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-- Veröffentlicht durch skynet am 17:10 am 30. Okt. 2002

höhöhö, *schadenfroh sei* werde es ihm sagen :)

@ THX @ all


-- Veröffentlicht durch Ratber am 16:09 am 30. Okt. 2002

Also das wäre absolut unglaubwürdig.

Vor Gericht nimmt ihn dann der Gegnerische Anwalt auseinander.


-- Veröffentlicht durch Webspacemail am 16:02 am 30. Okt. 2002

man kann ja immer noch sagen, das er das mit ner anderen firma verwechselt hat...

:P


-- Veröffentlicht durch MMAXX am 14:55 am 30. Okt. 2002

Tja... sowas ist seeeeeeeeehr dämlich.


-- Veröffentlicht durch svenska am 12:40 am 30. Okt. 2002

:lolaway:

ja, ich ich auch mehr haben will... :lol:

ich denke diese situation ist eindeutig. hmm, würd gerne noch was ergänzen aba @Ratber hat schon alles gesagt...:noidea: :megaeek:


-- Veröffentlicht durch Ratber am 12:32 am 30. Okt. 2002

Ja wo ?

Ich will nen Nomad für lau :lol:


-- Veröffentlicht durch Henro am 12:25 am 30. Okt. 2002

wo bestellt ihr den immer ??? :lolaway: will auch mehr bekommen !


-- Veröffentlicht durch DEADTHC am 12:23 am 30. Okt. 2002


Zitat von JensBee am 8:41 am Okt. 30, 2002
Bei mir inner Firma bekommen wir andauernd zuviel geliefert und es steht davon auch nichts auf dem Lieferschein!



das kommt mir sehr bekannt vor :lolaway: na nu ich hatte doch nur 2 CPU's bestellt und wieso ist den hier RAM drinne, hatten doch noch welchen da :biglol:
dann :o auf den lieferschein -> CPU 2 ... RAM? hmm keiner steht auch keiner drauf :lol: ... dumdidum...


-- Veröffentlicht durch Ratber am 11:53 am 30. Okt. 2002

Tja ,Shit happens.

Die Rechtliche Lage ist eindeutig.

Auch Fehllieferungen bleiben bis zur bezahlung eigentum des Versenders.

Wenn der sich meldet und es zurück haben will dann läuft das auch so.(Versandkosten gehen natürlich zu lasten des Versenders).

Vorrausgesetzt die Doppelten Sachen stehen nicht auffem Lieferschein hätte sich der Empfänger dumm stellen und behaupten können das nur einmal geliefert worden sei.
Dann steht Wort gegen Wort.

Aber nachdem er zugegeben hat das Doppelt geliefert worden ist und die Ware ja offensichtlich weiterverkauft wurde muß er nun Zahlen.

Dumm gelaufen (Im Warsten Sinne des Wortes).

Somit dürfte derjenige verlust gemacht haben :lol:


-- Veröffentlicht durch JensBee am 8:41 am 30. Okt. 2002

aha, also einem freund ist das passiert! :lol:

da gebe ich dark recht! eigentlich sollte man dann bescheid geben und es wieder zurückschicken wenn zuviel in dem paket ist und nichts davon auf der rechnung steht!

aber wenn er schon denen gesagt hat, das da zuviel drinne war und er es schon vertickt hat, dann ist er zu blöd für diese welt! ;)

Bei mir inner Firma bekommen wir andauernd zuviel geliefert und es steht davon auch nichts auf dem Lieferschein! Aber meistens rufe ich da an und sach bescheid! Das macht sich auch gut, dann kriege ich nämlich immer was schönes von unseren lieferanten zu weihnachten oder mal so zugeschickt! ;) :biglol:

aber wie schon gesagt, wenn er schon zugegeben hat, das da zuviel drinne war und er es schon vertickt hat, dann würde ich sagen, das er die sachen bezahlen muss!



-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 8:16 am 30. Okt. 2002

unaufgefordert zugeschicktes zeug muss man i.a. nich bezahlen ;) wär ja noch schöner, wenn einem jeden tag irgend n zeugs ins haus flattert, wo du beim postboten nix löhnst und dann fett die räschnung drin ist:crazy:

trotzdem wär ich nich so dusselig und hätte das gleich verkloppt/verbaut

standen die zusätzlichen sachen auf der rechnung??

wenn nein: häääääää was für zusätzliche sachen;)



(Geändert von darkcrawler um 8:19 am Okt. 30, 2002)


-- Veröffentlicht durch skynet am 4:52 am 30. Okt. 2002

also, folgendes problem, er hatte sich irgentwas online bestellt, nun ist mehr gekommen als sollte, freute sich nen 2 loch in A**** nun hat er die sachen vertickt gehabt und ein teil davon im rechner verbaut ! dann meldete sich der shop xxxxx(name muss keiner wissen) nach ner woche das sie falsch ins paket gepackt hatten und er es zurückschicken solle, er sagte aber das er nen teil davon schon verkauft habe und das andere im rechner verbaut sei, dadrauf hin meinten sie sie schicken ihm eine rechnung über den betrag(waren glaube ich 36€ oder 38€), wie ist nun die rechtslage ? muss ers bezahlen ? die teile die er hat zurück schicken ? würde das gerne mal wissen :)

besonders ratber ist hier gefragt, der kennt sich ja meist gut mit sowas aus, aber auch alle anderen können helfen wenn sie möchten :)

thx


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