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leuchti Erstellt: 20:55 am 30. Nov. 2003
Will ihn jd hier kaufen? 120 euro inkl.

Er geht auf 2310Mhz mit 220x10.5
freestylercs Erstellt: 16:09 am 30. Nov. 2003
Wenn Du ihn geschickt bei ebay verkaufs, dann springen viell. auch noch 125€ raus.
leuchti Erstellt: 15:20 am 30. Nov. 2003
@david Ich will ihm auch nichts geben. Er würde mir bei einer Rücksendung den Kaufpreis nur zu 84% erstatten.

@Lord Rayden über 1.9 V können bleibende Schäden entstehen.
Lord Rayden Erstellt: 15:16 am 30. Nov. 2003

Zitat von david am 15:04 am Nov. 30, 2003
Dem würde ich aber ordentlich einheizen! :hell: Das was der macht ist Betrug! Also wenn in seinen AGB steht das bei angemessenem Prüfen nichts zurückerstattet werden muss würde ich dem nichts geben da du ihn ja nur getestet hast.

David




Richtig, ich würde mal sagen das er mit seinen AGBs gegen das Fernabsatzgesetz verstößt, denn das besagt das ich inergalb 14 tagen ohne angabe von gründen zurückgeben kann, das mit dem wertabzug wäre nur gerechtfertigt wenn du zB die verpackung oder das Zubehör nicht in einem einwandfreien zustand zurückschickst.
Da bei einer CPU nicht viel mit verpackung ist denke ich das du im recht bist.
Und mit ihren selbst entworfenen AGBs können sich die Händler davon auch nicht freisprechen, gesetz ist nunmal gesetz.

cya
Lord Rayden Erstellt: 15:09 am 30. Nov. 2003
2.05 Volt auf einen Barton ist das nicht etwas übertrieben? ich mein ja nur wegen der Kühlung und so.

:noidea: vielleicht sollte ich mal versuchen ob meiner die 2600@2.05 macht, 2500 @ 1,925 macht er ja schon Prime Stable.

cya
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david Erstellt: 15:04 am 30. Nov. 2003
Dem würde ich aber ordentlich einheizen! :hell: Das was der macht ist Betrug! Also wenn in seinen AGB steht das bei angemessenem Prüfen nichts zurückerstattet werden muss würde ich dem nichts geben da du ihn ja nur getestet hast.

David
leuchti Erstellt: 14:53 am 30. Nov. 2003
Der Händler Lonicomputer hält sich aber nicht an die Ebayregeln. Er will mir 6% vom Kaufpreis in Rechnung stellen.
Ausserdem erhebt er Wertersatz in Höhe von 10% von der Kaufsumme. Ich hatte den Fehler gemacht und ihm mitgeteilt das ich die CPU getestet habe. Er schreibt in seinen AGB´s:

Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz.

Da ich die CPU aber nie über 1,9V betrieben habe und immer unter 50° ist sie technisch und optisch im einwandfreiem Zustand.

Ich weiss eben nicht welche AGB´s nun gelten. Die von Ebay oder die von seinem Shop. Der Händler ist Mitglied des Gold Powerseller Programms.
Gibtnix Erstellt: 21:02 am 28. Nov. 2003

Zitat von leuchti am 20:55 am Nov. 28, 2003

...auch die Ebaygebühren tragen soll. So ein Schweinehund. :grr:



Laut den eBay-Regeln muss der Verkäufer die eBay-Gebühren tragen. Ich würde die nicht bezahlen:thumb:
leuchti Erstellt: 20:55 am 28. Nov. 2003
Danke für eure zahlreichen Antworten! Klar ist es ein 2500+ AQZFA. Ich wollte euch nur vor diesen Ebayhändlern warnen die íhre CPU´s als Wunderprozi hinstellen. Laut Beschriebung sollte der mit 2600Mhz @ 2,05 V rennen. (15h primestabil) Ich glaubs auch noch und biete 140 inkl. Schlappe 2310Mhz geht der nur :devil:

Gut das es ein richtiger Händler mit 14 Tagen Rückgaberecht ist. Das Teil werd ich dem um die Ohren feuern. Mich ärgert nur das ich die Versandkosten nicht ersetzt bekomme und auch die Ebaygebühren tragen soll. So ein Schweinehund. :grr:
Hempboy Erstellt: 20:48 am 28. Nov. 2003
Boa Leute...pisst euch nicht ein! Seit doch ruhig wenn ihr eh kein Interesse habt! Wenn er das Geld haben will, will er s haben, wenn nicht von euch, dann von anderen (evt eBay)

Also Shut The fuc* Up...pff...

Martin
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