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-- Veröffentlicht durch Megaturtel am 22:32 am 12. April 2004
Also nach den 18 Monaten erlischt ein vielleicht noch vorhandenes TÜV oder ASU Gutachten und muss auf jeden fall vor der neuanmeldung durchgeführt werden! Aber eigentlich ist es ja auch logisch, denn nach 24Monaten braucht das Fahrzeug eh neuen TÜV/ASU falls es kein Neuwagen war! Bei der Vorrübergehenden Stilllegung (bis 18Monaten) kann man danach auch sein Kennzeichen weiternutzen! Deshalb nicht so teur, da kein super großer Verwaltungsaufwand! Geht natürlich nicht wenn der Besitzer gewechselt wird. Cu Meg
-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:16 am 12. April 2004
Aha. Ab 18 Monate is die Zulassung komplett wech und nen Teures Gutachten ist fällig. Ok,das kenn ich noch von früher. Das mit den 6 Monaten ist die Geschichte mit den Versicherungen die da über 6 Monate abstriche machen. Tüv und ASU gelten bis zum angegeben Zeitpunkt und müssen ggf. neu gemacht werden. Ok,dann bin ich im Bilde. Laß dir die Papiere Zeigen und achte drauf wann der Vogel das letztemal zugelassen war und ob Tüv und ASU nicht allzulang her sind. Leider versuchene derzeit viele ihren Schrott nochmal zu verhökern um die Entsorgungsgebüren zu sparen. Ohne Frischen Tüv oder begutachtung (Kost 50-75€) würd ich nix nehmen. Sonst kann man ja auch gleich auffem Essener Automarkt am Kino kaufen :lol: @Postguru Das ist der Erste link und sagt nicht viel aus. Weiter unten gibbet mehr Infos. ;)
-- Veröffentlicht durch Postguru am 16:15 am 12. April 2004
Beschreibung Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch seine Stillegung unterbrochen werden. Die vorübergehende Stillegung wird aus unterschiedlichen Gründen gewünscht. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Bis ein neuer Käufer gefunden ist, wird die Kfz.-Steuer und Versicherung gespart. Ein weiterer Hauptgrund ist die Stillegung über das Winterhalbjahr von Motorrädern, Wohnwägen und Cabrios. Das Kraftfahrzeug kann auch endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen werden. (Für Wiederzulassung siehe das entsprechende Produktblatt). Fristen Die vorübergehende Stillegung ist auf 18 Monate befristet. Wird das Fahrzeug dann nicht zugelassen, gilt es als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen und die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. Erforderliche Unterlagen Vorzulegen sind: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Amtliche(s) Kennzeichen. Sie erhalten von der Zulassungsbehörde eine Abmeldebescheinigung. Kosten Stillegung * innerhalb * des eigenen Zulassungsbezirks: 5,10 EURO außerhalb des Zulassungsbezirks: 10,20 EURO zuzüglich Gebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes Rechtsgrundlagen § 27 StVZO und Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:06 am 12. April 2004
Gute Idee Warum is mir das jetzt mnicht eingefallen ? :dontknow: Bestimmt weil ich noch nix gefuttert hab :lol:
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 16:03 am 12. April 2004
...oder mal googeln kfz stilllegung vorübergehend bestimmungen
-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:00 am 12. April 2004
Also 18 Monate glaub ich nicht. Das ist viel zu lang. Wie gesagt, moregen inne Fahrschule oder bei der Zulassungsstelle nachdragen (Mußte ja eh hin)
-- Veröffentlicht durch sbz24 am 15:51 am 12. April 2004
nein nein die karre ist laut papier vorübergehend stillgelegt und es liegt dann nur ein halterwechsel vor. Soweit bin ich mir sicher. Ich glaube aber nach 18 monaten muss es komplett neuzugelassen werden inkl tüv. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Edit: Schilder hat der typ natürlich, nur dass da der berliner Bär abgerubbelt ist. greetz (Geändert von sbz24 um 15:52 am April 12, 2004)
-- Veröffentlicht durch jogoman am 15:13 am 12. April 2004
Zitat von Postguru am 14:23 am April 12, 2004 da es still gelegt worden ist ..sind ja keine Nummernschilder dran .. d.h. es ist nicht erkenntlich das es tüv/asu hat .. also neuanmelden und tüv/asu machen lassen ..
| blos weil die karre stillgelegt is können doch noch die nummernschilder drann sein...
-- Veröffentlicht durch Ratber am 15:03 am 12. April 2004
Haste keine TÜV/ASU bescheinigungen von der Karre ? Wenn da an Papieren garnix oder nur Kuddelmuddel vorhanden ist dann vergiss die Karre. Hast nur ärger damit.
-- Veröffentlicht durch boeder am 14:27 am 12. April 2004
hmm...ist ja kacke :-) sprich wenn nen auto keine nummernschilder hat, muss er wieder neu durch den tüv/asu durch *upps* danke für die info
-- Veröffentlicht durch Postguru am 14:23 am 12. April 2004
da es still gelegt worden ist ..sind ja keine Nummernschilder dran .. d.h. es ist nicht erkenntlich das es tüv/asu hat .. also neuanmelden und tüv/asu machen lassen ..
-- Veröffentlicht durch Ratber am 14:21 am 12. April 2004
Ich weiß nicht ob es nboch aktuelle ist aber bis vor einiger Zeit war es so das ne Stillegung bis 6 Monate eben nur ne Stillegung war und der Tüv nicht davon betroffen ist. Drüber kannste neu Prüfen lassen. Das galt jedenfalls noch vor 2 Jahren. Frag doch einfach mal beim Tüv oder ner Fahrschule nach,die wissen es bestimmt (Sollten se jedenfalls) ;)
-- Veröffentlicht durch boeder am 14:18 am 12. April 2004
hi, da ich mir jetzt in ferner zukunft nen auto kaufen will, fliegen in meinem kopf etliche fragen umher :-) naja auf jeden fall meinte mein vater zu mir, dass ein still gelegtes auto, was eigentlich noch 1 jahr tüv/asu hat trotzdem wieder neu durch den tüv muss. aufgrund dessen, dass es halt still gelegt ist. da er es aber nicht genau weiß, frage ich euch.
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