Haftpflichtversicherung !?! Was tun ...

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--- Haftpflichtversicherung !?! Was tun ...
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-- Veröffentlicht durch CMOS am 16:20 am 4. Mai 2004


Zitat von abie1968 aus berlin am 23:59 am April 30, 2004
nach meiner ansicht haste nen sch****
hast es verborgt !
somit greift die haftpflicht nicht so

besser wäre
wenn du angibtst

party gemacht voll und er unachtsam dagegen gestoßen !
Dann greift se wieder !

Sie greift aber nich bei hilfeleistung und verborgen!  



es soll ja auch die versicherung desjenigen zahlen, der den mixer (mischpult) ausgeliehen hat !! lesen +verstehen

grundsätlich behält sich jede vers. das recht vor, den schaden reparieren zu lassen. erst wenn das nicht geht (totalschaden) oder teurer wie ein neugerät ist, dann wird der kaufbetrag erstattet (und nicht der zeitwert!) ... hope i helped


-- Veröffentlicht durch CREON am 1:08 am 4. Mai 2004

ich glaub mit mixer ist nicht das haushaltsgerät gemeint ^^
gibt da auch noch elektronische geräte, die genauso heißen


-- Veröffentlicht durch tjh am 9:19 am 2. Mai 2004

also bei dem 9210 war die reperatur ~550öre und es genügten bilder des schadens von dem shop ders reparierte, er musste nur nen schrieb dazulegen....... blablabla er garantiert das das handy auf dem bil das entsprechede handy ist und er konnte nur pics hergeben da das handys gerade bei nokia in der reperaturwerkstatt liegt!

die versicherung hat zwar gemurkst, aber se haben gezahlt............


-- Veröffentlicht durch skater am 21:32 am 1. Mai 2004

und son einfacher mixer kost ja um die 30€ ;)


-- Veröffentlicht durch abie1968 aus berlin am 19:26 am 1. Mai 2004

nach meinem letzten wissens stand wird die Versicherung erst aufmerksam wenn der schaden über 150€ geht dann prüfen se richtig!!   :godlike:


-- Veröffentlicht durch AlexW am 18:54 am 1. Mai 2004

grenzt an Versicherungsbetrug :wink:

aber naja so machen es viele und es juckt weniger.. zum. die geschädigten..


-- Veröffentlicht durch skater am 18:13 am 1. Mai 2004

dann sag halt er hat das ding ausversehen runtergeschmissen, als er bei dir in der küche nen sprudel holen wollte ;)


-- Veröffentlicht durch abie1968 aus berlin am 23:59 am 30. April 2004

nach meiner ansicht haste nen sch****
hast es verborgt !
somit greift die haftpflicht nicht so

besser wäre
wenn du angibtst

party gemacht voll und er unachtsam dagegen gestoßen !
Dann greift se wieder !

Sie greift aber nich bei hilfeleistung und verborgen!  


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 18:03 am 30. April 2004

@skater
ich schrieb ja auch extra:


[...] kann dann "theoretisch" der aktuelle neupreis auf dem markt [...]

@tjh
stimmt, an einen kostenvoranschlag habe ich noch nicht gedacht. :noidea: wenn ich also die rechnung vorweise und ich vielleicht den betrag gutgeschrieben bekomme, muss ich dann den mixer an den schadensverursacher abgeben?? das problem ist nur, dass ich den mixer für einen sehr guten preis bekommen habe und mir vom rechnungbetrag nicht annähernd einen neuen kaufen könnte :danger:

vor längerer zeit hatte ein kollege von mir auf einer LAN meinen plextor-brenner aus versehen kaputt gemacht. seine versicherung zahlte mir den vollen kaufpreis zurück und ich behielt den brenner (nur die schublade war angeknackst). *hmm*


-- Veröffentlicht durch tjh am 15:59 am 30. April 2004

theoretisch reich nen kostenvoranschlag der  reperatur, dann bekommste aber nur das, mir technung bekommste ganzen wert, haben wir ma gehabt mit nem nagelneuen 9210i :)


-- Veröffentlicht durch MrMo am 15:00 am 30. April 2004

also ich hatte auch mal einen HP fall
da hatte ich aber die rechnung und das ging ohne probleme...

ohne rechnung wirds schwer, glaub ich.
cya


-- Veröffentlicht durch skater am 13:50 am 30. April 2004

ich hab davon zwar keinen peilung, aber kann das sein, dass die die rechnung des neuen gerätes brauchen??

ansonsten lass ich mal meinen Thunderbird 800MHz schrotten, und kassiere die damaligen 150€ :lol: ;)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 13:28 am 30. April 2004

:moin:

hätte da mal ein paar fragen :biglol: also, let's go:

nehmen wir an (;)), man leiht jemandem seinen mixer unter der vorraussetzung diesen so wieder zurück zu bekommen, wie man ihn aus der hand gegeben hat (zustand: wie neu!). jetzt kommt er mit einer hässlichen delle und einer kaputten verpackung zurück. ich würde sagen, dass ist was für die hp-versicherung, wozu der schadensverursacher auch zustimmt.

der vorschlag war, dass er den beschädigten nimmt und mir seine hp-versicherung den preis für einen neuen ersetzt. er braucht angeblich die kopie der rechnung des gerätes, was ist aber, wenn man sie nicht mehr hat? kann dann "theoretisch" der aktuelle neupreis auf dem markt genommen werden (aus einem internet-shop wie deejayladen.de)? der schaden muss doch ersetzt werden, ob mit oder ohne rechnung!? bitte klärt mich auf! :help: :)

danke für jede hilfe!


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