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Joshi Erstellt: 16:48 am 18. Dez. 2012
Vergiss aber nicht die Strafanzeige, damit wenigstens sein Führungszeugnis etwas davon hat.
maxpayne Erstellt: 3:23 am 15. Nov. 2012
scheint ja richtig organisiert zu sein das arschloch. in so einem fall würde ich mit ein paar kollegen selbst vorbeischauen und "pfänden". :biglol: mein obergerichtvollzieher lässt sich jeden besuch beim schuldner mit satten 55 EUR vergüten... :blubb: naja, ist ja nur alle 3 jahre. :lol:
t4ker Erstellt: 23:49 am 14. Nov. 2012
Mittellos ist er auf jedem Fall schonmal . Er hat die Masche anscheinend oft durchgezogen. Habe folgenden Thread gefunden: Klick

Ich kann ihm nun jedes Jahr den Gerichtsvollzieher vorbeischicken oder eine Kontopfändung beantragen - wird allerdings in nächster Zeit nichts dabei rauskommen. Die Kosten muss zunächst ich tragen und werden ihm später auferlegt. Wenn er nichts pfändbares hat, dann muss er die eidesstaatliche Versicherung ablegen (muss ich im Antrag nen Hacken machen), welche  3 Jahre gilt. Dann hat er die nächsten 3 Jahre logischerweise Ruhe vor mir . Ich bin hartnäckig und die ~20-40€ gönne ich mir demnächst jedes Jahr, damit er regelmäßig zu Weihnachten Besuch bekommt.
maxpayne Erstellt: 1:57 am 7. Nov. 2012
aus eigener erfahrung kann ich sagen das da wohl nicht viel zu holen sein wird, wenn es ein student/harz4er ist, außer er hat viel auf dem konto oder besitzt irgendwas wertvolles (dazu gehört ein blu-ray player oder fernseher nicht). man kann den gerichtvollzieher alle 3 jahre hinschicken, um dem schuldner die eidesstattliche versicherung abzunehmen (sofern nichts zu holen ist). den meisten leuten ist das ziehmlich unangenehm und deshalb klappts oft auch schon eher, siehe bliemsr. wenn er es schon dazu hat kommen lassen, dass du einen titel erwirken konntest, dann ist er entweder total blöd, faul/unorganisiert oder mittellos. vielleicht auch eine kombination von allem. :lol:
Bliemsr Erstellt: 18:10 am 6. Nov. 2012
Gute Sache. Ich habe schon oft Mahnverfahren eingeleitet, doch es hat glücklicherweise immer gewirkt und ich hab mein Geld plus Zins plus Kosten zurückerhalten.

Wie sieht es denn jetzt in der Praxis aus, da du den Vollstreckungsbescheid besitzt?  Kannst du einmal im Jahr den (Gerichts-) Vollzieher bei ihm vorbeischicken, mit dem Auftrag, ihm seinen Bluray-Player oder den LCD zu beschlagnahmen?

Wer setzt den Titel durch? Kannst du selber hinfahren? Muß es ein Vollzieher tun? Ein Inkasso? Würde mich interessieren, wie das in der Praxis aussieht.
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Romek Erstellt: 23:19 am 2. Nov. 2012
Student und so blöd :noidea:
t4ker Erstellt: 11:45 am 1. Nov. 2012
So dann will ich euch mal informieren:

Ich habe alles ohne Rechtsanwalt durchgezogen und nun endlich den Vollstreckungsbescheid in meinen Händen. War ein langer Weg, aber wenigstens hat der Schuldner nie Widerspruch eingelegt. Nun kann ich 30 Jahre mal schauen, ob mal was zu holen ist. Dass er Student ist, macht zumindest schonmal etwas Hoffnung.

:ocinside:
t4ker Erstellt: 12:29 am 29. Aug. 2012
@All: Ja ihr habt Recht. Man sollte Artikel bei Ebay Kleinanzeigen nicht per Vorkasse bezahlen. Ich habe meine Lektion gelernt. Ich kann es nun jedoch nichtmehr ändern.

@spraadhans:

Danke für deine Hilfe. Ich habe im Internet  folgenden Vordruck entdeckt:

Max Käufer - Käuferstraße 11 - 47110 Kaufhausen

Karl Verkäufer
Verkäuferstraße 22
08150 Verkaufsstadt


Datum: heute

Betreff: ebay-Auktion 400500600 - Legosammlung : 5 Zentner


MAHNUNG

Hallo werte/r Herr/Frau Karl Verkäufer,

am 15.05.2004 habe ich auf Ihr Konto:

Inhaber : Karl Verkäufer
Kontonummer: xxxxxxxxxxxx
Bankleitzahl xxxxxxxxxxxx
Bankname Musterkasse



den Betrag von 125,00 Euro überwiesen.

Leider habe ich bisher von Ihnen keine Ware erhalten .
Deshalb fordere ich Sie auf, mir innerhalb der nächsten 10 Tage, entweder die mir geschuldete Ware oder einen Nachweis für den vorgenommenen Versand zukommen zu lassen. Andernfalls bin ich gezwungen, von dem zwischen uns entstandenen, gültigen Kaufvertrag zurückzutreten.
Für diesen Fall fordere ich den gesamten, von mir bereits gezahlten Betrag innerhalb der oben genannten Frist zurück.
Befindet sich nach Ablauf der Frist weder die Ware in meinem Besitz, noch der genannte Betrag, ohne jeglichen Abzug, auf meinem Konto, werde ich mich leider gezwungen sehen, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Sollte die Ware zwischenzeitlich versandt worden sein, bitte ich darauf zu achten, dass Sie dies nur dann von der genannten Rückzahlungspflicht entbindet, wenn ein Nachweis für den ordentlichen Versand vorliegt.
Siehe dazu § 447 BGB sowie einschlägige Gerichtsurteile.

Mit frdl. Gruß
Unterschrift - Max Käufer

Meine Bankverbindung:

Max Käufer

KTO: 12345678

BLZ: 87654321

Musterbank

Der beinhaltet alle deine Punkte. Ich denke den werde ich verwenden. Mein Kenntnisstand ist jedoch, dass man eine Person nicht zwingend in Verzug setzen muss um ein Mahnverfahren einzuleiten.

lg
spraadhans Erstellt: 11:57 am 29. Aug. 2012
Man überweist ja auch nie, nie NIEMALS Geld bei ebay Kleinanzeigen, selbst ebay schreibt das bei jedem Kontakt dazu.

Das gilt erst recht, wenn der Preis weit unter Marktwert liegt, was bei einer GTX560 mit 2 GB sicherlich der Fall ist.

Ohne hier rechtlich beraten zu wollen, damit das Geld zurückverlangt werden kann, musst du erst vom Vertrag zurücktreten.

So einfach ist das gerichtliche Mahnverfahren nämlich auch nicht, gerade wenn es darum geht, die Gerichtskosten auf die Gegenseite abzuwälzen, denn dafür muss sich diese im Verzug befinden.



(Geändert von spraadhans um 11:58 am Aug. 29, 2012)


(Geändert von spraadhans um 16:30 am Aug. 29, 2012)
Cziebesz Erstellt: 11:55 am 29. Aug. 2012
wenn du die Adresse hast, dann würde ich mal vorbeifahren und ein paar riesige Typen mitnehmen! :punk:
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