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-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:45 am 27. Nov. 2002
Ich meinte eher die 2 Topics die sich genau um die ALDI-PC's drehen
-- Veröffentlicht durch SirHenry am 8:27 am 27. Nov. 2002
jo ich hab das schon gesehen mit den Grafikkarten-Kartons... frage mich nur warum die jemand kaufen will... mal ehrlich gibt es wirklich solche Deppen auf Erden die sich dermassen übern Tisch ziehen lassen? Wenn ja - dann hab ich glaub ich den job verfehlt.. da kommt man ja bei e-Gay mit den Käsebrötchen, GrafikkartenKartons, "leicht"-Beschädigten CPU´s etc.. viel schneller zur ner Million EURO. btw- hab gestern meinen ersten -> :gluehwein: dieses jahr... :dance:
-- Veröffentlicht durch Ratber am 21:29 am 26. Nov. 2002
@Henry Schau mal etwas weiter hinten im Offtopic dann findeste zu dem Thema noch zwei Topic's ;)
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 19:57 am 26. Nov. 2002
Zitat von SirHenry am 13:02 am Nov. 26, 2002 @Fowel wieso hast du das eigentlich gemacht?
| Eine g e n i a l e Frage! :lolaway: hmm, was wollen Verkäufer nur immer bei eBay, hmm? :noidea:
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 16:43 am 26. Nov. 2002
"von vorn herein" ;)
-- Veröffentlicht durch SirHenry am 13:02 am 26. Nov. 2002
@Fowel wieso hast du das eigentlich gemacht? Also wieso kaufst du dir nen Aldi PC und willst denn dann gleich wieder loswerden? War das alles von vornherein geplant? oder hattest von 2 Oma´s 2x den Aldi PC bekommen und wolltest einen gewinnbringend loswerden? :lol:
-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 9:57 am 26. Nov. 2002
meinst wirklich:noidea:
-- Veröffentlicht durch Ratber am 2:09 am 26. Nov. 2002
Das so nebenbei. Aber die Nebenkosten sind eben Nebenkosten also Verpackung und Versand,evtl. Versicherung. Hier sind die "Nebenkosten" wesentlich größer als der Kaufpreis. Auch für geistige Tiefflieger ist offensichtlich das man hier die Ebay-Gebüren umgehen will. Sonst könnte ja jeder nen Luxisliner für 1€ +1'000'000 an nebenkosten verkaufen ;)
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 1:38 am 26. Nov. 2002
mal was anderes, fowel ist noch keine 18, also auch nicht geschäftsfähig! :wink:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 1:30 am 26. Nov. 2002
Für den Rechner? ;) :kidding: :lol: Ich hab keine Ahnung, wies in den AGBs bei Ebay steht, aber ich denk mal, dass es schon wirklich eindeutig dastand! und von daher käme ICH nie auf die Idee, den Rechner dann für 130€ kaufen zu wollen :crazy: ;);)
-- Veröffentlicht durch Urbs am 0:12 am 26. Nov. 2002
Und wofür waren die 1199 EUR?
-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 23:32 am 25. Nov. 2002
dan hast du was falsch interpretiert, er draf auch bei ebay zusatz kosten anfügen solange diese eindeutig ersichtlich sind !
-- Veröffentlicht durch Urbs am 10:16 am 25. Nov. 2002
@skuzle, ja natürlich darf er, aber nicht bei ebay! Wenn man bei eBay verkauft, hat man sich bitteschön auch an deren Richtlinien zu halten, und da steht nun mal das er das nicht darf!
-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 22:28 am 24. Nov. 2002
weil der verkäufer in der artikelbeschreibung zusätzliche kosten listen darf - was hier eindeutig geschehen ist. mit ner anzeige oder dergleicht hat der käufer in solchen fällen keine chance
-- Veröffentlicht durch CREON am 19:50 am 24. Nov. 2002
skuzle: wieso ist er im recht?...
-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 19:28 am 24. Nov. 2002
machs mal kurz: du bist im recht, wer was anderes meint liegt leider daneben. einfach passiv verhalten, wenn nach 15 werktagen das geld nicht das ist kannste die auktion schließen
-- Veröffentlicht durch fowel am 15:12 am 24. Nov. 2002
dem hau ich ne negative rein ;) Nein schon gemacht... Fowel
-- Veröffentlicht durch skynet am 8:41 am 24. Nov. 2002
Zitat von fowel am 13:54 am Nov. 23, 2002 hmm ok bringt nix... Also ich bin jetzt so mit dem Käufer verblieben das wir den Kauffertrag ungültig machen... Weil für 130 Euro geb ich dat Ding sicher nicht her... Trozdem Danke an euch Fowel
| dann drücke dem wenigstens ne positive bewertung aufs auge ;) dann ist er net ganz so angepisst :)
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 2:12 am 24. Nov. 2002
200 :biglol:
-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 2:03 am 24. Nov. 2002
Zitat von fowel am 13:54 am Nov. 23, 2002 Weil für 130 Euro geb ich dat Ding sicher nicht her...
| Ich geb dir 150 + Versand :lolaway: ;););)
-- Veröffentlicht durch Urbs am 17:28 am 23. Nov. 2002
klar 1300 Euro's plus 1199 Euros Aufpreis :lol:
-- Veröffentlicht durch skynet am 14:49 am 23. Nov. 2002
an deiner stelle würde ich sagen das du dich verschrieben hast(ist ja logisch bei dem rechner :) ) das wird dir jeder richter glauben ;)
-- Veröffentlicht durch Henro am 13:56 am 23. Nov. 2002
naja, dann danke Gott das der so nett ist ;)
-- Veröffentlicht durch fowel am 13:54 am 23. Nov. 2002
hmm ok bringt nix... Also ich bin jetzt so mit dem Käufer verblieben das wir den Kauffertrag ungültig machen... Weil für 130 Euro geb ich dat Ding sicher nicht her... Trozdem Danke an euch Fowel
-- Veröffentlicht durch Deathblow DoG am 12:46 am 23. Nov. 2002
:megaeek::ohno:
-- Veröffentlicht durch Godot am 10:59 am 23. Nov. 2002
Es gibt Dinge, die sollte bzw. darf man nicht machen... Stell dir mal vor, das Haarband hätte noch 30 Euro mehr gekostet ;) Ich glaub du musst schnell zusehn, das du die Auktion als ungültig hinbiegst ("meine kleine Schwester hat den reingesetzt")!!!
-- Veröffentlicht durch Ratber am 4:56 am 23. Nov. 2002
Na so ne Anzeige hab ich auch noch nicht gesehen.:lol: @Fowel Der Preis ist das Gebot. Dazu kommen noch die Ebaygebühren und die Versandkosten. Wer was bezahlt macht man unter sich aus. Den Eigentlichen verkaufspreis vom Angebot auszuklammern ist regelwidrig. Damit ist das Geschäfft ungültig. Aber wer würde den Aldi-Rechner für den Ladenpresi und nem Unverschämten aufpreis von 130 Euro kaufen ? Erstens gibbet die Kiste ab nächste Woche mit gleicher ausstattung an jeder Ecke und zweitens kann man sich den Rechner über Aldi auch gleich bei Medion bestellen wenn man keine Aldi-Filiale inner Nähe hat. 130Euro oder über 250 DM für den Service ist schon recht happig. Günstigsten falls wird das Geschäfft für ungültig erklärt und du wirst gebannt. Ungünstigstenfalls haste ne Anzeige wegen vwersuchtem Betrug am Hacken. Nimm mal die Dollarzeichen ausse Augen dann stellste dir auch nicht selbst nen Bein. ;)
-- Veröffentlicht durch skynet am 4:16 am 23. Nov. 2002
schade das ich die auktion net gesehn habe *gg* dann hätte ich jetzt nen P4 für 130€ stehn :) und wenn net ~ habe mehr als 2 anwälte :) ;) @fowel, das war wirklich sehr dumm von dir, wenn du damit man net auf die schüdde fällst, der typ ist 100% im recht, kannst nur glück haben das e-bay die auktion als ungültig darstellt und die ganze sache wech vom tisch ist, wenn net haste nen großes problem !
-- Veröffentlicht durch Urbs am 3:57 am 23. Nov. 2002
Der Käufer aber auch nicht, entweder weiß er das der Zuschlag von 1199 EUR nicht den Grundsätzen von eBay entspricht, und damit die Auktion nicht rechtmäßig ist... dann hat er aber bitte auch nicht darauf zu bieten, oder er weiß es nicht und dann hat er bitte zu zahlen. Ich meine jeder der sich bei eBay anmeldet, erklätrt sich mit den AGB einverstanden, und die gelten nun mal für Käufer und Verkäufer!
-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 3:40 am 23. Nov. 2002
Eben da Fowel gegen die AGB's von eBay verstossen hat ist sie Auktion ungültig. Eigentlich hat Dein Käufer Recht Fowel
-- Veröffentlicht durch Urbs am 3:15 am 23. Nov. 2002
macht's doch nicht so komplizeirt... die Auktion war nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay nicht zulässig. §1 Marktplatz, siehe eBay-Grundsätze!!! da sowohl Käufer als auch Verkäufer den AGB zustimmen müssen, und sich damit im klaren sein müssen das der Vertragsabschluss nicht rechtsmäßig ist, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Damit haben eigentlich weder Verkäufer noch Käufer das Recht oder die Pflicht der Erfüllung! Das einzige was passieren kann, ist das Fowel von eBay ausgeschlossen wird, und eventuell mit einer Klage rechnen muss (aber doch höchst unwahrscheinlich)...
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 2:42 am 23. Nov. 2002
Das mit den eBay Gebühren ist 'ne andere Sache, das muss eBay mit fowel ausmachen!
-- Veröffentlicht durch CREON am 2:40 am 23. Nov. 2002
aber das angebot war eindeutig, um ebay gebühren zu sparen, damit ist es versuchter betrug, ob ebay fowel da zustimmen wird, ich glaube eher nicht... das zwar echt sch****e fowel, ich hab denke ich aus solchen fehlern gelernt und werde so ne sch****e net mehr tun (kann mir gut vorstellen, dass ich vor 2 jahren auch noch sowas gerissen hätte). na ja, okay, mein zimmer ist wieder gut durchlüftet, ich kann jetzt weiter fieber auskurrieren... cya und werdet net so krank wie ich :P
-- Veröffentlicht durch JamesButler am 1:42 am 23. Nov. 2002
Was habt ihr nur immer mit eBay? eBay stellt doch nur quasi einen Platz für 'nen Flohmarkt zur Verfügung, gegen Gebühr natürlich. Die dort und wie auf jedem Markt oder per Kleinanzeige in Zeitungen abgewickelten Geschäfte unterliegen allein dem BGB, da hat eBay ausser mahnenden oder vermittelnden e-mails rechtlich absolut nichts mit zu tun! fowel hat doch klar und deutlich sein Verkaufsangebot beschrieben, wer zu diesen Bedingungen "ja" sagt muss sie auch erfüllen. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, dessen Erfüllung fowel auch einklagen kann! Wer zu blöd zum lesen ist sollte keine Verträge abschließen, siehe auch Umverpackung von Grafikkarten. :lolaway: Oder kommt jemand auf die Idee die Tageszeitung um Rat und Hilfe anzugehn, wenn der aufgrund einer Kleinanzeige gekaufte Golf die Flügel streckt?
-- Veröffentlicht durch Cyborg am 1:01 am 23. Nov. 2002
Hmmm logisch gesehen muß er 130 + 1199 zahlen. Laut eGay aber heißt es irgendwo in den Satzungen, daß ausdrücklich keine "versteckten" Preiszusätze drin sein dürfen. Ob es jetzt bei Dir um versteckte Preise geht, wo es doch offensichtlich dabei steht, weiß ich net. Wend Dich mal an eGay... Is ja über 30 € Streitfall - bei mir hieß es damals, daß Sie sich um solche Lapallien nicht kümmern, ich solle doch nen Anwalt einschalten... Und das empfehle ich auch Dir sofort, wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast...
-- Veröffentlicht durch ocinside am 0:20 am 23. Nov. 2002
@fowel hui, riskante Sache :crazy: Naja, aber die 130 Euro für den Anwalt kriegst du ja immerhin von ihm :lol: War nur ein Scherz ;)
-- Veröffentlicht durch Tom2110 am 0:11 am 23. Nov. 2002
Hmm, also wenn du den für 130 hergeben müßtest wärste der Depp :-/
-- Veröffentlicht durch espresso4U am 23:50 am 22. Nov. 2002
auch einen haben wollen bitte um link weis nicht ,bei mir machen einige haendler sowas sofort kauf x und weit unten steht + mwst+verpackung+transport kommt wohl aufs selbe raus (Geändert von espresso4U um 23:58 am Nov. 22, 2002)
-- Veröffentlicht durch cpukiller am 23:08 am 22. Nov. 2002
doch laut ebay zahlt nur der sofort kauf und nicht was unten steht
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 23:06 am 22. Nov. 2002
Macht doch nichts wenn er es für 130 Euro sofort kaufen reinsetzt da ja noch ausdrücklich dabei steht das zu dem zuschlag noch 1199 Euro hinzu kommen :readit:
-- Veröffentlicht durch cpukiller am 23:03 am 22. Nov. 2002
war sofort kaufen für 130€
-- Veröffentlicht durch Breaker10 am 23:03 am 22. Nov. 2002
Steht doch dick und fett drinnen das er die 1199 Euro noch dazuzahlen muss, ist doch klar das er die bezahlen muss ;)
-- Veröffentlicht durch fowel am 22:58 am 22. Nov. 2002
Moin, habe gerade bei E-bay ein meiner Aldi PCs versteigert hier So in dem Vertrag steht drinnen das ich also Gebühr 130 Euro Verlange + einen zuschlag von 1199 Euro für den Aldi PC... Er meint er muss mir für den PC jetzt nur 130 Euro zahlen, ich meine weils im Vertrag steht mit nem Zuschalg von 1199 Euro.. Wer ist jetzt im recht, er mein er sei im recht ?!? Fowel (Geändert von fowel um 22:58 am Nov. 22, 2002)
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