nebenberuflich selbstständig in der ausbildung
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-- Veröffentlicht durch Lord Rayden am 18:05 am 6. Mai 2004
wenn du sowas vor hast mach es als nebenberuflicheskleingewerbe, das heißt du darst dir keinen Firmennamen ausdenken sondern muss mit deinem VOLLEN NAMEN als Firmennamen gradestehen.
-- Veröffentlicht durch CONSUL am 17:29 am 5. Mai 2004
Also: Kindergeld-Freibetrag für 2004..
-- Veröffentlicht durch Ratber am 17:10 am 5. Mai 2004
Naja,eintragen mußte dich irgenwo auf jeden Fall und somit zahlste zumindest auf Umwegen was dafür. Ich hab die Info irgendwo eiunhgegraben aber beim Durchblättern ist aufgefallen das die Daumenschrauben teilweise stark angezogen wurden. Mit Schuld sind ua.auch die vielen Kleinen Handlevertretungen und Hobbyhändler die in letzter Zeit unangenehm aufgetreten sind so das man das hier etwas eindämmen will. Freiberufler zb. müssen ab diesem Jahr ne UstNr. haben und auch die Webshopinhaber können sich "Freuen" denn der Spruch "Ich bin klein und brauch das nicht" ist sogut wie Geschichte. Natürlich gibt es auch hier ausnahmen und Übergangsregelungen. Frag einfach beim Passen Amt bzw. Kammer nach. Die Beratung ist immernoch Gratis (Noch) ;)
-- Veröffentlicht durch CONSUL am 17:03 am 5. Mai 2004
Kennt jemand die genauen gesetzlichen Grenzbeträge für das Kindergeld??
-- Veröffentlicht durch vcfmvp am 16:38 am 5. Mai 2004
blöde frage, aber muss ich für die umsatzsteuernummer was bezahlen?
-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:25 am 5. Mai 2004
Warum fragste nicht dort nach wo man es eigentlich wissen sollte ?
-- Veröffentlicht durch vcfmvp am 16:22 am 5. Mai 2004
wie oben schon steht ist es mit dem arbeitgeber abgeklärt.... die frage mit dem kingdergeld war, ob generell noch anspruch besteht oder ob es dann heißt, der ein gewerbe führen kann fällt nichtmehr unter´s kindergeld. so war das gemeint.
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 0:21 am 5. Mai 2004 naja, über solche Dinge sollte man sich vorher informieren, bevor man nen Gewerbeschein holt - und auch ne Absprache mit dem Arbeitgeber dürfte von Nöten sein...:blubb:
-- Veröffentlicht durch CREON am 0:16 am 5. Mai 2004
wenn du mal bei wem nen rechner reparierst.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:53 am 4. Mai 2004 Kindergeld solltest du (bzw. deine Ellis) nóch bekommen, wenn du nicht über 6xxx€ (oder warens sogar 13.xxx€ :noidea:) im Jahr verdienst ....
-- Veröffentlicht durch vcfmvp am 22:44 am 4. Mai 2004
wie im titel schon steht will ich mich nebenberuflich selbstständig machen. den gewerbeschein hab ich mir auch schon geholt. jetzt hat mein arbeitgeber gesagt das geht nicht in der ausbildung, weil ich mich dafür privat versichern müsste und das in der ausbildung nicht geht, da man aus der gesetzlichen kv nicht rauskommt. jetzt meine frage: kann ich das irgendwie umgehen? ich meine, ich werd ja nicht gleich tausende von euro verdienen, sondern mache das eigentlich weil es mir spaß macht. und was ist jetzt, wenn ich aus der gesetzlichen nicht rauskomme, das gewerbe aber schon angemeldet hab?
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