Fehllieferung bei ebay
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-- Veröffentlicht durch ueker123 am 11:07 am 29. Juli 2006
Kann man auch auf das BGB beziehen!!!
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 10:18 am 29. Juli 2006
Nö, muss man auch nicht. Wozu gibts Internet und Google? :lol:
-- Veröffentlicht durch Kuhmoerder am 10:16 am 29. Juli 2006 die stvo betrifft auch jeden, und hat die jemand zu hause stehen ??
-- Veröffentlicht durch DexterDX1 am 8:15 am 29. Juli 2006
Das sollte man einfach zu hause stehen haben. Was da drin steht betrifft doch schließlich jeden.
-- Veröffentlicht durch spocky1701 am 1:12 am 29. Juli 2006
Nicht wirklich produktiv wie ich finde :noidea: Zumale wohl kaum jemand eins zu Hause stehen hat... Ob das ganz so einfach ist, wie das Beispiel vom Optimierer weiß ich nicht, aber der Vergleich mit der gefundenen Geldbörse ist AFAIK auch ganz und gar nicht passend. Ich denk mal die jeweils anwendbaren Gesetze stehen nichtmal zusammen in einem Buch ;) Trotzdem würde ich vermuten, dass dir keiner den Kopf abreisen kann, wenn du/dein Freund die Platten behälst! Hätte da auch gar kein schlechtes Gewissen... Hat noch nicht mal was mit besch****en zu tun! Erst wenn sich der Verkäufer diesbezüglich mit dir in Verbindung setzt und du dann trickst. Und wenn er das innerhalb ner gewissen Zeit nicht macht... Seine Schuld :-P
-- Veröffentlicht durch CMcRae am 22:29 am 28. Juli 2006 hehehe...geiler spruch..
-- Veröffentlicht durch nummer47 am 21:28 am 28. Juli 2006 wenn du nicht besch****t tuts der nächste.. ;)
-- Veröffentlicht durch CMcRae am 20:47 am 28. Juli 2006 also ganz ehrlich...hab schon einiges mal auch net bekommen bei ebay...und von shops auch...musste deswegen auch schon 3 mal zum anwalt....gut das war aber auch vor ein paar jahren...ich würde die platten aber behalten...weil wenn ich meine geldbörse verliere...bekomm ich die vielleicht wieder...aber das bargeld ist doch weg....in 99,99 % der fälle....ist zwar sch****e gegenüber ehrlichen shops und verkäufer bei ebay....aber wie gesagt ich bin auch schon mal auf die nase gefallen...
-- Veröffentlicht durch Der Optimierer am 13:44 am 28. Juli 2006
Moin,
-- Veröffentlicht durch Kuhmoerder am 11:23 am 28. Juli 2006 wart ab, der wird sich schon melden wenn er was vermisst....
-- Veröffentlicht durch maxpayne am 0:56 am 28. Juli 2006 ich habe gehört das sowas nach einer zeit verjährt, aber sich bin ich mir nicht. auf jeden fall gehört es nicht einfach dir! :lol: kannst ja mal bei 123recht.net im forum fragen. :thumb:
-- Veröffentlicht durch jmoney am 23:32 am 27. Juli 2006
Also das Gesetz (weiß grad nicht genau welches, hab das aber mal so gelernt) sagt, wenn dir etwas nicht gehört, darfst du es nicht einfach behalten. Wenn man eine Geldbörse findet, MUSS man sie zum Fundbüro oder zur Polizei bringen.
-- Veröffentlicht durch Lars oha am 23:20 am 27. Juli 2006
Hmmm, irgendwie kommt mir dieser Titel in den sinn
-- Veröffentlicht durch Hawk1702 am 23:03 am 27. Juli 2006
BGB kenn ich, bürgerliches Gesetzbuch, hatte grad genug BWL, nur ich frag, vielleicht weiß es ja jemand!? Also wäre wirklich nett, denn den Wälzer hab ich nicht mehr!
-- Veröffentlicht durch DexterDX1 am 22:30 am 27. Juli 2006 Schaut ins BGB. Was? Kennt Ihr nicht? Dann habt Ihr jetzt einen guten Grund dazu.
-- Veröffentlicht durch Hawk1702 am 22:27 am 27. Juli 2006 Hallo, mal angenommen, einer hat bei ebay eine Festplatte ersteigert und auch nur eine bezahlt. Hat dann 3 Stück bekommen. Muss ier die jetzt zurückschicken, oder ist es die Schuld des Verkäufers (hat sich bis dato immernochnicht gemeldet). Hat einer einen Plan, ist nem Kumpel von mir passiert, wäre Euch dankbar für ne Antwort!?
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