Brauche Hilfe wegen ebay!!!

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--- Brauche Hilfe wegen ebay!!!
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-- Veröffentlicht durch schroe666 am 23:26 am 16. Juli 2003

@ longlife

wie is das ganze nu eigentlich ausgegangen malneugierigfrag:lol:


-- Veröffentlicht durch MrSmash am 16:05 am 7. Juli 2003

du kannst ihm ja sagen er soll dir die cpu schicken und du testest sie dann aber ihm überweisen würde ich auch nicht


-- Veröffentlicht durch schroe666 am 20:26 am 6. Juli 2003

wie ich schon gesagt hab: ZAHL BLOSS NICH er kann ja mal versuchen zu klagen bei nichmal 50 eus ha da steht nen richter nich ma für auf
son fall hab ich auch grad, siehe ebay topic, da hat son arsch bei mir was gekauft obwohl ich ausdrücklich geschrieben hab das ich den artikel nichtmehr verkaufen darf. der will nun wegen 40 eus die er noch nichmal bezahlt hat:crazy: klagen da kann man nur:gulp:


-- Veröffentlicht durch gipskopf am 10:43 am 5. Juli 2003

nicht neues EG sonder EU recht auf gebrauchtwaren !  2 jahre musst du als privatperson haften ! es sei den du schließt eine garantie vorher aus ...  aber das problem ist nicht die garantie sondern der tag der gefahrenübergabe sprich wenn die cpu von anfang an defekt war ist die garantie sowiso egal weil es ja nichts mit garantie zu tun hat...
er muss dir beweisen das die cpu als sie angekommen ist defekt war  (zeugen) kann er das nicht ist es sein problem.... ich würde auf keinen fall geld zurpück geben..


-- Veröffentlicht durch cpukiller am 23:06 am 4. Juli 2003


Zitat von DarkFacility am 22:55 am Juli 4, 2003

Zitat von cpukiller am 22:49 am Juli 4, 2003
gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß



guck mal auf die erste seite!!! :thumb:
woher haste denn das, dass man jetzt als privatmann garantie leisten muß??? :noidea:


ups übersehen ist ein neues EG gezetz schaue mal genau bei ebay auf einzelen aktion so nach den moto das ist eine privat aktion


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 22:55 am 4. Juli 2003


Zitat von cpukiller am 22:49 am Juli 4, 2003
gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß



guck mal auf die erste seite!!! :thumb:
woher haste denn das, dass man jetzt als privatmann garantie leisten muß??? :noidea:


-- Veröffentlicht durch cpukiller am 22:49 am 4. Juli 2003

gebe mal den link zu der ebay aktion ich hoffe mal du hast die garantie raus genommen die man seit neusten auch bei privat kauf leisten müß


-- Veröffentlicht durch Longlife am 22:44 am 4. Juli 2003

also ich werd nix machen, also wenn er will kann er machen was er will, Geld bekommt er nicht. CPU kann er von mir aus zurück schicken.
Wenn er will, kann er probieren über Rechtsanwalt usw was zubekommne, aber das wird tuerer für ihn als die CPU.:blubb:


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:52 am 4. Juli 2003

Nein das würde ich unterlassen. Also wenn du den Proz. übertaktet angeboten hast, dann ist es sein verschulden. Jeder weiss, das er eine übertaktete CPU auch nicht zum Händler bringen kann wenn sie tot ist. Ich habe deine Auktion nicht gesehen, aber hast du da reingeschrieben, dass man die übertakten KANN oder dass sie übertaktet WAR ? Das ist nämlich ein unterschied. Dadurch, dass du das gemacht hast, heißt ja schließlich nicht, dass er das auch machen darf.

Hehe, manchmal gibt es vorteile in der deutschen Sprache ;) .

Edit. Ok habs mir angeguckt. Du schreibst, dass du die so hoch getaktet hast, aber nicht, dass du die CPU bei overclockingversuchen zurücknimmst. Schreib ihm ne Mail und frag nach ob er übertaktet hat. Bzw: Über normalen Spezifikationen des Prozessors. Wenn er ja sagt, hast du gewonnen.

(Geändert von Hitman um 19:54 am Juli 4, 2003)


-- Veröffentlicht durch webspider am 18:44 am 4. Juli 2003

auf der cpu ist doch noch garantie , wenn keine sichtbaren beschädigungen vorhanden sind ,versuch doch mal einen garantieumtausch


-- Veröffentlicht durch NAnUK am 15:54 am 4. Juli 2003

mhh im grunde habt ihr recht. gib ihm eine negative bewertung und das risiko auch eine negative bewertung zu kassieren is doch egal, ein ma is kein ma.
gru? NAnUK


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 14:13 am 4. Juli 2003

ich würd gar nicht zurücküberweisen, sondern sagen, das es sein risiko war einen schon übertakteten cpu zu kaufen, da du ja darauf hingewiesen hast, kannte er das risiko. ich würd mich auch ärgern wenn was kaputt wäre und ich nicht weiß wer es kaputt gemacht hat. ich hatte auch mal son fall, aber nicht bei ebay, da hab ich nen kumpel nen mobo und nen prozzi verkauft, der dau hat die cpu und mobo eingebaut und den lüfter falschrum drauf gemacht, der prozzi is dann durchgebrannt, er wollte dann von mir das geld wiederhaben, da habe ich ihm klargemacht, dass es sein fehler war und ansprüche hätte, wenn ich es eingebaut hätte und dann kaputt gegangen wäre, weil ich als privat mensch keine haftung für einen cpu nehmen kann, da eine reperatur ausgeschlossen is. also hat er es zähne knirschend in kauf genohmen. auch wenn du ne negative bewertung bekommst, kannste mal bei ebay nachfragen, ob die das nicht löschen können, weil du dafür keine haftung übernohmen hattest.


-- Veröffentlicht durch Spacefish am 14:02 am 4. Juli 2003

Wenn der DAU da die CPU falsch eingebaut hat und die jetzt tot ist, dann hat er aber 2/3 des Verkaufspreises verloren und kann das Teil wegtun. Auf sowas würde ich mich nicht einlassen.
Ist recht schwierig, bei Ebay weiß man nicht, ob das Gegenüber die Wahrheit sagt. Denn entweder hat der Typ keine Ahnung, dass er was falsch gemacht hat und glaubt sich im Recht, hat also eine Mordswut auf Dich.
Oder er ist echt so ein W**er, der versucht, nach seinem Fehler sein Geld zurückzubekommen, damit IHN seine Dummheit nichts kostet.


-- Veröffentlicht durch NAnUK am 12:47 am 4. Juli 2003

ich hab ma ne platte verkauft die kaput war. ich habe auch noch darauf hin gewiesen das sie kaput is. nach erhalt der platte mailt mir doch dieser und schreibt das diese platte kaput sei und ich ein betrüger bin. der penner hat mich negative bewertet. was soll man gegen solche opfer machen!?
sag ihm doch das du die CPU wieder zurück wilst und eindrittel des geldes behalten wilst(wegen umstände und so).
gru? NAnUK


-- Veröffentlicht durch schroe666 am 12:24 am 4. Juli 2003

also ich kann mich den anderen nur anschliessen,
da du privatmann bist brauchst du die cpu nicht zurück  zu nehmen
und wenn du sie als übertaktet angeboten hast kannte der kunde
das risiko.

für den fall das er dir ne schlechte bewertung reinwürgt gib ihm erstmal keine!!!!
sondern schau mal in die neue pc-welt auf seite 19(oder so)
links unten: bewertungen löschen!!!!

und wenn sie die gelöscht habe kannste ihn immernoch bewerten.

und leute kauft nicht bei com-killer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

(Geändert von schroe666 um 12:25 am Juli 4, 2003)


-- Veröffentlicht durch Scharmr am 12:19 am 4. Juli 2003

Verlang die cpu von ihm zurück. und schick ihm das geld wieder. dann testest du die cpu wieder und wenn sie bei dir läuft, dann ist es wirklich ein dau :lol:


-- Veröffentlicht durch Longlife am 9:11 am 4. Juli 2003

Der Kunde spinnt total :blubb:

Hallo,

das können Sie gerne machen. Habe mich auch bereits gestern
erkundigt.

Ich glaube nicht dass es an mir liegt. Die CPU läuft ja nicht Mal
an. Dass Sie hier mir einen Hitzetod anlasten wollen, finde ich echt
dreist. Wer hat denn die CPU übertaktet mit überhöhter Voltzahl
dauernd laufen lassen? Schauen Sie sich Ihre Auktion lieber Mal an.
Dann erkennen Sie vielleicht den Verursacher einer eventuellen
Überhitzung.

MfG **********

Der hat sie net alle. Die CPU ist übertaktet angeboten wurden, da hätte er sie net kaufen sollen. Von mir bekommt er daher nen Drehdaumen :thumb::lol:


-- Veröffentlicht durch Longlife am 15:00 am 3. Juli 2003

also ich hab ihm geschrieben, das ich mich erstmal kundig mache ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin die Wahre zurück zunehmen und das geld zu erstatten.
Nen Kumpel (übrigens macht der heute ne Besichtigung in Dresden bei AMD :biglol:) hat mir auch gesagt das ich Privatmann bin und somit vom Garantie, Austausch usw ausgeschlossen bin, ist eben nen Privatverkauf. Ich soll mich aber erst nohc kundig machen. Also soll ich erstmal warten, er kann mir erstmal nix?


-- Veröffentlicht durch The Edge am 19:32 am 2. Juli 2003

owowow... da hat aber jemand getorft :ohno:....

garantie schwört man bei ebay als erstes ab ;)

alles assis, die ebayer :crazy:


-- Veröffentlicht durch HappyHugo am 9:57 am 2. Juli 2003


aber er kann ja nicht beweisen, dass er kaputt war, denn dazu musste er ihn einbauen

Aber er kann allerdings auch nicht beweisen, dass sie nicht beim
Ausbau kaputt gegangen ist....
Nur mal son Gedanke!


-- Veröffentlicht durch Hitman am 17:51 am 1. Juli 2003

Hast du ein Foto von dem Prozessor und ein paar Leute, die den Prozessor vor dem Abschicken gesehen haben? (evtl. Leute fragen, die mal Zeit haben und die sollen bestätigen, dass er lief, bzw. haben gesehen dass er lief)

Dann kann eigentlich nichts passieren. Also was jedoch leider dein Pech ist, ist wenn du rein gar nichts in der Hand hälst was dagegen spricht. Ich schreibe bei jeder meiner Auktionen hin, dass ich nicht eine Garantie und Rücknahmepflicht übernehme.


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 13:51 am 1. Juli 2003


...wenn nicht kannst ja nochmal ne email an ebay schreiben, die haben da leute die sich mit sowas auseinandersetzen, wenn du es denen dort so schilderst helfen die dir sicher weiter...


das wird wohl nix, die kümmern sich nicht


Zitat von DarkFacility am 11:54 am Juli 1, 2003
bei dir is das prob, dass du die garantie nicht ausgeschlossen hast.



der käufer hat natürlich anspruch auf funktionierende ware, auf der anderen seite hat der verkäufer als privatperson keine garantie auszuschliessen, er hat lediglich die gewährleistung nicht ausgeschlossen aber der käufer muss ihm beweisen, dass der mangel schon vorher vorhanden und das wird schwierig.


-- Veröffentlicht durch mastaqz am 13:38 am 1. Juli 2003

das ist doch ganz einfach:

dau macht cpu kaputt, will es aber nicht akzeptieren, und sagt einfach dass er schon kaputt war.
da du zeugen hast, isat er in der beweispflicht, aber er kann ja nicht beweisen, dass er kaputt war, denn dazu musste er ihn einbauen, und da ist er dann kaputtgegangen


-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 13:16 am 1. Juli 2003

Wenn der Käufer z.B. beim Einbau den Kern beschädigt, dann ist es sein Problem.
Wenn sie also vorher lief, wird es schwer, Dir das Gegenteil zu beweisen.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 12:38 am 1. Juli 2003


Zitat von Longlife am 12:26 am Juli 1, 2003
aber selbst wenn man in nem Online Shop ne CPU kauft gibts da keine direkte Garantie! Boah, bin voll am verzweifeln. Weiss net wie ich da jetz drauf reagieren soll.



das stimmt nicht, gewährleistung auf funktion is immer gegeben, weil er ja nen gewerbeschein brauch, aber du bist privat verkäufer, ich würd sagen, du verweigerst ihm einen austausch, und sagst, dass du zeugen dafür hast, dass er bis zu letzt bei dir einwandfrei funktionierte, dann is er in der beweispflicht und hat keine chance bei einer eventuellen verhandlung. aber sage es ihm höfflich! den du möchtest sicherlich keine negative bewertung haben...wenn nicht kannst ja nochmal ne email an ebay schreiben, die haben da leute die sich mit sowas auseinandersetzen, wenn du es denen dort so schilderst helfen die dir sicher weiter...


-- Veröffentlicht durch Longlife am 12:26 am 1. Juli 2003

aber selbst wenn man in nem Online Shop ne CPU kauft gibts da keine direkte Garantie! Boah, bin voll am verzweifeln. Weiss net wie ich da jetz drauf reagieren soll.


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 11:54 am 1. Juli 2003

4.1.3.2 Ich habe etwas von privat ersteigert. Muß der Verkäufer für Sachmängel haften und wie lange?

Grundsätzlich schon. Auch beim privaten Verkauf hat der Käufer ein Recht auf Mängelfreiheit: die in Punkt 4.1.3.1 genannten Ansprüche verjähren grundsätzlich erst nach zwei Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB).

Allerdings kann der Verkäufer die Gewährleistung auch vertraglich begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen haben - dies hätte er dann in der Artikelbeschreibung erwähnen müssen ... Unter Umständen kannst Du also nicht einmal dann wie oben beschrieben Nacherfüllung verlangen, wenn Du einen Mangel unmittelbar nach Erhalt der Ware entdeckt hast.

Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften.

bei dir is das prob, dass du die garantie nicht ausgeschlossen hast.


-- Veröffentlicht durch Longlife am 11:52 am 1. Juli 2003

naja, was soll ich nun machen? Ich hab erstmal versucht ihn zuberaten (ausfragen) was er falsch gemacht haben könnte.


-- Veröffentlicht durch Ossi am 11:35 am 1. Juli 2003

Versand??
Oder er hat es kaputt gemacht und der Prozessor geht ?:blubb:


-- Veröffentlicht durch DarkFacility am 11:34 am 1. Juli 2003

tja... ich würd sagen es steht unentschieden, weil du in deiner ebay auktion auf hinschreiben mußt, dass es keine garantie leistungen gibt. ich guck mal in der agb von ebay durch, ob du ihn zurücknehmen mußt oder nicht. merke dir auf jeden fall fürs nächste mal: Ich Übernehme keine Haftung ob der Artikel funktioniert und ein Umtausch gegen geld oder ware ist ausgeschlossen. dann bist du immer fein raus.


-- Veröffentlicht durch Longlife am 11:30 am 1. Juli 2003

Also ich hab meine "alte" CPU über ebay verscherbelt. nen mageren Preis dafür bekommen. Der Käufer schrieb mir heute:

Hallo,

heute ist die CPU bei mir eingetroffen. Leider funktioniert der
Prozessor nicht.

Ich habe ihn auf einem Abit NF7 getestet. Das Board lief nur kurz an
und schaltete dann ab. Um einen Fehler meinerseits auszuschließen
habe ich auf dem oben genanntem Board noch einen Duron 1300 und
einen Athlon XP 2400 laufen lassen. Beide funktionierten einwandfrei.

Ein Test Ihrer CPU auf einem anderem Mainboard von MSI brachte das
selbe Ergebnis wie oben.

Deshalb möchte ich Sie dazu auffordern den CPU zurückzunehmen und
mir den Auktionspreis + die angefallenen Versandkosten zurück zu
überweisen.

Mit freundlichen Grüßen
******************

Artikel#: 3419219537 mal sehn ob der Link geht, hab shcon lange keine ebay link gesetzt, sonst Nummer C/P)


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