Aldi-Dremel Problem!

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-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 0:20 am 14. Okt. 2002

Nein es ging mir nur um die dringlich keit!


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 23:01 am 13. Okt. 2002

nee, jetzt wäre schon besser, oder willste so lange auf dein geld warten @ CoolPCman ? :)


-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 22:20 am 9. Okt. 2002

Big THX!!! Noch brauchen wir die rechnung ja nicht erst wenn Max Paynes Dremel kaputt is!


-- Veröffentlicht durch HeLlRaiSeR am 21:59 am 9. Okt. 2002

Jo also ich würde da kein Problem sehen, Dir ne Kopie zu machen. Musst nur leider noch etwas warten, bis ich meinen neuen Scanner habe, der alte ist mir nämlich abgeraucht. :D


So long


-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 19:52 am 8. Okt. 2002

ja so helft uns doch jemand!


-- Veröffentlicht durch Surfer from Zorch am 18:21 am 8. Okt. 2002

Habe leider auch keine Rechnung, aber ich frage nen Kumpel der hat sich das Teil auch geholt.


-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 18:14 am 8. Okt. 2002

naja dank meinem thread weis ich das HeLlRaiSeR  und nBrKronic  sich das ding geholt haben. Also koennte man ja meinen das vielleicht sich einer von denen Erbarmt mir zu helfen!


-- Veröffentlicht durch jogoman am 17:59 am 8. Okt. 2002

nadann freu dich FAAAAALLLSSS einer dir seinen kopiert!!! :lol:


-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 17:22 am 8. Okt. 2002

GEWÄHRLEISTUNG
Bei Mängeln und Fehlern an dem Kaufgegenstand, der Software oder sonstigen erbrachten Leistungen, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung. Führen mindestens zwei Nachbesserungsversuche nicht zum gewünschten Erfolg, oder zur vollen Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer auf Wandlung/Minderung bestehen. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verkäufer können nicht geltend gemacht werden. Etwaige Mängel an dem Kaufgegenstand oder der für den Käufer entwickelten Software oder einer in welcher Form auch immer erbrachten Leistung, sind sofort - spätestens jedoch 5 Werktage nach zur Kenntnisnahme des Fehlers/ Mangels - schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Fristen gem. BGB und HGB bleiben hiervon unberührt
Beanstandungen und Mängel welche auf

- Bedienfehler oder Unkenntnis
- auf unsachgemäßer Behandlung
- falsche Lagerung/Aufstellung
- eines nicht autorisierten Eingriffes in die Systeme
- eines nicht autorisierten Eingriffes in die Software
- einer Veränderung der Originalkonfiguration
- Installation illegal erworbener Software (Raubkopie)
- Verwendung illegaler Software (indizierte Spiele etc.)
- Virenbefall bei PCs, Server, etc.
seitens des Käufers, von Ihm autorisierten Personen oder anderen Dritten beruhen, werden kostenpflichtig geprüft und evtl. behoben.
Bei der Gewährleistung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Volker Steitz über.
Der Käufer ist Falle einer Mängelrüge verpflichtet, den Kaufgegenstand in seiner Originalverpackung, auf eigene Kosten dem Verkäufer zu überbringen. Weiterhin hat eine detaillierte Fehlerbeschreibung, Angabe von evtl. vorhandener Modell-/Seriennummer, :beer: einer Kopie der Rechnung oder dem Kassenbeleg, :beer:  sowie aller evtl. vorhandenen Zubehörteile und Dokumentationen dem Kaufgegenstand beizuliegen. Gewährleistungs-/Garantieansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht Übertrag-/abtretbar. Für Waren welche der Verkäufer nicht hergestellt hat (Beispielsweiße ein "PC-Komplettsystem" eines Herstellers - Compaq, IBM, Targa, etc.) beschränkt sich die Garantieleistung auf die Abtretung meiner Gewährleistung an den Hersteller.

(Geändert von CoolPCman um 17:38 am Okt. 8, 2002)


(Geändert von CoolPCman um 17:42 am Okt. 8, 2002)


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 13:44 am 8. Okt. 2002

Es kann natürlich sein, dass die aus kulanz das Dingen umtauschen (is aber unwahrscheinlich) und selbst wenn, dann brauchst du gar keine Rechnung.


-- Veröffentlicht durch jogoman am 13:37 am 8. Okt. 2002


Zitat von Marodeur am 11:50 am Okt. 8, 2002
Was bringts dem, wenn der eine eingescannte Rechnung irgendeines Dremelfakes von Aldi hat?

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die für die Garantie ausreicht oder?
Da musste wenn du ne Rechnung brauchst schon mit der originalen ankommen.



jup genau meinte ich auch! :ohno: :lol:


-- Veröffentlicht durch maxpayne am 11:59 am 8. Okt. 2002

CoolPCman meinte, es würde vom gesetz her eine kopie des originals völlig reichen!? :confused: hab da keine ahnung, wie's mit dem gesetz bezüglich quittungen aussieht :)

aber auch von mit ein :ohno:  :lol:  ;)


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 11:50 am 8. Okt. 2002

Was bringts dem, wenn der eine eingescannte Rechnung irgendeines Dremelfakes von Aldi hat?

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die für die Garantie ausreicht oder?
Da musste wenn du ne Rechnung brauchst schon mit der originalen ankommen.


-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 22:53 am 7. Okt. 2002

Bitte nur Konstruktive vorschläge(PS: ich weis. Mein Name ist Forrest, Forrest Gump)


-- Veröffentlicht durch Marodeur am 22:35 am 7. Okt. 2002

:ohno:


-- Veröffentlicht durch jogoman am 22:22 am 7. Okt. 2002

:ohno: :lol:


-- Veröffentlicht durch CoolPCman am 21:45 am 7. Okt. 2002

Hi leutz

Wie ihr sicher bemerkt habt hab ich MaxPayne einen Aldi Dremel per Post geschickt. Nur hab ich leider die Rechnung verschlampt und somit hat er keine Garantie ansprüche. Könnte jemand der sich den selben Aldi Dremel auch gekauft hat seine Rechnung einscannen und mir oder ihm per mail schicken? das wäre sehr sehr cool!
Big Thx for Reply


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