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-- Veröffentlicht durch DJ am 13:11 am 1. Juli 2003
ich benutze nur kazaa lite, wie GUT :)
-- Veröffentlicht durch Fahnder der Stille am 17:49 am 30. Juni 2003
@ErSelbst:biglol:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:37 am 30. Juni 2003
Zitat von Fahnder der Stille am 17:27 am Juni 30, 2003 gegen die Nutzer der Peer-To-Peer-Netzwerke, die eine beträchtliche Zahl von Musikdateien illegal Millionen von Computer-Nutzern zur Verfügung stellen
| Da bin ich ja beruhigt.... Wozu gibts Kazaa- Lite, wo man nix zur Verfügung stellt und trotzdem normal :downloading: kann :biglol: ;)
-- Veröffentlicht durch Fahnder der Stille am 17:27 am 30. Juni 2003
um auch mal meinen senf dazuzugeben: ;)... , passt irgendwie zum thema urheberrecht: Musikindustrie will Hunderte von Nutzern verklagen Der Kampf der großen amerikanischen Labels gegen die Internet-Tauschbörsen für Musik gewinnt an Fahrt. Jetzt sollen Hunderte Nutzer von Morpheus und anderen Plattformen auf Schadenersatz verklagt werden. Die Nutzer sollen sich möglichst fürchten: Die Tauschbörse Morpheus Washington - "Wir werden damit beginnen, Namen zu sammeln und Klagen vorzubereiten gegen die Nutzer der Peer-To-Peer-Netzwerke, die eine beträchtliche Zahl von Musikdateien illegal Millionen von Computer-Nutzern zur Verfügung stellen", sagte der Chef des Verbands der US-Musikindustrie RIAA, Cary Sherman. Die RIAA macht das nicht autorisierte Herunterladen von Musik über Internet-Tauschbörsen wie "Kazaa" oder "Morpheus" und den Tausch von Musik-Dateien von Internet-Nutzern untereinander (Peer-To-Peer) mit für die sinkenden Absatzzahlen in der Musikindustrie verantwortlich. "Jeder individuelle Computernutzer, der weiterhin illegal Musik für Millionen andere anbietet, riskiert Anzeigen, die ihn tausende Dollar kosten und in Strafverfahren verwickeln können", sagte Sherman. Klagen gegen die eifrigsten Nutzer der Online-Plattformen auf einen Schadensersatz von jeweils 150.000 Dollar würden voraussichtlich in sechs bis acht Wochen eingereicht, sagte Sherman. Mitglieder der RIAA sind unter anderem AOL Time Warner, die Sony Gruppe und Bertelsmann. Die Sängerin Shakira, die Rapperin Missy Elliot und zahlreiche weitere Künstler kündigten Unterstützung für das Vorgehen der Musikindustrie an. Erst im vergangenen Monat hatte die Musik- und Filmindustrie in ihrem Kampf gegen Internet-Tauschbörsen einen schweren Rückschlag erlitten. Ein US-Bundesgericht hatte einen Antrag zur Schließung von zwei Tauschplattformen zurückgewiesen. Die Tauschbörsen Grokster und Morpheus hätten keine Kontrolle über den Inhalt des über ihre Systeme getauschten Materials, befand das Gericht in Los Angeles. Zwar sei bekannt, dass Nutzer damit auch illegal urheberrechtlich geschützte Filme und Musikstücke tauschten. Jedoch sei unumstritten, dass die Börsen auch zu legitimen Zwecken genutzt würden und damit ähnlich wie Videorecorder nicht wegen des Missbrauchs verboten werden dürften. Bei der Peer-To-Peer-Technologie tauschen die Benutzer im Internet untereinander Daten kostenfrei aus. Ältere Tauschsysteme wie die inzwischen geschlossene Tauschbörse Napster waren dagegen zentral organisiert.
-- Veröffentlicht durch Ratber am 17:20 am 30. Juni 2003
Naja,Teils teils. Die Idee ist ja ok aber bei der durchführung geht immernoch richlihc daneben. alles Probleme die längst bekannt sind aber gegen die anscheinend keine was unternimmt weils eben ,wie in der Politik üblich, Oportun ist mit statt gegen den Strom zu schwimmen. Dazu der Umstand das sich die jeweiligen Verantwortlichen glatt erpressen lassen weil mal wieder einer extreeme Sonderwünsche durchdrücken will.(Greets from Maggie). So ganz glücklich bin ich in der Tat noch nicht. Deutschland ist neben Frankreich und England (Wundert einwenig denn zu Thatcherzeiten war es andersrum) Hauptnettoeinzahler aber muß sich gleichzeitig die meisten Vorschriften machen lassen (zb. Maut). Zum Rest: Lux geht es derzeit noch recht gut aber das wird nicht mehr lange anhalten. Was den Nachbarländern arg im Auge liegt sind die Bankgeschichten. Nicht ohne Grund werden auf allen Seiten Autobahnkontrollen durchgeführt (Im Auftrage des jeweiligen Finanzamtes)
-- Veröffentlicht durch DJ am 2:07 am 30. Juni 2003
@ratber ich sage nicht dass das meine meinung ist ich sage dir wie es hier laeuft. Die EU-normen sind ja da ich sag nur dass der staat sie umgesetzt hat, von anwendung ist nix zu merken. Ratber kann es sein dass du gegen die eu bist :lol: . Ich sag dir bescheid wenn ich es merke :)
-- Veröffentlicht durch Ratber am 17:26 am 29. Juni 2003
Ach ? Drogen,KFZ und Copyright sind für dich kleine Fische ? Yo,von der Weltanschauung wirste dich bald trennen müssen.
Wenn die eu einem land vorschreiben wolenl wie die gesetze anzuwenden sind dann kommen wir aber in teufelskueche
| Ja glaubst du denn das jedes Land im großen und ganzen so weiterhin seine Nationalen Normen behalten kann ? Was glaubst du denn was die EU ist ? In den Kernpunkten werden die Gesetze angeglichen. Das hat man schon beim Eintritt gewußt. Die EU-Normen werden von "ALLEN" gemacht so das sich da betimmt keine rausreden kann (Komm jetzt nicht mit dem bekloppten Professor und der Zwangsbeitritsgeschichte.Darüber lacht ganz Europa wenn du es noch nicht gemerkt hast) Und wem das nicht passt der kann ja wieder austreten. Aber was soll die Diskussion. Du wirst es ja noch merken. Der Tag X is ja nicht mehr fern und dann haste richtig Grund zum Meckern.;)
-- Veröffentlicht durch DJ am 11:33 am 29. Juni 2003
@ratber bei der umsetzung sind die hier fix, aber wie die eigenen institutionen die gesetze anwenden ist ja wohl noch immer der souverenitat des eignen landes entsprechend, und hier war das eben schon immer so dass man nicht hart durchgrief bei kleinen verstoessne gegen das gesetz, zb. drogen , zb. auto usw, copyright geschuetzes material usw. Wenn die eu einem land vorschreiben wolenl wie die gesetze anzuwenden sind dann kommen wir aber in teufelskueche.
-- Veröffentlicht durch Ratber am 22:54 am 28. Juni 2003
Yo,nette Einstellung nur sind die gemütlichen EU-Zeiten in denen die EU nur ein Spielzeug war langsam vorbei. Immer öfters bekommen einige Staaten eins auffen Deckel wenn se garnix tun.(Egal um was es nun geht) Der Harmonisierungszug hat vor einigen Jahren statt ner Dampflok ne Diesellok bekommen und spätestens bei ner E-Lok wirds schärfer. Dann sind Umsetzungsfristen von 10-20 Jahren passe. In Anfang der 80er kam ja die große Harmonisierungswelle im Elektrobereich (Steckverbindungen,Kabelnormen,Spannungsnetze usw.) wovon zunächst nur der Produzierbare Kram schnell umggesetzt wurde. Die Umstellung der Stromnetze auf Einheitliche Werte ist erst vor einigen Jahren so gerade fertig geworden. Deutschland lag da so ziemlich hintendrann aber Portugal hats dann erwischt da se sich um sogut wie garnix gekümmert haben. Wer öfters mal durch die Länder Streicht der wird ja mitbekommen haben was da noch im Argen liegt. Aber das muß jeder selber wissen.
-- Veröffentlicht durch Sheep am 18:05 am 28. Juni 2003
jop genau dj ist fast mit allen gesetzen so hier. gibt's aber niemand schert sich darum kontrollen zu veranstalten. solange man nicht gross herausposaunt geschieht nichts.
-- Veröffentlicht durch DJ am 14:00 am 28. Juni 2003
@ratber das schon aber wie gesagt wenn niemand das ist der die kontrollen macht, ich glaub nicht das sich hier gross was aendern wird das neue gesetz wird zur kentniss genommen und das wars dann auch.
-- Veröffentlicht durch Ratber am 3:35 am 27. Juni 2003
Naja,über nen Shop Kopieen bestellen ist genauso blödoid wie Koks bei Neckermann :crazy: @Sheep Lange wird das in Lux auch nicht mehr so sein. Die EU Harmonisiert derzeit wie bekloppt so das spätestens zum ablauf der Fristen (Wann das ist weiß ich derzeit auch nicht) auch bei euch langsam der Hammer kreist. Illegal isses auch in Lux seit Jahr und Tag nur verfolgt man das offenbar noch nicht. Kommt also irgendwann und große ankündigungen wird es erfahrungsgemäß kaum geben so das man sich da nicht zu weit aussem Fenster lehnen sollte.
-- Veröffentlicht durch Sheep am 22:55 am 26. Juni 2003
schoen für dich kannst alles auf einen haufen tuermen und anfackeln life sucks, microsoft sucks a lot more
-- Veröffentlicht durch DJ am 10:23 am 26. Juni 2003
@sheep jup aber ich habe bestimmt noch dutzende von original lizenzen fuer alten windows betriebsysteme und eine xp lizenz und alle moeglichen spiele im original sogar so nen sch**** wie das matrix spiel.
-- Veröffentlicht durch Sheep am 19:53 am 25. Juni 2003
na wenn ich die ganze sch****e hier lese kommt mir doch das kotzen. gut dass ich nicht in deutschland lebe, bei uns hier ist das rechtssystem noch nicht so krass, muss man sich doch ziemlich dumm anstellen damit politze vorbeikommt wegen computer und raubkopien. ich hatte noch nie ein windows original, sogar altes dos waren kopien. geschweige von original-spielen. gibts doch bei kumpels zum nulltarif. gell dj hehe auch die sache mit IP-tracing. filme und musik runterzuladen interessiert hier kein schwein. kenne kumpels von der polente die das selbst tun. so take it easy :)
-- Veröffentlicht durch DJ am 22:40 am 24. Juni 2003
boah man ich krieg die krise es ist illegal ein original spiel einem freund zu leihen der darf das spiel dann aber nicht installen auch wenn er es wieder loescht wenn er die cd zureck gibt, heisst das ich muss meinen freunden jetzt immer da spiel verkaufen und es nachher zurueck kaufen ich finde mich als ehrlicher kunde der spiel kauft echt als der depp der sich es noch kauft und dann habe ich nicht mal das recht mein spiel die original cd zu verleihen toll , doch ich darf aber der darf es sich nicht installen lol. grmpf :( Echt man.
-- Veröffentlicht durch JensBee am 19:10 am 24. Juni 2003
ich weiss nur, das der typ aus Magdeburg kam! mehr weiss ich nicht!
-- Veröffentlicht durch eskimo am 21:42 am 23. Juni 2003
Hey, der "Shop" von dem ging aber nicht zufällig mit B.... los? Die hatten mich da nämlich auch, weil ich da was bestellt habe! Auf einmal stand die Kripo vor meiner Türe! Naja, was solls, habe gesagt, ich habe das Zeug nicht mehr, weils so Anfang 2000 oder so war, und dann ist mir nix passiert! (Anzeige, die dann eingestellt wurde) Aber daraufhin bin ich aus der FXP Scene ausgetreten, und zum emule :gulp: Sauger geworden! War ne schöne Zeit, als ich noch diese netten Stros mit allen neuen Filmen hatte!
-- Veröffentlicht durch mastaqz am 18:27 am 23. Juni 2003
Zitat von HappyHugo am 18:23 am Juni 23, 2003 Na dann rechnen wir mal Pro Tag 3 Bestellungen a 5 Spiele sind 15 Spiele Das ganze über 3 Jahre sind 15 * 260 Tage (ohne WE) * 3 Jahre = 11745 Spiele also rund 12.000 Spiele Rechnen wir für jedes Spiel gnädig mal 35 Euronen kommen wir auf 420.000 EURO Tja Kollege das wird teuer :lolaway:
| tja, guter ansatz, aber strafe muss auch sein, also nochmal zur abschreckung 100000
-- Veröffentlicht durch HappyHugo am 18:23 am 23. Juni 2003
Na dann rechnen wir mal Pro Tag 3 Bestellungen a 5 Spiele sind 15 Spiele Das ganze über 3 Jahre sind 15 * 260 Tage (ohne WE) * 3 Jahre = 11745 Spiele also rund 12.000 Spiele Rechnen wir für jedes Spiel gnädig mal 35 Euronen kommen wir auf 420.000 EURO Tja Kollege das wird teuer :lolaway:
-- Veröffentlicht durch JensBee am 18:05 am 23. Juni 2003
joa, das kann doch schon etwas mehr werden!!! aber ehrlich! das musste doch voll der trottel gewesen sein! :crazy: wer macht schon solche geschäfte und löscht nicht mal die bestell mail sofort wenn das paket raus ist bzw. angekommen ist!!! :crazy: :noidea:
-- Veröffentlicht durch troska am 17:53 am 23. Juni 2003
jo hofen wir mal ;) @ Er :lol: andere machen sowas gratis
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 17:50 am 23. Juni 2003
Zitat von JensBee am 16:47 am Juni 23, 2003 zieht euch das mal rein! Der Typ vertickt seid drei jahren Raubkopien! Pro Tag 3 bestellungen a 5 spiele oder so! Junge junge! der darf blechen!!! :ohno: :eek:
| Da fällt mir nur ein zu ein: AUA!!! Das dürfte schon etwas mehr werden.... Aber wenigstens gings für deinen Kumpel gut ;)
-- Veröffentlicht durch JensBee am 16:47 am 23. Juni 2003
so, alles ist nun gelaufen! es war ne geschichte die anfang 2000 sich abgespielt hat! "Mein Kumpel" ;) hat mal nur zum ausprobieren bei einem Typen spiele (Raubkopien) per email bestellt! dummerweise hat er das wohl proffessionell gemacht und ist damit auf die fresse geflogen! ausserdem hat der typ drei jahre lang die bestellmail gespeichert gehabt und so sind die auf "meinem kumpel" gekommen! Tja, da würde ich mal sagen dumm gelaufen! Der nette beamte sagte nur, das wenn es hoch kommt mit einer kleinen geldstrafe zurechnen seie! Aber die wahrscheinlichkeit wäre sehr gering!!! zieht euch das mal rein! Der Typ vertickt seid drei jahren Raubkopien! Pro Tag 3 bestellungen a 5 spiele oder so! Junge junge! der darf blechen!!! :ohno: :eek:
-- Veröffentlicht durch jogoman am 0:49 am 15. Juni 2003
Zitat von DJ am 18:18 am Juni 14, 2003 @jogoman ich glaube ich kenne die original seite :) weil so einen hausdurchsuchungs faq habe schon mal auf ner seite ueber drogen gesehen :) , das blatt ist program :) @creon hehe kein problem
| jo ne ich meinte das nur wegen dem "du bist aber ein schlimmer" (oder so ähnlich) :biglol:
-- Veröffentlicht durch JensBee am 20:30 am 14. Juni 2003
jo, dange creon! ist doch schon sehr informativ gewesen! :thumb: aber jetzt erstmal heisst es abwarten was montag rauskommt! ich werde euch natürrlich informieren was da nun los ist! ;)
-- Veröffentlicht durch DJ am 18:18 am 14. Juni 2003
@jogoman ich glaube ich kenne die original seite :) weil so einen hausdurchsuchungs faq habe schon mal auf ner seite ueber drogen gesehen :) , das blatt ist program :) @creon hehe kein problem
-- Veröffentlicht durch jogoman am 17:05 am 14. Juni 2003
hier beschwert sich doch kener!
-- Veröffentlicht durch CREON am 16:56 am 14. Juni 2003
Zitat von CREON am 4:11 am Juni 14, 2003 Hatte mal so nen Text über die Hausdurchsuchung gelesen. Ich hab ihn in Google gefunden und hier reinkopiert.
| Wenn ich mich selber zitieren darf! Okay, ich hätte drauf achten sollen, aber ich hatte mal kein Bock. Ich hab doch extra noch angemerkt, dass ich cut & paste gemacht hab. Jetzt beschwert euch nicht. Okay, lustig isses schon :)
-- Veröffentlicht durch Vega am 15:57 am 14. Juni 2003
@ Creon thx für den Text, war wirklich sehr informativ, hätt echt nicht gedacht das man doch noch so viele Rechte hat, aber hoffentlich werd ich sie niemals brauchen achja und noch ein :lolaway: für " zurück zur Drogenhauptseite" (Geändert von Vega um 20:42 am Juni 14, 2003)
-- Veröffentlicht durch jogoman am 15:39 am 14. Juni 2003
:lol: jo sagt aber der richtige...mim hanfblatt als avatar... :biglol:
-- Veröffentlicht durch DJ am 13:22 am 14. Juni 2003
@creon lol hier aus deinem text letzte zeile zurück zur Drogenhauptseite, lol du bist ja ein ganz schlimmer :)
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 3:16 am 14. Juni 2003
Na das hab ich doch auch schon irgendwo mal gelesen :)
-- Veröffentlicht durch CREON am 3:11 am 14. Juni 2003
Hatte mal so nen Text über die Hausdurchsuchung gelesen. Ich hab ihn in Google gefunden und hier reinkopiert. Ich würde auch: Alte Platte mit Win oder Linux und Originallizenz installieren, die neue Platte bei den Eltern ins Zimmer oder gleich zur Oma oder zu nem Freund. Und halt alles illegale rausschaffen! Aber lies dir mal den Text durch, sind wichtige Verhaltensweisen drin. Und halt uns auf dem Laufenden! eine kleine Aufklärung über Hausdurchsuchungen!! Dieses KnowHow soll euch dabei behilflich sein, euch bei Übergriffen des Staates auf euere Privatsphäre zu unterstützen und euch euere Rechte, aber auch Pflichten etwas näher zu bringen. Als erster Grundsatz sollte euch eines bewusst gemacht sein: Keine Staatsgewalt darf im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln. Um Dich wirksam vor der manchmal auftretenden Willkür der Staatsgewalten zu schützen, musst du erst erkennen wo gültiges Recht überschritten wird und das bedeutet für Dich Wissen ist Macht. Wichtige Gesetzesgrundlagen (wenn ihr die mal genau lesen möchtet): Grundgesetz (Art. 13) und Strafprozessordung (StPO, Par. 110) Kleine Vorgeschichte: Jede Privatperson kann eine Strafanzeige bei den Behörden aufgeben, sofern sich diese Person nicht rechtens Behandelt fühlt (Diebstahl, Verletzung des Copyright-Gesetzes, Bedrohung oder auch wenn sie sich durch einen vermeidlichen Drogendealer bedroht fühlt). Diese Anzeige kann gegen eine bestimmte Peron oder auch gegen unbekannt gestellt werden (also haltet es euch immer gut bei eueren Nachbarn!!!! oder Geschäftspartnern???!???). Wenn dies der Fall ist oder die Behörden aus irgendeinem Grund auf eine Person aufmerksam geworden sind (abgehörte Telefone, gefundene Notizen bei einer Hausdurchsuchung, aussage bei einer Vernehmung einer Person oder sonstige Auffälligkeiten) wird ein Ermittlungsverfahren (EV) eingeleiten. Ein EV dient dazu anklagefähige Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der vermeidliche Verursacher nicht zur Verrantwortung gezogen werden. Während des EV hat die Polizei bzw. Kripo eine ganze Reihe an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und zu überführen (abhören, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Verdächtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen). Grundsätzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten im Falle einer HD: Keine Panik!! - einen klaren Kopf bewahren!!! Bei einer rechtmässigen HD kannst Du Dich auf keinen Fall gegen die HD wehren, Du musst diese dann schon erdulden und dabei nützt kein Anschreien, kein gar nicht's, das macht dich alles höchstens auffälliger und die Beamten werden genauer durchsuchen. Also wenn die Polizisten (meistens in zivil) dich besuchen, freundlich bleiben und auf keinen Fall mehr auskunft geben als nötig!!!!! Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich.", die Polizei darf also auf keinen Fall nach Belieben deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmässig tun würden, würden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezählte Lokalitäten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muss). Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Passierschein der Polizeibeamten für Deine Wohnung, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert: 1. April - 30. September : 21:00 - 4:00 und 1. Oktober - 31. März : 21:00 - 6:00. Natürlich gilt auch hier die Ausnahme für "Gefahr im Verzuge". Wenn also die Staatsgewalt an der Tür klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du ruhig und gelassen nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten währenddessen VOR der Tür. Aus der Lektüre erfährst du welche Räume durchsucht werden dürfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du während der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter übertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles für dich zu protokollieren, auch wenn es nur für dich ist, ist dies hilfreich. Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug", hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdächtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll. AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MÜNDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN ! Wenn du das tust dann hast du, als freier Bürger, dich mit dem Eingriff in dein Grunderecht einverstanden erklärt, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten. Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl gezeigt bekommst musst du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?". Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchführen wollen, so müssen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich später als ein Vorteil für dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklären solltest - für den Fall, dass du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem höflich aber entschieden bleiben. Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt für Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanälen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinlässt, und sie finden betriebsbereite Amateurfunkanlagen, für die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder. Was dürfen die Beamten während der HD? Grundsätzlich dürfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezählte Räumlichkeiten durchsuchen. Aufräumen müssen sie allerdings nicht, sie dürfen aber keine Gegenstände beschädigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB <=> was tun die Beamten?)! Lass dich nicht voreilig entmündigen. Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie länger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu führt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gründlich durchsuchen (Praxiserfahrungen) Weiter sind deine Freiheitsrechte während der Durchsuchung nicht eingeschränkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung frei bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stört - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO! Zettel und Notizen Die Beamten dürfen zwar alle Gegenstände und Schriftstücke in der Wohnung sichten aber keine Schriftstücke lesen (Schutz der Privatsphäre). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie später sagen du wärest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzögern. Das Durchsuchungsprotokoll Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdächtige Straftat enthält, verlangen. Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstände) erstellt. Die Beamten verlangen meistens später deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten lässt du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstück sorgfältig durchzulesen, und eine Erklärung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst. SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstände "freiwillig herausgegeben" wurden oder erst "beschlagnahmt" werden mussten. ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei NICHT EINVERSTANDEN und NICHT FREIWILLIG stehen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein! Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschüchterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachträglichen richterlichen Ueberprüfung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile! Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl stattfindet wirst du sogar ausdrücklich gefragt, ob du mit der Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstände einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du während der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen! Was die evtl. mitgenommenen Gegenstände angeht, bestehe darauf, dass alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Mühe zu ersparen, die einzelnen Gegenstände und den Fundort in der Wohnung so exakt wie möglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite. Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance überhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurückzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestätigung beim zuständigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gründe für die bereits erfolgte HD überprüfen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit gerät, kannst du dich direkt an den zuständigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme" beantragen. Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind für die Polizei tabu, beschlagnahmt werden dürfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt. zurück zur Drogenhauptseite
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 0:56 am 14. Juni 2003
wenn die schon kommen, dann muss es um was anderes gehen, kinderpornographie oder halt wirklich um verkauf im großen stile
| oder aber auch im Tausch ;)
-- Veröffentlicht durch mastaqz am 0:02 am 14. Juni 2003
Zitat von skater am 19:29 am Juni 13, 2003 also: ein verstoß gegen urhebergesetz ist es schon, wenn man nen text von ner HP auf seine eigene kopiert, oder sonswie entfremdet. es gibt nen paar sachen, weswegen er kommen darf: 1. er läd viele musikdateien (z.b. über KaZaA) runter, oder kopiert die von anderen CD und verkauft die dann ILLEGAL 2. er läd dateien (software) runter, oder brennt die und verkauft die dann 3. er kopiert windows und verkauft des dann ebenfalls... solche sachen können aber nur rauskommen wenn 1. er unmengen davon verkauft oder runterläd (muss auch wirklich viele sachen sein) 2. wenn er Win XP gebrannt hat und das dann "nach hause" telefonieren lässt (übers internet) 3. wenn jemand weis, dass es des verscherbelt und es gepetzt hat (wenns nen käufer war, dann war er sehr dumm) aber warscheinlich wird ihm nix passieren, wird entweder, wenn er noch nicht strafmündig is nen erzierisches gespräch geben, oder wenn er strafmündig is, ne verwarnung, oder, wenn es gaaanz schlimm war, ne geldstrafe... bei der spozelei (oder auch polizei genannt) würd ich nix falsches sagen, und vorher wichtige "geklaute" dateien auf CD kopieren, verstecken und auf der HDD löschen. einfach mal warten warum er vorgeladen wurde. wie alt is er denn?? P.S. ICH ÜBERNEHME KEINE HAFTUNG, WENN ICH GRAD WAS FALSCHES GESAGT HAB, DAS SIND ALLES NUR VERMUTUNGEN!!!
| das hat aber nix mit dem verkaufen zu tun,sondern mit dem runterladen. aber ich denke , dass die polizei nich zu jedem kommt, der beschuldigt wird, sachen runterzuladen, sonst könnte ich ja alle hier anzeigen. wenn die schon kommen, dann muss es um was anderes gehen, kinderpornographie oder halt wirklich um verkauf im großen stile
-- Veröffentlicht durch AlexW am 23:59 am 13. Juni 2003
davon hab ich aber au was gelesen...
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 23:56 am 13. Juni 2003
Wenn mich cniht alles irrt müssen doch sämtloche Verbingungsdaten sofort gelöscht werden, wenn sie nciht mehr für die Rechnung benöigt werden.... Deswegen hat doch T-Offline vor einiger Zeit Stress bekommen, weil die den Kram länger gespeichert hatten ..... Oder irr ich mich jetzt ?!? :noidea:
-- Veröffentlicht durch P4Peiniger am 23:36 am 13. Juni 2003
@skater die ISPs sind aber soweit ich weiß verpflichtet die IP 90 Tage zu speichern... man kann also gute 3 Monate nachvollziehen was wer mit welcher IP gemacht hat !
-- Veröffentlicht durch skater am 23:17 am 13. Juni 2003
das die bulletten seine IP gespeichert haben, glaub ich net, da diese ja jedes mal neu zugewiesen wird (oder hat der nen server?) und wenn, dann hat er vielleicht einfach nur pech gehabt, und ihm wurde einfach die IP zugewiesen, unter der vor ein paar millisekunden einer was gezogen hat. einfdach mal abwarten und unschuldig gucken
-- Veröffentlicht durch The Edge am 22:11 am 13. Juni 2003
ja schon klar, aber im regelfall werden 99% der leude über 21 generell mit EW-strafrecht verurteilt.......
-- Veröffentlicht durch AlexW am 22:11 am 13. Juni 2003
JooP! beinem alten klassenkameraden sindse auch so vorbeigekommen und ahben die 5saugenden rechner eingepackt...das verfahren lief fast 6monate weil immer wieder neue beweise gefunden wurden,.,...zcha ...was draus geworden ist weiss ich nicht genau glaub war geldstrafe und er darf sich keinen tele anschluss legen lassen... also nicht auf seinen namen :wink:...
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:09 am 13. Juni 2003
Zitat von The Edge am 22:08 am Juni 13, 2003 genau und ab 21 gibbet keine entscheidung mehr *zurück-;)*
| Es gibt auch ältere, die noch als Kinners bestraft werden... kommt auch die Reife an ;)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 22:08 am 13. Juni 2003
Zitat von Breaker10 am 20:19 am Juni 13, 2003 Ab 18 entscheidet der Richter ob er als Jugendlich behandelt wird oder als Erwachsender ;)
| genau und ab 21 gibbet keine entscheidung mehr *zurück-;)*
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:05 am 13. Juni 2003
@JensBee: Ich denk auch mal, dass es nix allzu ernstes sein wird... Außer, wenns nur ein Versuch ist, "deinen Freund" ausm Haus zu locken ;) Wenn es wirklich um was größeres ginge, wären die auch bei ihm gleich vorbeigekommen.....
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 21:11 am 13. Juni 2003
ich kenne schon 2 aus meinem etwas "entfernteren" bekanntenkreis, bei denen die polizei ohne jegliche vorwarnung aufkreutzte! bei einem weiß ichs etwas genauer: also er hat filme geladen und verkauft. die kamen dann zu 3. gegen 7 uhr morgens oder so. naja, dann gabs eine durchsuchung! die haben sich nur für sowas wie programme und filme interessiert. die ganzen gebrannten musik-cds haben die gar nicht interessiert. die haben angeblich sogar die ganzen raubkopien von filmen, die in original dvd-hüllen waren (mit gutem cover) nicht bemerkt :lol: der ist 38 jahre alt oder so!? keine ahnung was der als strafe bekommen hat ... auf jeden fall musste der dann erstmal mit auf die wache. er fand dann über die polizei raus, wer ihn verpfiffen hatte :biglol: (ich nicht ;)). hab sonst nix weiter mit dem zu tun. bei dem anderen war halt auch 'ne razzia, aber hab da keine infos drüber, außer das die sofort seinen rechner mitgenommen haben!
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 20:19 am 13. Juni 2003
Ab 18 entscheidet der Richter ob er als Jugendlich behandelt wird oder als Erwachsender ;)
-- Veröffentlicht durch The Edge am 20:15 am 13. Juni 2003
wird man nicht mit 18 stafmündig? :noidea: höchstens aber 21...
-- Veröffentlicht durch JensBee am 19:40 am 13. Juni 2003
Er ist vorkurzem 23 geworden und ist somit strafmündig! Soweit ich weiss ;), lädt er wenn nur über WinMX oder Emule was! Von Kazzaa lädt er gar nichts, da er weiss, das da welche aufgeflogen sind!!! Und wenn er was gezogen hat, dann hat er bestimmt nichts verkauft, da 1. das illegal ist und 2. wenn nur an freunde weiter gegeben hat! ne Hompage hat er zwar, aber da steht nichts drauf ausser das die in Bearbeitung ist (das mittlerweile auch schon seid fast einem Jahr!!!) ;) Ich habe ihm auch gesagt, das er erstmal am Montag fragen soll, worum das geht und danach kann/soll er handeln! vorher macht das keinen sinn irgend etwas verschwinden zu lassen! Er hat jetzt erstmal alle CD´s zusammen gepackt, damit er das nicht alles später machen muss! Ich denke mal, das wenn das was schweres ist, schon längst vorbei gekommen wären und den rechner usw einkassiert hätten und nicht vorher erst ne Vorladung geschickt hätten! oder?
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 19:40 am 13. Juni 2003
Ein Freund hatte das gleiche mal gehabt ist allerdings schon fast 10 Jahre her, er hatte mit einem Software getauscht und das haben die irgendwie rausbekommen, naja gab ne Gerichtsverhandlung danach musste er den schaden an die Firmen zahlen, waren so knapp 5000 DM und das war nur ein Teil da der Richter noch gnädig war könnte man so sagen ;) Achja, es kam noch ein Herr zu ihm mit der Polizei und einem Hausdurchsuchungsbefehl die wirklich alles auf den Kopf gestellt hatte, leider haben die nichts mehr gefunden. Aber bei deinem Freund kann es viel sein, vieleicht etwas runtergeladen und die haben die IP gespeichert :noidea: Drücke deinem Freund natürlich die daumen das es nichts schlimmes ist ;)
-- Veröffentlicht durch troska am 19:30 am 13. Juni 2003
ich würd vorher erstmal telefonisch klären worum das gehen soll wenns um daten geht ui würd ich den rechner einfach mal verschwinden lassen ;) cds natürlich auch
-- Veröffentlicht durch skater am 19:29 am 13. Juni 2003
also: ein verstoß gegen urhebergesetz ist es schon, wenn man nen text von ner HP auf seine eigene kopiert, oder sonswie entfremdet. es gibt nen paar sachen, weswegen er kommen darf: 1. er läd viele musikdateien (z.b. über KaZaA) runter, oder kopiert die von anderen CD und verkauft die dann ILLEGAL 2. er läd dateien (software) runter, oder brennt die und verkauft die dann 3. er kopiert windows und verkauft des dann ebenfalls... solche sachen können aber nur rauskommen wenn 1. er unmengen davon verkauft oder runterläd (muss auch wirklich viele sachen sein) 2. wenn er Win XP gebrannt hat und das dann "nach hause" telefonieren lässt (übers internet) 3. wenn jemand weis, dass es des verscherbelt und es gepetzt hat (wenns nen käufer war, dann war er sehr dumm) aber warscheinlich wird ihm nix passieren, wird entweder, wenn er noch nicht strafmündig is nen erzierisches gespräch geben, oder wenn er strafmündig is, ne verwarnung, oder, wenn es gaaanz schlimm war, ne geldstrafe... bei der spozelei (oder auch polizei genannt) würd ich nix falsches sagen, und vorher wichtige "geklaute" dateien auf CD kopieren, verstecken und auf der HDD löschen. einfach mal warten warum er vorgeladen wurde. wie alt is er denn?? P.S. ICH ÜBERNEHME KEINE HAFTUNG, WENN ICH GRAD WAS FALSCHES GESAGT HAB, DAS SIND ALLES NUR VERMUTUNGEN!!!
-- Veröffentlicht durch P4Peiniger am 19:24 am 13. Juni 2003
wenns es wirklich um Urheberrecht in Zusammenhang mit Computerdaten geht kann es durchaus zu einer Beschlagnahmung des Rechners kommen... der wird dann vonner Polimanzei gefilzt... also im Extremfall platten formatieren/ausbauen und brav das steinalte Win98 installieren das man irgendwo im Original noch hat... vielleicht war es auch nur was triviales... hat er zB ne Homepage? also ne richtige .de wo man per whois/denic den Namen + Anschrift rausbekommen kann und da hat etwas verwendet was urheberrechtlich geschützt war?
-- Veröffentlicht durch JensBee am 19:02 am 13. Juni 2003
Hi! ein Freund von mir ;) wurde von der Polizei Vorgeladen, da er gegen das Urheberrechts Verstossen haben soll!? Er weiss nicht wieso weshalb warum und ihm ist nicht genau klar, was das alles sein kann und was es mit dem Urheberrecht alles auf sich hat! Er wird erst frühestens am Montag erfahren wieso weshalb warum, da der Beamte heute keinen Dienst hatte! :( Nun einmal ein paar Verständnisfragen! Sollte er vorsichtshalber ein paar seiner Daten in Sicherheit bringen! Das soll nicht heissen, das er illegale Daten überhaupt besitzt! ;) Soll er sich schonmal um einen Anwalt kümmern? Was kann alles passieren? Ich habe leider vom Urheberrecht kein plan! :noidea: also, was sagt ihr dazu??? (Geändert von JensBee um 19:04 am Juni 13, 2003)
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