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-- Veröffentlicht durch Jack the Ripper am 19:24 am 27. Mai 2004
*FehlerGefundenHab* Warum hat Surfer nur 1 Betrag insgesamt geschrieben???:noidea: @Topic Ich würd den Typen mal anrufen. Ist schneller und persönlicher als Email. Ebay schlägt das sogar vor bei Komplikationen:thumb:
-- Veröffentlicht durch MilleniumEli1 am 18:53 am 27. Mai 2004
@sdr: recht haben und recht bekommen ist leider nicht immer das gleiche :(
-- Veröffentlicht durch razzzzia am 17:11 am 27. Mai 2004
:crazy:
-- Veröffentlicht durch Marodeur am 16:51 am 27. Mai 2004
her mit den Leichen :lolaway:
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 16:48 am 27. Mai 2004
tja der cool ist leider kein besonders verlässlicher handelspartner:ohwell:
-- Veröffentlicht durch Bliemsr am 16:44 am 27. Mai 2004
Wow! Auch eine geile Art, ein 18 Monate altes Topic zu reanimieren.:lol: Und ich wunderte mich, wieso der Artikel "ungültig" ist. :noidea: (Geändert von Bliemsr um 16:45 am Mai 27, 2004)
-- Veröffentlicht durch SDR am 15:35 am 27. Mai 2004
naja ich bin also nicht der einzige. mich hat er zusammen mit nem Kumpel um 2 AMD-CPU's beschissen (Athlon 2500erXp @ 2800er MP), die vor 6 Monaten bezahlt wurden und bis heut nicht da sind. In erster Linie wohl dehalb weils das Stepping nich mehr gibt, aber die Kohle hab ich auch noch nicht. Ich erstatte jetzt die Woche Anzeige un dann wir das teuer! Schadenspauschale, 2x (da 2Auktionen 15€) Zinsen, (3,5% auf ein halbes Jahr gesehen) Ausfallkosten (5% pro Monat des Werts des Komplett-PC's) Sind schon fast 1000€, die mein Anwalt ausgerechnet hat! Un das Beste: Ich kann alles geltend machen, da das Angebot, die Worte: "Professionell modifiziert" "Garantie", "ordentliche Rechnung" enthilet. Damit ersxcheint das Angebot als gewerblich. Und da ich die CPU's gewerblich gebraucht hätte.... voilá... ist er als Geschäftsmann haftbar zu machen... Nicht zu vergessen: Betrug, arglistige Täuschung, Steuerhinterziehung (ordentliche Rechnung heißt Mehrwertsteuer, die man als Verkäufer abführen muß...)
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 0:43 am 24. Nov. 2002
Also den kleingedruckten Text finde ich auch nicht grade toll... der ist so klein und dann auch noch in ner besch*** Schrift+ Fett, dass man den fast nicht entziffern kann!!! Wäre der selbst Text in der selben Gröge wie der obere, würde ich 100%ig sagen, dass es ok ist.... Aber... Naja
-- Veröffentlicht durch Ratber am 22:35 am 23. Nov. 2002
Also das Angebot bei Ebay ist derartig vermurkst. Klar gibt es missverständnisse. Es so reinzusetzen ist einfach nicht die feine Art. Zugute halten kann man natürlich das wer nicht lesen kann eben zahlen muß. Ich hab zwar nen Account aber bis jetzt 0 Aktionen weil mir das ganze zu wackelig ist. Bis jetzt hab ich alles noch Privat oder über Foren und sonstige Bretter loseisen bzw. Kaufen können.
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 19:54 am 23. Nov. 2002
ne sorry ich meinte die 4 die hintereinander kamen, die erste negative bewertung kann ich net nachempfinden, da ich dem typen mindestens 10 emails geschickt habe, jedoch keine antwort bekommen habe! und bei der letzten habe ich vergessen zu überweisen!
-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 19:54 am 23. Nov. 2002
@ coolzero, es geht hier nicht um den geplatzten Deal, der ist (fast) vergessen. Es geht vielmehr darum das unseriöse anbieter einem immer mehr sen Spaß an eBay kaputtmachen. Und wenn ich etwas verkaufe das in der Artikelbeschreibung einen bestimmten Zustand beschreibt und dann kleingedruckt unten etwas anderes Schreibe ist dies zutiefst unseriös. btw. Ich hatte mit meinem Shop bei ebay über 2000 Auktionen und 1!!! mal negativ und 2 !!1 mal neutral, mit meinem jetzigen Privaen Account habe ich bei fast 250 Bewertungen auch nur 1 negative und die von einem Spaßverkäufer (kann man ja nachsehen).
-- Veröffentlicht durch slipknotter am 19:47 am 23. Nov. 2002
Hä? Die 6 schlechten hast du bekommen, weil du im Urlaub warst? Du hast aber mehrere Schlechte Bewertungen und das nicht am Stück! Warst du jedesmal im Urlaub, wenn du eine schlechte bekommen hast?
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 19:40 am 23. Nov. 2002
@surfer die 6 negativen bewertungen, kamen daher, das ich im urlaub war, und meinem vater gesagt habe er solls verschicken, was er jedoch verpennt hat! Also kann ich daran nix ändern und bin daran net schuld! asserdem finde ich es acuh net korrekt von dir das du in jedem thread das ich eröffne wo ich was verkaufe gleich meckern musst, bloß weil du eine schlechtes geschäfft mit mir gemacht hast wo natürlich klar ich dran schuld war! Aber das zweite mim ram lief doch ganz glatt über die bühne ohne probleme oder etwa nicht? (Geändert von Coolzero2k1 um 19:43 am Nov. 23, 2002)
-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 19:21 am 23. Nov. 2002
:hell: :hell: :hell: Also wenn ich so ein Bewertungsprofil wie Deines sehe und dann noch Auktionen mit Kleingedrucktem!!! finde ich das gelinde gesagt zum :gulp: !!! Der Sinn von eBay wird von solchen ******* wie Dir total mißachtet und ehrliche eBayer die sich bemühen immer faire Geschäfte abzuwickeln werden von solchen Betrügern wie Dir, fowel und skynet um nur 3 Beispiele zu nennen) förmlich in die Eier getreten. Auserdem wenn mich nicht alles täuscht,bist Du doch erst 15 oder 16, oder? Und als solcher nicht zum Handel auf eBay berechtigt. :hell: :hell: :hell:
-- Veröffentlicht durch Urbs am 18:10 am 23. Nov. 2002
Schaut mal genau hin... Ich sag dazu nur Schnäppchen Jäger, 15 sec. vor Auktionsende bieten, das ganze nur halb durchlesen, und dazu noch keine Ahnung vom Produkt haben tun... Die Auktion geht doch nicht umsonst über mehrere Tage, wenn man sich ernstahft für was interessiert, und die Beschreibung nicht versteht, hat man doch genug Zeit nachzufragen! Wer bietet ohne von dieser Möglichkeit gebrauch zu machen hat es nicht besser verdient
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 18:01 am 23. Nov. 2002
nö der soll aus seinen fehlern lernen, und das ding nehmen!
-- Veröffentlicht durch CREON am 17:59 am 23. Nov. 2002
Lese ich das jetzt richtig, dass du den Prozessor noch gar nicht verschickt hast? DAss er schon gar net kapiert hat, was er da überhaupt ersteigert hat? Warum hat er ddann eigentlich mitgeboten? Was ist das denn für ein Spasti? Kommt mir vor wie einer, der irgendwie nur sch****e verzapfen wollte, um anderen zu schaden! Kannst du den nicht wegen irgend was anzeigen? Ist ja so, als würde jemand leere Kartons versteigern *lol*. Ich würde den Typen bei E-Bay melden, dass er einfach mitbietet ohne zu wissen, was er eigentlich tut. Verkauf das Ding einfach an den zweibietenden und sag e-bay, dass der Verkauf nicht zustandegekommen ist.
-- Veröffentlicht durch CREON am 17:54 am 23. Nov. 2002
Na ja, kleine Schrift? Immerhin war die "kleine Schrift" sogar Fettdruck.. ich denke auch, dass ein Umtausch nicht gerechtfertigt ist. Warum gibst du dir nicht einfach die Mühe und erklärst ihm, wie er den Rechner mit den 266 FSB zum Laufen bekommt?
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 17:50 am 23. Nov. 2002
@marode kann er ja machen, jedoch muss ich das teil ja erst testen bevor er ersatz bekommt! Wenns net kaputt ist, dann muss ich auch nix ersetzen!
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 17:41 am 23. Nov. 2002
genau, dass hast du ziemlich dusselig ausgedrückt;) btw: ich würd son quatsch mit der kleinen schrift bei ebay lassen;), auf mich macht das z.b. einen unserösen eindruck
-- Veröffentlicht durch Marodeur am 17:38 am 23. Nov. 2002
Wahrscheinlich sacht er "schicken se das teil her" und nachdem er das dann bekommen hat "hey, das Ding is kaputt.". Aber ich würd auch mal sagen du hast Recht.
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 17:11 am 23. Nov. 2002
ahh ok danke! Nu hab ich ihm ma ne email geschrieben und mich noch recht zurück gehalten! Hab ihm halt gesagt das das fernabsatz gesetz für privatpersonen nicht gilt! Ach mom ich post einfach was ich geschrieben habe :biglol: Guten Tag! Ich habe in die Auktion reingeschrieben das der Prozessor ein 2GHZ Celeron ist! Wenn sie das klein geschriebene nicht lesen, dann sind sie afaik selber schuld! Das mit dem Fernabsatzgesetz stimmt vielleicht bei einem online-shop oder ähnlich, es gilt jedoch nicht für Privatpersonen! Da ich kein Gewerbe führe, gilt das fernabsatz gesetz nicht! Ich muss nur für austausch sorgen, falls die cpu kaputt gehen sollte! Mit freundlichen Grüßen Thomas Zelch Mal schauen was er antwortet :hell:
-- Veröffentlicht durch Deathblow DoG am 17:07 am 23. Nov. 2002
312 b Fernabsatzverträge (1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. google hilft ;)
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 16:57 am 23. Nov. 2002
biste dir da sicher das es net für privat personen gilt?
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 16:55 am 23. Nov. 2002
1. hast du runtergeschrieben,das es ein orig 2gig ist 2. fernabsatzgesetz gilt afaik nicht für privatpersonen
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 16:55 am 23. Nov. 2002
ja aber er kann ja innerhalb von 14 tagen die cpu zurück schicken und das geld zurückverlangen!
-- Veröffentlicht durch Godot am 16:53 am 23. Nov. 2002
allein schon der ebay name is soooooooooooooooooo beschissen!!!!!!!!!!!!!!!
-- Veröffentlicht durch Godot am 16:52 am 23. Nov. 2002
die auktion is völlig in ordnung... wer das nicht kapiert, ist selber schuld! du versprichst ja keinen originalen 2,6 GHz Celeron...
-- Veröffentlicht durch Dodger am 16:52 am 23. Nov. 2002
Er hat gelesen, was da steht. Wenn er´s nicht kapiert, sollte er das Bieten sein lassen. Wenn er bietet, ohne genau zu wissen, was er da kaufen will, hat er selbst Schuld. Nur meine Meinung.
-- Veröffentlicht durch Coolzero2k1 am 16:45 am 23. Nov. 2002
Also ich habe meinen celli dort verkauft, Hier ist die auktion! So nun hat der Kerl mir diese email geschrieben: Da Artikelbeschreibung 533 FSB nicht den Angaben entspricht und 26660 nur die Angaben sind wenn ich übertakte und diese Angaben absolut verwirrend sind. Um weiter Komplikationen zu vermeiden(Versandkosten,Umtauschrecht),trete ich jetzt schon vom Vertrag zurück. Sollten Sie nicht damit einverstanden sein,mache ich spätestens bei Erhalt der Ware von meinem Rückgaberecht gebrauch laut Fernabsatzvertrag Was kann ich da machen?
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