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kammerjaeger Erstellt: 23:44 am 31. Mai 2010
In dem Fall schon.
Subseven Erstellt: 21:18 am 31. Mai 2010
Also müsste ich Die Vista CD+Handbuch+Sticker und  die 7 CD+Sticker+Handbuch mit abtreten?
kammerjaeger Erstellt: 14:01 am 30. Mai 2010

Zitat von BDKMPSS um 17:55 am Mai 28, 2010

Für beide Fällig gilt, dass du Es nur im Paket verkaufen kannst, wobei die Rechtmäßigkeit die Lizenzen vom PC zu lösen in Deutschland umstritten ist. Manche sagen es ist zulässig, andere nicht.



Im Prinzip ist das Lösen der Lizenz von der Hardware in Deutschland kein Problem. Wenn z.B. Dein Mainboard streikt und getauscht werden muss, dann darf dies kein Grund dafür sein, dass die Lizenz und/oder die Installation nicht weiter verwendet werden dürfen. Auch wenn das Gehäuse getauscht wird (weil z.B. der Power-Knopf defekt ist oder aus Designgründen in ein anderes Gehäuse umgebaut wird), kann dies kein Grund für den Verlust der Lizenz sein.
Wichtig ist jedoch folgendes: Wenn die Lizenz verkauft werden soll, dann muss sie bestimmte Bestandteile enthalten (COA-Sticker, Installations-Medium und "Handbuch" und der Verkäufer muss dafür Sorge tragen, dass er sie nicht selbst weiter nutzt bzw. nutzen kann.

Grundsätzlich sagt der BGH:
"Eine vergünstigte Programmversion einer Software, die nur mit einem neuen PC veräußert wird, kann für den Erwerber des PCs nicht auf ein bestimmten Vertriebsweg beschränkt werden. Aufgrund des Eschöpfungsrundsatzes des Verbreitungsrechtes, ist die Weiterverbreitung des einmal mit Zustimmung des
Urhebers in Verkehr gelangten Werkes frei.
"
Wenn also der Erstkunde die Software weiter verkaufen will, so ist dies kein Problem, sofern er sich an o.g. Grundsätze hält.

Subseven Erstellt: 12:37 am 30. Mai 2010
Okay danke für die Erklärung.
Die Hardware wollte ich noch einige Zeit nutzten. Ich schätze wenn ich diese Abstoße verkaufe ich es so wie BDKMPSS es vorgeschlagen hat.

Danke für alle Antworten.
BDKMPSS Erstellt: 17:55 am 28. Mai 2010

Zitat von Subseven um 22:27 am Mai 27, 2010
Puhh so genau weiß ich das nicht, das war auch nicht von MS sondern von Maxdata/Quanmax.

Wie kann ich da sicher gehen, dass ich das Richtige tue?
Notfalls kann ich die Vista Lizenz auch dazu geben, das wäre nicht das Problem.


(Geändert von Subseven um 22:29 am Mai 27, 2010)



Das "kaufe jetzt Win Vista und bekomme Win7 später umsonst** dazu"-Programm wurde (wie immer) über die Hersteller abgewickelt, die dann die Sternchen mit etwas Text füllen, der ihnen die rrwähnten Versand und Bearbeitungsgebühren zugesteht.

Diese Art der Lizenzierung bindet dich eigentlich an:
*den PC auf dem das Vista drauf war
*Vista Lizenz (Key Aufkleber und alle Medien/Preinstall Partition etc)
*Win 7 Lizenz (Key Aufkleber und alle Medien)
*Nutzung von nur einer dieser Lizenzen (Vista oder 7, nicht beide, auch nicht dual boot)

"Zufällig" gab es das gleiche Programm auch für Windows Lizenzen, die man ohne PC gekauft hast. Das sollte dann aber über MS abgewickelt worden sein. Damit gibt das gleiche wie oben, nur das die Bindung an den PC flach fällt.

Für beide Fällig gilt, dass du Es nur im Paket verkaufen kannst, wobei die Rechtmäßigkeit die Lizenzen vom PC zu lösen in Deutschland umstritten ist. Manche sagen es ist zulässig, andere nicht.

Zu der 32/64 Bit Geschichte würde ich sagen, dass du es als Lizenzen der Wortbreite, in der du sie hast, anbieten musst (also 32 Bit).
In einem zufälligen und völlig unzusammenhängenden Hinweis könntest du erwähnen, dass die 32 Bit Keys auch für die 64 Bit Version gehen. ;-)

Also in Kurz:
Du musst mindestens Vista und Win7 jeweils mit Key Aufkleber und Medien als ein Paket verkaufen und darauf hinweisen, das man nur eine Lizenz nutzen darf und diese beide für die 32 Bit Version sind.

Meine Empfehlung:
Wenn du den PC noch hast und darauf Vista nutzt, dann Update das auf Windows 7 und verkaufe alles zusammen zu dem Zeitpunkt, wenn du die Hardware irgendwann mal loswerden willst. Aus dem mehr oder minder kostenfreien Update noch Geld schlagen zu wollen ist nicht so super und macht mehr Aufwand, als es dir am Ende bringt.


(Geändert von BDKMPSS um 18:03 am Mai 28, 2010)
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ErSelbst Erstellt: 16:14 am 28. Mai 2010
Schon alleine die 32bit- Lizenz mit 64bit- 7 zu nutzen darfste nicht ....

Wie hieß das in der letzten c't :noidea:
"Unerlaubte Vermischung von Lizenzbestandteilen"
Subseven Erstellt: 22:27 am 27. Mai 2010
Puhh so genau weiß ich das nicht, das war auch nicht von MS sondern von Maxdata/Quanmax.

Wie kann ich da sicher gehen, dass ich das Richtige tue?
Notfalls kann ich die Vista Lizenz auch dazu geben, das wäre nicht das Problem.



(Geändert von Subseven um 22:29 am Mai 27, 2010)
BDKMPSS Erstellt: 22:11 am 27. Mai 2010
Das der Key für die 64 und 32 Bit Variante geht stimmt.

Allerdings habe ich Zweifel an der Sache die du verkaufen willst.

Wenn du ein z.B. das Angebot von MS angenommen hast, wo du kurz vor dem Win7 Release Vista gekauft hast und dann Win7 "umsonst"(für Versand + Gebühr) bekommen hast, dann musst du die (dann ungültige) Vista Lizenz im Bundle mit der Windows 7 Lizenz verkaufen (und auch keine von beiden selber weiter nutzen). Eine von beiden einzeln zu verkaufen wäre nicht rechtmäßig.

Davon mal abgesehen würde ich ca 80-100€ inkl ansetzen, wenn rein rechtlich alles sauber ist.
Subseven Erstellt: 21:34 am 27. Mai 2010
Hallo zusammen,

hab durch ein Vista Upgrade eine Windows 7 Pro Lizenz erhalten. Dabei war eine DVD mit der 32Bit Version.
Der Key geht aber auch, laut der Aussgae eines Kumpels der das gleiche gemacht hat, bei einer 64Bit Version.

Ich hab nur die Installation getestet (weiß leider nicht mehr ob aktiviert oder nicht, glaube aber nicht) und nicht regestriert.

Was kann ich dafür verlangen?
Wenn Interesse besteht teste ich auch ob der Key wirklich auch für die 64Bit geeignet ist.

Grüße
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