Egay: Veröffentlichen von Fragen vermeidbar?

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--- Egay: Veröffentlichen von Fragen vermeidbar?
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-- Veröffentlicht durch maxpayne am 2:07 am 22. Jan. 2005

@CREON
mit deiner anmeldung und auch mit jedem gebot, sowie verkauf (allgemein ausgedrück: mit jeder benutzung der webseite) bei ebay akzeptierst du die ebay-datenschutzerklärung und agb. ebay kann dir eine verwarnung aussprechen, wenn ein verkäufer den vorfall an ebay gemeldet hat. nach 3 verwarnungen wirst du auf unbestimmte zeit vom marktplatz ausgeschlossen. ich fände es sehr nett, wenn solche fragen bitte im dafür vorgesehen thread gestellt werden.


-- Veröffentlicht durch CREON am 20:28 am 21. Jan. 2005

Eine Frage:

Wenn ich als Käufer gegen die E-Bay Regelung verstoße, kann mir das nicht egal sein?
Ich meine, kann mich ebay drankriegen, weil ich einem Verkäufer ein unmoralisches Angebot mache?
Ich darf als VERkäufer nicht sagen: Ich verkaufe es dir auch hinter den E-Bay-Tresen bzw. darf solche Angebote anderer nicht annehmen.
Aber niemand zwingt mich als Bieter die AGB anzunehmen, oder doch?
Bzw. bin ich ja dann gar kein Bieter...


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:53 am 19. Jan. 2005

@Bliemsr
dieses thema sehen viele in der ebay-community als grauzone an, da damit nicht mehr die privatsfäre gewart werden kann. selbstverständlich hat sich ebay damit u.a. auch die erwähnten "sofort-kaufen" anfragen per mail, die natürlich gegen die ebay-agb-verstoßen, wehren wollen. du kannst also abgesehen von einem gerichtlichen beschluß oder ähnlich radikalen maßnahmen nichts dagegen tun. wie man dieses umgeht, hast du ja bereits beschrieben. ;) jedoch kann dir der verkäufer im nachhinein immernoch in den rücken fallen. leider gibt es solche deppen bei ebay zu hauf. :down:

btw. HIERDURCH sind solche threads eigentlich überflüssig. :thumb:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 20:11 am 19. Jan. 2005


Zitat von Bliemsr am 19:31 am Jan. 19, 2005
Genau so ist es, ErSelbst.
Ich mache es jetzt so: ich drücke auf "Frage an den Verkäufer"
und stelle irgendeine total harmlose Frage... sowas wie :
"Äääh, ist dieser Prozessor grün?". Der Verkäufer antwortet
mir dann, und ich habe damit seine Mailadresse. Sobald
ich diese habe, schreibe ich ihm und schlage meinen Deal vor.
Diese Korrespondenz kann er dann nicht veröffentlichen.

:lolaway:
Oder so ... ;);)


-- Veröffentlicht durch Tomalla am 19:48 am 19. Jan. 2005

@Bliemsr
Da gebe ich Dir Recht. Aber wenn Du auf einen Verkäufer triffst der es mit den eBay Regeln sehr genau nimmt, schickt er Deine Email an eBay weiter. Das sieht eBay nicht gerne, wenn man Verhandlungen ausserhalb Ihres Portals führt... ;) Mache es aber genauso. :lol:

Hast noch eine PM von mir... :thumb:

Tomalla


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 19:31 am 19. Jan. 2005

Genau so ist es, ErSelbst.
Ich mache es jetzt so: ich drücke auf "Frage an den Verkäufer"
und stelle irgendeine total harmlose Frage... sowas wie :
"Äääh, ist dieser Prozessor grün?". Der Verkäufer antwortet
mir dann, und ich habe damit seine Mailadresse. Sobald
ich diese habe, schreibe ich ihm und schlage meinen Deal vor.
Diese Korrespondenz kann er dann nicht veröffentlichen.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:21 am 19. Jan. 2005


Zitat von LieutenantDan am 17:11 am Jan. 19, 2005
Schreib ihm ne Mail?

Man hat ja nicht die Mailaddi ;)
Nur den Button "Frage an Verkäufer senden" - und genau da KANN man es veröffentlichen ;)


-- Veröffentlicht durch LieutenantDan am 17:11 am 19. Jan. 2005

Schreib ihm ne Mail?


-- Veröffentlicht durch freestylercs am 16:42 am 19. Jan. 2005


Und deshalb frage ich, ob diese Fragen automatisch veröffentlicht
werden, oder ob der Verkäufer oder der Interessent entscheiden
können, was da jetzt publik gemacht wird und was nicht.



hab auch schon desöfteren Fragen von Käufern bei meinen Artikeln veröffentlicht. Aber immer nur Fragen, die den Wert nicht mindern.
Das kann man bei der Beantwortung der Frage angeben, ob sie für alle zu sehen ist oder nicht.

free


-- Veröffentlicht durch jogoman am 16:28 am 19. Jan. 2005

das kann der verkäufer entscheiden, schreib doch einfach in deinem unmoralischem angebot das er es nicht veröffentlichen soll!


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 16:22 am 19. Jan. 2005

Hihi... nein....
Wenn dort eine geile CPU drinsteht ab einem Euro, zum Beispiel.
Und die Auktion geht noch 7 Tage. Dann ist man doch manchmal
geneigt, den Verkäufer anzuschreiben und ihm zu sagen:
"Ich biete dir 50,- Euro und du beendest die Auktion vorzeitig".

Das verstößt natürlich gegen die Egay-Regeln. Und es wäre super
peinlich, wenn ich, mit über 500 positiven feedbacks, plötzlich
öffentlich an den Pranger gestellt werde, automatisch.

Und deshalb frage ich, ob diese Fragen automatisch veröffentlicht
werden, oder ob der Verkäufer oder der Interessent entscheiden
können, was da jetzt publik gemacht wird und was nicht.


-- Veröffentlicht durch deadalive am 16:17 am 19. Jan. 2005

ein "unmoralisches" Angebot zu stellen um die Auktion zu benden ?


Ware gegen Liebe ? :lol:;)


-- Veröffentlicht durch ploreTeufel am 15:56 am 19. Jan. 2005

Meines wissens kann das der VERkäufer...

was zur hölle hast du vor!?


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 15:53 am 19. Jan. 2005

Jungs, ist Euch schonmal aufgefallen, dass bei manchen
Auktionen die "Fragen an den Verkäufer" veröffentlicht
werden?
Ich sehe manchmal Auktionen, bei denen ganz unten
die Fragen an den Verkäufer veröffenlicht werden, manchmal
ungefiltert. Kann eine hilfreiche Sache sein, wenn man
Verkäufer ist und nicht die gleiche Frage zehnmal beantworten
möchte.

Doch ich denke, manchmal, als Käufer, hätte ich es nicht gerne,
dass meine Frage veröffentlicht wird.

Meine Frage an Euch: wird man gewarnt, wenn die Frage, die
ich stellen werde, veröffentlicht wird?

Ich weiss gar nicht, wer die Kontrolle über das Veröffentlichen
hat: ich als Fragesteller, oder der Verkäufer als Frage-Empfänger?

Könnte es passeiren, dass evtl. meine Frage mit einem
unmoralischen Angebot, die Auktion zu beenden, plötzlich
publik wird? Das wäre ja wohl das peinlichste, was passieren kann.
Kann man das vermeiden?


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