Brauche Hilfe wegen ebay!!!
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-- Veröffentlicht durch schroe666 am 23:26 am 16. Juli 2003
@ longlife
-- Veröffentlicht durch MrSmash am 16:05 am 7. Juli 2003 du kannst ihm ja sagen er soll dir die cpu schicken und du testest sie dann aber ihm überweisen würde ich auch nicht
-- Veröffentlicht durch schroe666 am 20:26 am 6. Juli 2003
wie ich schon gesagt hab: ZAHL BLOSS NICH er kann ja mal versuchen zu klagen bei nichmal 50 eus ha da steht nen richter nich ma für auf
-- Veröffentlicht durch gipskopf am 10:43 am 5. Juli 2003
nicht neues EG sonder EU recht auf gebrauchtwaren ! 2 jahre musst du als privatperson haften ! es sei den du schließt eine garantie vorher aus ... aber das problem ist nicht die garantie sondern der tag der gefahrenübergabe sprich wenn die cpu von anfang an defekt war ist die garantie sowiso egal weil es ja nichts mit garantie zu tun hat...
-- Veröffentlicht durch cpukiller am 23:06 am 4. Juli 2003
ups übersehen ist ein neues EG gezetz schaue mal genau bei ebay auf einzelen aktion so nach den moto das ist eine privat aktion
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 22:55 am 4. Juli 2003
guck mal auf die erste seite!!! :thumb: woher haste denn das, dass man jetzt als privatmann garantie leisten muß??? :noidea:
-- Veröffentlicht durch cpukiller am 22:49 am 4. Juli 2003 gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß
-- Veröffentlicht durch Longlife am 22:44 am 4. Juli 2003
also ich werd nix machen, also wenn er will kann er machen was er will, Geld bekommt er nicht. CPU kann er von mir aus zurück schicken.
-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:52 am 4. Juli 2003
Nein das würde ich unterlassen. Also wenn du den Proz. übertaktet angeboten hast, dann ist es sein verschulden. Jeder weiss, das er eine übertaktete CPU auch nicht zum Händler bringen kann wenn sie tot ist. Ich habe deine Auktion nicht gesehen, aber hast du da reingeschrieben, dass man die übertakten KANN oder dass sie übertaktet WAR ? Das ist nämlich ein unterschied. Dadurch, dass du das gemacht hast, heißt ja schließlich nicht, dass er das auch machen darf.
-- Veröffentlicht durch webspider am 18:44 am 4. Juli 2003 auf der cpu ist doch noch garantie , wenn keine sichtbaren beschädigungen vorhanden sind ,versuch doch mal einen garantieumtausch
-- Veröffentlicht durch NAnUK am 15:54 am 4. Juli 2003
mhh im grunde habt ihr recht. gib ihm eine negative bewertung und das risiko auch eine negative bewertung zu kassieren is doch egal, ein ma is kein ma.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 14:13 am 4. Juli 2003 ich würd gar nicht zurücküberweisen, sondern sagen, das es sein risiko war einen schon übertakteten cpu zu kaufen, da du ja darauf hingewiesen hast, kannte er das risiko. ich würd mich auch ärgern wenn was kaputt wäre und ich nicht weiß wer es kaputt gemacht hat. ich hatte auch mal son fall, aber nicht bei ebay, da hab ich nen kumpel nen mobo und nen prozzi verkauft, der dau hat die cpu und mobo eingebaut und den lüfter falschrum drauf gemacht, der prozzi is dann durchgebrannt, er wollte dann von mir das geld wiederhaben, da habe ich ihm klargemacht, dass es sein fehler war und ansprüche hätte, wenn ich es eingebaut hätte und dann kaputt gegangen wäre, weil ich als privat mensch keine haftung für einen cpu nehmen kann, da eine reperatur ausgeschlossen is. also hat er es zähne knirschend in kauf genohmen. auch wenn du ne negative bewertung bekommst, kannste mal bei ebay nachfragen, ob die das nicht löschen können, weil du dafür keine haftung übernohmen hattest.
-- Veröffentlicht durch Spacefish am 14:02 am 4. Juli 2003
Wenn der DAU da die CPU falsch eingebaut hat und die jetzt tot ist, dann hat er aber 2/3 des Verkaufspreises verloren und kann das Teil wegtun. Auf sowas würde ich mich nicht einlassen.
-- Veröffentlicht durch NAnUK am 12:47 am 4. Juli 2003
ich hab ma ne platte verkauft die kaput war. ich habe auch noch darauf hin gewiesen das sie kaput is. nach erhalt der platte mailt mir doch dieser und schreibt das diese platte kaput sei und ich ein betrüger bin. der penner hat mich negative bewertet. was soll man gegen solche opfer machen!?
-- Veröffentlicht durch schroe666 am 12:24 am 4. Juli 2003
also ich kann mich den anderen nur anschliessen,
-- Veröffentlicht durch Scharmr am 12:19 am 4. Juli 2003 Verlang die cpu von ihm zurück. und schick ihm das geld wieder. dann testest du die cpu wieder und wenn sie bei dir läuft, dann ist es wirklich ein dau :lol:
-- Veröffentlicht durch Longlife am 9:11 am 4. Juli 2003
Der Kunde spinnt total :blubb:
-- Veröffentlicht durch Longlife am 15:00 am 3. Juli 2003
also ich hab ihm geschrieben, das ich mich erstmal kundig mache ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin die Wahre zurück zunehmen und das geld zu erstatten.
-- Veröffentlicht durch The Edge am 19:32 am 2. Juli 2003
owowow... da hat aber jemand getorft :ohno:....
-- Veröffentlicht durch HappyHugo am 9:57 am 2. Juli 2003
Aber er kann allerdings auch nicht beweisen, dass sie nicht beim Ausbau kaputt gegangen ist.... Nur mal son Gedanke!
-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:51 am 1. Juli 2003
Hast du ein Foto von dem Prozessor und ein paar Leute, die den Prozessor vor dem Abschicken gesehen haben? (evtl. Leute fragen, die mal Zeit haben und die sollen bestätigen, dass er lief, bzw. haben gesehen dass er lief)
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 13:51 am 1. Juli 2003
das wird wohl nix, die kümmern sich nicht
der käufer hat natürlich anspruch auf funktionierende ware, auf der anderen seite hat der verkäufer als privatperson keine garantie auszuschliessen, er hat lediglich die gewährleistung nicht ausgeschlossen aber der käufer muss ihm beweisen, dass der mangel schon vorher vorhanden und das wird schwierig.
-- Veröffentlicht durch mastaqz am 13:38 am 1. Juli 2003
das ist doch ganz einfach:
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 13:16 am 1. Juli 2003
Wenn der Käufer z.B. beim Einbau den Kern beschädigt, dann ist es sein Problem.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 12:38 am 1. Juli 2003
das stimmt nicht, gewährleistung auf funktion is immer gegeben, weil er ja nen gewerbeschein brauch, aber du bist privat verkäufer, ich würd sagen, du verweigerst ihm einen austausch, und sagst, dass du zeugen dafür hast, dass er bis zu letzt bei dir einwandfrei funktionierte, dann is er in der beweispflicht und hat keine chance bei einer eventuellen verhandlung. aber sage es ihm höfflich! den du möchtest sicherlich keine negative bewertung haben...wenn nicht kannst ja nochmal ne email an ebay schreiben, die haben da leute die sich mit sowas auseinandersetzen, wenn du es denen dort so schilderst helfen die dir sicher weiter...
-- Veröffentlicht durch Longlife am 12:26 am 1. Juli 2003 aber selbst wenn man in nem Online Shop ne CPU kauft gibts da keine direkte Garantie! Boah, bin voll am verzweifeln. Weiss net wie ich da jetz drauf reagieren soll.
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 11:54 am 1. Juli 2003
4.1.3.2 Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?
-- Veröffentlicht durch Longlife am 11:52 am 1. Juli 2003 naja, was soll ich nun machen? Ich hab erstmal versucht ihn zuberaten (ausfragen) was er falsch gemacht haben könnte.
-- Veröffentlicht durch Ossi am 11:35 am 1. Juli 2003
Versand??
-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 11:34 am 1. Juli 2003 tja... ich würd sagen es steht unentschieden, weil du in deiner ebay auktion auf hinschreiben mußt, dass es keine garantie leistungen gibt. ich guck mal in der agb von ebay durch, ob du ihn zurücknehmen mußt oder nicht. merke dir auf jeden fall fürs nächste mal: Ich Übernehme keine Haftung ob der Artikel funktioniert und ein Umtausch gegen geld oder ware ist ausgeschlossen. dann bist du immer fein raus.
-- Veröffentlicht durch Longlife am 11:30 am 1. Juli 2003
Also ich hab meine "alte" CPU über ebay verscherbelt. nen mageren Preis dafür bekommen. Der Käufer schrieb mir heute:
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