nebenberuflich selbstständig in der ausbildung

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--- nebenberuflich selbstständig in der ausbildung
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-- Veröffentlicht durch Lord Rayden am 18:05 am 6. Mai 2004

wenn du sowas vor hast mach es als nebenberuflicheskleingewerbe, das heißt du darst dir keinen Firmennamen ausdenken sondern muss mit deinem VOLLEN NAMEN als Firmennamen gradestehen.
Klein gewerbe dürfen nicht ins handelsregister eingetragen werden und gekommen auch keine Identnummer über das handelsregister.
Darfst dann auch keine MWST ausweisen, das hat natürlich seine vor und nachteile, der nachteil ist das du keine anständige rechnung ausstellen kannst die der kunde dann beim Finanzamt vorlegen könnte. Der Vorteil ist das du nur Einkommenssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zahlen musst, darfst aber auch nicht mehr als 2500€ im Jahr Verdienen.
Die Steuernummer bekommst du automatisch vom Finanzamt, die werden dir in Kürze einen schönen Fragebogen schicken wenn du denn ausgefüllt zurückschickst bekommst du wenige wochen später deine Steuernummer.(Aufpassen beim ausfüllen des bogens, ggf jemanden dazuziehen der Ahnung von sowas hat).
Ach noch was, kleingewerbe sind auch von der vorabsteuer befreit, wenn du das nicht richtig angibst darst du schon die ersten steuern blechen bevor du auch nur einen cent eingenommen hast.

Mit der KV kenn ich mich nicht so aus, aber als normaler Angestellter musst du dich nicht Privat versichern wenn du nebenbei ein kleingewerbe laufen hast, wie das bei Lehrlingen ist weiß ich nicht.

cya


-- Veröffentlicht durch CONSUL am 17:29 am 5. Mai 2004

Also: Kindergeld-Freibetrag für 2004..

7188,- Brutto Jahresverdienst

Davon sind entsprechende Werbungskosten etc. aufzurechnen..


-- Veröffentlicht durch Ratber am 17:10 am 5. Mai 2004


Zitat von vcfmvp am 16:38 am Mai 5, 2004
blöde frage, aber muss ich für die umsatzsteuernummer was bezahlen?
vielleicht weißt du ja auch dazu was, wenn ich meinem handel jetzt einen namen geb, muss ich mich dann schon ins handelsregister eintragen lassen? oder kann ich mir so einen namen holen und den verwenden?
danke schonmal




Naja,eintragen mußte dich irgenwo auf jeden Fall und somit zahlste zumindest auf Umwegen was dafür.

Ich hab die Info irgendwo eiunhgegraben aber beim Durchblättern ist aufgefallen das die Daumenschrauben teilweise stark angezogen wurden.

Mit Schuld sind ua.auch die vielen Kleinen Handlevertretungen und Hobbyhändler die in letzter Zeit unangenehm aufgetreten sind so das man das hier etwas eindämmen will.

Freiberufler zb. müssen ab diesem Jahr ne UstNr. haben und auch die Webshopinhaber können sich "Freuen" denn der Spruch "Ich bin klein und brauch das nicht" ist sogut wie Geschichte.

Natürlich gibt es auch hier ausnahmen und Übergangsregelungen.

Frag einfach beim Passen Amt bzw. Kammer nach.

Die Beratung ist immernoch Gratis (Noch) ;)


-- Veröffentlicht durch CONSUL am 17:03 am 5. Mai 2004

Kennt jemand die genauen gesetzlichen Grenzbeträge für das Kindergeld??

Das ganze betrifft mich als Student mit Nebenverdienst auch.
In jedem Fall wird der Bruttoverdienst gezählt..


Wie sieht das mit der Lohnsteuer aus??


-- Veröffentlicht durch vcfmvp am 16:38 am 5. Mai 2004

blöde frage, aber muss ich für die umsatzsteuernummer was bezahlen?
vielleicht weißt du ja auch dazu was, wenn ich meinem handel jetzt einen namen geb, muss ich mich dann schon ins handelsregister eintragen lassen? oder kann ich mir so einen namen holen und den verwenden?
danke schonmal


-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:25 am 5. Mai 2004

Warum fragste nicht dort nach wo man es eigentlich wissen sollte ?


Finanzamt ;)

Ach ja,mach dich mal schlau ob du für deine Sache nun auch ne Umsatzsteuernummer brauchst.
Es hat sich ab diesem Jahr einiges geändert


-- Veröffentlicht durch vcfmvp am 16:22 am 5. Mai 2004

wie oben schon steht ist es mit dem arbeitgeber abgeklärt.... die frage mit dem kingdergeld war, ob generell noch anspruch besteht oder ob es dann heißt, der ein gewerbe führen kann fällt nichtmehr unter´s kindergeld. so war das gemeint.
es geht um einen handel, bei computern reparieren wäre das sicher kein problem das nicht anzugeben. da ich aber auch leute kenne die sich neben der ausbildung selbstständig gemacht haben müsste es ja irgendwie möglich sein. und wenn die private kv so wichtig dafür ist, hätte man mir den schein ja garnicht aushändigen dürfen.


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 0:21 am 5. Mai 2004

naja, über solche Dinge sollte man sich vorher informieren, bevor man nen Gewerbeschein holt - und auch ne Absprache mit dem Arbeitgeber dürfte von Nöten sein...:blubb:


-- Veröffentlicht durch CREON am 0:16 am 5. Mai 2004

wenn du mal bei wem nen rechner reparierst.
welche krankenversicherung weiß denn, dass du beruflich bei der person warst... hätte ja nen kumpel sein können.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:53 am 4. Mai 2004

Kindergeld solltest du (bzw. deine Ellis) nóch bekommen, wenn du nicht über 6xxx€ (oder warens sogar 13.xxx€ :noidea:) im Jahr verdienst ....


-- Veröffentlicht durch vcfmvp am 22:44 am 4. Mai 2004

wie im titel schon steht will ich mich nebenberuflich selbstständig machen. den gewerbeschein hab ich mir auch schon geholt. jetzt hat mein arbeitgeber gesagt das geht nicht in der ausbildung, weil ich mich dafür privat versichern müsste und das in der ausbildung nicht geht, da man aus der gesetzlichen kv nicht rauskommt. jetzt meine frage: kann ich das irgendwie umgehen? ich meine, ich werd ja nicht gleich tausende von euro verdienen, sondern mache das eigentlich weil es mir spaß macht. und was ist jetzt, wenn ich aus der gesetzlichen nicht rauskomme, das gewerbe aber schon angemeldet hab?
und nochwas: wie sieht´s mit dem kindergeld aus? gehen wir mal von dem fall aus das ich auf´s jahr gesehen keinen gewinn mache, bekommen meine eltern dann noch kindergeld (ohne gewerbe würde ich es also bekommen)?
danke!!


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