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hoppel
Erstellt: 8:32 am 10. Feb. 2011
Wenn Sie noch einen Arbeitgeber hat und den kündigt wird sie genauso behandelt werden wie alle anderen, Sperre von Arbeitslosengeld oder ähnliche Maßnahmen. Eine Kündigung in beiderseitigen Einverständnis könnte helfen, es muß dann aber genau begründet werden warum, ansonsten greifen wieder die Maßnahmen.
Beispiel :Arbeitgeber Hotel, Arbeitnehmer Restaurantfachfrau, Arbeitgeber braucht Arbeitnehmer nur für Nachtschichten und hat keinerlei Möglichkeiten in den Frühdienst umzulegen weil da schon zwei Mütter arbeiten...
ansonsten auf jeden Fall bei der Elterngeldstelle anfragen und auch bei den anderen Ämtern
moosy
Erstellt: 7:38 am 10. Feb. 2011
Hallo
ICh habe eine Frage bezüglich arbeiten in der Elternzeit. Vielleicht gibt es hier ja ein paar Leute mit Erfahrungen diesbezüglich. Meine Frau hat sich damals bei der Geburts unseres Sohnens 2 Jahre Elternzeit genommen. Die Zahlung des Elterngeldes hat für ein Jahr festgesetzt. Dieses Jahr ist seid Dezember 2010 rum. Heißt es gibt keine Zahlungen mehr. Nun würde Sie gerne im Rahmen einer Geringbeschäftigung arbeiten gehen. Welche Probleme kommen jetzt auf uns zu. Ist dies überhaupt möglich? Müssen wir eventuell, wenn Sie nun etwas Geld dazu verdient, Teile vom Elterngeld des letzten Jahres zurückzahlen? Muss der Arbeitgeber informiert werden? Muss gar gekündigt werden?
Eine zweite Frage wäre ,was geschiet wenn man sich nun Arbeitslos/Arbeitssuchend melden möchte. Der Hintergrund ist das Sie nicht in Ihren alten Job zurück kann / möchte. Muss / Kann Sie einfach Kündigen? Sich kündigen oder freistellen lassen? Hat man generell einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
ICh hoffe meine Fragen waren nicht zu wirr.
Gruß Moosy
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