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Deathblow DoG Erstellt: 0:44 am 24. Nov. 2002
sry NWD nich richtig gelesen :red:

ocinside Erstellt: 23:24 am 23. Nov. 2002
Also bei sporadischen Fehlern kann sich laut dem neuen Schuldnerrechtsmodernisierungsgesetz kein Laden mehr beim Umtausch weigern, aber mehr sag ich nicht

Finde ich aber bei so einem Laden auch ziemlich frech, daß die das nicht Kulanzmäßig zurücknehmen :gripe:
ErSelbst Erstellt: 23:05 am 23. Nov. 2002
Bei Comtech bekommt man immer nur nen Warengutschein, bei Atelco immer das Geld zurück (wenn man will ) ... bei Vobis hab ich bisher auch immer mein geld zurück bekommen, wenn ich ein bisschen mit denen rumdiskutiert habe...... :discuss:
NWD Erstellt: 18:00 am 23. Nov. 2002
@ Death:

Zitat von NWD am 14:24 am Nov. 23, 2002
normal sind 14-Tage GEld-zurück nur leider ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben d.h. du darfst die AGB von VOBIS lesen .. wenn da was drinnsteht kannste terror machen



klar ? er hats im laden gekauft und ich meinte nur das jeder vernünftige laden von sich aus freiwillig 14tage geld-zurück anbietet ..

das mitm onlineshop ist nen anderes paar schuhe
muh3 Erstellt: 15:09 am 23. Nov. 2002
richtig bei online geschäften gilt eine 14 tägige geld zurück garantie. aber wenn du mit denen redest dann bekommste eventuell nen gutschein über den betrag.
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skynet Erstellt: 15:09 am 23. Nov. 2002
jupp, warenrückegabe = kulanz aber an deiner stelle würde ich meine freundin hinschicken ~ große augen machen, dann klappt das meistens  oder nimm die 2. kamera mit und zeige denen die die damit sies glauben
Deathblow DoG Erstellt: 14:54 am 23. Nov. 2002
NWD das gilt nicht wenn du die Geräte im normalen Strassenladen kaufst da gelten andere Gesetze aber ka was genau, nur bei Online Sachen gibts das mit den 14-Tagen
NWD Erstellt: 14:24 am 23. Nov. 2002
normal sind 14-Tage GEld-zurück nur leider ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben d.h. du darfst die AGB von VOBIS lesen .. wenn da was drinnsteht kannste terror machen
Henro Erstellt: 13:55 am 23. Nov. 2002
Ich denke schon ... kann dir jetzt zwar nicht genau sagen wies lautet, aber bei Originalverpackung ... ich kenns eigentlich nicht anders
Skorpion King Erstellt: 13:51 am 23. Nov. 2002
Wollen se net die schweine, hab ich da irgentein Recht zu wenn ja geh ich montag wieder hin
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