mal ne frage zu problemen bei ebay

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--- mal ne frage zu problemen bei ebay
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-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 16:59 am 18. Okt. 2002

soa, die sagen jetzt, dass das ding eindeutig 1 tag später eigegangen ist ;o( womit der wichser das päckchen hat
ich ich der gefickte bin :hell:


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 22:15 am 17. Okt. 2002

Die Post hat immer was zu meckern. Ich habe mal ein Notebook gut gepolstert im Herstellerkarton und den in einen weiteren gut gepolsterten Karton verpackt und abgeschickt. Kam kaputt an. Habe keinen Ct gesehen, da es angeblich zu schlecht verpackt war. Man hätte eine Auto drauf abstellen können. Die können aber nachvollziehen ob das Päckchen überhaupt angekommen ist und somit sind wir schonmal einen Schritt weiter.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 22:11 am 17. Okt. 2002

also das päckchen hab ich natürlich per einschreiben verschickt, ich hab ihm auch schon gefragt ob das päckchen nicht angekommen ist oder so aber er reagiert ja nicht ;o( der wurm und 3 oder 4 bewertungen was der hatte, sind noch kein sicheres zeichen.

ok, dann werd ich mal zur post dackeln und sagen packte ist nicht angekommen ich will 40 € haben, dumm ist nur dass ich ja kaum belegen kann das was für 40€ im päckchen war ;(

aber probiern geht ja über studieren


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 21:11 am 17. Okt. 2002

Die Nummer: 01802/302200
6ct PRO Anruf aus dem Festnetz. Wenn du Glück hast, bekommst du deine Info. Mir wollten sie mal keine Info geben, da angeblich nur die Typen hinterm Schalter da anrufen dürfen.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 21:09 am 17. Okt. 2002

Jaja, die gute alte Post. Ich könnte auch Geschichten erzählen, da kippt ihr alle um. Ich habe nur Ärger mit denen; was soll man auch sonst für einen Dienst nehmen, der genauso "billig" ist.


-- Veröffentlicht durch Unterweltler am 21:03 am 17. Okt. 2002

>>> Ist es evtl. möglich, dass der dein Paket nicht bekommen hat, da er bereits umgezogen ist? >>> Ja, da sagt quake34ever was !

Mir fällt da nämlich ein, dass ich mal einen solchen Fall hatte, wo die Adresse nicht stimmte und ich glaube, beim Umzug sieht das ja nicht ganz anders aus. GANZE 2 WOCHEN (!!!) hatte es gedauert, bis ich das Paket als Retoure wieder zurück bekam. Könnte ja wirklich sein, dass der das Paket garnicht bekommen hat. Also ich habe mir mal das Profil von diesem "Schnösel" angeschaut und muss ja doch zugeben, dass es eigentlich ganz korrekt aussieht.

Bitte überprüfe doch erstmal, ob das Paket nun angekommen ist. Den Beleg hast du doch, wäre also kein Problem. Das ist übrigens kostenlos ! Da gibt es auch einen telefonischen Service mit kostenloser 0800er Nummer von der Post zur Paketverfolgung.

Ich meine nur, weil grossartig "Spekulieren" nützt in diesem Fall ja nun überhaupt nichts. Verliere keine Zeit !


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 20:40 am 17. Okt. 2002

Ist es evtl. möglich, dass der dein Paket nicht bekommen hat, da er bereits umgezogen ist? Dann kannst du dir dein Geld evtl. von der Post wiederholen. Ist zwar dann auch nicht so ganz legal, aber besser als 2 Jahre hinter schwedischen Gardinen. Als was hast du die Karte verschickt?


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 20:25 am 17. Okt. 2002

hm... das is fuc* 2 jahre sind mir eindeutig zu viel

@ quaker, ja ist alles schon gelaufen, die von ebay kümmern sich aber nicht die haben schon zig drohmails geschrieben und der typ ist irgendwie grad von stuttgard nach bremen gezogen oder so
also auch keine chance


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 20:24 am 17. Okt. 2002

Ansonsten schau doch mal im eBay Forum unter Sicherheit vorbei und mach da mal einen thread auf. Vielleicht hat noch jemand probs mit dem Verkäufer.


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 20:22 am 17. Okt. 2002

jo, ich würd dat lassn ;)


-- Veröffentlicht durch Unterweltler am 20:19 am 17. Okt. 2002

Dokumentenfälschung wird, genau wie Geldfälschung, mit einer Freiheitsstrafe von NICHT UNTER 2 JAHREN bestraft ! Mach das mal ruhig, du wanderst dafür in den Knast. Falls du noch minderjährig sein solltest, wird dir eine Strafe gleichen "Kalibers" zukommen. Verlass dich drauf ! Ich rate dir nur davon ab. Der Verkäufer wird das merken, sobald er seine Kontoaktivitäten bzw. Kontoauszüge begutachtet.


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 20:19 am 17. Okt. 2002

Bist du denn total.... Das soll jetzt keine Beleidigung sein, aber das kann teurer werden als ein Anwalt!! Wieweit wohnt der Typ von dir weg? Antwortet er überhaupt nicht auf deine Mails? Ich würde ihm eine Mahnung schreiben. drei Tage spätere 2 und dann 3. Wenn er immer noch nicht antwortet, dann mail an eBay. Den Vorfall genau schildern usw. Bestehe mind. darauf, dass du die Ware wieder zurückbekommst und dann verkaufe sie bei eBay. Portoverlust hast du ja so oder so schon.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 20:08 am 17. Okt. 2002

jojo, die schen hab ich natürlich schon längst getestet - ohne erfolg.

so, ich hab jetzt solche formulare gefunden
(muss halt präpariert werden)

http://www.catsverein.de/formulare/Bankeinzug.doc
http://home.t-online.de/home/IGSL-Hospiz/antrag.doc

problem ist nur, dass unterschrifts/dokumentenfälschung recht über ist
:angry: was gibts den dafür wohl ;o

p.s. weiß jemand ob die die unterschrift kontrollieren, oder hat jemand son vordruck für onlineshops

vielen dank nochmals


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 20:01 am 17. Okt. 2002

Ich habe nit alles gelesen, aber hast du evtl. schon angerufen? Ansonsten mail an sicherheit@ebay.de und drohe ihnen, dass du an die Öffentlichkeit gehst, falls der Typ dir weder das Geld noch die Ware zurückgibt. Wenn er dir die Wäre zurückgibt, kannst du sie ja weiter verkaufen. Du hättest nämlich vorher nach genauen Details fragen müssen.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 19:58 am 17. Okt. 2002

wenn jetzt noch wer son 'hiermit bestätigen sie ..' wisch hätte, den ich dan für meine zwecke funktionieren lassen könnte währs natürlich obercool.

p.s.  bibo hat doch besinen online shop hat der nicht solche wische ?
oder wer hat sonst noch ideen ?


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 19:50 am 17. Okt. 2002

Man braucht zu einem Einzug in der Regel Unterschrift oder Vollmacht (z.B. im I-Net: Hiermit bestätigen sie blablabla usw.) oder Pin bzw. Geheimnummer. Vielleicht gibt es noch mehr Möglichkeiten, die ich aber nit kenne.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 19:48 am 17. Okt. 2002

hm..., wenn ich das richtig verstehe, ist es möglich einen bankeinzug zu machen, das ist zwar nicht ganz legal denke ich mir aber mir geld zu klauen ist wohl auch nicht ok.
achso, der merkt doch warscheinlich erst was davon, wenn das geld weg ist oder ?

p.s. wie macht man den am besten nen einzug ? einfach zu bank gehen und sagen ich will von dem komto sounsoviel einzeihen ? wohl nicht oder ?

bin euch für hilfe megadankbar


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 19:48 am 17. Okt. 2002

@ Unterweltler

Ich habe vor ca. 2 Monaten Geld nach 4 Tagen zurückbuchenlassen, da es auf ein falsches Konto ging. War kein Problem. Laut Info meiner Bank, kann man Geld bis zu 14 Tage nach der Überweisung zurüchbuchen!!


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 16:59 am 17. Okt. 2002

:lol: jo der war gut


-- Veröffentlicht durch SchlitzerMcGourgh am 16:54 am 17. Okt. 2002


Zitat von Unterweltler am 14:09 am Okt. 17, 2002
@Ratgeber:

Wenn du das Geld zurück buchen konntest, war es noch unterwegs und NOCH NICHT gutgeschrieben. Wenn du einen Betrag überweist und nach z.B. 3 Tagen dieser auf dem Zielkonto gutgeschrieben worden ist, gehört das Geld dem Eigentümer des Kontos und NUR DURCH EINE VOLLMACHT, die weder du noch die Bank hat, kann das Geld zurückgebucht werden. Sonst nicht ! Erkundige dich bei deiner Bank mal genauer ! Es stimmt wirklich ! Wenn das Geld auf dem Zielkonto angekommen ist, kannst du nichts mehr machen.



@ratgeber <-- :lolaway: so hat ihn bestimmt noch keiner genannt!


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 14:23 am 17. Okt. 2002

*zustimm*


-- Veröffentlicht durch Unterweltler am 14:09 am 17. Okt. 2002

@Ratgeber:

Wenn du das Geld zurück buchen konntest, war es noch unterwegs und NOCH NICHT gutgeschrieben. Wenn du einen Betrag überweist und nach z.B. 3 Tagen dieser auf dem Zielkonto gutgeschrieben worden ist, gehört das Geld dem Eigentümer des Kontos und NUR DURCH EINE VOLLMACHT, die weder du noch die Bank hat, kann das Geld zurückgebucht werden. Sonst nicht ! Erkundige dich bei deiner Bank mal genauer ! Es stimmt wirklich ! Wenn das Geld auf dem Zielkonto angekommen ist, kannst du nichts mehr machen.


-- Veröffentlicht durch JamesButler am 14:08 am 17. Okt. 2002

Zurückbuchen geht auf alle Fälle solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist, danach ist Sense!

Also 1 - 3 Tage besteht die Möglichkeit, hatten wir schon öfter hier, ist gesetzlich so geregelt.

Also im Fall des Falles keine Zeit verliern!


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 13:50 am 17. Okt. 2002

also bei mir geht das definitiv so nicht, wenns weg is, isses weg, wollt nämlich auch schonmal zurückbuchen


-- Veröffentlicht durch Ratber am 13:26 am 17. Okt. 2002

Nö,da muß ich ernergisch wiedersprechen.

Ich hab es ja auch schon öfters so gehabt.

Wenn ich dir von meinem Giro nen Betrag überweise dann kann ich den noch ne ganze Weile Stornieren wobei ich natürlich die Gebühren zu tragen habe.

Das die Banken noch 1-3 Tage mit dem Geld Arbeiten ist zwar eigentlich nicht Erlaubt aber se tun es dennoch.

Hat aber nix damit zu tun ob man Stornieren kann


-- Veröffentlicht durch Unterweltler am 13:19 am 17. Okt. 2002

Eine Überweisung kann nur innerhalb einer Transaktion storniert werden. Sobald der Betrag auf dem Zielkonto gebucht wurde, ist die Transaktion abgeschlossen und man hat keine Möglichkeit mehr, den Betrag zurück zuerstatten ! Das hat mit "48 Stunden" nichts zu tun. Das liegt zum Grossteil an die Höhe des Betrages. Viele Banken "arbeiten" ja erst mit dem Geld und je höher der Betrag ist, desto länger dauert die Transaktion der Überweisung. Dies kann dann schonmal ein paar Tage dauern.

Was die Grafikkarte betrifft: Da es diese Karte in der Regel nur als AGP-Version gibt, bist du im Arsch gekniffen. Denn eine Auktion in der falschen Kategorie ist kein Betrug, denn selbst eBay weisst darauf hin und bietet sogar beim Verkauf noch eine 2. Kategorie an, die man sich aussuchen kann um einen Verkauf besser anzutreiben. Und da der Verkäufer ja dabei geschrieben hat, um welchen Typ/Modell es sich bei der Karte handelt, sieht es schlecht aus, denn jeder muss wissen, wofür er bietet und was er kauft. Du hättest dich vielleicht vor dem Kauf besser erkundigen sollen, ob das nun eine PCI- oder AGP-Karte ist. Klingt hart aber es ist leider so :-/


-- Veröffentlicht durch SvenD73 am 12:06 am 16. Okt. 2002

Stimmt, habe ich vergessen zu erwähnen.

Soweit ich weiss, kann man eine ÜW innerhalb von 48Std. rückgängig machen, danach ist sense.


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 11:55 am 16. Okt. 2002


Zitat von Muelltonne am 2:39 am Okt. 16, 2002
Wenn ihr das Geld überwiesen habt, dann könnt ihr doch die überweisung rückgängig machen!



das geht afaik nich


-- Veröffentlicht durch SvenD73 am 9:49 am 16. Okt. 2002

Hi,

@skuzzlebut, Bankeinzug kannste machen, doch kann der Andere den wieder Stornieren lassen, das bringt Dir also nix.

@Munro, also das was Du beschreibst, sind mehr als Gebrauchsspuren, wenn Du das Teil effektiv net mehr benutzen kannst. Also, Dampf machen.


-- Veröffentlicht durch Muelltonne am 2:39 am 16. Okt. 2002

Wenn ihr das Geld überwiesen habt, dann könnt ihr doch die überweisung rückgängig machen!


-- Veröffentlicht durch Munro am 20:54 am 15. Okt. 2002

Ich habe auch ein problem... Habe bei Ebay nen Head Prestige ersteigert der nach beschreibung *gebrauchsspuren aufweist*... Heute hab ich den bekommen und siehe da.... Rechts innen dort wo die bespannung anfängt ist ein etwa 2 cm langer riss der sich von unten nach oben zieht... Der rahmen hat sich verzogen was bedeutet dass man nicht mehr wirklich mit spielen kann... AUßerdem ist er oben auch angerissen...

Kann ich mein geld zurück fordern ?


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 16:31 am 15. Okt. 2002

ist doch bei reklamaturen so 'sitte' dass man erst zurückschickt und danngeld zurück fordert.

mir kommt da aber gerade eine idee :

was braucht man eigentlich für einen bankeinzug ?
seine kontodaten hab ich ja. kann ich nicht einfach das geld
einziehen lassen ?

ok, ganz legel ist das vielleicht nicht, aber mancher muss bekantlich zu seinem glück gezwungen werden ;o)

währ euch dankbar für kritiken oder durchführungshilfen


-- Veröffentlicht durch Henro am 12:15 am 15. Okt. 2002

waum hast du die karte eigentlich zurückgeschickt ohne vorher dein Geld zurückzuverlangen ?


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 12:13 am 15. Okt. 2002

mensch mortis, wie ich schon sagte steht nix in der beschreibung aber es ist in der sparte pci karten eingeordnet (siehe oben)

außerdem gibt es die karte auch als pci (hab gesteren eine bekommen)

weiterhin hab ich auch geschreiben dass die karte schon zurückgeschickt wurde

was mich interessiert hätte ob du z.b. schon mal sowas hattest bzw. wie das dan ausgegangen ist


-- Veröffentlicht durch Mortis am 1:55 am 15. Okt. 2002

Uhm.... naja auf der ebay Seit estand nix von PCI! Da stand RivaTNT2 M64 und die gibt's nur als AGP!
Frage ist, ob das bei nichtgefallen zurükgeschickt werden kann oder nicht? Aber Betrogen hat er hinsichtlich der PCI geschichte nicht.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 20:24 am 14. Okt. 2002

die sch****e ist nur das wir bloß sone provinzbullerei haben mal schauen wann die auf haben


-- Veröffentlicht durch darkcrawler am 18:40 am 14. Okt. 2002


Zitat von SvenD73 am 15:47 am Okt. 14, 2002
Wenn keine Mail und nix hilft, mach nen Strafantrag direkt bei der Staatsanwaltschaft. Die müssen den Fall bearbeiten und es kostet nix. Du kannst aber auch zur Polizei gehen, die müssen die Anzeige ebenfalls aufnehmen und Bearbeiten.

Bei der Post kann man nen Nachforschungsantrag stellen, weiss aber net ob das was kostet. Kannst Dich ja mal bei denen informieren.

Aber wart net zu lange. Ich würd aber erst mal anrufen.



direkt zur polizei gehen geht auch, ja???
dachte man brauch erstma n anwalt:confused:


-- Veröffentlicht durch slipknotter am 16:14 am 14. Okt. 2002

tja ja ebay....warum können die leute nicht einfach ehrlich sein...???? :confused:
Somit würden sich beide Seiten viel Ärger ersparen....
Auf jeden Fall schnell reagieren und den Typ versuchen zu kontakten innerhalb von 2 Wochen und wenn das nett klappt gehste am Besten gleich zu den Bullen. Fertig. So würde ich das machen.

Apropos Ebay...muss gleich mal wieder zur Post nen bisschen Lego verschicken....


-- Veröffentlicht durch jogoman am 16:08 am 14. Okt. 2002

:megaeek:


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 16:07 am 14. Okt. 2002

jo das sind tipps wie ich sie gebrauchsen kann ich werd das mal so abklappern.
telefon bringt leider jix weil der irgendewie umgezogen ist oder so (mit der ebay-adresse bei telefonbuch.de gecheckt aber leider kein anschluss mehr)

ich hab dann mal auf noaiming.de nachgeschaut und bin gelegentlich im irc um seine clan-mates auszuquetschen.
folgendes ist rausgekommen:

1. der typ ist 19 jahre ault un hat nen alkoholproblem
2. der zieht irgendwie mom. nach bremen und hat 2 wochen beim clanmitglied gewohnt (wenn das nicht clanliebe ist)
:wow:


-- Veröffentlicht durch SvenD73 am 15:47 am 14. Okt. 2002

Wenn keine Mail und nix hilft, mach nen Strafantrag direkt bei der Staatsanwaltschaft. Die müssen den Fall bearbeiten und es kostet nix. Du kannst aber auch zur Polizei gehen, die müssen die Anzeige ebenfalls aufnehmen und Bearbeiten.

Bei der Post kann man nen Nachforschungsantrag stellen, weiss aber net ob das was kostet. Kannst Dich ja mal bei denen informieren.

Aber wart net zu lange. Ich würd aber erst mal anrufen.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 15:43 am 14. Okt. 2002

leider noch nicht, ich hab ihm das paket per einschreiben geschickt
quittung hab ich natürlich noch

@SvenD73
im angebot satnd nix nur halt rubrick, siehe link

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2053853332&ed=1032293667&ssPageName=ADME:B:EOA:DE:2

hab nur schiß auf den anwaltskosten sitzen zu bleiben, der typ zieht im mom immer um usw. warscheinlich keine knete und so

blöde frage mal zu polizei gehen bringt nix wa ?

oder ich gehe mal zu post und sag denen das laut seiner angabe nix angekommen ist, kümmern die sich dan dadrum ?


-- Veröffentlicht durch Ratber am 15:17 am 14. Okt. 2002

Eben.

Aber ich würde es nicht auf die lange Bank schieben.

Haste denn ne Rechtschutzversicherung ?


-- Veröffentlicht durch SvenD73 am 14:42 am 14. Okt. 2002

Erst mal, was hat in dem Angebot gestanden, auch PCI ???

Weil die Sparte ist erst mal wurscht, der Text im Angebot ist bindend. Falls da auch PCI gestanden hat, schreib dem ne Mail (oder Brief, oder Tel.) dass Du von dem Geschäft zurücktrittst, da er falsch angeboten hat, und Du Dein geld wieder möchtest. Reagiert er darauf nicht, noch ma Kontaktieren und mit Strafanzeige wegen arglistischer Täuschung oder wegen Betruges. Wenn darauf hin auch nix kommt, geh zu nem Anwalt, dann reagiert er schon. :wink:


-- Veröffentlicht durch quake34ever am 14:41 am 14. Okt. 2002

Hast du die Grafikkarte als Paket zurückgeschickt? Wenn ja, dann hast du ja noch diesen Abschnitt. Sag ihm er soll dir das Geld zurückgeben. Drohe mit deinem Anwalt und Anzeige. In der Regel gibt er dir das Geld zurück. Wenn nicht, dann erstatte Anzeige!! Der Abschnitt beweist ja, dass du ihm die Karte zurückgeschickt hast.


-- Veröffentlicht durch Skuzlebutt am 14:38 am 14. Okt. 2002

hab letztens für nen bekannten ne tnt2, pci ersteigert und dann ... na toll ne agp-karte bekommen (obwohl in der pci bis 32mb sparte eingeordent)
ich hab ihm die karte dann zurückgeschickt wil ich damit nihcts tuen kann und ihn gebeten mir mein geld zurück zu erstatten.

bis heute hat sich 'noaiming.andi' nicht wieder gemeldet. ich hab schon bei ebay bescheid gesagt, aber die kommen mir laufend mit soner ruf mal an sch****e und wollen sich nicht so recht kümmern ;o(

was soll ich machen wie bekomme ich mein geld zurück vielen dank allen die mir helfen

skuzlebutt


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