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-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:54 am 8. Aug. 2003
Na also,geht doch.
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 14:39 am 8. Aug. 2003
****update**** Das Ordnungsamt war da und hat denen zur Auflage gemacht die Mülltonne SOFORT durch eine neue größere und besser verschlossene auszutauschen. Des weiteren sollen die in absehbarer Zeit einem verbesserten Schutz gegen den Gestank bauen (Mauer etc.). Des weiteren wurde das Umweltamt Minden verständigt (again!!!) und sie haben eine Ordnungsstrafe aufgewbrummt bekommen und müssen weitere Mittel gegen Fliegen, Ratten und anderes "Viehzeug" finden um dieses gekrabbel zu unterbinden. Und die Einfahrt/Stelle der Mülltonne muss gesäubert/desinfiziert werden, da sich dort nach Angaben Gesundheitsamt "Keime und Pilze vermehren die die Deutsche Wissenschaft noch nicht kennt" ("Zitat"!!). Ich hoffe das ich jetzt endlich mal in Ruhe stinken,ähh lüften kann... Die never ending story macht Pause...
-- Veröffentlicht durch Ratber am 1:19 am 4. Aug. 2003
Laß die Komiker bei dir mal den Rüssel aussem Fenster halten (Am besten 5 Minuten Festhalten *gg*) und dann sollen se ohne rot zu werden erzählen das se nix riechen. ;)
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:49 am 3. Aug. 2003
das werd ich machen!
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 14:18 am 3. Aug. 2003
genau. lass dir das nich gefallen:thumb:
-- Veröffentlicht durch Ratber am 13:03 am 3. Aug. 2003
Ne Holzhütte bringt da garnix. Das is wie ne Spanische Wand bei der Bombenentschärfung. Nur Optische Kosmetik weil Gestank keine Wände kennt. Ich sagte ja schon das de hartnäckig sein mußt. Bestell das Ordnungsamt dahin und am besten wenn es so richtig schön müffelt. Bei der derzeitigen Hitze absolut kein Problem. Die sollen auch gleich bei dir ne "Schnüffelprobe" nehmen. wenn die meinen das das erträglich ist dann bestehe drauf das du das Schrifftlich bekommst. Weigern se sich dann ab zum Ordnungsamt und den Vorgesetzen aufsuchen und Druck machen.
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 10:16 am 3. Aug. 2003
geh ma zum anwalt! minden kann sich ja auch irren!!!
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 10:07 am 3. Aug. 2003
*nochmalaufdiemülltonnezurückkomm* jetzt haben die da nen holzhäuschen rumgebaut, aber die brühe läuft immer noch aus, ganz zu schweigen von dem gestank. was soll ich machen?? das umweltamt minden hat das so abgenommen als genehmigt. was kann und soll ich machen?? der gestank bei 30° ist unerträglich, und lüften kann man nicht mehr!!
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 1:14 am 24. Juni 2003
@Ratber: vielen dank für deine hinweise. die sache ist heute (naja gestern), an das Staatliche Umweltamt Minden gegangen, schön mit beweisfotos und die sehen schlimmer aus als die "bronx von Mexico City" naja mal sehen was das gibt
-- Veröffentlicht durch QnkeI am 22:33 am 23. Juni 2003
@AlexW labber keine sch****e. 1. kannst du das garnet 2. du hast garkein laptop 3. angeber
-- Veröffentlicht durch Ratber am 22:18 am 23. Juni 2003
Nimm den Einfachsten und Sinnvollsten Weg und melde dich beim Ordnungsamt. Die sind dafür zuständig. In der Regel kommen die innerhalb von 1.2 Tagen vorbei und werden dem Abteilungsleiter vom Supermarkt sagen was zu machen ist. Sollte sich der Supermarkt Querstellen und nicht reagieren kommt Stufe 2. Das Gesundheitsamt wird eingeschaltet. Qie jeder weiß tummelt sich im Abfall allerlei ungeziefer was dann auch diverse Sachen überträgt (Fliegen). Spätestens dann bekommt der Supermarkt in zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt anweisung eine Dichte Tonne anzuschaffen. Das geht normalerweise recht flott. Die Adresse bzw. Tele. des Ordnungs/Gesundheitsamtes erfährste bei der Stadtverwaltung.
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 17:50 am 23. Juni 2003
ein paar nachbarn haben zum glück fotos gemacht von der mülltonne wo die noch voll war. das foto ist jetzt beim umweltamt und gesundheitsamt. das wird richtig ärger geben, da die ja auch fleisch und so was reinschmeißen (ratten haben wir hier auch mittlerweile). und obwohl die tonne leer ist, stinkt es noch immer penetrant. also ich glaub ich werd noch zur polizei gehen und ne anzeige machen wegen belästigung. achja, das bauamt wurde auch eingeschaltet wegen zu nah an der grenze mülleimer, oder so ähnlich. sogar die nachbarn die 2 häuser weiterwohnen meckern ueber den gestank..
-- Veröffentlicht durch Hitman am 15:50 am 23. Juni 2003
Jo, ich würde das aber dann auch durchziehen und mich nicht auf Kompromisse einlassen. Die meißten versuchen dann sowas zu finden wie: Ja, die machen wir in 3 Wochen weg. Oder: Die kommen woanders hin un stehen nur vorübergehend da. Oder: Soll Ihnen doch egal sein. Also das grenzt an Belästigung wenn ich mich irre oder? In dem Falle könnte man doch (nach einem Bescheid mit Frist und Mietkürzungsdrohung beim Vermieter) eine Anzeige machen ? (irre ich mich nun?aber eigentlich stimmt es ja,weil man einen die "Frischluft verwehrt" und durch gestank belästigt)
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 13:30 am 23. Juni 2003
nun es war schon sehr penetrant der geruch, sowie die fliegen, die haben mich auch ganz schön stark geärgert beim zoggen am pc. immer auf den bildschirm.. und dann wurds noch ziemlich warm im zimmer, dank meinen rechnern. also alles in allem könnte ich wohl 20% abziehen, da ich ja 2 zimmer (von 4) nicht lüften konnte wegen dem geruch...
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 12:06 am 23. Juni 2003
Je nach Belästigung 10-30% der NKM.
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 10:40 am 23. Juni 2003
und was meinst du wieviel ich ihm kürzen soll? 100€ oder ist das zuviel? nun gut, das sind die beiden schlafzimmer die ich nicht lüften kann (da sie zur supermarktseite zeigen.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 10:08 am 23. Juni 2003
Sprich mit Deinem Vermieter, er soll sich im eigenen Interesse darum kümmern, da Du sonst nach einer gesetzten Frist die Miete kürzt.
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 9:46 am 23. Juni 2003
:moin: ich hab da mal ein neues problem, und zwar: ich wohne zZ noch in einem mehrfamielienhaus, welches direkt an einen supermarkt grenzt. nun hat der supermarkt eine mülltonne die sooo erbärmilch stinkt, das ich 2 wochen nicht lüften kann (wird 14tägig geleert). und wenn ich lüfte komme fliegen und so nen gedöns rein. was kann ich alles machen? mit dem supermarkt habe ich schon gesprochen das die mülltonne uns stört (es haben sich schon mehrere mitmieter deswegen beschwert), doch gemacht hat keiner was. heute hats geregnet und die mülltonne (natürlich übervoll mit müll) ist ausgelaufen und die ganze brühe/suppe in den gulli, das hat noch viel mehr gestunken und einige nachbarn haben gleich spontan eine "wischaktion" gestartet. nun meine frage: was kann ich gegen die mülltonne machen? ordnungsamt wegen geruchsbelästigung? gesundheitsamt wegen den fliegen (hygiene) vermieter wegen mietminderung durch geruchsbelästigung was fällt euch noch ein?
-- Veröffentlicht durch Ratber am 21:19 am 18. Mai 2003
Yo,dann würde ich mal nen Gespräch anschlagen um das zu klären. Kann auch sein das man die Mwst. auch Privat absetzen kann aber das wäre mir jetzt neu. Deswegen unbedingt klären. Schließlich gehts ja nicht um kleingeld
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 15:15 am 18. Mai 2003
der wasserschaden ist privat entzstanden in einem mehrfamilienhaus und durch fremdverschulden.
-- Veröffentlicht durch Ratber am 14:40 am 18. Mai 2003
@masterofavenger Zu Ticket. Die erste Forderung muß innerhalb von 3 Monaten kommen sonst ist der Anspruch verjährt. Da du ja inflagranti erwischt und deine Personalien aufgenommen worden sind gilt das also schon sofort als erste Forderung (Gilt Bundesweit) Danach muß allerdings inerhalb von 2 Jahren das Geld gefordert werden sonst verfällt die Forderung. Jede forderung startet damit eine weitere 2 Jahresfrist. Also könnte der Verkehrsbetrieb alle 23 Monate und 28Tage eine Forderung stellen damit das spielchen endlos weitergeht. Allerdings häufen sich danach immermehr "Bearbeitungskosten" an. Gesetzlich ist die erste Mahnung (Nach Zahlungsaufforderung) Kostenfrei.Danach können se jedesmal ne Bearbeitungsgebür aufschlagen. Du hast 30€ überwiesen wie du sagst. Schreib denen oder begeb dich selber dorthin und nimm den Einzahlungsbeleg mit. Wenn du die sache übrigens "Verschleppst" dann kann das nurnoch teurer werden. Mein Rat: Klär das schnellstens und las dir die Kosten vorrechnen. Zu Wasserschaden: Haste den Schaden Gewerblich oder Privat ? Wenn Gewerblich dann bekommste immer Netto und mußt dir mit den entpsrechenden Unterlagen die Mwst. vom FA wiederholen. Ansonsten nochmal bei der Versicherung vorsprechen und klären. auch hier gilt: Keine Zeit verschwenden.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 11:51 am 18. Mai 2003
Zitat von masterofavenger am 13:18 am Mai 16, 2003 Ich hab da nochmal ne juristische Frage: und zwar: Wasserschaden an Versicherung gemeldet. Schadensersatzforderung gestellt, durchgekommen. Jetzt wird aber nur der Nettobetrag überwiesen (das sind 16% Mehrwertsteuer weniger). mit fehlen hierdurch ein paar hundert Euro. Ist das rechtens? Es wird gesagt nch $ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur Nettobeträge wenn es sich um Kostenvoranschläge oder Gutachetn handelt. Da aber keine Gutachten erstellt sondern nur tatsächliche Werte genannt wurden ist dieses doch nicht zutreffend oder?
| Soweit ich weiss, gilt es nur, wenn es gewerblich absetzbare Werte sind. Die Post ersetzt Gewerbetreibenden verlustige oder beschädigte Sendungen auch nur netto.
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 11:46 am 18. Mai 2003
*schieb*
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 13:18 am 16. Mai 2003
Ich hab da nochmal ne juristische Frage: und zwar: Wasserschaden an Versicherung gemeldet. Schadensersatzforderung gestellt, durchgekommen. Jetzt wird aber nur der Nettobetrag überwiesen (das sind 16% Mehrwertsteuer weniger). mit fehlen hierdurch ein paar hundert Euro. Ist das rechtens? Es wird gesagt nch $ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nur Nettobeträge wenn es sich um Kostenvoranschläge oder Gutachetn handelt. Da aber keine Gutachten erstellt sondern nur tatsächliche Werte genannt wurden ist dieses doch nicht zutreffend oder?
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 16:28 am 12. Mai 2003
An die Leutz mit den Fahrrad-Problemen. Hier mein Tipp: Lest Euch mal die Paragraphen §§ 633 ff. des BGB durch. Da steht genau, welche Rechte Ihr habt und welche Pflichten der Händler oder Verkäufer hat. Um es kurz zu machen: erstmal musst du dem Händler die Gelegenheit geben, nachzubessern oder die Mängel zu beseitigen. Falls das nichts bringt, müßt Ihr Euch auf Preisminderung einigen. Falls sich keine zufriedenstellende Einigung abzeichnet, kommt es zur Wandlung, also Nichtigkeit des Vertrages (der Absichtserklärung). Das heißt, dass du das Fahrrad nur zurückgeben kannst und dein Geld zurück erhälst, wenn die Schritte 1) Beseitigung der Mängel oder 2) Preisminderung nichts gebracht haben oder nicht zustandegekomen sind. Die Chancen für dich stehen gut. Bin BWL-er mit Jurakennstnissen.
-- Veröffentlicht durch AlexW am 15:38 am 11. Mai 2003
hm verjährung weis ich nix drüber aber 2 jahre sind es bestümmt so um den dreh... weniger als 1jahr keinesfalls
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 15:21 am 11. Mai 2003
stimm auch wieder. aber gibts da nicht irgendwo ne lücke im recht? aber wieso verlangen die anstatt den doppelten fahrpreis oder 30€ einfach 45€? das kann doch nicht angehen (der fahrpreis leigt bei knappen 12€). 12€ * 2 = 24€ also 30€ minimum - und nicht 45€ oder hab ich mich da verrechnet?
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 15:13 am 11. Mai 2003
Zitat von masterofavenger am 16:48 am Mai 10, 2003 jo, das werde ich mal machen, aber trotzdem ist meine frage auf verjährung nicht wirklich beantwortet...
| Slidehammer hat Recht. Es kommt auf den Zeitpunkt der Forderung an. Beim Blitzen gilt die Zustellung der Forderung, beim Schwarzfahren wird die Forderung ja direkt gestellt...
-- Veröffentlicht durch CREON am 14:14 am 11. Mai 2003
Ich bin auch mal total Idiotisch erwischt worden. Bin immer mit Bruders Ticket gefahren, Richtung Düsseldorf. Richtung Köln hab ich selber ein Ticket. Nur einmal, da bin ich direkt von Köln nach Düsseldorf, auf der anderen Rheinseite, da wußte ich nicht, wann welches Ticket gilt. Statt zu sagen ich will Nachlösen (hätte glaub ich gar nicht genug Geld dabei gehabt), hab ich einfach dem das andere Ticket mit anderem Namen auch gezeigt, dachte das fällt vielleicht nicht auf... na ja, so blöd bin ich nie wieder! Ich hatte dann auf die erste Mahnung gewartet und dann aber die Mahngebühren nicht mit überwiesen. Die wollten sie dann aber auch noch haben. Ich wette die hätten wegen Mahngebühren kein Terz mehr gemacht, das ist meistens per Software so geregelt, dass bei minimalen Beträgen keine Mahnung geschickt wird. Hab sie dann aber (waren 2,5 €) doch noch überwiesen. Also verjährt ist das Blitzen in der Tat nach 3 Monaten, aber bei der Bahn dürfte die gleiche Zeit wie bei allen möglichen Zahlungsaufforderungen gelten, das müßten in der Tat 2 Jahre sein. Wenn sie dich allerdings regelmäßig anschreiben, dann weiß ich nicht, ob sie nicht irgendein Sonderrecht haben, auch über die 2 Jahre hinaus noch was zu verlangen, denke aber eher nicht. @desert: so ein fahrrad hatte ich auch schon, ein händler hat immer 2 nachbesserungsversuche, sowohl bei pc teilen als auch beim fahrrad. d.h.: kaufen -> 1. mangel -> nachbessern -> 2. mangel -> nachbessern -> 3.mangel -> nachbessern -> 4. mangel -> geld zurück! ist echt sch****e mit solchen dingern, ist auch immer das gleiche. bei mir war auch kette andauernd ab. mein opa hat das dann nen paar mal repariert, da war gut...
-- Veröffentlicht durch GenialOmaT am 19:46 am 10. Mai 2003
Hab mal versucht ne Strecke mit der Bah schwarz zu fahren, weil da eigentlich nie jmd kontrolliert! 4€ hätte das Ticket für Hin- und Rückfahrt gekostet. Naja und genau an dem Tag kam ein kontrolleur! Ich natürlich schnell ne gschickte Ausrede überlegt. Habe gesagt, dass ich nur nen 5€ Schein habe und auf den Kartenautomaten nur 10, 20 und 50€ Scheine abgebildet waren (stimmt sogar) und ich nicht wußte, dass man auch den 5er nehmen kann ;) Der Typ hat mir das abgekauft und ich habe den regulären Betrag im Zug gezahlt :) MfG
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 18:07 am 10. Mai 2003
bin ja selber fast einer. nach 2 jahren erst? na egal, die werden sich schon wieder melden. ich bin allen meinen pflichten nachgekommen. hab dem ne mail geschickt er solle doch mal die kontostände überprüfen, geld ist schon da.
-- Veröffentlicht durch Slidehammer am 17:10 am 10. Mai 2003
Verjährung nach 3 Monaten? kann net sein. Müsste auch 2 Jahre gehn bis verjährt is. Die haben die Forderung ja rechtzeitig gestellt. Am Besten is man geht persönlich hin und klärt das in nem Gespräch Auge in Auge. Und immer dran denken: höflich bleiben auch wenns schwer fällt, denn schaltet nen Beamter mal auf stur - is sense...
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 16:48 am 10. Mai 2003
jo, das werde ich mal machen, aber trotzdem ist meine frage auf verjährung nicht wirklich beantwortet...
-- Veröffentlicht durch AlexW am 15:06 am 10. Mai 2003
ich hab 3 bescheide bekommen über 30 euro... sch**** bahn eben... die computer zum kofen der karten gehen nitt gaputt das ist computer das geht imma... :lolaway: naja.... inzwischen lass ich mir die karten mithilfe meines laptops an den kisten ausdrucken... umständlich aber günstig... Ich hab nie bezahlt und hab auch nix weiter erhalten... in deinem fall würd ich sagen du schreibst den spacken nochma und legst ne kopie des bscheides mit rein wo drtauf stehen tut das du der 30 euro wie in dem schrieben gezahlt hast... das schreiben mit der 30 euro aufforderunf beilegen und unterstreichen :wichtig:... Alex
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 14:12 am 10. Mai 2003
keine ahnung. in dem ersten und letzten schreiben welches ich bekommen habe steht drin, bezahlen sie den mahnbetrag: 42,20 + 3 mahnkosten auf das konto. dabei wurde die forderung (30€) bezahlt. die spinnen die, wieso das so hoch ist: keine ahnung.
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 13:00 am 10. Mai 2003
@Desertdelphin: ich hab mich mit so Rädern auch schon tierisch auf die Fresse gelegt, wenn bei >30 km/h die Kette rausgesprungen ist *aua* Damals haben die das rapariert udn nach 2 Wochen was die selbe schei** wieder... :gulp: ... Aber dann wurde es "leider" geklaut :lol: Bei PC- Bauteilen darf der Händler/ Hersteller 3x nachbessern, dann kannst Geld zurück verlangen.... Aber obs sowas auch bei Fahrrädern gibt --> Keine Ahnung :( @masterofavenger: Warum wollen die jetzt überhaupt 45€ ?
-- Veröffentlicht durch Desertdelphin am 12:02 am 10. Mai 2003
Ich hab auch ein prob. mein vater will sich zwar noch drum kpümmern aber es belasstet mich grad. Hab nen billig rad gekauft *jaja ich weiß dumme idee* weil ich eins brauchte und nciht mehr geld hatte. jetzt ist es aber permanent irgendwie kacke. Pedal ist jetzt lcker geworden und abgerissen (auch wenn ichs wieder festgeschraubt hab) geld zurück geht net und auch so nen einkaufsgutschein ham se erstmal abgelehnt. vater hat aber gemeint wenn das jetzt öfter passiert und die das (zB) 3 mal oder so machen müssen MÜSSEN die mir wenn cih will das geld zurückgeben. Stimmt das??? wenn ja wie oft ? hab keine lust alle 3 wochen hin zufarhn und was zu reparieren :/ Freundin macht sich auch sorgen weil se bericht gesehen hat wie gefährlich diese sch**** räder sind ... Danke ;-)
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 11:49 am 10. Mai 2003
aber wenn du geblitzt wurdest und nicht innerhalb der frist von 3 monaten bescheid hast, brauchst du nicht mehr zu bezahlen. oder sehe ich das jetzt falsch?
-- Veröffentlicht durch Henro am 11:30 am 10. Mai 2003
nene ... solche Forderungen verjähren nicht nach 3 Monaten ... ich glaube das sind 2 Jahre oder so ?!
-- Veröffentlicht durch masterofavenger am 11:25 am 10. Mai 2003
ich bin am 8.11.02 nicht gewollt schwarz gefahren. ich hatte nicht mehr genug geld bei mir um mir eine fahrkarte zu lösen, ich benutze normalerweise immer die ec-karte beim zugbegleitpersonal um mir nen ausweis zu besorgen. na wie dem auch sei, auf deren forderung von 30€ habe ich nen beschwerde brief geschrieben. die 30€ habe ich dann im april bezahlt (5 monate später). jetzt wollen die 45€ haben von mir. aber meine frage: wann ist das verjährt? mir hat ein freund gesagt das wenn nach 3 monaten keine forderung vor liegt ich nicht mehr bezahlen muss. stimmt das?
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