Problem mit E-Bay Kunden

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--- Problem mit E-Bay Kunden
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-- Veröffentlicht durch Ratber am 10:17 am 18. Sep. 2002

@Anti

Er muß es nur so hinbiegen das der Empfänger bestätigt das das Päckchen absolut leer war.

Dann gewinnt das Gewicht enorm an beweiskraft da er ja nicht von irgendwelchem füllmaterial redet.


-- Veröffentlicht durch Henro am 9:00 am 18. Sep. 2002


paketversicherung zieht in diesem fall wahrscheinlich auch nicht, da diese in der regel nur 2 fälle abdeckt:
- das abhandenkommen eines paketes, so dass es nie zugestellt werden kann
- die grob fahrlässige oder mutwillige beschädigung der ware durch unsachgemäßen transport (sehr schwer nachzuweisen, da bewiesen werden muss, dass es für den transport entsprechend gut verpackt wurde, wofür der sender die verantwortung hat)



Hab ich auch schon geschaft und der Post 50 € aus den rippen geleiert!!! ;)


-- Veröffentlicht durch antichrizt am 5:07 am 18. Sep. 2002

zum thema gewicht:

das gewicht hat 0% beweiskraft, schließlich kannst du sonstwas abgewogen haben, dem handygewicht entsprechend, und es reingepackt haben ins paket


zum thema 'ware überprüfen vor bezahlen bei nachnahme':

der postbote wird einem das paket nicht zum öffnen geben, bevor man nicht bezahlt hat, man sollte jedoch, wie ratber schreibt, das paket noch in anwesenheit des boten öffnen, damit der den inhalt bezeugen kann


paketversicherung zieht in diesem fall wahrscheinlich auch nicht, da diese in der regel nur 2 fälle abdeckt:
- das abhandenkommen eines paketes, so dass es nie zugestellt werden kann
- die grob fahrlässige oder mutwillige beschädigung der ware durch unsachgemäßen transport (sehr schwer nachzuweisen, da bewiesen werden muss, dass es für den transport entsprechend gut verpackt wurde, wofür der sender die verantwortung hat)


daher wünsche ich dir viel glück, dass du doch noch wieder an dein geld kommst, und dass du ansonsten n guten rechtsschutz hast, der dir vielleicht noch weiterhelfen kann


-- Veröffentlicht durch Ratber am 20:36 am 17. Sep. 2002

Ist zwar etwas Teurer aber für beide Seiten das Beste.

Alternative : Man verschließt das Päckchen erst nach einer gemeinsamen kontrolle auf dem Postamt aber das macht nicht jede Filiale mit.


-- Veröffentlicht durch JamesButler am 20:36 am 17. Sep. 2002


Zitat von NWD am 20:11 am Sep. 17, 2002
*g*

irgendwer fragte wegen dem rueckgängig machen:

sicher geht dat auch bei ner ueberweisung ! geh mal in deine Bank und frag nach..

h


Weiterer Hinweis für Einkäufe im Internet
mittels Lastschrift bzw. Überweisung:

Einkäufe, die mittels Einzugsermächtigungen vom eigenen Bankkonto bezahlt werden, haben nach deutschem Recht einen wesentlichen Vorteil: der Kunde kann jede einzelne Abbuchung widerrufen, egal ob sie rechtmäßig ist oder nicht. Die Bank muß dann kostenlos rückbuchen. Sicherheitshalber sollte einer Lastschrift unverzüglich widersprochen werden, also spätestens nach zwei bis drei Wochen bzw. nach Rückkehr aus dem Urlaub. Hier sind die Rechtsvorschriften eindeutig auf der Seite des Verbrauchers; eine "sicherere" Zahlungsweise gibt es kaum noch. Bei der Überweisung oder einem Dauerauftrag ist die Rechtsposition des Kunden schon erheblich verschlechtert: eine Rückbuchung durch die Bank ist nicht mehr möglich, wenn das Geld dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben wurde, also häufig schon nach zwei bis drei Tagen. Dann muss man sich mit der Firma auseinandersetzen, die das Geld erhalten hat. Übrigens: eine regelmäßige Kontrolle der eigenen Bankkontoauszüge ist anzuraten, Banken führen Lastschriften zugunsten von Firmen nämlich ohne weitere Prüfung aus; im Klartext: die Bank prüft nicht, ob eine Einzugsermächtigung tatsächlich erteilt worden ist.


-- Veröffentlicht durch Zerberus am 20:34 am 17. Sep. 2002

ok das is natürlich n vorteil!!!!


-- Veröffentlicht durch Ratber am 20:29 am 17. Sep. 2002

Ja aber es besteht für beide die Reelsten Möglichkeiten.

Und wer nicht mit dem Postbeamten (Paketfritzen) kontrolliert der hat eben pech gehabt.

Bei der Methode gibt es immer nen Zeugen


-- Veröffentlicht durch fowel am 20:28 am 17. Sep. 2002

jo das mein ich auch


-- Veröffentlicht durch Zerberus am 20:27 am 17. Sep. 2002

aber bei nachnahme is wieder das prob, wer macht das ding auf bevor er bezahlt hat????


-- Veröffentlicht durch fowel am 20:26 am 17. Sep. 2002

105 Euro  für mich scho viel  ;)


-- Veröffentlicht durch Ratber am 20:24 am 17. Sep. 2002

Tja wenn es um kleckerbeträge geht dann läßt man es eben.


-- Veröffentlicht durch NWD am 20:16 am 17. Sep. 2002

hmm musst nur den deppen finden der das bezahlt..


-- Veröffentlicht durch Ratber am 20:13 am 17. Sep. 2002

Das beste ist immernoch per Nachnahme


-- Veröffentlicht durch NWD am 20:13 am 17. Sep. 2002

viel glueck

btw: um wie viel geld gehts ?


-- Veröffentlicht durch fowel am 20:13 am 17. Sep. 2002

Sodala ich hab jetzt bei Ihm mal angerufen ...
SCheint einen netten, aber verwirrten eindruck zu machen ...

Ich glaube da iss was im Busch ...

Ich hab jetzt mal über das Problem HErmes berichtet ..

Dann sehen wir weiter..


Fowel


Ps: Danke euch


-- Veröffentlicht durch NWD am 20:11 am 17. Sep. 2002

*g*

irgendwer fragte wegen dem rueckgängig machen:

sicher geht dat auch bei ner ueberweisung ! geh mal in deine Bank und frag nach..

hast 2 oder 4 wochen zeit und musst den kram gut begründen.. also einfach issed ned aber es geht!

was machste denn sonst wenn du dich z.B. vertan hast weil du meinetwegen 4 UWs auf einmal gemacht hast ?


-- Veröffentlicht durch Ratber am 20:08 am 17. Sep. 2002

Wie war das nochmal mit dem Aldirechner und den Hohlblocksteinen ? :lol:


-- Veröffentlicht durch nBrKronic am 20:04 am 17. Sep. 2002

Finde ich allerdings auch etwas seltsam gleich so aus der Haut zu fahren....Naja...Wie gesagt...Wenn das mit dem Gewicht nix bringt kannst drauf hoffen das es Hermes blecht...


-- Veröffentlicht durch BlackPixel am 19:59 am 17. Sep. 2002

Ich weiss ja nich, aber solange Du das nur als Hobbyverkauf tätigst ist allein der Käufer verantwortlich. Wenn Du nun als Händler tätig wärst wäre das Dein Problem, abgesehen vom versicherten Versand übe Hermes.
Aber mal ganz im Ernst, wenn ich etwas kaufe und das Päckchen kommt leer an, dann würd ich net gleich ausrasten, sondern mal anfragen wie das Päckchen verpackt war, (tesa, klebeband).

Wenn jemand gleich so ausrastet der "legts" doch irgendwie schon drauf an, findet Ihr nicht?

Cu BP


-- Veröffentlicht durch Ratber am 19:58 am 17. Sep. 2002

Nö,neu ist das bestimmt nicht aber wenn du nix belegen kannst dann haste schlechte Karten.

Aber es gibt da auch noch das Recht und demnach steht hier aussage gegen aussage.
Wenn das gewicht belegt werden kann und daraus geschlossen werden kann das da nen Handy drinne war dann liegt beim Empfänger die beweislast da er es ja schließlich entnommen haben könnte.

Meist wird darauf spekuliert das der Absender nicht vor Gericht geht und die Sache einschlafen läst.

Ich weiß warum ich nen Kompletrechtschutz habe ;)


-- Veröffentlicht durch Conny am 19:53 am 17. Sep. 2002

hm :lol:


so trickreich ist der Trick aber gar nicht.


-- Veröffentlicht durch Ratber am 19:50 am 17. Sep. 2002

Yo,das passiert in letzter Zeit öfters das plötzlich leere Pakete unterwegs sind.

Ich vermute mal Trickbetrug.


-- Veröffentlicht durch JamesButler am 19:43 am 17. Sep. 2002

was denn?

Hermes versendet doch versichert, wenns Handy verschwunden ist hat Hermes 'n Problem.

Wie kann der Geld zurückbuchen? Überwiesen ist überwiesen, das kann man nicht zurückbuchen. Oder hat er per Lastschrift bezahlt?

Außerdem......wenn das O-Ton seiner Reklamation war und die erste mail nach dem Deal, dann ist das schon sehr verdächtig!

Poste mal die Auktionsnummer, den Knaben muss man sich mal ansehn.


-- Veröffentlicht durch fowel am 19:39 am 17. Sep. 2002

jo find ich auch ...

Jetzt hab ich ihm mal zurrückgeschrieben das ich bei der Post eine Recherche gestartet habe ( Hermes ) das die mir das Gewicht des Päckchens zuschicken sollen was es gewogen hat...
Vielleicht wird der jetzt auf die E-Mail weich und gibt es zu ..


Fowel


-- Veröffentlicht durch Zerberus am 19:32 am 17. Sep. 2002

ich schätz auser das mit dem zeugen wirst da nicht viel machen können!!! aber wenn der schon so antwortet!!!
das ist sehr verdächtig!!!


-- Veröffentlicht durch knuerstel am 19:28 am 17. Sep. 2002

Hmm...komisch das er gleich so ausrastet und dir droht. Das sagt nicht viel gute über den Kunden!

Wahrscheinlich musst du dir einen Zeugen suchen der dabei war als du das Handy verpackt hast...


-- Veröffentlicht durch fowel am 19:03 am 17. Sep. 2002

Tach,
ich habe bei E-Bay ein Nokia 3330 an einen versteigert so:
Ich hatte das Handy in das Packet gelegt (extra noch nachgeschaut ob es drinn iss) und mit Hermes-Versand verschickt..

So jetzt das Problem:

Heute kam eine E-Mail bei mir an darin steht geschrieben:

"Hallo,

willst du mich verarschen ???
Das Paket kam zwar an, aber leer !!!!
Wenn das Handy nicht innerhalb nächster Woche hier ist, melde ich den
Vorfall !!
Das Geld wird zurückgebucht und erst wieder überwiesen wenn das Handy
da ist !!
Ich hoffe das es diesesmal Funktioniert...
Wenn nicht kannst du von Ebay verwiesen bzw. sogar verklagt werden !
Ich hoffe das ist dir bewusst !"




Was bzw. soll ich gegen so einen machen ???



Fowel


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