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kammerjaeger |
Erstellt: 13:52 am 23. Juni 2011 |
Hab ich doch gar nicht. Habe bewusst "manche Leute" geschrieben. Ich weiß, dass es nicht jeder so handhabt. Aber warum sollen die ehrlichen Kunden unter den frechen leiden? Findest Du das etwa ok???
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spraadhans |
Erstellt: 10:28 am 23. Juni 2011 |
Naja, man muss schon auch die Interessen der Verkäufer beachten. In Zeiten geringer Margen ist es sicherlich nicht ganz ohne, wenn ein Artikel von 42,- zuürckgesendet wird und der Verkäufer Hin- und Rücksendekosten tragen muss. Das lädt natürlich in gewisser Weise zu Missbrauch ein. Letztlich geht es hierbei nicht um die "Bestrafung" sondern um einen möglichst gerechten Interessenausgleich. |
ocinside |
Erstellt: 8:46 am 23. Juni 2011 |
@Hitman du vielleicht nicht und das ist auch gut so Am sinnvollsten wäre ein Mittelweg zwischen Widerrufsrecht für den Kunden und eine Sicherheit gegen Missbrauch davon für den Verkäufer, aber das wird wohl sehr schwierig umzusetzen. Wer weiß, vielleicht sind die Kosten für die Rücksendungen ja wirklich der richtige Weg.
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Hitman |
Erstellt: 8:34 am 23. Juni 2011 |
Achso, also weil es einige übertreten haben bestrafen wir nun alle Anderen? Clever. Finde ich gut, dass du "uns" Endkunden alle in einen Topf wirfst.
Ich gebe zu, ich habe bisher die 14 Tage Rückgaberecht noch NIE gebraucht. Denn wenn ein Artikel falsch beschrieben wurde, ich generell mein Kaufvertrag nicht zustande gekommen.
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kammerjaeger |
Erstellt: 0:01 am 23. Juni 2011 |
Das schon. Aber i.d.R. hat die Gemeinschaft Vorrang vor den Belangen Einzelner, welche Regelungen mißbrauchen... Wären die Kunden achtsamer mit der Nutzung des FAG umgegangen, hätte es die Diskussion wohl nie geben müssen. Es war gedacht für falsche Artikelbeschreibungen, Schrott bzw. mangelhafte Ware, nicht passende Kleidung etc.. Aber es war nie so gedacht, wie manche Leute es nutzen. So wird Kleidung 1x getragen (z.B. in die Oper) und dann nicht mehr benötigt, obwohl sie passt und eigentlichg gefällt. Oder Hardware wird auf OC getestet und bei Nichtgefallen der Werte zurück gesendet. Sowas war nie im Sinne des Erfinders, hat aber scheinbar Überhand genommen. Deshalb versucht man solche Kunden nun einzuschränken, und das in meinen Augen berechtigterweise!
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spraadhans |
Erstellt: 23:14 am 22. Juni 2011 |
Wobei strittig ist, ob es eine Verschlechterung für den Verbraucher ist...
| Naja für den Einzelnen im Falle des Widerrufes schon. Lassen wir uns überraschen... |
kammerjaeger |
Erstellt: 22:52 am 22. Juni 2011 |
Wobei strittig ist, ob es eine Verschlechterung für den Verbraucher ist... Mag zwar für den Rücksender oft eine nette Sache sein, aber die anderen Verbraucher zahlen es mit, wenn Leute aus Jux und Dollerei Sachen bestellen und wieder retour schicken.
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spraadhans |
Erstellt: 19:14 am 22. Juni 2011 |
Ich bin mir jetzt gar nicht so sicher, ob Deutschland Verschlechterungen für Verbraucher überhaupt umsetzen muss, Europarecht ist schon eine Weile her . |
rage82 |
Erstellt: 17:45 am 22. Juni 2011 |
ach, das wollte ich noch schreiben, dass das jeweilige land 2 jahre zeit hat, es umzusetzen. und deshalb habe ich "könnte" geschrieben, ich hoffe natürlich das es bleibt, wie es ist. |
spraadhans |
Erstellt: 17:39 am 22. Juni 2011 |
Naja, zunächst muss das mal in deutsches Recht umgesetzt werden und das dauert erfahrungsgemäß... Außerdem kann der deutsche Gesetzgeber mglw. an der bisherigen Regelung im BGB festhalten, womit sich für uns nichts ändern würde. |
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