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Kaffeeheld Erstellt: 16:24 am 12. März 2006
so hab mal noch genauere Informationen bekommen zwecks Limited und GmbH  :thumb:

Nach der BSG-Entscheidung (Az.:B 12 RA 1/04 R) ist ein selbstständiger Geschäftsführer (100% Anteile) rentenversicherungspflichtig, wenn er als Person nur einen Auftraggeber (die Kapitalgesellschaft - GmbH oder Limited) hat und er selber - nicht die Gesellschaft - keine eigenen Mitarbeiter angestellt hat.

Diese Entscheidung und eine weitgehende Auslegung des Urteils steht im Widerspruch zur bisherigen Rechtssprechung. Diese stellt für die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit bislang stets nur auf die tatsächlichen Verhältnisse ab. Geschäftführer mit mehr als 50% Anteilen und Weisungsfreiheit wurden als selbstständig und damit sozialversicherungsfrei eingestuft. Die Frage einer arbeitnehmerähnlichen Selbstständigkeit (Verdacht auf Scheinselbstständigkeit) wurde generell nicht problematisiert.

Auch nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung ist nicht eindeutig klar, ob das Urteil nur den Sonderfall Einmann-Gesellschaft (100% Anteile des Geschäftsführers) betrifft oder darüber hinaus allgemeine Gültigkeit dahingehend hat, dass Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften im Regelfall rentenversicherungspflichtig sind. Dies hätte sachlogisch zur Folge, dass eine Prüfung im Sinne des Statusfeststellungsverfahrens nicht nur im Sonderfall Einmann-Gesellschaft gilt, sondern bei jedem Geschäftsführer durchzuführen wäre. Viele Wirtschaftsverbände fordern daher den Gesetzgeber auf, dass dieses Urteil in dieser Form nicht angewendet wird.

Mögliche Lösungen

Nr.1
Limited & Co. KG und GmbH & Co. KG.

Nr.2
Rentenversicherungspflichtig wird der Geschäftsführer einer GmbH/Limited, wenn er nur für diese eine GmbH/Limited tätig wird.

Er gliedert z.B. 2 Betriebsteile aus, oder schafft zwei neue Standbeine und gründet dafür 2 Ltd's., für die er nicht das Stammkapital von 50.000 Euro für 2 neue GmbH`s aufbringen muss.

Diesen Vorschlag veröffentlichte auch die European Primes AG am 27.02.2006. "Der Gesellschafter Geschäftsführer muss bemüht sein, ein 2. Beschäftigungsverhältnis herzustellen - mit entsprechenden Einkünften - z.B. Gründung 2. GmbH oder einer englischen Limited."

Weiterer Vorteil dieser Ausgliederung, ist die Absicherung des Geschäftes durch eine Betriebsaufspaltung, mögliche Nutzung von Steuervorteilen mit einer Holdingstruktur bei einem Verkauf des Unternehmens
Kunkel Erstellt: 5:18 am 12. März 2006
ich sag nur "du bist deutschland - du bist hartz IV empfänger" :noidea:
DJ Erstellt: 11:10 am 11. März 2006
geile diskriminierung wenn die qualifikation nicht mehr zaehlt sondern nur das geschlecht. Ne frauenquote ist das duemmste was es gibt weil es ne direkte diskriminierung ist style a la du kommst hier nur rein weil du so arm hilflos und schwach bist , wenn ich ne frau waere wuerde der ministerin deswegen die fresse polieren weil sie alle frauen als dumm und inkompetent hinstellt so dass sie die quote und das gesetz brauchen.

@topic ist ja wohl klar in deutschland geht's nur darum den mittelstand kaputt zu machen die scheinen das richtig gut zu koennen.
Paschka Erstellt: 18:33 am 9. März 2006

Zitat von Kaffeeheld um 17:49 am März 9, 2006
In Schweden gibts was neues geiles, daß topt hier die Sachen noch. So eine Ministerin hat beschlossen, das in Allen in Allen Aufsichtsräten 40% Frauenquote eingehalten werden muß. :bonk:

Ob die Qualifiziert dafür sind ist völlig egal, hauptsache die Quote Stimmt. :blubb:

Ich will keine Frau sein die da nur wegen der Quote sitzt. :lol:



(Geändert von Kaffeeheld um 17:51 am März 9, 2006)



und das nennt man dann emanzi.... ach ihr wisst schon :lolaway:

@topic
naja die bundesregierung versucht irgendwie, irgendwo geld zu machen
eigentlich ist das sogar richtige abzocke da die geschäftsführer alle eine private rentenvorsorge vornehmen müssen...
Kaffeeheld Erstellt: 17:49 am 9. März 2006
In Schweden gibts was neues geiles, daß topt hier die Sachen noch. So eine Ministerin hat beschlossen, das in Allen in Allen Aufsichtsräten 40% Frauenquote eingehalten werden muß. :bonk:

Ob die Qualifiziert dafür sind ist völlig egal, hauptsache die Quote Stimmt. :blubb:

Ich will keine Frau sein die da nur wegen der Quote sitzt. :lol:



(Geändert von Kaffeeheld um 17:51 am März 9, 2006)
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N omega G Erstellt: 17:36 am 9. März 2006
irgendwo sieht das motto aus: irgendwas machen, ob es nun gut oder schlecht ist, ist egal. hauptsache man habe es "versucht".

ist es wirklich so schwierig gebildete politiker zu haben, die keine geldgeilen egoisten sind? anscheinend ja...
Kaffeeheld Erstellt: 23:12 am 8. März 2006
Einen wunderschönen Guten Tag @all

Ist mal eine Nachricht die nicht Direkt was mit PCs etc. zu tun hat, aber es gibt ja schließlich viele Onlineshops die eine GmbH sind:thumb:

ich machs mal kurz sonst wirds zu Trocken.

Betreff: BSG-Urteil (Az: B 12 RA 1/04 R)

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts werden GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Rund 1. Mio Betroffenen drohen hohe Nachzahlungen.

Jeder GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer kann hierdurch mit bis zu fünf Jahre rückwirkenden Rentenversicherungsbescheid in fünfstelliger Höhe rechnen.

So manche GmbH mag dies gegebenenfalls  zur Anmeldung ihrer Insolvenz zwingen. Die Folge bei bis zur einer Millionen GmbHs in Deutschland: 100.000e Arbeitsplätze gehen verloren: die bisher auch Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung waren. Ironischerweise treten an ihre Stelle dann die GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, die ihre neue Rentenversicherungspflichtigkeit finanziell überlebt haben.


feat. RA J. Fial, Freiersleben und Weber etc.

Fazit: der Feldzug gegen den Mittelstand geht weiter, auf eine Mio. Arbeitslose mehr oder weniger kommt es nun wirklich nicht drauf an oder?? :lol:

Chja, unser eins hat schon eine Lösung für diese Aufgabe in der Schublade:thumb:

Umschreibung der GmbH in einer Limited und gut is:punk:

Mit sonnigen Grüßen

Falk


(Geändert von Kaffeeheld um 23:15 am März 8, 2006)
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