Benutzername:   Noch nicht registriert?
Passwort:   Passwort vergessen?
iB Code Einmal klicken um den Tag zu öffnen, nochmal klicken zum Schliessen

Top Smilies
Beitrag

HTML ist on für dieses Forum

IkonCode ist on für dieses Forum

SMILIES LEGENDE ansehen

Beitragsoptionen

Möchten Sie Ihre Signatur hinzufügen?
Wollen Sie per Email über Antworten informiert werden?
Wollen Sie Emoticons in Ihrem Beitrag aktivieren?
 

Beitragsrückblick für (die neuesten Beiträge zuerst)
Bliemsr Erstellt: 12:32 am 4. Nov. 2003
Gipskopf, alles klar.

Seht Ihr, ich habe alles in meiner Macht stehende getan.
Aber der Kerl bemüht sich weder, nach dem angeblich weggeschickten
Paket zu fahnden, noch sich in irgendeiner Weise mit mir in
Verbindung zu setzen.

Gemäß § 447 BGB habe ich ein Recht drauf, dass der
Typ seinen Arsch in die Postfiliale bewegt und dort den Nachforschungs-
antrag stellt. Das hat er nicht getan, und somit ist er nun haftbar.

Alles klar. Dann weiß ich, was ich jetzt zu tun habe.
gipskopf Erstellt: 18:44 am 3. Nov. 2003
bohr ihr habt kein  plan :lol: sorry
1 postpaket = einlieferbeleg =rückverfolgung no prob (nachforschungsantrag)

2 Päckchen = Beleg also nur ne Quittung wie von Aldi nachforschungsantrag geht auch beim PÄCKCHEN !!! selber schon gemacht ! no Prob !!! nur ist es bischen mehr arbeit für die Post weil die kein ID-Code haben daher Arbeit für die Post =suchen suchen suchen  ....

ach ja nur der versänder kann den Antrag stellen !

--------------------------------------------------------------------------------------
so und nun wieder BGB :lol:
-------------------------------------------------------------------------------------




BEI PRIVATVERKÄUFERN GILT:
Bei Verkäufen über das Internet vereinbaren Käufer und Verkäufer in der Regel einen sog. Versendungskauf, § 447 BGB. Danach erfüllt der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen bereits mit der Übergabe der Kaufsache an den Transporteur (z.B. die Post). Wurde die Sache unversichert versandt, so bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen, wenn der Verlust bei dem beauftragten Transporteur eintritt. Daher ist es bei wertvolleren Gegenständen sinnvoll, eine versicherte Versandart zu wählen. kommt in solchen Fällen die Ware abhanden, so haftet zwar der Verkäufer nicht, jedoch hat der Käufer einen Anspruch auf Abtretung der Schadensersatzansprüche (z.B. gegen die Post) und Übersendung der Unterlagen, die die ordnungsgemäße Versendung beweisen. Wurde ein versicherter Versand vereinbart (was im Ernstfall der Käufer beweisen muss), hat der Verkäufer aber absprachewidrig unversichert versandt, so haftet er für den Verlust!

BEI GEWERBLICH AKTIVEN VERKÄUFERN IST FOLGENDES GEREGELT:
Die vorgenannten Regeln gelten aber nur für private Anbieter. Bei gewerblichen Anbietern ("Unternehmern" ist dieses Privileg gemäß § 474 Abs.2 BGB aufgehoben! Das Versandrisiko trägt in diesen Fällen der Unternehmer. Unternehmer sind alle im Rahmen gewerblicher bzw. selbständiger beruflicher Tätigkeit Handelnden, es genügt dabei auch eine nebenberufliche Tätigkeit. Indiz für den gewerblichen Charakter der Teilnahme an Online-Auktionen dürfte Umfang und Regelmässigkeit der Teilnahme an diesen Auktionen sein (z.B. sog. "Power-Seller" bei eBay).

Entgegen der Meinung vieler, ist ein gewerblicher Verkäufer stets und unabdingbar in der Pflicht, Ihnen bei Verlust Ersatz in voller Höhe (incl. Versandspesen) zu leisten.












(Geändert von gipskopf um 19:43 am Nov. 3, 2003)
Kosmonautologe Erstellt: 15:40 am 3. Nov. 2003
Päckchen ungleich Paket

Also bei einem Paket gibt es eigentlich immer einen Beleg (Ausnahmen sind mit unbekannt). Wer das nicht glaubt kann ja mal zum nächsten Postamt gehen und sich ein formular für Pakete holen und anschaun:

Oben ist das Original das aufs Paket aufgeklebt wird oder irgendwo abgelegt wird (Keine Ahnung hab nicht drauf geachtet). Und hinten die Durchschrift die der Kunde erhhält nachdem die weiteren Daten darauf von der Maschine geschrieben worden sind (Paketnummer, Gewicht, Entgeld, Datum, Zeit usw.
Coolio Erstellt: 14:34 am 3. Nov. 2003
Echt,ohhh,Fehler meinerseits,ich dachte es gibt immer einen Beleg.
Dann siehts natürlich wiklich schlecht aus,wie soll der Pater es dann beweisen das er das Päckchen abgeschickt hat.
Der Post traue ich schon zu,das Päckchen verschlamt zu haben.
Es ist mir bis jetzt einmal passiert das ein Paket weg gekommen ist.
B33BA Erstellt: 14:30 am 3. Nov. 2003
@Coolio
das Problem ist ja eben bei unversicherten Paketen das es da keinen Bleg dazu gibt, deshalb NICHT RÜCKVERFOLGBAR.

Da hilft nur eins EIGENJUSTIZ :thumb: Einfach mal vorbei fahren, wenn es nicht zu weit weg ist.:lol:
Weniger Antworten Mehr Antworten
Coolio Erstellt: 14:19 am 3. Nov. 2003
Dieser Pater soll Dir die Belegkopie schicken,wenn er das nicht sofort macht und wieder Ausreden hat,dann lügt er auf jeden Fall.
Den Beleg muß er haben.

Ist eigentlich voll unlogisch das ganze,wer betreibt für so einen Kleckerbetrag so einen Aufwand?

Der riskiert doch eine Anzeige wegen Betrug.

Ich würde einfach zur Polizei und Anzeige erstatten.
Mit der Kontonummer können die da auf jeden Fall etwas machen.
Auch wenn Du vielleicht das Geld nicht zurück bekommst,das würde ich mir nicht gefallen lassen.

Bei einer solchen Sache ist es ja auf jeden Fall im öffentlichen Interesse,einen eventuellen Betrug zu verfolgen.
Dann muß die Polizei diesen Fall untersuchen.
Gruß Ingo

Und bitte keine Drohungen gegen mich:lol:
Die Admins sollten sich diesen Fall wegen eventueller Bannung annehmen.

B33BA Erstellt: 13:38 am 3. Nov. 2003
sorry aber bei nem unversicherten Paket hast du KEINE CHANCE dein Geld wieder zu bekommen. <- nicht rückverfolgbar
Bliemsr Erstellt: 12:55 am 3. Nov. 2003
Es handelt sich um ein unversichertes Päckchen.
Die Post weiß von nichts. Das Paket gilt für mich als
nicht abgeschickt. Steht alles im Text.

Und schau mal: der Kerl hat Mail-Adressen angegeben,
die er laut Eigenangaben (weiter oben im Text) nie aufruft,
also tote, fiktive Adressen. Für mich bedeutet das, daß er nie
die Absicht hatte für mich (Käufer) erreichbar zu sein.
Das erfüllt für mich den Tatbestand des Vorsatzes.
Leider erfährt man sowas nie davor, sondern erst, wenn's zu spät ist.

Die letzte von ihm genannte Adresse ist wohl ebenfalls tot. Dorthin
habe ich meine letzte Aufforderung mit Frist hingeschickt.

Gipskopf hat fast jeden zweiten Tag Ärger mit solchen Hanseln, und
jetzt wollte ich von ihm wissen, ob das, was ich habe, für eine
Anzeige reicht, oder ob ich wirklich die Anschrift von dem Typen brauche.
Kosmonautologe Erstellt: 12:13 am 3. Nov. 2003

Zitat von Bliemsr am 12:47 am Sep. 28, 2003
Gipskopf, ich muss dich bitten, dich ausnahmsweise mal
rauszuhalten. Nenn mir jemanden, der bei unversichertem Versand
einen Beleg von der Post erhält.



bin zwar nicht gipskopf, aber man erhält immer einen e i n l i e f e r u n g s b e l e g wenn man ein postpaket verschickt. Wies beim Päckchen ist weiß ich nicht. Aber ein CD-ROM und ne HD ist fürn Päkchen je bestimmt schon zu groß.

Da steht drauf:

Absender, Identcode, Entgeld, Empfänger, Gewicht, Datum + Uhrzeit wann das Paket in Auftrag gegeben worden ist, PLZ und noch ne andere Nummer der Filiale wo es aufgegeben worden ist. Wie ist das Paket verschickt worden (Extra schnell, Extra Inkasso, Extra sicher - eigenhändig, rückschein, transportversicherung - Extra sonstiges ...)

(Geändert von Kosmonautologe um 12:37 am Nov. 3, 2003)
B33BA Erstellt: 11:09 am 3. Nov. 2003
Hm aber mal ganz ehrlich, ist dir der Stress wirklich 15€ wert?
Aber die Daten die du hast sollten reichen um Strafanzeige erstatten zu können. Also wenn er unversichert verschickt hat, dann siehst du das Geld nie wieder!
×