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-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:22 am 9. Nov. 2003
@derdeath Die Sache ist ganz einfach. Du bringst das Teil zum Händler und meldest ne Garantie an. Er st immer deine erste anlaufstelle.erst wenn es den nicht mehr gibt kannste dich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Der kümmert sich um das weitere.(Keine weiteren Kosten) Geld kannste erst nach 2 Reparaturen also dem 3. Schadensfall verlangen. Davor isses Sache des Händlers ob er was rausrückt oder nicht. Sollte er Zicken machen dann ist der Gang zur Gewerbeaufsicht angesagt.
-- Veröffentlicht durch gipskopf am 11:08 am 9. Nov. 2003
das wichtigste haste vergessen ;) wo gekauft ? wenn ich bei mm oder pm was kaufe die haben bis jetzt alles zurückgenommen ohne probs ..... kleinhändler wird wohl einschiken wie alt ist das gerät wann gekauft?
-- Veröffentlicht durch DerDeath am 9:31 am 9. Nov. 2003
Hallo! Mich interessiert, ob ein Händler, bei dem ich eine Ware gekauft habe, die innerhalb der Garantiezeit einen Defekt aufweist, dazu verpflichtet ist, die Ware entweder -auszutauschen -anzunehmen um sie einzuschicken -oder der Geräteaustausch von mir als Kunde über den Hersteller abgewickelt werden muss und Händler außen vor bleiben darf. Konkret geht es um einen DVD Player, der Gestern seinen Dienst eingestellt hat und auf den ich noch Garantie habe. Am Liebsten, weil ich mit dem Gerät sowieso nicht sehr zufrieden war, würde ich den abgeben um mein Geld wieder zu bekommen. Falls sich der Händler darauf nicht einlassen will, möchte ich ihn wenigstens dazu bringen, dass er mir die Versandkosten etc. übernimmt, indem er für den Transport zum Hersteller (und damit die Kosten des Austauschs) übernimmt. Ich wäre Euch echt sehr dankbar, wenn Ihr mir dazu Infos geben könntet – am Besten mit Link, oder gar § Verweis. THX!!! Der Death
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