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nummer47 Erstellt: 19:24 am 14. Sep. 2013
Hat der Händler vlt. "im Auftrag für privat" verkauft? das ist so eine tolle Masche um die Gewährleistung zu umgehen.

Ich würde dir empfehlen mal zur nächsten TÜV-Station zu fahren und das Ding mal richtig durchchecken zu lassen, danach hast du Klarheit v.a. was Achsen und Bremsen angeht.

Mit dem Zettel kannst du dann zum Händler marschieren und ggf eine Lösung finden. Wichtig bei so nem Sachverhalt ist es auf jeden Fall die Mängel durch Sachverständige dokumentieren zu lassen - für den Fall des Rechtsstreits.

mfg,
ein prüfingenieur
spraadhans Erstellt: 10:10 am 8. Aug. 2013
Schwieriges Feld...
naKruul Erstellt: 12:58 am 5. Aug. 2013
Ein Gewährleistungsauschluß ist für den Händler bei Verkauf an Privat faktisch unmöglich.

Hier steht eigentlich alles wichtige dazu: http://ww2.autoscout24.de/ratgeber/kauf-beim-haendler-oder-privat/141902/146711/
ocinside Erstellt: 12:55 am 5. Aug. 2013
Ich persönlich würde bei sowas erst eine Klärung mit dem Händler versuchen, aber wenn du dir bei deiner Entscheidung unsicher bist, lass dich lieber kurz von einem Anwalt beraten.
Der kann dir sicher einige Tipps geben, denn es gibt auch Fristen, die du unbedingt einhalten mußt.
Cziebesz Erstellt: 12:44 am 5. Aug. 2013
hab eben noch einmal nachgesehen, und es sollte so sein, dass du 12 Monate Gewährleistung hast, da es ein Händlerkauf war. Auch die Beweislastumkehr geht zu deinen Gunsten, da es in den ersten 6 Monaten passiert ist, d.h. der Händler muss nachweisen, dass die Ware bei Übergabe nicht defekt war.
Er kann sich auch nicht auf "gekauft wie gesehen" berufen, da er die gestzlichen Vorschriften nicht ausschließen kann.
Es ist sowieso schon komisch, dass er die Karre verkauft und nicht mal genauer hingesehen hat.
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quake34ever Erstellt: 11:38 am 5. Aug. 2013
die Sache mit den felgen habe ich erledigt.

Händler hat nur Vertretung weil wohl erstmal im Urlaub.

den link werde ich mal jetzt begutachten

das würde also heißen, dass ich a) innerhalb der 6 Monate liege , b) das getriebeproblem wohl schon bei kauf bestand hatte, denn geht ja nicht von heute auf morgen kaputt, sondern zu 90% schleichend, c) der Händler Nachbesserung muss?

ich mein ich könnte auch noch defekte klimastellmotoren anführen laut fehlerspeicher

direkt schon Anwalt oder erstmal 2 Wochen auf Händler warten?

es ist sonst echt ein gepflegtes Fahrzeug, sehr ruhiger Motor trotz jetzt 180tkm , was aber für einen Diesel keinproblen darstellen sollte

(Geändert von quake34ever um 11:48 am Aug. 5, 2013)
ocinside Erstellt: 11:30 am 5. Aug. 2013
Hier ist ein Artikel zur Gewährleistung beim Autokauf vom Händler.
Hat denn dein Händler die Reparatur abgelehnt ?
Was heißt "nicht eingetragene reifen/felgen, auch erledigt" - hat dein Händler das erledigt oder etwa du ?
quake34ever Erstellt: 11:24 am 5. Aug. 2013
im Kaufvertrag steht ja eben gekauft wie gesehen, allerdings von einem handler ausgefüllt und nicht im kundenauftrag!

ich habe allerdings iwas im Hinterkopf, dass es 12 Monate  Gewährleistung auf gebrauchte Autos gibt bei handlerkauf. und dann gilt doch 6 Monate lang beweislastumkehr, oder wie war das?

es gibt eine Garantie über die GGG für 12 Monate.

bin für jeden tipp dankbar Leute
NoBody Erstellt: 10:46 am 5. Aug. 2013
"Gekauft wie gesehen" beim Händler?!

Was steht denn in deinem Kaufvertrag drin?

Irgenwas von Kundenauftrag oder so?

Ich meine, nach 4 Monaten hast du kein Recht mehr auf irgendwelche Sachen ala: Das hätte der Verkäufer beim Verkauf wissen müssen...

Und ich glaube ohne Gebrauchtwagengarantie hast du keine Ansprüche
quake34ever Erstellt: 10:22 am 5. Aug. 2013
vor knapp 4 monaten schicken passat 3bg gekauft beim autohändler, probefahrt alles top...

das erste nach 2 wochen: thermostat hinuber...kleinkran, egal
nicht eingetragene reifen/felgen, auch erledigt
nun kundigen sich synchronringe an (2 gänge im stand kaum einzulegen)
seit gestern lautes knackknackknack in kurven...wohl antrievswellengelenk

laut vertrag "gekauft wie gesehen", wohlgemerkt beim händler

das sind doch keine verschleißteole? getriebe halten doch heute meist länger wie der motor, oder?

seit kauf knapp 6tkm gefahren. auf was habe ich nun genau anspruch? 12 monatw gewàhrleistung sind doch rechtens?
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