Rückgaberecht ?

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--- Rückgaberecht ?
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Ein Ausdruck des Beitrags mit 4 Antworten ergibt bei 3 Antworten pro Seite ca. 2 DIN A4 Seiten. Das entspricht bei 80 g/m² ca. 9.98 Gramm Papier.


-- Veröffentlicht durch Eisenblut am 23:39 am 8. Sep. 2003

Wobei die Auschlüsse von bestimmen Produktgruppen per AGB fast nie wirksam sind, aber die meisten Anwälte werden den Klageweg wegen einem Teil von 200,-€ nicht beschreiten wollen. Wenn der Einsatz das Produkt wesensentscheidend ändert wie bei einer Druckpatrone oder der von ErSelbst angeführten WLP, ist Rückgabe natürlich ausgeschlossen. Wenn jedoch die Auktion "von Privat" erfolgt, der Verkäufer aber einige hundert Bewertungen hat, kann man mit einem Hinweis, das man beim Finanzamt wegen dieser Geschäftstätigkeit nachfragen möchte, doch erstaunliches erreichen.


-- Veröffentlicht durch ErSelbst am 22:11 am 7. Sep. 2003

Die 2 Wochen gibt es NUR bei Firmen - und da nur, wenn das betreffende Teil nur zum Testen eingebaut wurde und sofort wieder ohne großen Wertverlust verkauft werden kann ... Also bei ner bestellten Tube Wärmeleitpaste, die nur getestet und für schlecht befunden wurde haste kein Recht auf Rücknahme, bei ner Grafikkarte oder ner CPU (wird manchmal aner in den AGBs extra ausgeschlossen) schon


-- Veröffentlicht durch Hitman am 19:01 am 7. Sep. 2003

Sinngemäß 2 Wochen rückgaberecht auf alle Internetkäufen. Ob das so stimmt weiss ich nicht. Glaube aber schon. Wenn aber darauf hingewiesen wird das etwas defekt ist, sein könnte, dann eher nicht.


-- Veröffentlicht durch Sp3Xe am 18:02 am 7. Sep. 2003

Hallo,
ich wollte nur wissen ob ich immer ein Rückgaberecht habe, wenn ich z.b was bei ebay kauf ??

Danke


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