ebay-Rechtsproblem

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-- Veröffentlicht durch Ratber am 22:42 am 29. Feb. 2004

Ach du machst es Russisch ?

Ich häng immer noch am Italenischen :lol:


-- Veröffentlicht durch razzzzia am 20:46 am 29. Feb. 2004

nee, die leute halten dann das maul, weil die sich mit dem den sie verarschen wollen persönlich auseinadersetzen müssen.

vieleicht sollte ich mir aber auch abgewöhnen am telefon mit russischem akzent zu sprechen :noidea:


-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 20:27 am 29. Feb. 2004

@ razzzzia: hehe, und wenn man in dem Angebot "vorbeizukommen" noch hinzufügt "wäre ich bereit eine unserer nächsten Motorradtouren bei Ihnen vorbeizuführen und mir den angeblichen Schaden anzusehen..." :lol: dann wackeln den meisten schon die Knie...:lol:


-- Veröffentlicht durch razzzzia am 20:00 am 29. Feb. 2004

hmm. bei mir hilft immer mein hilfsbereites angebot, persönlich vorbei zukommen und mir die sache mal anzugucken und im Falle eines Falles zu regeln.
danach sind angeblich nicht gelieferte sachen dann plötzlich gefunden worden und angeblich zu kleine fesplatten hatten einen wachstumsschub.
dabei hab ich wirklich nur angeboten vorbeizukommen und mir die sache anzugucken. ich weiss jetz nicht was die leude von mir immer denken. hehe.



-- Veröffentlicht durch Ratber am 18:00 am 29. Feb. 2004

yo,deswegen verkauf ich da nix wichtiges.


-- Veröffentlicht durch Astra76 am 15:53 am 29. Feb. 2004

Ebay wird immer abgezockter allgemein., Habe mein altes System verkauft,da waren auch 512 SD Ram Speicher bei. Als ich den verschickt hatte kam ne Mail das es nur ein 256MB sei. Ich habe den nur gefragt ob er mich verarschen will. Habe den vorher hier getestet und habe Zeugen. Da drohte er mit Rechtsanwalt und das es Betrug wäre. Ich ihm gesagt er solle den Speicher zurückschicken und er solle nciht auf krumme gedanken kommen den gegen einen anderen einzutauschen. Ende vom Lied,nie wieder was gehört von ihm,er mir ne positive Bewertung gegeben ich ihm ne negative wegen versuchten betruges


-- Veröffentlicht durch Ratber am 15:47 am 29. Feb. 2004

Yo,is eine.

Hab das Rückwärtige Deckblatt vergressen.


-- Veröffentlicht durch Postguru am 15:44 am 29. Feb. 2004

ich würde nicht nur meinen ..sondern sagen das es eine ist :lol:


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 14:58 am 29. Feb. 2004

Genau den Artikel meinte ich .. war nur zu faul zum suchen/scannen :biglol: ;)

psMan könnte meinen, aus der Rückseite wär Werbung für ein Centrino- Notebook :lol: ;)


-- Veröffentlicht durch Ratber am 13:45 am 29. Feb. 2004

Yo,genau,inner C't war das auch drinne.


Hier ein ausschnitt


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 13:08 am 29. Feb. 2004


Zitat von Ratber am 12:57 am Feb. 29, 2004
@VPS

Sach ich ja

Ganz kann man sich nicht rausreden.

Dieses beliebte Zitat einer ominösen EU-Regelung ist Müll und spricht einen nit gänzlich frei.

Irgendwo hatte ich mal nen netten Artikel darüber gelesen.
Ich schau mal ob ich'S  noch finde aber im wesentlchen stand da das gleiche drinne.

Naja, in diesem Falle kann mandas nur belächeln denn offensichtlich hat der Komiker den Riegel einfach falsch reingesetzt.

anders ist nen Kurzer nicht möglich ;)



In der letzten oder vorletzten c't was was davon drin ;)


@Hemp: Ich könnte wetten, dass der Riegel, den er eingebaut hat, jetzt irgnendwo ne delle unten im Kontaktkamm hat .... Der hat garantiert ein SD- Ram Board (2 "Nippel" im Sockel) und hat da mit Gewalt den DDR Ram- Riegel (nur eine Aussparung) reingekloppt ....  Klarer Fall von Dau- Alarm :lol:;)

Sollte also nicht das Problem sein, da zu beweisen, dass ER Mist gebaut hat :):)


-- Veröffentlicht durch skater am 13:02 am 29. Feb. 2004

warten wir noch auf die bilder, und schicken diese dann zu dau-alarm :lolaway: :lol: :ocinside:


-- Veröffentlicht durch Ratber am 13:00 am 29. Feb. 2004

Hier nen passender Link zur derzeitigen Situation.

Da gibt es einige die das gleiche gemacht haben  und ich  könnt schon fast nen Ei wetten das der Riegel auch so aussieht ;) :lol:


-- Veröffentlicht durch Ratber am 12:57 am 29. Feb. 2004

@VPS

Sach ich ja

Ganz kann man sich nicht rausreden.

Dieses beliebte Zitat einer ominösen EU-Regelung ist Müll und spricht einen nit gänzlich frei.

Irgendwo hatte ich mal nen netten Artikel darüber gelesen.
Ich schau mal ob ich'S  noch finde aber im wesentlchen stand da das gleiche drinne.

Naja, in diesem Falle kann mandas nur belächeln denn offensichtlich hat der Komiker den Riegel einfach falsch reingesetzt.

anders ist nen Kurzer nicht möglich ;)


-- Veröffentlicht durch skater am 12:38 am 29. Feb. 2004

lass dir am besten fotos schicken.. die kannste ja noch hier im forum und hier zeigen :lol:

mit dem kurzschluss kann ja bloß wegen verkehrt herum reingesteckt sein...
dann schreib ihm einfach zurück, dass es auf den fotos so aussieht, dass der riegel verkehrt herum reingesteckt war, und das es deswegen sein verschulden ist. außerdem frag ihn mal, warum er es denn auf ein zweites MoBo gesteckt hat? will er 2 killen?? :noidea:

also entweder der will nen neuen speicher und nen neues mobo haben, und hat garnichts kaputt gemacht, sondern will eben was umsonst
oder er hats wirklich aus lauter dummheit geschrottet :lol:


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:49 am 29. Feb. 2004

@ ratber

vertragliche verpflichtungen kann man auschließen,
wenn man bewusst müll verkauft greift, der gesetzliche anspruch,
ist es nicht bewusst, naja..... gibt es ja bestimmte stufen
der gewährung, was bei privaten gebraucht verkäufern halt sone sache ist.
1.nachbeserung: geht nicht
2.rücknahme/ austausch: kann man vertraglich auschließen ( steht auch im BGB drinn ( "wenn nicht anders bestimmt"))
3. schadens ersatz: kann er sich drauf berufen, ist aber sehr aufwendig,
schleißlich muss hier der Käufer allas nachweisen und geschehen die nicht beweisbar sind spielen keine rolle, also ob der verkäufer vom defekt wusste, kann man so nicht nachweisen, nur ob er davon wisssen konnte oder musste.


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 11:46 am 29. Feb. 2004

Nagut, das Beispiel ist nun wirklich selten dämlich :)

Naja, wie soll er mir beweisen das der Riegel defekt versendet worden ist. Geht ja nicht, er lief ja. Der andere Speicher läuft auch (war haargenau derselbe), und es liefen beide bei mir problemlos!

Martin


-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:41 am 29. Feb. 2004

Ialso die Rechtliche Seite der Haftung ist die das es diesen angeblichen EU-Paragraphen zum Haftungsausschluß bei Privatkäufen ,auf dem alle rumreiten, nicht gibt und somit jeder der Geräte verkauft auch dafür ne Garantie abgibt.

Oder Einfacher:

Der EU-Haftungsauschluß ist Blödsinn.
Verkaufste Müll dann hafteste auch.

Das ist wie mit dem Disclaimer auf jeder Seite von Wegen nicht verantwortlich für den Inhalt der auf der Seite befindlichen Links.

Ganz blöde stellen geht nicht.
In Einigen Fällen ist man sehr wohl Haftbar.
zb. wenn man direkt auf ne Kinderpornoseite verlinkt.
Da gibt es dann kein Rausreden mehr ;)

So auch hier.

Verkaufste Deffekte Ware als Intakt und man kann es dir nachweisen dann biste drann ;)



Das zum Rechtlichen. ;)


Und zu dem Komiker:

Ich hab im laufe der Jahre schon x angeblich Deffekte Speicherriegel auf Funktion getestet (Naja,die meisten waren wirklich hin) und mit keinem Deffekten hab ich je nur einen /ein Slot oder Board gekillt.

Ich gehe mal zu 99.999% davon aus das der komiker nen Billiges AMD-Board hat bei dem Typischerweise die Kennkerbe im Ramsteckplatz fehlt und er den Riegel einfach Falschherum eingesetzt hat.

Genau dann passiert nämlich das was er da beschrieben hat.

Bumm
Schwarzer Fleck am Riegel und Steckplatz.
Meist  auch gleich das Board im Sack.

Die Schreibweise die er da an den Tag legt Deutet auch auf DAU-Alarm hin.

Solchen Leuten Entgegnet man mit "Machen sie nur und schreiben sie es meinem Rechtschutz oder meinem Anwalt.Hier die Adressen"  ;)

Natürlch ist es nicht schlecht wenn man ne Rechtschutzversicherung hat (Is meinermeinung nach wichtiger als ne Haftpflicht) dann kann man sich genüsslich zurücklehen und den Komiker machen lassen.

Wenn nicht dann kann man dennoch etwas Bluffen indem man irgendwo nen angeblichen Rechtsschutz im Text einbindet.

Damit is man die Flachmänner meist los ;)




Der hier könnte seine Bruder sein ;) :lolaway:




Wenn mann Dumheit Elektrisch nutzbar machen könnte dann gäbe es keine Energieprobleme auf der Welt ;) :lolaway:


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 11:17 am 29. Feb. 2004

Gut, damit sollte das für mich erledigt sein! Ich werde dann wie vorgeschlagen eine Mail an Ebay senden, in der Hoffnung das er ausgeschlossen wird oder das bald der Fall ist.

Wir war gestern abend echt mulmig im Bauch da ich nicht wusste was ich machen soll!

Danke Leute!!! :godlike:


-- Veröffentlicht durch hallo am 11:17 am 29. Feb. 2004

kannst deinen entwurf mal posten
hab auch ein bischen erfahrung mit höflichem abre trotzdem deutlichen mails ;)


-- Veröffentlicht durch VPS am 11:14 am 29. Feb. 2004

also:

ersteinmal muss der käufer beweisen, wie bereits gesagt, dass der schaden durch deinen riegel enstanden ist.
durch den gültigen auschluss der gewährleistung besteht noch kein
recht auf ersatz.
er könnte dann schadensersatz fordern, wenn er nachweisen könnte, dass du bewusst defekte ware verkauf hast.
den beweis müsste ER erbringen, was recht schwierig ist.
dann würden gesetzliche und nicht vertagliche bestimmungen gelten,
die man nicht auschließen kann. jedoch ist das kaum nachzuweisen.
das der riegel jetzt kaputt ist, fällt auch nicht in deinen bereich,
er könnte ja theoretisch mit der übergabe an ihn defekt geworden sind.

er müsste also beweisen, dass du ihm bewusst schaden zufügen wolltest oder es in kauf genommen hast, das heißt er müsste nachweisen, dass dieser kurzschluss schon einmal bei dir aufgetreten ist.

ingsammt würde sich der aufwand für ihn nicht lohnen, er hofft wohl auf eine private einigung, also dass du ihm das geld zurück erstattest,
dazu bist du aber nicht verpflichtet. ( gewährauschluss im vertrag).


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 11:11 am 29. Feb. 2004

Ich wollte ihm direkt gestern abend antworten, und ich war echt auf 180 wo ich das gelesen habe, bin froh das ichs nicht gemacht habe, mehr wie Beleidigungen wären nicht dabei herausgekommen!

Ich verfass nachher mal eine eMail mit meiner Mutter!

THX Leute!


-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 11:07 am 29. Feb. 2004

naja... antworten ja, ganz bedacht, lass dich dabei nicht aus der fassung bringen und heul ihm nicht was von wegen geldproblemen vor...

sag er solls beweisen... wenigstens fotos von dem ding zeigen...


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 11:02 am 29. Feb. 2004

Boa danke Kammerjäger das beruhigt mich jetzt. Ich hätte echt nicht das Geld noch seinen "angeblichen" Schaden sofort zu bezahlen! Ich finde es auch merkwürdig, und ich schwöre der Riegel lief bei mir bis zuletzt problemlos!

Sollte ich ihm antworten? Nein, oder?

Martin


-- Veröffentlicht durch PinkAgainstAll am 11:01 am 29. Feb. 2004

ich würde erstmal recherchieren (oda so) obs da irgendwelche fälle gibt wo sowas schon mal passiert is...

und ausserdem werde ich dir da beiseite stehen wenn da wirklich mehr kommen soll... ich weiss das der speicher bei dir lief... :thumb:

ich würde ihn einfach fragen was er damit erreichen will, mal krass ausgedrückt nen sündenbock zu suchen...

er soll dir einfach beweise dafür vorlegen, dann kann man immer noch weitersehen...


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:48 am 29. Feb. 2004


Zitat von Hempboy am 10:24 am Feb. 29, 2004
Es ist mir relativ egal was er damit gemacht hat.



Sollte es Dir aber nicht sein.

Er muss Dir beweisen, daß der Riegel dafür verantwortlich ist, und nicht seine Blödheit.
Und ich glaube auch nicht, daß er einen Riegel, der einen Kurzschluß verursacht haben soll, dann auch noch in ein anderes Board gesteckt hat. :blubb:
Ist wohl eher ein Fall für DAU-Alarm... :lol:


Sein Vorgehen scheint Methode zu haben:
"Dies ist meinerseits übrigens nicht der erste Gang zum Rechtsanwalt wegen Ebayunregelmäßigkeiten"

Er will wohl nur mit dem Anwalt drohen, da viele sich dann auf einen Deal einlassen, um sich Ärger zu ersparen.

Er kann Dir nix. ;)

P.S.: Schick sein Schreiben mit einem passenden Text an ebay. Wenn dort schon mehrere Hinweise auf solches Vorgehen eingegangen sind, sollte ebay ihn ausschließen...  ;)


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 10:24 am 29. Feb. 2004

Es ist mir relativ egal was er damit gemacht hat. Die Frage ist nur kann er mich dafür verantwortlich machen? Ich hab extrea den AGB eingefügt wo drinne steht das es sich um eine privatAuktion handelt ohne jegliche Gewährleistung, zählt das da nicht mit drunter?

:help:


-- Veröffentlicht durch razzzzia am 10:23 am 29. Feb. 2004

kurzschluss durch ram?
hää? falschrum reingesteckt oder wie?
ich würd mir mal photos von den speicherbänken schicken lassen...


-- Veröffentlicht durch Hempboy am 10:14 am 29. Feb. 2004

Hallo!

Habe vor einiger Zeit 2 DDR-Arbeitsspeicher bei eBay verkauft, beides die selben!

Zur Erinnerung: Riegel 1, Riegel 2

So, jetzt kam eine Mail von einem der Käufer in der er schreibt:


Hallo h3mpb0y,

Danke für den Speicher. Ich weiss zwar, dass ich ihn nicht reklamieren kann, aber er ist so was von Schrott, dass es mich wundert, wie jemand sowas guten Gewissens verkaufen kann. Es geht mir nicht mal um die paar Euro für den Riegel. Allerdings hat er in meinen Speicherbänken einen Kurzschluss verursacht, sodass mein Mainboard auch kaputt ist. Speicher wurde in anderem PC nochmals getestet und es hat sich erwiesen ,dass der Riegel für den Kurzschluss verantwortlich war. Infolgedessen werde ich trotz Garantieausschluß Erkundigungen einziehen, ob es meinerseits rechtliche Möglichkeiten gibt, den mir erstandenen Schaden zu reduzieren bzw. zu ersetzen. Ich werde mich nach Rücksprache mit Rechtsanwalt nächste Woche noch mal bei Ihnen melden. Dies ist meinerseits übrigens nicht der erste Gang zum Rechtsanwalt wegen Ebayunregelmäßigkeiten,


Vielen Dank



So Leute, bin ratlos was ich jetzt machen soll. Kann mir da was passieren? Ich garantiere dass beide Arbeitsspeicher in einem perfkten Zustand waren, der andere hat ja auch keine Probleme! Der hat den sicher falsch eingebaut!

Was soll ich machen? :help:

Martin


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