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GenialOmaT |
Erstellt: 16:44 am 6. Jan. 2012 |
Schon klar, habe meine Wohnung nach den Kriterien des Mietspiegels eingeschätzt und komme auf 5 Euro/qm oder weniger.. Die Kaltmiete für 32qm soll 300 Euro betragen.. Das fällt dann in den Bereich Mietpreisüberhöhung und sogar Mietwucher, allerdings scheint das nicht mehr so einfach zu sein, da man eine Notlage bei Unterzeichnung nachweisen muss.. Naja, habe mich heute beim Mieterverein angemeldet und einen Termin für nächste Woche Donnerstag bekommen und einen Vordruck um den Nebenkosten erstmal zu wiedersprechen... Wie schon gesagt, kommt es am Ende wohl auf die Formulierungen im Mietvertrag an und in wiefern die so gültig sind, aber das überlasse ich jetzt lieber den Experten.. Danke euch erstmal für eure Antworten und schönes WE! |
kammerjaeger |
Erstellt: 23:58 am 5. Jan. 2012 |
Der Mietspiegel ist eine Richtlinie, die je nach genauer Lage und Ausstattung sehr wohl nach oben oder unten korrigiert werden kann. Ist die Wohnung in perfekter Lage und hochwertiger Ausstattung (z.B. teures Parkett, Marmorbad, Whirlpool, teure Küche etc.) dann wird die Miete natürlich weit über dem Mietspiegel liegen, da kann man klagen bis man schwarz wird...
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Hitman |
Erstellt: 19:26 am 5. Jan. 2012 |
Ich hab das gelesen. Ich trau dem Quark aber nicht. Wenns danach ginge wären unfassbar viele Mieten zu hoch. Ändert aber erstmal auch nichts an den Nebenkosten um die es ja erstmal geht. |
GenialOmaT |
Erstellt: 19:19 am 5. Jan. 2012 |
Hast du das Zitat gelesen? Wenn ich das richtig verstehe, dann ist egal was ich unterschrieben habe, der Mietspiegel gilt.. Kann mich natürlich auch irren.. |
Hitman |
Erstellt: 19:15 am 5. Jan. 2012 |
Was angebracht ist und was du bezahlst sind 2 paar Schuhe. Du hast unterschrieben und damit ist der Vertrag gültig. "Naja wie gesagt es existiert ein Zwischenzähler, wurde anscheinend neu installiert, bevor ich eingezogen bin.." Wenn dem so ist, dann kannst du verlangen, dass der Zählerstand an deinem Tag des Einzugs notiert wurde, damit man generell abrechnen kann. Frag doch mal nach diesem. |
GenialOmaT |
Erstellt: 19:01 am 5. Jan. 2012 |
Naja wie gesagt es existiert ein Zwischenzähler, wurde anscheinend neu installiert, bevor ich eingezogen bin.. Habe gerade versucht eine sachliche Diskussion zu führen, führt aber zu nix, zumindest über die Kündigung sind wir uns einig.. Werde morgen mit Nebenkostenabrechnung und Mietvertrag zum Mieterbund gehen und mich dort anmelden.. Habe schon ein wenig recherchiert, aber so ganz sehe ich noch nicht durch.. Der oben gepostete Link ist meine Versicherung, denn laut Mietspiegel ist eine Kaltmiete von 160 Euro zulässig, wir reden hier aber von 300 Euro kalt.. |
Hitman |
Erstellt: 18:50 am 5. Jan. 2012 |
Mal unabhängig von dem ganzen Quark. Wie genau berechnet sie denn den Strom? Ich sehe hier immer noch nicht wie der abgerechnet wurde, und vor allem, wie der für dich sicht- und ablesbar zu erreichen wäre. "Lass Dir das sofort schriftlich bestätigen!!! " Dem kann ich nur zustimmen. Und wenn nicht, dann halte dich an deinen Mietvertrag. Dort steht + Strom. Also möchtest du gerne nachgewiesen haben, wieviel du verbraucht hast. Ein Stromzähler im Keller ist in jedem Fall vorhanden. Wenn nicht für deine Wohnung, dann eben für alle. Daraufhin kann man anhand IHRER Rechnung sehen, wieviel verbraucht wurde und wieviel gezahlt wurde. Das rechnet man dann durch die Personen, die in dem Haus wohnen und berechnet das für 8 Monate anstatt 12. Und fertig. Sollte kein Nachweis vorhanden sein würde ich erst einmal keinen Cent zahlen oder nur unter Vorbehalt. Ich bin langsam soweit einen Anwalt zu empfehlen, denn das gibt mit Sicherheit stunk. Dass sie dir den Zähler und die Installation in Rechnung stellt ist unverständlich. Immerhin solltest du die Möglichkeit haben, sofern jetzt auf einmal der Mietvertrag gilt, dass du deinen Strom ablesen kannst. Auf der anderen Seite wurde der Mietvertrag ja akzeptiert. Also muss der Vermieter das nicht tun. Auf jeden Fall muss es für dich berechenbar sein wenn es schon gesondert im Mietvertrag steht. Dann soll sie dir das mal nachweisen ohne Zähler |
GenialOmaT |
Erstellt: 18:34 am 5. Jan. 2012 |
Gilt das auch, wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe?
Privatgutachten zählt nicht Mietspiegel ist bindend In den Mietspiegel fließen die aktuellen Mieten ein, aber auch Prognosen zur Marktentwicklung. Ein Vermieter darf eine Wohnung nicht teurer machen als es der örtliche Mietspiegel zulässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor (Az: 2-11 S 339/09). Nach Auffassung des Gerichts kann ein solcher "qualifizierter Mietspiegel" auch nicht ohne Weiteres durch ein vom Vermieter eingeholtes Sachverständigengutachten ausgehebelt werden. Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage eines Vermieters aus Frankfurt ab. Dieser hatte von einem Mieter vergeblich eine höhere Miete verlangt, als sie der Mietspiegel vorsah. Zur Begründung legte er ein privat in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten vor, das eine höhere Miete als angemessen ansah. Das Landgericht ließ sich davon jedoch nicht beeinflussen. Die Richter verwiesen vielmehr darauf, für die Richtigkeit des Mietspiegels spreche, dass er auf einem breiteren Datenmaterial beruhe.
| Quelle Das Urteil ist von von Januar oder Februar 2011.. |
quake34ever |
Erstellt: 12:17 am 5. Jan. 2012 |
ihr werdet vielleicht lachen, aber heizungen dürfen ab einer bestimmten uhrzeit leider runtergeregelt werden...kein ausschalten!!...wo genau die temperaturgrenze und zeitgrenze liegt, müsstet ihr ergoogeln, aber das ist definitiv so für diesen fall aber wohl nicht wirklich von bedeutung sieh zu, dass du aus der bude rauskommst, notfalls eben kündigungsfrist einhalten, fristlos ist immer so eine sache
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GenialOmaT |
Erstellt: 11:48 am 5. Jan. 2012 |
Und doof, wenn man nur abends zu Hause ist.. Dann läuft die Heizung halt den ganzen Tag, damit Abends wenigstens ein bisschen Restwärme bleibt.. @kammerjaeger Würde mir das gerne schriftlich bestätigen lassen, habe allerdings die Befürchtung, dass sie sich dann quer stellt und vielleicht anfängt über die Formulierung zu diskutieren.. Naja, mal sehen, hatte heute früh noch einen ungehaltenen Zettel (nicht Brief, lesbar für alle!!) an der Tür, nach dem Motto "Das ist hier keine Hotel mit all-incl..". Das war dann aber auch das i-Tüpfelchen, was mir zur sofortigen Kündigung gefehlt hat.. |
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