manchmal, als Käufer, hätte ich es nicht gerne, dass meine Frage veröffentlicht wird. Meine Frage an Euch: wird man gewarnt, wenn die Frage, die ich stellen werde, veröffentlicht wird? Ich weiss gar nicht, wer die Kontrolle über das Veröffentlichen hat: ich als Fragesteller, oder der Verkäufer als Frage-Empfänger? Könnte es passeiren, dass evtl. meine Frage mit einem unmoralischen Angebot, die Auktion zu beenden, plötzlich publik wird? Das wäre ja wohl das peinlichste, was passieren kann. Kann man das vermeiden?
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