Widerrufsrecht
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-- Veröffentlicht durch Banders am 21:33 am 13. Nov. 2003
Das ist ein super shop der weis bescheid! Ich habe ihm gesagt ich trage die kosten für die rücksendung da hat er gesagt ist ok.
-- Veröffentlicht durch Eisenblut am 21:22 am 13. Nov. 2003
Da er den Grund für die Rücksendung nicht angeben muss, ist das nicht gerade entscheidend. Aber ich bin mit dir einer Meinung, dass sich dieses Verhalten kritisieren lässt. Schlußendlich führt das zu höheren Preisen, das dann alle Kunden ausbaden müssen.
-- Veröffentlicht durch BUG am 20:44 am 13. Nov. 2003
..dann scheint die Karte wohl "Inkompatibel" mit seinem Treiber zu sein. ;) cu BUG
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 20:36 am 13. Nov. 2003
Das ist was anderes... Wenn es sich um eine Inkompatibilität handelt, sieht die Lage ganz anders aus. Er will sie aber zurückschicken, weil sie sich nicht modden lässt... ;)
-- Veröffentlicht durch Eisenblut am 13:23 am 13. Nov. 2003
Ja, und? Natürlich erkennt man an der Kontaktleiste, ob die Karte verbaut wurde. Das ändert aber nichts am Widerrufsrecht. Ich müsste mich schon sehr bös' vertun, wenn der Händler das als Ausschlußgrund nehmen dürfte. Schließlich kann ich Inkompatibilitäten erst erkennen, wenn ich das Gerät in Funktion nehme. Allerdings kann der Händler eventuell eintretende Wertminderungen geltend machen. Normale Verbauspuren dürften dem Kunden aber schwerlich zur Last gelegt werden können, da jeder Händler schon aus Eigeninteresse Rückläufer auf Funktion testen wird. Zudem drückt den Händler die Beweislast, was die Sache aufwändig macht. Man mag sich über das Fernabsatzgesetz streiten, das für mich die Kunden etwas zu sehr bevorzugt, aber viele Möglichkeiten hat der Händler nicht, dies über seine AGBs einzuschränken.
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 8:38 am 13. Nov. 2003
Glaub mir, es gibt ein paar Punkte, an denen man ohne Zweifel erkennt, ob sie eingebaut war... ;)
-- Veröffentlicht durch oxyd21 am 0:34 am 13. Nov. 2003
du darfst die packung schon öffnen, da du das recht hast, die ware zu begutachten. also siegel gebrochen = keine rückgabe, das zieht nicht.
-- Veröffentlicht durch skynet am 0:27 am 13. Nov. 2003
lese mal die AGB's
-- Veröffentlicht durch Banders am 23:53 am 12. Nov. 2003
jo aber die karte entspricht auch nicht ganz den sachen die da beschrieben waren! im web shop!
-- Veröffentlicht durch kammerjaeger am 23:22 am 12. Nov. 2003
Muss sich nicht jeder Händler drauf einlassen. Nur wenn sie nicht ausgepackt ist, ist er dazu verpflichtet... ;)
-- Veröffentlicht durch Maze am 21:52 am 12. Nov. 2003
Ja wenn du in 'nem Onlineshop bestellt hast kannste ohne Probs zurückschicken !
-- Veröffentlicht durch Banders am 21:30 am 12. Nov. 2003
Hi,
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