Ebay Frage

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-- Veröffentlicht durch Digixp am 19:57 am 19. Juli 2004

ein einfacher Wink in der Bewertung sollte doch reichen oder??:lol::thumb:


-- Veröffentlicht durch WiseGuy am 17:25 am 19. Juli 2004

Aber er hat ja schon gelogen als er gesagt hat, dass er sie von seinem Onkel hat. Und das es die selbe Karte ist wird dadurch klar, dass ein Makel der Karte auch in seiner Auktion beschrieben wird. Und ausserdem, wer bezahlt fast 70€ und testet nicht ;) . Aber natürlich nicht leicht nachzuweisen. Will ihn ja auch nicht in die Pfanne hauen. Hat mich lediglich interessiert.


-- Veröffentlicht durch KakYo am 17:09 am 19. Juli 2004

Joar aber wenn er sie doch nicht getestet hat;) Kann ja auch sein du hast dich getäuscht und sie funktioniert vielleicht doch, er hat keinen Bock sie zu testen und verkauft sie als ungetestet weiter...aber ich mein, wer so nen Mist kauft hat es auch nicht anders verdient


-- Veröffentlicht durch WiseGuy am 17:01 am 19. Juli 2004

Das war bei mir der Fall. Habe meine defekte Grafikkarte verkauft, und 2 Tage nach empfang der Karte hat er sie wieder mit unwissendem Text angeboten. Aber jeder der halbwegs nach den Bewertungen guckt merkt sofort das er sie als defekt gekauft und als ungetestet verkaufen will. ist ganz oft der Fall bei Grafikkarten die als ungetestet angeboten werden.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 16:38 am 19. Juli 2004

Was denn? ;)

Die Frage hätte genausogut heißen können:
"Wenn ich was defektes kaufe, es teste, feststellen, dass es kaputt ist und dann als ungetestet weiterverkaufe" ...


-- Veröffentlicht durch KakYo am 16:32 am 19. Juli 2004

:lol:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 16:31 am 19. Juli 2004


Zitat von KakYo am 16:28 am Juli 19, 2004
aber es wird halt schwer sein ihm das nachzuweisen;)

Wenn er demnächst ne Egay- Auktion hier postet und da was "ungetestetes" dri steht, lösch ich die persönlich .... ;)


-- Veröffentlicht durch KakYo am 16:28 am 19. Juli 2004

aber es wird halt schwer sein ihm das nachzuweisen;)


-- Veröffentlicht durch Eisenblut am 16:27 am 19. Juli 2004

ja


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 16:27 am 19. Juli 2004

Logisch ... er WEIß, dass es nicht funzt .... Also schreibt er was unwahres rein und somit ist der Kaufvertrag unwirksam ...


-- Veröffentlicht durch Henro am 16:22 am 19. Juli 2004

ja


-- Veröffentlicht durch WiseGuy am 15:55 am 19. Juli 2004

Hi Jungs,
Sagen wir mal Verkäufer A verkauft seine defekte Ware bei eBay. Käufer B erhofft sich das die Ware doch funktionier tund kauft den Artikel. Nach dem er den Artikel gekauft hat und er nach einem Test nich funktioniert verkauft er ihn mit einer Noobigen beschreibung als ungestet. Nach dem Motto, habe ich von nem Freund und kann ihn nicht testen. Macht sich der Käufer B, oder auf Verkäufer. Macht er sich damit nun strafbar?


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