Bekommen Arbeitgeber auch orginalZeugnisse zu gesicht ?

- OCinside.de PC Forum
https://www.ocinside.de

-- Offtopic
https://www.forum-inside.de/forums.cgi?forum=7

--- Bekommen Arbeitgeber auch orginalZeugnisse zu gesicht ?
https://www.forum-inside.de/topic.cgi?forum=7&topic=3685

Ein Ausdruck des Beitrags mit 8 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 3 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 14.97 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch Deathblow DoG am 10:21 am 4. Jan. 2005

deswgen closed
Hat hier im Forum absolut nichts zu suchen.


-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 10:16 am 4. Jan. 2005

Der Arbeitgeber kann wenn er will die Original Zeugnisse von DIR anfordern. Die Schule hat die Zeugnisse im Archiv und nur zum "nachmachen" dort, also falls deins verloren geht.
DU hast ein Zeugniss ausgehändigt bekommen und DU bist dafür verantwortlich. Der Arbeitgeber kommt dann erstmal auf Dich zu und wenn Du da irgende sch****e gemacht hast mit Deinen Kopien biste nicht nur Deinen Job los, sondern auch mind. 5 Jahre im Knast.


Code
StGB § 267 Urkundenfälschung

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.  gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur    fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,2.  einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,3.  durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die    Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder4.  seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.



Viel Spass bei dem Gedanken. ;) :thumb:

(Geändert von masterofavenger um 10:17 am Jan. 4, 2005)


-- Veröffentlicht durch occedman18 am 10:15 am 4. Jan. 2005

das stimmt alles was du sagst, aber jetzt mal es würde alles so hinhauen....
Würde es er es dann trotzdem noch irgendwie rausbekommen (wenn keine Zweifel angesichts des Arbeitsgebers da sind) ???


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 10:09 am 4. Jan. 2005

aber zeugnisse sind nur die halbe miete, denn das vorstellungsgespräch macht noch einen wichtigeren anteil aus, da du dich dort direkt deinem chef vorstellst und da zählt der erste eindruck :thumb:
zeugnisse fälschen is der komplette unsinn, da dort deine leistung nicht den wahren leistungen entspricht und je nach beruf merkt das früher oder schneller ;)


-- Veröffentlicht durch occedman18 am 10:07 am 4. Jan. 2005

das ist ja klar.
Da aber diesem Arbeitgeber eine Kopie des Zeugnisses reicht und er kein Orginal am Schluss ansehen möchte würde es doch reintheoretisch möglich sein ?!?
Oder bekommt der Arbeitgeber nach beendigung der Schule ohne jeglichen einfluss deine Orginale zu gesicht ??


-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 10:01 am 4. Jan. 2005

Genau, Dark. Der Arbeitgeber darf, wenn er will, die Originale
verlangen, wenn er reinschauen möchte. Er darf sie aber natürlich
nicht behalten oder abheften. Er kann sich davon eine Kopie ziehen
und diese dann behalten.
Aber ein Recht auf Einsicht in die Originale hat der Arbeitgeber
allemal.

Ich wäre schön vorsichtig, in der heutigen Zeit falsche oder frisierte
Zeugnis-Kopien einzureichen.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 9:58 am 4. Jan. 2005

tja...es kann sein, dass man hinterher sein original zeugnis zeigen muß und dann isses ja vorbei, aber ansonsten glauben die einem das zeignis. bedenke auch, dass die fälschung deines zeugnisse urkundenfälschung und ein grund zur sofortigen kündigung ist :thumb:


-- Veröffentlicht durch occedman18 am 9:44 am 4. Jan. 2005

Hallöchen,
hätte mal zu Arbeitgeber eine Frage...
Was für Zeugnisse bekommen Arbeitgeber letztendlich zu gesicht außer die Kopie des Jahreszeugnisses ???
Da man heutzutage eine Kopie ja fälschen kann wollte ich mal fragen wie sich die Arbeitgeber dieses Weges absichern ?!?
Soweit ich weiss reicht den Arbeitgebern nur eine Kopie des Jahreszeugnisses, aber dein Orginalzeugniss haben sie noch nie gesehen?!?
Vertrauen sie nur einfach dem jenigen oder kann ein Arbeitgeber auch dein Orginalzeugniss von Berufsschule ect. anfordern ?!?

mfG


OCinside.de PC Forum
© 2001 - 2024 www.ocinside.de