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-- Veröffentlicht durch Postguru am 18:35 am 14. Dez. 2003

ich sehe die Sache so ....  du Digixp hast nicht alles gelesen was da stand ... du hast dich auf das board gestürtzt .. aber hast nicht nachgedacht ..   die Rechtslage ist so das der Verkäufer geschrieben hat ..  das er keine Funktionsgarantie geben kann .. auf Deutsch .. wenn des nicht läuf  hast du  kein Recht dein Geld zurückzufordern ...   und die sache mit dem Finanzamt  .. kann dir dann auch noch auf die Füsse fallen ... wegen verläumdung .. woher willst du wissen das seine E-Bay-geschäfte nicht beim Finanzamt  gemeldet sind ...   also ich würde mich an deiner stelle zurückhalten .. den fehler hat der verkäufer ,,Ebay noch sonstewer ausser dir gemacht ... nun must du damit leben .. obs dir gefällt oder nicht ...  wärest du vielleicht etwas anders an die sache rangegangen .. hättes du vielleicht eine chance gehabt euch gütlich zu einigen ... aber das Recht ... das geld zurückzufordern hast du auf keinem Fall ...  weder Polizei,Gericht noch sonste wer kann dir da helfen .. du handels  dir nur mehr ärger ein ...  es sei denn du bist 12 Jahre alt ....  also nicht geschäftsfähig ...


-- Veröffentlicht durch QnkeI am 17:52 am 14. Dez. 2003

der hat nich auf seine gewärhleistungen verzichtet.

teoretisch hast du jetz 2 jahre garantie bei ihm...und das is ja n garantiefall


-- Veröffentlicht durch Murdock am 9:35 am 14. Dez. 2003

Mit betrügen hat das doch garnichts zu tun, ich würde eher sagen trickreich umschrieben.
Ausserdem kann man vor dem bieten seine Fragen stellen und erhält dann erhliche Antworten, da man sonst wegen Betrug oder sonstiges zur Verantwortung gezogen wird.
Mich würde mal interessieren ob du den VK überhaupt gefragt hast, ob das Board noch funktioniert?


-- Veröffentlicht durch Digixp am 8:54 am 14. Dez. 2003

@ Murdock

Bist du da noch stolz darauf?:noidea:

Sind nicht alle sooo erfahren wie du! Moralisch finde ich das absolut S C H E I S S E!
Hab so das Gefühl, ihr nutzt Ebay um dort legal zu betrügen! Ja so denke ich!
Und den gleichen Käse reinzuschreiben, das mache ich nicht! Dann stelle ich mich auf die gleiche Stufe wie die und die ist GANZ UNTEN!

Ebay muss da bald mal ganz umdenken, damit solche Elemente gesperrt werden:hell: und man wieder unbesorgt bieten kann.

DIGIXP


-- Veröffentlicht durch Murdock am 8:16 am 14. Dez. 2003

Verkauf doch das Board wieder und schreib alles so wie er gemacht hat.
Da solltest doch annähernd die gleiche Kohle wieder bekommen und gut ist.
Für nächste mal weisst du ja dann bescheid.
Ich würde den Verkäufer nicht irgendwo melden oder sonstiges.
Was ich schon alles für Mist verkauft habe, musst eben nur wissen welchen Text du reinschreibst!


-- Veröffentlicht durch abie1968 aus berlin am 7:57 am 14. Dez. 2003

Also ich finde es voll gemein das dort sone sache am ablaufen ist,
mal gans ehrlich dem sollte man nach seinem feierabend mal auflauern und im mit der Hausordnung eine überziehen.
Klar ist er selber schuld dran so was zukaufen ! :thumb:


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 18:18 am 13. Dez. 2003

eigentlich schon, wenn man jedoch nicht so erfahren ist in sachen ebay, kommt halt sowas rasu:noidea:


-- Veröffentlicht durch svenska am 2:11 am 13. Dez. 2003


Zitat von Digixp am 15:39 am Dez. 10, 2003
Die Idee mit dem Finanzamt ist gut.
Seine Telnr. habe ich. Kann ihm ja da drohen. (Folglich Aussage gegen Aussage)
Muss nur warten, bis heute abend seine Frau hat mir glaubhaft gesagt, er sei auf der Arbeit und erst abends da(lacht net, Kind hat es bestätigt, war zuerst dran)
Für mich ist es Betrug, was der da treibt. Und damit lasse ich es nicht gut sein.
Denn dauernd "defekte Ware kaufen und zu verkaufen" ist schon verdächtig

Poste mal heute Abend was er dazu meint

Digixp



aber ich versteh nicht, warum du ihn ankacken willst. er hat in seinem auktionsangebot explizit kein funktionsgarantie gegeben. wer sich sowas ersteigert, und erwartet ,dass es funzt ist doch eigenltich selbst schuld oder?ß


-- Veröffentlicht durch david am 17:10 am 12. Dez. 2003

Ich würde auch betrogen und hab bis heute keine Kohle aber am morgen geh ich mal zur örtlichen Polizei. ;) Und dann wird dem Typen Feuer unterm Arsch gemacht. Glaubt ihr bei 71,70 Euro macht die Polizei ne Anzeige?

David


-- Veröffentlicht durch Digixp am 16:24 am 12. Dez. 2003

Satz mit X war nix

NIE MEHR EBAY

scheinbar nur Betrüger unterwegs

Naja aus Fehler wird man schlau. Sowas ist mir noch nie passiert

Ein Kollege versteigert es für mich nochmal, aber ehrlich mit dem Vermerk das es Defekt ist, so soll es sein und nicht anders, dann weiss der Bieter auch wirklich was los ist
Hoffe wenigstens einen Teil der verlorenen Kohle wieder zu bekommen.

Digixp


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:48 am 10. Dez. 2003

gut, musstes halt mal ausprobieren!

also ein im vorraus: du würdest jedes gerichtsverfahren verlieren, weil halt schon der eine satz da steht, da kannst auch du nichts dran ändern.

war da nichtmal was, dass auch privatpersonen nur eine bestimmte höhe an geld im monat per ebay "verdienen" dürfen? musst dich mal schlau machen. falls das finanzamt noch nicht bei ihm war wird er sowieso erstmal verwarnt und du hast wieder nichts davon, falls es überhaupt dazu kommen sollte.

bin gespannt was daraus wird :biglol:


-- Veröffentlicht durch Digixp am 15:39 am 10. Dez. 2003

Die Idee mit dem Finanzamt ist gut.
Seine Telnr. habe ich. Kann ihm ja da drohen. (Folglich Aussage gegen Aussage)
Muss nur warten, bis heute abend seine Frau hat mir glaubhaft gesagt, er sei auf der Arbeit und erst abends da(lacht net, Kind hat es bestätigt, war zuerst dran)
Für mich ist es Betrug, was der da treibt. Und damit lasse ich es nicht gut sein.
Denn dauernd "defekte Ware kaufen und zu verkaufen" ist schon verdächtig

Poste mal heute Abend was er dazu meint

Digixp


-- Veröffentlicht durch dergeert am 15:37 am 10. Dez. 2003

:kick: the shit till it hits the fan


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 15:22 am 10. Dez. 2003

es hat mal wer eine abmahnung wegen GESCHÄFTSSCHÄDIGUNG nach hause bekommen, weil er einem ebay eine schlechte bewertung gegeben hat (beispiel hier: sie haben ein gewerbe, was wohl das finanzamt dazu sagt?). ist nicht aus der luft gegriffen was ich gesagt habe, da kann man echt stress bekommen wenns nicht stimmt.

und man ist wirklich selbst schuld wenn man sowas kauft, da sollte man sich im nachhinein nicht beschweren ;) fürs nächste mal was dazugelernt ^^


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 15:09 am 10. Dez. 2003

keine funktionsgarantie

war sowas kauft ist selber schuld oder:lol:


-- Veröffentlicht durch razzzzia am 15:06 am 10. Dez. 2003

... ansonsten tel-nummer und e-mail adresse in jedem sch**** den du im internet findest anmelden...rache ist süß und macht schön.


aber im allgemeinen kann man wirklich davon ausgehen, das da ein haufen schrott ankommt, wenn der verkäufer explizit so explizit darauf hinweisst das er keine funktionsgarantie gibt.
und ob du rechtlich was machen kannst ist die frage. ich hab schon von fällen gehört wo leute wegen schlechter e-bay bewertungen erfolgreich verklagt worden sind, obwohl die Wahre im arsch war.


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 15:04 am 10. Dez. 2003

ich kann jeder zeit zum finanzamt gehen und denen nen tip geben ohne wenn und aber genauso beim sozialamt kann ich auch jederzeit einen tip geben das einer warscheinlich gelder bezieht die ihm net zustehen genauso beim arbeitsamt nen tip geben das einer warscheinlich schwarz arbeitet !  

das alles kann ich machen ohne jegliche folgen und hat auch nüx mit verleumdung zu tun das ist ganz was anderes !

schau mal was der in kürzester zeit alles kauft entweder hat der nen laden oder meinsteder kauft wie nen beklopper sachen nur server/sun ect ect um sich das zeug auf hold zu legen :lol:

Artikelnummer  V/K  
kkcwolf( 36) 08.12.03 07:35:36 MEZ 2764604624 K
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(Geändert von gipskopf um 15:05 am Dez. 10, 2003)


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:53 am 10. Dez. 2003

das hätte ich auch sagen können, AAAABER!
damit bewegt man sich auf sehr dünnem eis :down:
falls er kein gewerbe am laufen haben sollte, könnte er eine anzeige wegen verleumdung stellen. ist nicht mit zu spaßen ... ich würde es NICHT riskieren :stop:

ausnahme: falls du sein geschäft/online-shop/o.ä. findest und es vorher weisst, dass er ein gewerbe hat.

[edit:] das ist mehr als KEIN PROBLEM über 700 bewertungen innerhalb von 4 jahren ebaymitgliedschaft zu bekommen :thumb: ich bin seid 2001 mitglied und nicht sonderlich aktiv (> 200 bewertungen!)

(Geändert von maxpayne um 14:55 am Dez. 10, 2003)


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 14:50 am 10. Dez. 2003

ich würde es bei dem Typ so machen ! nen versuch ist es wert ;)
der hat ja über 700 bewertungen ! also dürfte es sich ja wohl um gewerbliches handeln im ebay handeln (gutes wort)
da gewerblich--> online kauf sowiso 14 tage rückgaberecht !
egal aus welchem grund..auch grundlos !

würde ihm also schreiben das er gewerblich handelt und verpflichtet ist es zurückzunehmen!

wenn er sagt das er kein gewerbe hat ! würde ich ihm damit drohen das du nen kleinen Tip beim Finanzamt machst ...
musst nur sagen ..Vater,Mutter,Bruder oder sonst wer Arbeitet beim Finanzamt und schon bekommt er schiss in der Buxe :thumb:

man kann nicht über einer gewissen summe im jahr im ebay handeln ohne gewerbeschein !  


-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 14:47 am 10. Dez. 2003



Oder www.recht.de :thumb:


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 14:38 am 10. Dez. 2003

wie meine vorredner schon gesagt haben: wenn er diesen satz geschrieben hat ist es völlig ausreichend für ihn! du darfst ihm dafür keine neutrale oder gar negative bewertung abgeben (also dein kollege der es dir ersteigert hat), außer er war in den mails irgendwie beleidigend o.ä.! am besten du vergibts keine, denn dazu ist keiner gezwungen. versuch dich vielleicht noch irgendwie zu einigen, was aus meiner sicht aber nichts an der lage ändern wird und du dich daher besser endschuldigen solltest :thumb:

falls noch was sein sollte: fragen! :) kann fast alles betreffend ebay beantworten.

schlimmstenfalls www.123recht.net !


-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 14:23 am 10. Dez. 2003

Wenn es hart auf hart kommt wird er wohl deshalb auch gewinnen ;)

Aber vieleicht könnt ihr euch ja irgendwie einigen, wünsche dir auf

jeden fall noch glück :thumb:


-- Veröffentlicht durch mastaqz am 14:21 am 10. Dez. 2003

jup, das bedeutet , dass er dich verarscht hat, da er keine funktionsgarantie gegeben hat und du dein geld nie wieder sehen wirst :(


-- Veröffentlicht durch HappyHugo am 14:19 am 10. Dez. 2003


verkaufe ich es explizit ohne Funktionsgarantie

Sagt eigentlich alles aus...


-- Veröffentlicht durch rage82 am 14:12 am 10. Dez. 2003

bin da jetz kein fachmann, aber

"Das Board lief ohne irgendwelche Probleme oder Macken bis vor ein paar Wochen und wurde nur ausgewechselt, weil es durch einen Quad-Server ersetzt wurde. Da ich es allerdings nicht mehr testen kann, verkaufe ich es explizit ohne Funktionsgarantie. Kaeufer traegt die Versandkosten."

könnte mir vorstellen, daß dieser Satz ihm dann bissele recht einräumt.


-- Veröffentlicht durch Digixp am 14:06 am 10. Dez. 2003

Hallo Leute

Ich habe mir über einen Bekannten ein Dualboard ersteigert.
Gestern kam das Board an aber als ich es gestern abend dann testweise aufgebaut habe blieb der Bildschirm dunkel. Auch die Lüfter liefen nicht an. Folglich das Board ist defekt. Alles versucht, wohl bekommt das Board keine 12V. Andere Hardware defekt ist 100% auszuschliessen, da alles wo anders funktioniert!
Hier der Link
Er weigert sich das Board zu ersetzen. Er schreibt in der Auktion nichts von Ausschluss des Umtausches und nichts von Privatmann, hat es in der Mail plötzlich behauptet.
Hab ihm jetzt bis zum 14.12. eine Frist gesetzt, das Board zu ersetzen oder das Geld zurück zu überweisen

Mann 72Teuronen sind für mich kein Pappenstiel, da muss man doch was machen können.
Ich selber bin kein Mitglied bei Ebay(aus gutem Grund!), aber trotzdem ist durch den Versand und die Überweisung der Kaufvertrag wirksam.
Zu was ratet ihr mir, bitte helft mir

Digixp


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